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Webauftritt: Zahnarztpraxis im Internet

Unterrichtseinheit

Der medienkompetente Patient freut sich über das Informationsangebot seiner Zahnarztpraxis im Internet. Auch Zahnärztliche Fachangestellte sollten das mögliche Serviceangebot einer Praxis im Internet kennen lernen.Angesichts der zunehmenden Konkurrenz unter den Zahnärzten und des steigenden wirtschaftlichen Drucks auf Praxen, wird es immer wichtiger, Patienten an die Praxis zu binden und neue Patienten zu gewinnen. Es gilt, die Praxis auch als ein Serviceunternehmen zu erkennen und die Patienten-Praxis-Beziehung zu stärken. Die Selbstdarstellung der Praxis in neuen Medien gewinnt in diesem Zusammenhang an Bedeutung.In der heutigen Unterrichtseinheit erarbeiten die Schülerinnen die Ziele, die eine Arztpraxis mit einer Internetpräsenz verfolgt. Daraus leiten sie Inhalte der Site ab und strukturieren diese zu einem Inhaltsverzeichnis (Sitemap). Fortsetzung Kommentar und Unterrichtsverlauf Der Stoffverteilungsplan für Zahnmedizinische Fachangestellte vom 07.10.2001 sieht die Themen "Die Praxis als Serviceunternehmen" und "Möglichkeiten aktueller Telekommunikation" im Lernfeld 2 für die Unterstufe vor. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass eine Zahnarztpraxis in wirtschaftlichem Wettbewerb zu anderen Praxen steht. lernen das Internet als ein Marketinginstrument zur Patientenbindung und -gewinnung kennen. entwickeln Ideen für eine Internetseite. üben den Umgang mit dem Browser. erstellen die Struktur für einen Internetauftritt und schulen dabei ihre analytischen Fähigkeiten. Die Nähe des Themas zur Lebenswirklichkeit der Schülerinnen zeigt sich darin, dass die Schülerinnen das Thema "Internetpräsenz einer Zahnarztpraxis" von sich aus "auf den Stundenplan" gesetzt haben. Bei der Bearbeitung des Themas "Telekommunikation" erzählte eine Schülerin, dass ihre Praxis eine Homepage ins Internet gestellt habe. Die Klasse äußerte daraufhin den Wunsch, im Internet diese und andere Zahnarztpraxen "besuchen" oder eine Internetseite erstellen zu können. Das spontan geäußerte Interesse führe ich auf zwei Faktoren zurück: die zunehmende Bedeutung neuer Medien für den Lebensalltag der Mädchen einerseits und andererseits die Neugier, die eigene Arbeitswelt im Internet zu entdecken. In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten die Schülerinnen die Ziele, die eine Arztpraxis mit einer Internetpräsenz verfolgt. Daraus leiten sie Inhalte der Site ab und strukturieren diese zu einem Inhaltsverzeichnis. Einstieg In der Einstiegsphase sehen die Schülerinnen die Folie "Bald sind alle im Internet, nur wir nicht", die auf die Frage zielt, warum Ärzte ihre Praxis im Internet vorstellen. Die Ziele, die die Ärzte mit ihrer Internetpräsenz verfolgen, werden in einem fragend-entwickelnden Lehrer-Schüler-Gespräch erarbeitet. Die Schülerinnen überlegen nun, wie eine "gute" Internetseite einer Zahnarztpraxis denn aussehen müsste und welche Inhalte sie aufweisen sollte. Erarbeitung Anschließend wechselt die Klasse in einen internetfähigen PC-Raum. Die Schülerinnen sehen drei ausgewählte Internetsites von Zahnärzten und notieren auf dem Beobachtungsbogen ihre Anmerkungen zu Inhalt, Struktur, Gestaltung und (subjektiver) Zielerreichung der Sites. Schülerinnen, deren Arztpraxis bereits im Internet steht, sollen diese ihren Kolleginnen anschließend vorstellen. Auswertung der Beobachtung In der folgenden Stunde, die wieder in einem Klassenzimmer stattfindet, vergleichen die Schülerinnen ihre Beobachtungsbögen mit ihrem ersten Arbeitsergebnis und optimieren dieses. Strukturierung des Inhalts In arbeitsgleicher Gruppenarbeit strukturieren die Schülerinnen die Inhalte, indem sie diese in eine hierarchische Ordnung mit Haupt- und Untermenüs bringen. Eine der Arbeitsgruppen wird das auf Karten festgehaltene Ergebnis präsentieren. Um die Struktur zu verdeutlichen, werden für die Hauptmenüpunkte und die Untermenüpunkte blaue und grüne Farben vorgegeben. Präsentation und Vertiefung Das Arbeitsergebnis wird von der Klasse besprochen, überarbeitet und als gemeinsames "Klassenergebnis" freigegeben. Zum Schluss der Stunde sollen die Schülerinnen die Interneteuphorie kritisch hinterfragen und überlegen, weshalb wohl viele Ärzte nicht im Internet sind. In den folgenden Deutschstunden werden die Schülerinnen Layout und Text der Seiten erstellen.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Sekundarstufe II

Geschichte der Nachrichtentechnik

Unterrichtseinheit

Dass es das Handy nicht schon im Mittelalter gab, ist Schülerinnen und Schülern bekannt. Welche technischen Instrumente der schnellen oder gar synchronen Nachrichtenübertragung es gab, erfahren sie bei dieser Entdeckungsreise durch die Technikgeschichte.Aus der Lebenswelt der Jugendlichen ist das Handy nicht mehr wegzudenken. Es unterstützt das Bedürfnis, immer und überall erreichbar zu sein, wichtig zu sein, am Leben von Freundinnen, Freunden und der Familie teilzunehmen, auch wenn diese gerade mal nicht präsent sind. Hinzu kommen die immer größeren technischen Möglichkeiten, die noch lange nicht ausgereizt sind. Das Handy kann als (Video-)Kamera, als Internetzugang oder als Fernsehgerät genutzt werden. Erst im Vergleich mit der Umständlichkeit und Exklusivität historischer Nachrichtenübertragungssysteme wird den Schülerinnen und Schülern das phänomenale Ausmaß ihrer (technischen) Kommunikationsmöglichkeiten deutlich. Daher ist es wichtig, die Entwicklung dieses, fast schon universellen, Kommunikationsmittels zu beleuchten.Idealerweise führt ein(e) Physik- oder Techniklehrer(in), der/die auch das Fach Geschichte vertritt, dieses Unterrichtsprojekt durch. Hierbei sollte für jeweils zwei bis drei Schülerinnen und Schüler ein Internetzugang zur Verfügung stehen. Optimal ist es, die Technik der Nachrichtenübertragung in verschiedenen Fächern zu behandeln. Im Technikunterricht lassen sich einfache Nachrichtenübertragungssysteme, wie der Morseapparat herstellen oder die technischen Systeme einschließlich deren Codierung erläutern. Ähnlich kann man im Physikunterricht vorgehen, wo mithilfe dieser Unterrichtsidee die Phänomene Schall, Elektrizität und Magnetismus erläutert werden können. Das Fach Geschichte hilft, die technischen Erfindungen in die historische Entwicklung einzuordnen.Die Schülerinnen und Schüler lernen die historische Entwicklung der Nachrichtentechnik kennen. erkennen die Bedeutung dieser Technik für die gesellschaftliche Entwicklung. lernen die technische Funktionsweise von Nachrichtenübertragungssystemen kennen. entwickeln eigene Codierungen für die Nachrichtenübertragung. nutzen das Internet als Rechercheinstrument. "Handys sind an aller Munde. Besonders bei jungen Menschen ist eine Kommunikation ohne "Mobile Phones" nahezu undenkbar geworden. Trotzdem leben wir erst am Anfang einer Zeit, in der (Tele-)Kommunikation jederzeit und überall stattfinden kann, was bis vor wenigen Jahrzehnten kaum möglich erschien. Vor zwei Jahrhunderten bestimmte die Postkutsche noch die Geschwindigkeit der Kommunikation zwischen entfernt wohnenden Menschen." (vgl. Starsbytes, So geht's) Eine Stars@Bytes Online-Lerneinheit Die Stars@Bytes-Partner (Konzeption, Redaktion und Gesamtleitung Zeitbild Verlag GmbH, hier mit Unterstützung von Siemens Mobile Phones) rufen die Schulen auf, herauszufinden, zu welchen Ergebnissen das Lernen mit Internet-Unterstützung führt. Das Thema "Die Geschichte der Kommunikation" ist ein Beispiel aus einer Reihe von fünf Einheiten, die zur Bearbeitung angeboten werden. Von den Anfängen bis hin zu Visionen "Das Projekt "Geschichte der Kommunikation" verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schülern die Geschichte der Kommunikation von ihren Anfängen bis hin zu Visionen zukünftiger Kommunikationsmöglichkeiten überblicksartig nahe zu bringen." (vgl. Starsbytes, Projektinhalt). Abschließend soll dann die Leitfrage geklärt werden können, ob wir am Anfang eines neuen Kommunikationszeitalters stehen. Stars&Bytes Lerneinheit: "Geschichte der Kommunikation" an einer Reise durch die Geschichte der Kommunikation in neun Etappen teilnehmen die Geschichte der Kommunikation von ihren Anfängen bis hin zu Visionen zukünftiger Kommunikationsmöglichkeiten überblicksartig kennen lernen im Verlauf des Projekts eine Online-Zeitung zum Thema "Medien im Wandel" produzieren. Reise durch die Geschichte der Kommunikation Das Thema wird zunächst in Form einer Reise durch die Geschichte der Kommunikation in neun Etappen präsentiert. Arbeitsaufträge zu den "Lernetappen" Zunächst einmal können die Schülerinnen und Schüler die neun zur Verfügung gestellten "Lernetappen" durcharbeiten. An vielen Stellen finden sich eingestreute Arbeitsanregungen, die mögliche Anstöße zur vertiefenden Auseinandersetzung mit bestimmten inhaltlichen Aspekten des Projekts liefern können. Wer nicht das gesamte Projekt bearbeiten will (z.B. aus zeitlichen Gründen), kann die Lerngruppe diesen Bereich größtenteils selbständig am Computer bearbeiten lassen. Anfänge (Gebärdensprache, Höhlenmalerei) Entwicklung der Schrift Buchdruck Post Zeitung Telegrafie und Telekommunikation Rundfunk, Fernsehen Information-Kommunikation Zukunft (Ende der Reise) Übergreifende Aufgabenstellungen "Am Ende der Reise" "Übergreifende Aufgabenstellungen" finden sich am Ende der Unterrichtseinheit im Abschnitt "Am Ende der Reise", die auch als roter Faden genutzt werden sollen, wenn man das Gesamtprojekt ausführen will. Diese fünf übergreifenden Aufgaben leiten zum handlungsorientierten Lernen in der Gruppe an. Dabei werden unter anderem folgende Themen berücksichtigt: Erfolgreiche Erfindung Zum Begriff "Kommunikation" Kommunikationsmittel in den 30er Jahren Erfindungen im Internet Im Verlauf des Projekts sollen Schülerinnen und Schüler eine Online-Zeitung zum Thema "Medien im Wandel" produzieren. Um die Arbeit an der Online-Zeitung zu ergänzen, sind verschiedene zusätzliche Aktivitäten denkbar. Einige Ideen hierzu werden in der Rubrik Geschichte der Kommunikation, Lehrerhandreichungen genauer dargestellt: Erkundungen in Unternehmen der IT-Branche und/oder bei Zeitungsredaktionen Einladung von bzw. Interviews mit Vertretern aus den neuen Medienberufen Exkursionen zu Museen mit Medien- und Kommunikationsabteilungen Straßenbefragungen zu aktuellen Themen aus der Welt der Medien Das Erstellen einer Online-Zeitung soll schließlich sowohl schul- als auch länderübergreifende Kooperationen möglich machen. Beispiele und Erläuterungen werden ebenfalls im Bereich "Lehrerhandreichungen" zur Verfügung gestellt.

  • Technik / Sache & Technik / Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I

Die Erarbeitung einer DSL-Installation

Unterrichtseinheit

Die Verknüpfung des Ausbildungsberufs "Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation" mit der Zusatzqualifikation für Telekommunikation vermittelt Schülerinnen und Schülern ein speziell auf die Telekommunikationsbranche zugeschnittenes Wissen. Diese Unterrichtseinheit bietet dafür ein Beispiel. Die Festlegung der relevanten Unterrichtsinhalte im Teilgebiet "Telekommunikationstechnik" erfolgte in gemeinsamer Absprache und Zusammenarbeit zwischen dem Max-Weber-Berufskolleg und ausbildenden Unternehmen. Die DSL-Technologie stellt in diesem Zusammenhang einen grundlegenden Inhalt des zu vermittelnden Stoffgebietes der Festnetztechnologie dar. In dieser Stunde soll es um das Thema DSL-Installation gehen. Das primäre Stundenziel besteht darin, wesentliche Aspekte eines DSL-Beratungsgesprächs gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu erarbeiten. Im Vordergrund der Betrachtung stehen die fachlichen Gesichtspunkte der DSL-Installation beim Kunden, die handlungsorientiert und fächerübergreifend in ein Verkaufsgespräch eingebunden werden. Das vorrangige Ziel dieser Stunde besteht darin, dass die Schülerinnen und Schüler wesentliche Aspekte einer DSL-Kundenberatung erarbeiten und diese in ein Verkaufsgespräch einbinden. Unterrichtsablauf Das vorrangige Ziel der heutigen Stunde besteht darin, dass die Schülerinnen wesentliche Aspekte einer DSL-Kundenberatung erarbeiten und diese in ein Verkaufsgespräch einbinden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Anforderungen und technischen Voraussetzungen eines Kunden und zeigen ihm die Vorteile und den Nutzen des neuen Produktes (im Vergleich zu einem ISDN-Anschluss) auf. erläutern dem Kunden wesentliche Unterschiede der Tarifierung und der anfallenden Kosten und sprechen eine entsprechende Empfehlung aus. erweitern einen bestehenden ISDN-Anschluss um die erforderlichen Installationskomponenten eines DSL-Anschlusses. stellen anhand einer einfachen Installationsanleitung die Funktionen und das Zusammenspiel der DSL-Installationskomponenten dar und erläutern dieses. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben den Umgang mit Kundenanfragen und Beratungsempfehlungen zur DSL-Technologie. lernen die praxisnahe Umsetzung technischer Bedienungsanleitungen. Zur Sensibilisierung für die Thematik wird als anfänglicher Impuls ein Rollenspiel von drei Schülerinnen vorgeführt. Die Schülerinnen simulieren eine Verkaufssituation in einem Shop eines Providers: Ein Kunde wünscht ein neues Produkt und eine Verkaufsberatung für seine steigenden Kommunikationsanforderungen. Die Lerngruppe nennt das erforderliche Produkt und leitet darauf aufbauend wesentliche Inhalte des Beratungsgesprächs ab, die an der Tafel festgehalten werden. In einem themendifferenzierten Arbeitsauftrag erarbeiten die Schülerinnen und Schüler in Gruppen die möglichen Aspekte einer Verkaufsberatung zu einem DSL-Produkt: Gruppe 1 Gruppe 1 begründet, warum dem Kunden ein DSL-Anschluss zusätzlich zum bestehenden ISDN-Anschluss empfohlen wird, und erarbeitet die wesentlichen Unterschiede der beiden Technologien. Gruppe 2 Gruppe 2 berät den Kunden hinsichtlich der Kosten, indem sie einen optimalen Tarif für diesen Kunden anhand der gegebenen Anforderungen ermittelt. Gruppe 3 Gruppe 3 berät den Kunden bezüglich der erforderlichen Installation und Funktionen der einzelnen DSL-Komponenten. Praxisnähe Durch aktuelle Rückfragen in einigen Telekommunikationsshops und durch Auskunft der Unternehmen ist mir bekannt, dass zahlreiche An- und Rückfragen zu den DSL-Produkten gestellt werden. Die Kunden wenden sich telefonisch an das Call-Center beziehungsweise an die Hotline des betreffenden Providers oder suchen die nächste Verkaufsstätte auf, um Fragen zu klären. Insbesondere vor dem Hintergrund des "Berufsalltags" der Auszubildenden ist die zu bearbeitende Arbeitsaufgabe der heutigen Stunde sehr praxisnah. Exemplarische Bearbeitung Alle Arbeitsgruppen erhalten Arbeitsaufträge, die auf eine mögliche Variante der DSL-Installation (so genannte DSL-Einzelplatzinstallation) reduziert sind. Die Kombination des DSL-Anschlusses mit dem Anschluss eines ISDN-Telefons und einem PC wird exemplarisch für andere DSL-Installationsvarianten behandelt. Die ausschließliche Bearbeitung einer DSL-Einzelplatzinstallation verfälscht nicht den Grundgedanken der Arbeitsaufgabe und stellt einen grundlegenden Baustein für weitere DSL-Installationen dar. Die drei Arbeitsgruppen präsentieren ihre Arbeitsergebnisse am Overheadprojektor oder in einem Rollenspiel (didaktischer Zirkel). In der Sicherungsphase und in der Hausarbeit bestimmen die Schülerinnen und Schüler den optimalen Tarif für unterschiedliche Kundenanforderungen.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Sekundarstufe II

Preselection und Call-by-Call

Unterrichtseinheit

Eine Telefonrechnung zu verstehen, ist heutzutage gar nicht mehr so einfach. Daher ist es für angehende Dienstleister in der Telekommunikationsbranche besonders wichtig, ihren Kundinnen und Kunden die Rechnungsposten erläutern zu können.Die Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Tarifstrukturen auf dem deutschen Telefonmarkt locken den Endkunden mit attraktiven Angeboten. Die Liberalisierung des hiesigen Telekommunikationsmarktes brachte eine Vielzahl von Änderungen und auch Vorteilen für den Endkunden mit sich. Kein Telefonie-Kunde ist mehr von der Tarifierung eines einzigen Anbieters abhängig. Die Wahl eines neuen Anbieters ist nur ein paar Telefontasten weit entfernt.Das Thema bietet sich für heterogene Lerngruppen an. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Festnetztelefonie können zudem im Alltag von der Lerngruppe ausprobiert und getestet werde. Ablauf des Unterrichts Seit dem 1. Januar 1998 haben Privatkunden die Möglichkeit ihren Anbieter von Telefondiensten im Festnetz für Ferngespräche frei zu wählen und zwar durch eine dauerhafte Voreinstellung (Preselection), die im Einzelfall des Verbindungsaufbaus durch die Wahl einer ?Verbindungsnetzbetreiber-Kennzahl? (Call-by-Call-Selection) ersetzt werden kann. Fachkompetenz Das vorrangige Ziel der Stunde besteht darin, dass die Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Möglichkeiten der Festnetz-Telefonie im Rahmen von Call-by-Call und Preselection Gesprächen kennen lernen. Sie können die wesentlichen Unterschiede dieser Art Gesprächsverbindungen aufzeigen, indem sie die Begriffe Call-by-Call und Preselection anhand einer aktuellen Rechnungskopie eines Providers ableiten, nennen und definieren können. einen Netzbetreiber anhand seiner Leistungen zu den "Verbindungsnetzbetreibern" oder "Teilnehmernetzbetreibern" zuordnen. die Verpflichtung zur Rechnungserstellung gemäß §15 TKV für einen Provider unter gegebenen Voraussetzungen prüfen und ableiten. neue gesetzlichen Regelungen im Ortsanschlussbereich gemäß § 43 TKG für die genannten Gesprächsverbindungen (Call-by-Call und Preselection) prüfen. den Zuständigkeitsbereich des Anbieters bei technischen Problemen fallorientiert nennen können. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben den Umgang mit Kundenanfragen zur aktuellen Rechnungsstellung. Sie entschlüsseln Gesetzestexte und wenden diese auf den jeweiligen Sachverhalt an. Thema Preselection und Call-by-Call Autorin Alexandra Beckmann Fach Organisationslehre/Wirtschaftsinformatik Zielgruppe Kaufleute für Bürokommunikation und Bürokaufleute Bereich Telekommunikation, Bürowirtschaft/-kommunikation Zeitumfang circa 2-4 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen Privater Internetanschluss der Schüler für die Hausaufgabe Planung Verlaufsplan Preselection Gut 5 ½ Jahre nachdem man in Deutschland erstmals ein Ferngespräch über einen anderen Anbieter als die T-COM führen konnte, fiel nun endgültig das letzte Monopol im deutschen Festnetztelefonmarkt: Das Ortsnetz. Für den Verbraucher besteht nun auch hier die Möglichkeit zur freien Anbieterwahl. Im Ortsnetzbereich ist seit April 2003 die Wahl von Call-by-Call Gesprächen möglich. Seit Juli 2003 können ebenfalls Preselection Telefonate im Ortsnetzbereich geführt werden. Einstieg Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Kopie einer Telefonrechnung. Szenario: Die Eltern waren drei Wochen im Urlaub und beschweren sich über die Telefonrechnung des Monats. Problemanalyse Die Lerngruppe nennt spontan ihre ersten Ideen, wie es zu den Verbindungen der Position "Beiträge anderer Anbieter" auf der Telekom-Rechnung kommt. Die Begriffe Call by Call und Preselection werden definiert und im Tafelbild festgehalten. Erarbeitungsphase Die Lerngruppe wird gebeten, das einführende Beispiel auf ihre berufliche Situation zu transferieren, indem sie sich in die Rolle eines Call-Center-Mitarbeiters versetzen. Kunden rufen im Call Center an, um sich einige Fragestellungen zu Preselection und Call-by-Call-Gesprächen erläutern zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dazu Arbeitsaufträge. In Partnerarbeit werden im Rahmen einer fallorientierten Erarbeitung die Begriffe "Teilnehmernetzbetreiber" und "Verbindungsnetzbetreiber" definiert und anhand der vorliegenden Rechnung ermittelt und benannt. die Verpflichtung zur Rechnungserstellung durch den betreffenden Netzbetreiber bei Call-by-Call und bei Preselection Gesprächen geprüft und erläutert. neue gesetzliche Regelungen für Call-by-Call- und Preselection-Gespräche im Ortsnetzbereich geprüft. der Zuständigkeitsbereich des Betreibers bei technischen Problemen anhand der bearbeiteten Aufgabenstellungen ermittelt. Ergebnispräsentation Die Arbeitsergebnisse werden auf Folie vorgestellt und anschließend die wesentlichen Kriterien zur Unterscheidung der Möglichkeiten der Festnetz-Telefonie und die Zuständigkeiten bei call-by-Call und Preselection-Telefonaten allgemein gültig (nicht fallbezogen) notiert. Vertiefung Als Hausarbeit suchen die Schülerinnen und Schüler im Internet nach dem derzeit günstigen Call-by-Call und Preselection Anbieter für ihren Telfonbereich. Sie begründen ihre Auswahl.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Primarstufe

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Internettelefonie

Unterrichtseinheit

"VoIP" ist die gängige Abkürzung für "voice over IP". Frei übersetzt handelt es sich um die Stimm- und Sprachübertragung über das Internetprotokoll (IP). Die Sprachdaten werden digitalisiert, in Datenpakete verpackt und mit einer eindeutigen Absender- und Zieladresse versehen. Dies ist die so genannte IP-Adresse, die über das Internet zum Empfänger übertragen wird.Das Telefonieren über das Internet und damit das Modell für eine integrierte Infrastruktur von Sprach- und Datenkommunikation erobert derzeit Unternehmen und Privathaushalte in rasantem Tempo. In dem wirtschaftlichen Kampf um diesen viel versprechenden Zukunftsmarkt lassen viele der Provider ihre Phantasie spielen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Sie werden dabei misstrauisch beäugt von den "alteingesessenen" Telefongesellschaften, deren Geschäftsmodell auf der Vermittlungstechnik (?Sprachnetz?) basiert und nun ins Wanken gerät. Die Erarbeitung von Anwendungsmöglichkeiten der VOIP-Telefonie erfolgt in dieser Unterrichtsreihe unter besonderer Berücksichtigung der Datenqualität und des Kostenaspekts.Die Unterrichtsreihe ist in drei Unterrichtseinheiten unterteilt, die auch getrennt umgesetzt werden können. In den beiden ersten Unterrichtsstunden lernen die Schülerinnen und Schüler anhand praxisorientierter Übungen, wie sie ein Telefonat im Internet durchführen können. Exemplarisch hierfür wurde der Softwareanbieter "Skype" ausgewählt. Für technisch interessierte Lerngruppen ist insbesondere die dritte und vierte Unterrichtsstunde geeignet, in denen die Qualitätsaspekte der VOIP-Telefonie erarbeitet und näher betrachtet werden. Die fünfte und sechste Unterrichtsstunde beinhalten praxisnahe Rechenbeispiele, um die Telefonkosten auf einfache Art und Weise zu optimieren. Überblick mit Verlaufsplänen Die einzelnen Unterrichtseinheiten können einzeln oder als Gesamtheit umgesetzt werden. Es gibt drei Verlaufspläne für die sechs Unterrichtsstunden. Hintergründe zu VoIP Einige kurze Erläuterungen zu aktuellen Hintergründen und Fakten der Internettelefonie können auch als Einstieg in das Thema dienen. Die Schülerinnen und Schüler sollen wesentliche Aspekte der VoIP-Telefonie erarbeiten. dem Plenum die Bedienung und die Funktionsweise eines IP-Softphones aufzeigen. Qualitätsaspekte der VOIP-Telefonie erkennen und benennen. den Umgang mit der internetbasierten Sprachtelefonie üben. bestimmte Kundenanforderungen prüfen und eine Empfehlung für oder gegen die Wahl eines VoIP-Anbieters aussprechen. den strukturierten Kostenvergleich anhand unterschiedlicher Telefonie-Angebote üben. die Ergebnisse präsentieren und im im Plenum diskutieren. Thema Internettelefonie - "voice over IP" Autoin Alexandra Beckmann Fach Organisationslehre, Wirtschaftsinformatik Zielgruppe Kaufleute für Bürokommunikation, Bürokaufleute, Bürowirtschaft, Höhere Handelsschule und gymnasiale Oberstufe für den Bereich Wirtschaftsinformatik Zeitumfang 6 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen Computer mit Internetanschluss, Kopfhörer (Headsets) für den Computer Planung Verlaufsplan 1 - VOIP - Anwendung der VOIP-Telefonie (1. und 2. Stunde) Verlaufsplan 2 - VOIP - Qualität der Internettelefonie (3. und 4. Stunde) Verlaufsplan 3 - VOIP - Kosten der Internettelefonie (5. und 6. Stunde) Die Unterrichtsreihe ist sowohl für technisch versierte als auch für technisch nicht so stark vorgebildete Schülerinnen und Schüler von Interesse und kann dementsprechend variiert werden. Insbesondere die ersten beiden Unterrichtsstunden eignen sich für alle Schulformen. Aufgrund der Aktualität der VoIP-Telefonie und der damit verbundenen Einsparungspotentiale bei den Telefonkosten erfreuen die Themen sich großer Beliebtheit bei den Schülerinnen und Schülern. Wer an technischen Aspekten nicht interessiert ist, kann die dritte und vierte Unterrichtsstunde auslassen und mit der fünften und sechsten Unterrichtsstunde fortfahren. Thema: Anwendung der VoIP-Telefonie In den ersten beiden Unterrichtsstunden werden die Nutzungsmöglichkeiten eines IP-Softphones (Telefonie über den PC) erarbeitet und praktisch erprobt. Siehe dazu den Verlaufsplan 1 - VOIP - Anwendung der VOIP-Telefonie Die Einheit beginnt mit einem Kundengespräch im Call-Center als Rollenspiel, welches dem Einstieg in das Thema dient. Die Schülerinnen und Schüler lernen anhand praxisorientierter Übungen, wie man ein Telefonat im Internet durchführt. Exemplarisch hierfür wurde der Softwareanbieter "Skype" ausgewählt. Die Software kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden ( skype.de ), der Download nimmt bei einem DSL-Anschluss nur wenige Minuten in Anspruch. Alle Telefonate innerhalb des Skype-Netzes sind ebenfalls kostenlos. In der Vertiefung des Themas erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung, die Anwendungsmöglichkeiten, die Sprachqualität und die Einsparungspotentiale von VoIP. Die Ergebnisse werden durch die Gruppen präsentiert und im Plenum diskutiert. Thema: Qualität der Internettelefonie In der dritten und vierten Schulstunde werden Qualitätsaspekte der VoIP-Telefonie ermittelt und mögliche Ursachen erarbeitet. Hier stehen Kriterien der Sprachqualität im Internet im Vordergrund. Diese Einheit ist geeignet für technisch interessierte Lerngruppen. Siehe dazu den Verlaufsplan 2 - VOIP - Qualität der Internettelefonie Ein Telefonat über das Internet fördert die Motivation zur Erarbeitung im weiteren Unterrichtsverlauf. Hierzu werden Kopfhörer für die Computer benötigt. Anhand des Informationsblattes der Verbraucherzentrale und weiterführender Links erarbeiten die Lernenden die Aufgabenstellungen. Die Kriterien der Dienstgüte und Datenqualität werden vor der Klasse präsentiert und im Plenum diskutiert. Thema: Kosten der Internettelefonie In der fünften und sechsten Schulstunde erabeiten die Schülerinnen und Schüler unter der Annahme bestimmter Kundenanforderungen einen Kostenvergleich zwischen einem reinen Internet-Telefonie-Provider und einem Provider der "herkömmlichen" Sprachtelefonie. Siehe dazu den Verlaufsplan 3 - VOIP - Kosten der Internettelefonie Die Betrachtung der Kostenpositionen einer Telefonrechnung dient als Einstieg. Darauf aufbauend soll in Gruppenarbeit eine Auswahl der Provider unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der Vergleich zur IP-Telefonie erfolgen. Die Ergebnisse dieses Kostenvergleichs werden im Plenum diskutiert. Zur Sicherung und Vertiefung des Erlernten dienen die Übungsaufgaben, die in Einzel- oder Heimarbeit bearbeitet werden sollen. Die praxisnahen Rechenbeispiele zur Optimierung der Telefonkosten können je nach Bedarf beliebig erweitert werden. Die Internettelefonie bezeichnet genau das, was sich unmittelbar aus dem Begriff ergibt: Telefonieren nicht über das traditionelle Telefonnetz, sondern über das Internet als das bekannteste Datennetz. Das IP (Internet-Protocol) ist das tragende Netzwerkprotokoll jeder Internet-Kommunikation. Die Sprachdaten werden digitalisiert, in Datenpakete verpackt und mit einer eindeutigen Absender- und Zieladresse versehen. Dies ist die so genannte IP-Adresse, die über das Internet zum Empfänger übertragen wird. Die absolute Zahl der weltweiten Internettelefonienutzer betrug im Jahre 2005 elf Millionen. Zusätzlich gab es zu diesem Zeitpunkt sechs Millionen Internettelefonienutzer, die reine Softwarelösungen nutzten. In Deutschland wurden im Jahre 2005 insgesamt 220.000 Nutzer geschätzt. Die deutsche Telekom AG hat eine komplette Umstellung ihres Festnetzes auf die Internettechnik bis zum Jahr 2012 angekündigt Die Werbung für VoIP-Anbieter suggeriert häufig Gespräche zum Nulltarif. Dies gilt jedoch nur für netzinterne Gespräche und Gespräche in Partnernetze. Telefonate zu normalen Festnetzanschlüssen und in Mobilfunknetze haben ebenso einen Minutenpreis wie bei den "herkömmlichen" Providern. Die Entscheidung, ob die Datentelefonie für den Privatkunden wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt von den Telefoniebedürfnissen des jeweiligen Kunden ab. Gerade für Personen, deren Verwandtschaft und Freundeskreis sich über den halben Globus verteilt, macht sich die Telefonie übers Internet bezahlt. Wer über eine Breitband-Datenleitung telefoniert, zahlt für ein Gespräch unter den richtigen Voraussetzungen überhaupt nichts (abgesehen von den DSL-Gebühren) beziehungsweise nur die Vermittlungsgebühren der "letzten Meile" im Ortsnetz des angerufenen Teilnehmers.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Primarstufe

Skype im Unterricht

Unterrichtseinheit

In diesem Unterrichtsvorschlag lernen Sie die kostenlose Telefonie-Software Skype der Firma Microsoft kennen. Nachdem der Umgang sowie die Vor- und Nachteile von Skype erläutert wurden, werden einige praktische Einsatzbeispiele für den Unterricht vorgestellt.Mittels Skype lassen sich sowohl Einzel- als auch Gruppentelefonate über das Internet führen. Dabei ist es auch möglich, sich gegenseitig über ein Live-Video zu sehen. Auch kleine Dateien können über diese Software verschickt werden. Über ein Skype-Konto können Menschen aus aller Welt miteinander kommunizieren. Diese verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten können in den Unterricht integriert werden – Wie das möglich ist, zeigt diese Unterrichtseinheit. Installation von Skype Um Skype innerhalb des Unterrichts nutzen zu können, müssen Sie sich die Software herunterladen. Die Software selbst ist kostenfrei. Alles was benötigt wird, ist ein funktionierender Internetzugang. Nach erfolgreichem Herunterladen der Software kann ein eigener Account angelegt werden. Diesen können Sie später mit der ganzen Klasse nutzen. Es ist somit nicht notwendig, für jede Schülerin und jeden Schüler ein eigenes Konto einzurichten. Es reicht, wenn Sie einen Account haben, auf den alle zugreifen können. Wie Sie Skype installieren, einrichten und anwenden können, zeigt dieses Video . Einsatz von Skype im Unterricht Einsatz von Skype im Unterricht Wie Skype im Unterricht für verschiedene Themenbereiche genutzt werden kann, wird auf dieser Seite beschrieben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können einfacher Informationen im Gedächtnis behalten, da der Einsatz von Skype einen alltäglichen Bezug herstellt. können mehr über ein Berufsfeld erfahren (Skype-Interview mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Praxis). können ihre fremdsprachlichen Qualitäten verbessern (Skype-Konferenz mit Muttersprachlerinnen und -sprachlern). Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf eine medial vermittelte Gesprächssituation vor. erlernen und üben die Anwendung von Skype (Einzel- und Gruppentelefonate mit optionaler Live-Video-Übertragung, Versenden von Dateien über Skype). lernen, über eine Software ortsunabhängig miteinander zu kommunizieren und zu arbeiten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Arbeit bestärkt, da sie eine direkte Rückmeldung durch den Skype-Partner erhalten. können bei einem anstehenden Austausch erste Hürden bei der Kontaktaufnahme mit der Gastfamilie oder dem Austauschpartner beziehungsweise der Austauschpartnerin überwinden. Projekt "Learn to teach by social web" Diese Materialien wurden im Projekt "Learn to teach by social web" erarbeitet. Das Projekt gibt Lehrerinnen und Lehrern ein Curriculum an die Hand, mit dem sie sich auf die Lehre für und mit sozialen Medien vorbereiten können. Disclaimer Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Weltweiter Austausch Neben der Möglichkeit, weltweit mit Menschen kommunizieren zu können, bietet Skype durch die Option von Gruppentelefonaten eine gute Grundlage für gemeinsames Arbeiten, auch wenn sich die Beteiligten nicht am selben Ort befinden. So hat Ihre Schule vielleicht eine Partnerschule, mit der die Schülerinnen und Schüler skypen können, um sich beispielsweise über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Schulsysteme auszutauschen. Einschränkungen der Software Eine Einschränkung zeigt sich jedoch bei der Anzahl möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es besteht die Gefahr, dass es bei einer Konferenz mit zu vielen Skype-Partnern zu einer schlechten Telefon-Verbindung kommt und das gegenseitige Verständnis erschwert wird. Da es sich zudem um eine proprietäre Software der Firma Microsoft handelt, ist ein verändernder Zugriff auf Skype nicht möglich. In diesem Zusammenhang spielt auch der Datenschutz eine Rolle. Experten zu verschiedenen Themen Finden Sie einen Experten oder eine Expertin für das jeweils passende Unterrichtsthema. Dies kann zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Drogen- und Suchtberatung sein, wenn es im Unterricht um die Prävention geht. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, ein Skype-Treffen mit einer Sportlerin oder einem Sportler, einer Autorin oder einem Autor, einer Musikerin beziehungsweise einem Musiker oder auch einer Politikerin oder einem Politiker zu arrangieren. Abwechslungsreiche Informationsvermittlung Persönliche Gespräche mit Praktikerinnen und Praktikern erhöhen die Motivation der Lernenden und sorgen dafür, dass die vermittelten Informationen im Gedächtnis bleiben. Per Videotelefonat können die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen stellen und sehen gleichzeitig, dass sie tatsächlich von einem Profi beantwortet werden. Solch eine Verwendung von Skype im Unterricht bietet der Klasse Abwechslung, da Informationen ausnahmsweise nicht nur von der Lehrkraft vermittelt werden. Skype-Konferenz zur Berufsorientierung Ebenso lassen sich Skype-Treffen in die Berufsvorbereitung einbauen. Häufig fehlt vielbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und -nehmern die Zeit, eine Schule zu besuchen und die Lernenden über den Beruf zu informieren. Eine Skype-Konferenz würde dagegen den Zeitaufwand aufgrund der Ortsunabhängigkeit verringern und die Chancen für ein Gespräch erhöhen. Kann ein Skype-Telefonat vereinbart werden, sollten die Lernenden schon im Voraus überlegen, welche Fragen sie stellen wollen. So erhalten sie berufsrelevante Informationen aus erster Hand, wodurch das Thema Berufsvorbereitung lebens- und alltagsnah behandelt wird. Auswahl der Gesprächspartner Versuchen Sie Unternehmerinnen und Unternehmer aus möglichst vielen verschiedenen Berufssparten für ein Skype-Treffen zu gewinnen. So decken Sie die Interessen vieler Schülerinnen und Schüler ab. Vorab kann auch eine Berufswunsch-Liste herumgegeben werden. Dann können Sie einschätzen, an welchen Berufen das Interesse besonders groß ist. Skype im Fremdsprachenunterricht Auch in den Fremdsprachenunterricht kann Skype gut integriert werden. Telefonate mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern bringen Abwechslung in den Schulalltag, lockern die Lernatmosphäre auf und helfen den Schülerinnen und Schülern dabei, ihre sprachlichen Qualitäten zu verbessern. Skype vor dem Schüleraustausch Der Einsatz von Skype ist auch dann gewinnbringend, wenn ein Schüleraustausch ansteht. Über Skype können die Lernenden bereits vor der Reise Kontakt zu ihren Austauschpartnerinnen und Austauschpartnern aufnehmen und erste Hürden in der Kontaktaufnahme überwinden.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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