• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle 2
    zurücksetzen
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt - Fall des Monats 10/2016

Schulrechtsfall

Stellt sich ein Lehrer in die Tür und verhindert so, dass seine Schüler nach Unterrichtsschluss das Klassenzimmer verlassen können, so handelt es sich dabei um Freiheitsberaubung. Das entschied das Amtsgericht Neuss. Einen leichten Stoß in den Bauch eines Schülers wertete es dabei nicht als Körperverletzung. Da dem Musiklehrer einer Realschulklasse in Kaarsten der Unterricht zu unruhig wurde, entschied er, der Situation mit einer Strafarbeit Herr zu werden. Er ließ seine Schüler einen Wikipedia-Eintrag über den Geiger und Komponisten Paganini abschreiben. Nur wer bis zum Ende der Stunde damit komplett fertig war, durfte das Zimmer auch verlassen. Um sicherzugehen, dass kein Schüler unerlaubt gehen konnte, setzte er sich mit seiner Gitarre vor die Tür. Dabei ließ er sich von jedem, der den Raum verlassen wollte, den abgeschriebenen Artikel zeigen. Als ein Schüler schließlich versuchte, sich an dem Lehrer vorbeizudrücken, schlug ihm der Pädagoge leicht in den Bauch. Daraufhin verständigten Schüler die Polizei, die die Situation auflöste. Einige Eltern zeigten den Lehrer daraufhin wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung an.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Land haftet für DVD-Kopien - Fall des Monats 07/2014

Schulrechtsfall

Kopiert ein Lehrer DVDs mit Filmen für den Schulunterricht illegal, trägt das beschäftigende Land den Großteil der Verantwortung des Urheberrechtsverstoßes. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden und das Land Sachsen-Anhalt zu einer Schadensersatzzahlung von rund 7.850 Euro verpflichtet (Az. 7 O 1088/13). Der Lehrer muss nach dem Urteil des Amtsgericht Aschersleben eine Strafzahlung in Höhe von 2.000 Euro leisten. Der Sachverhalt: Ein Lehrer und damaliger Leiter einer Kreismedienstelle hatte 36 DVDs für den Schulunterricht bestellt. Die Filme behandelten Themen wie Sinnesorgane, Wasser, Strom und weitere naturwissenschaftliche und medizinische Inhalte. Die DVDs hatte der Lehrer für den Bestand der Medienstelle kopiert, und nach einigen Wochen schickte der Lehrer die DVDs zurück an den Verlag. Dieser hatte dann den Verdacht, dass der Pädagoge die DVDs illegal kopiert habe, und stellte Strafanzeige. Die daraufhin durchgeführte Durchsuchung bestätigte die Vermutung. Die Kopien wurden beschlagnahmt, und der Verlag klagte auf Schadensersatz. Der Fall wurde vor Gericht verhandelt.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Bußgeld wegen bewusstem Fernhalten vom Unterricht?

Schulrechtsfall

Müssen Eltern ein Bußgeld zahlen, wenn Sie Ihr Kind an einem Schultag bewusst nicht zur Schule schicken, zum Beispiel weil ein Schulausflug nicht der eigenen Weltanschauung entspricht? Dieser Frage ging das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nach. Der konkrete Fall Der Lehrplan für siebte Klassen im Fach Erdkunde sieht unter anderem den Besuch eines islamischen Kulturzentrums vor. In diesem Rahmen plante der Lehrer eines Schülers einen Moschee-Besuch. Die Eltern des Schülers fanden den Ausflug, der für die fünfte und sechste Unterrichtsstunde angesetzt war, jedoch nicht mit ihrer Weltanschauung vereinbar und stimmten der Teilnahme deshalb nicht zu. Diese Begründung teilten sie auch der Schulleitung mit, die jedoch daran festhielt, dass eine Teilnahme verpflichtend sei. Denn schließlich erfülle der Ausflug einen bestimmten Sinn und Zweck. Trotzdem schickten die Eltern ihren Sohn am Tag des Ausflugs den ganzen Tag nicht zur Schule. Die Entscheidung des Gerichts Das sah das Amtsgericht Meldorf als Grund, Bußgelder in Höhe von jeweils 25 Euro gegen die Eltern zu verhängen, da sie den Schulbesuch vorsätzlich verhindert hätten. Gegen dieses Urteil legten die Betroffenen nun Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht verwarf die Beschwerde jedoch, denn die Eltern verhinderten nicht nur bewusst den Besuch des Schülers an der fünften und sechsten Unterrichtsstunde, sondern hielten ihn auch in den vorherigen vier Schulstunden von der Schule fern. Bereits diese Aktion rechtfertigt laut Gericht die Geldbußen. Quelle: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung

Fachartikel
5,99 €

Der vorliegende Fachartikel behandelt das Thema "Aufsicht und Haftung" und setzt die systematische Einführung in das Schulrecht und schulrelevante weitere Rechtsgebiete fort. Das Thema Kindeswohlgefährdung ist in vielen Schulen leider omnipräsent und steigt in seiner Bedeutung weiter. Der komplexe rechtliche Rahmen hierfür wird nachfolgend von Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert. Verfassungsrechtliches Fundament Ausgangspunkt des Themas ist das Grundgesetz (GG), das bereits im ersten Teil dieser Serie in seinen schulisch besonders relevanten Teilen kurz dargestellt wurde. Das Kindeswohl wird hierbei aus einer Gesamtschau verschiedener Grundrechte abgeleitet, nämlich der Menschenwürde-Garantie des Artikel 1 GG, den Rechten aus Artikel 2 GG ( allgemeines Persönlichkeitsrecht in Absatz 1 und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Absatz 2) sowie dem "Familiengrundrecht" in Artikel 6 Absatz 2 GG, welcher lautet: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Bestätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Gerade Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG gibt dabei hohe Hürden auf, um gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG durch den Staat in Gestalt des Jugendamtes oder Familiengerichts in das elterliche Erziehungsrecht eingreifen zu dürfen. Bundesrechtliche Konkretisierungen Auf der normenhierarchischen (siehe auch hierzu bereits Teil 1 dieser Serie) Ebene unterhalb des Grundgesetzes, dem Bundesrecht, findet sich zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches in § 1631 Absatz 1–3 besagt: "Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen." Speziell bezogen auf Kindeswohlgefährdungen wird es in § 8a des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) konkreter, indem festgelegt wird, dass bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (wobei sich dies auf Kinder und Jugendliche bezieht) das Jugendamt durch mehrere Fachkräfte das Gefährdungsrisiko einzuschätzen hat, gegebenenfalls unter Einbeziehung der betroffenen Kinder/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Sofern sinnvoll, sind Hilfen durch das Jugendamt anzubieten. Werden tiefgreifendere Maßnahmen durch das Jugendamt als notwendig angesehen, so muss es das Familiengericht (= örtliches Amtsgericht / AG beziehungsweise FamG, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht/OLG, in dritter Instanz der Bundesgerichtshof/BGH) oder andere Behörden (zum Beispiel Gesundheitsamt oder Polizei) einbeziehen. In sehr dringenden Fällen kann es gefährdete Personen auch ad hoc in Obhut nehmen. Werden Lehrkräfte einer Kindeswohlgefährdung gewahr, so ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) anwendbar. Laut dessen § 4 sollen zunächst die Lehrkräfte oder Sozialpädagoginnen und -pädagogen selbst das Gespräch mit Kindern/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten suchen, sofern dies den Erfolg notwendigen behördlichen Einschreitens nicht gefährdet. Zur fachlichen Unterstützung hat das schulische Personal gemäß § 4 Absatz 2 KKG Anspruch auf Beratung durch eine sogenannte "insoweit erfahrene Fachkraft" des Jugendamtes. Informiert die Schule das Jugendamt über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (die Befugnis hierzu gibt § 4 Absatz 3 KKG), so soll das Jugendamt die Schule über den Fortgang der Angelegenheit informiert halten, § 4 Absatz 4 KKG. In der Praxis ist es hier für die Schulen besonders wichtig, die Beobachtungen möglichst gut zu dokumentieren , um dem Jugendamt eine unmittelbar verwendbare Datengrundlage zu schaffen. So sollte festgehalten werden, was wem wie oft auffällt, wie ausgeprägt das Verhalten / der Eindruck ist, mit wem wann durch wen gesprochen wurde et cetera. Kindeswohlgefährdung Der Begriff der Kindeswohlgefährdung wird bei alledem gesetzlich nicht näher umrissen, sondern ist durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Nach langjähriger Rechtsprechung der Familiengerichte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das Kindeswohl gefährdet, wenn die gegenwärtige Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes oder Jugendlichen mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt . Hält das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung für einschlägig und behördliche Hilfsangebote und Maßnahmen bleiben fruchtlos, regelt § 1666 BGB die familiengerichtlichen Möglichkeiten, die gemäß § 1666 Absatz 3 BGB von Geboten (öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder auch für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen) über Verbote (zum Beispiel die Familienwohnung zu nutzen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen) bis hin zum teilweisen oder kompletten Entzug des Sorgerechts ("elterliche Sorge") reichen können. Fall-Konstellationen Neben den traurigen "Klassikern" der Kindeswohlgefährdung (körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Verwahrlosung, Entführung ins Ausland et cetera) gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen man nicht sofort an das Stichwort Kindeswohlgefährdung denken würde. So gibt es familiengerichtliche Entscheidungen zu Konstellationen, in denen Erziehungsberechtigte attestiert förderungsbedürftige beziehungsweise behinderte Kinder nicht fördern ließen oder an offenkundig überfordernden weiterführenden Schulen anmeldeten, weil sie die Einschränkungen ihres Kindes nicht wahrhaben wollten (Nachweise am Ende dieses Beitrages). In jüngerer Vergangenheit sind die "Corona-Leugner"-Fälle hinzugekommen, bei denen Maskenverweigerung, Test-Verweigerung und Schulpflichtverletzungen durch selbst verordnetes Home-Schooling rechtlich zu werten waren. In allen genannten Fällen haben die Familiengerichte das Sorgerecht so weit entzogen, dass für die streitgegenständlichen Bereiche das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten zu sinnvollen Maßnahmen nicht mehr notwendig war. Weiterführende Rechtsprechung Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 13.5.2020, 13 UF 97/20 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14.9.2021, 1 BvR 1525/20 (uneinsichtige Eltern eines behinderten Kindes). OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.8.2022, 5 UFH 3/22 (Schulverweigerung wegen Maskenpflicht). BVerfG, FamRZ 2010, Seite 713 und Bundesgerichtshof (BGH), FamRZ 2005, Seite 344 (zum Begriff der Kindeswohlgefährdung).

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Fort- und Weiterbildung

Rechtsextremismus: Parteien, Programme und Parolen

Unterrichtseinheit

Nach den Wahlerfolgen der rechtsextremen Parteien in Brandenburg und Sachsen haben sich die ersten Wellen der Empörung gelegt. Aber Wegschauen hilft nicht. Gerade bei der Werbung um Jungwähler sind rechte Parteien sehr aktiv.Der Schock nach den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen saß bei den etablierten Parteien tief. Zwei rechtsextremistische Parteien schafften den Sprung über die 5-Prozent-Hürde: In Brandenburg konnte die Deutsche Volksunion (DVU) ihr Ergebnis im Vergleich zur letzten Landtagswahl noch einmal auf 6,1 Prozent steigern, und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) schaffte mit 9,2 Prozent den Sprung ins sächsische Parlament. Rechte Internet-Angebote im Unterricht? Ob Jugendliche direkt auf den Seiten der rechten Parteien recherchieren sollen, muss jede Lehrkraft individuell entscheiden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die politischen Ziele der DVU und NPD informieren. die Mechanismen rechtsextremer Werbung und Propaganda kennen lernen. sich mit möglichen Ursachen für den Wahlerfolg der rechten Parteien auseinander setzen. diskutieren, inwieweit der Wahlerfolg von DVU und NPD eine Gefahr für die Demokratie darstellt. die Bedeutung des Internets bei der Verbreitung rechter Propaganda reflektieren und diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Werbung um Jungwähler Dabei zählte sich aus, dass beide Parteien vor der Wahl abgesprochen hatten, sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen: Die DVU trat nur in Brandenburg an, die NPD beschränkte sich auf Sachsen. Bedenkenswert ist außerdem der Umstand, dass in Sachsen rund 20 Prozent und in Brandenburg etwa 15 Prozent der Erstwähler ihr Kreuz bei einer rechtsextremen Partei gemacht haben, so eine Wahltagsbefragungen von infratest dimap. Während sich die Rechten früher kaum gezielt um Erst- und Jungwähler bemüht haben, gehen sie seit einiger Zeit neue, moderne Wege und werben mit Musik und Internetangeboten um Jungwähler. Thema Rechtsextremismus: Parteien, Parolen und Programme Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Zentralistische, autokratische Parteistrukturen Die mitglieder- und finanzstärkste Organisation der rechtsextremen Parteien war 2003 die DVU mit rund 11.500 Mitgliedern. Sie war bis zur Landtagswahl im September im Brandenburger Parlament mit fünf Abgeordneten vertreten, nun sind es sechs. Der Vorsitzende der Bundespartei, Dr. Gerhard Frey, ist seit Jahrzehnten die unangefochtene Nummer Eins in der Partei. Der Münchner Verleger führt die Partei "zentralistisch und autokratisch", so der Verfassungsschutzbericht 2003, und finanziert die Partei fast im Alleingang. Frey erwirtschaftet das Geld aus dem Vertrieb von verschiedenen Produkten wie CDs, Büchern und insbesondere Zeitungen. Er gibt die "National-Zeitung/Deutsche Wochenzeitung" (NZ) heraus, die auflagenstärkste, regelmäßig erscheinende Publikation im rechtsextremistischen Bereich in Deutschland. Revisionismus und Ausländerfeindlichkeit Inhaltlich fordert die DVU, so ist in ihrem sechsseitigen Parteiprogramm unter insgesamt zwölf Punkten nachzulesen, den Ausländeranteil in Deutschland zu begrenzen und kriminelle Ausländer sofort auszuweisen. Außerdem will sie unter anderem den Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union erreichen, die D-Mark wieder einführen, die ehemals deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße wieder eingliedern oder "fremde Einflusse auf unsere Kultur" auf ein "vernünftiges" Maß beschränken. National-Zeitung als Parteiorgan Der Verfassungsschutzbericht 2003 analysiert, dass die DVU "im Wesentlichen die typischen rechtsextremistischen Agitationsfelder vor dem Hintergrund eines gesteigerten Nationalismus" aufgreife. Die Parole "Deutsche zuerst" zieht sich wie ein roter Faden durch das Programm und vor allem durch die NZ, die der Verfassungsschutz als "Presseorgan der Partei" bezeichnet und deren Inhalte er in seinen jährlichen Berichten genau unter die Lupe nimmt. Während das offizielle Partei-Programm nämlich sehr kurz ausfällt und die Formulierungen bewusst recht schwammig sind, äußern sich die Autoren in der "National-Zeitung" wesentlich konkreter. Nähe zu gewaltbereiter Skinhead-Szene Die NPD zählte 2003 rund 5.000 Mitglieder und schickt zwölf Abgeordnete ins sächsische Parlament. Im Gegensatz zur DVU dominiert nicht nur eine Person die Partei und ihre Aktivitäten. Seit 1996 ist Udo Voigt der NPD-Bundesvorsitzende. Er ist bereits 1968, mit 16 Jahren, in die Partei eingetreten und hat sich in der Parteihierarchie nach oben gearbeitet. In den letzten Jahren hat die NPD aufgrund ihrer Nähe zu gewaltbereiten Skinheads und vor allem durch den gescheiterten Verbotsantrag Schlagzeilen gemacht. Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat waren der Meinung, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei und stellten deshalb Anfang 2001 beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam den Antrag, die Partei zu verbieten. Grundlage dafür war der Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." Verbotsantrag gescheitert Die verfassungsfeindlichen Ziele der NPD begründeten die Antragssteller im Wesentlichen mit dem Eintreten der NPD für einen "völkischen Kollektivismus", der gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Außerdem trete die NPD für ihre Ziele auf eine aktiv-kämpferische und aggressive Weise ein, was man mit zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen NPD-Angehörige und Funktionäre belegte. Doch das Verbotsverfahren scheiterte. Mehrere in den Verbotsanträgen namentlich benannte hochrangige NPD-Funktionäre arbeiteten als Informanten für den Verfassungsschutz - ihre Aussagen waren daher nicht zu verwerten-, und das Bundesverfassungsgericht stellte das Verbotsverfahren am 18. März 2003 ein. Aggressives Deutschtum Der Verfassungsschutzbericht 2003, der sich intensiv mit der NDP und ihren Aktivitäten beschäftigt, schlussfolgert, dass die Partei "unverändert an ihrer offenen, aggressiv-kämpferischen Feindschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" festhält. In ihrem Programm heißt es beispielsweise, dass Deutschland wieder "deutsch" werden müsse, dass die "Wiederherstellung Deutschlands" mit der "Vereinigung der Besatzungskonstruktionen BRD und DDR" nicht erreicht sei, oder dass die Todesstrafe wieder eingeführt werden müsse. Punktuelle Wahlerfolge Die DVU war in den vergangenen Jahrzehnten in verschiedenen Länderparlamenten vertreten, derzeit sitzt sie - außer in Brandenburg - noch mit einem Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft. Die NPD dagegen schaffte letztmals 1969 mit 9,8 Prozent den Sprung in den Landtag von Baden Württemberg, 1972 versank sie auf parlamentarischer Ebene wieder in der Bedeutungslosigkeit - bis zur Landtagswahl 2004 in Sachsen. Parteiinterne Zerstrittenheit Besonders aufgefallen ist die DVU in den Parlamenten vor allem durch skandalträchtige Aktionen oder inkompetente Kandidaten. Ein Beispiel ist die Auflösung der DVU-Fraktion in Landtag von Sachsen-Anhalt. 1998 konnte die DVU fast dreizehn Prozent der Stimmen gewinnen, doch die frisch gewählten DVU-Abgeordneten entpuppten sich als politisch völlig unerfahrene Personen. Offenbar agierten sie nur als Marionetten der Münchner Parteizentrale, wie ein Beitrag des Politik-Magazins Panorama enthüllte. Bereits 1999 löste sich die Landtagsfraktion durch Bildung einer DVU-Abspaltung (Freiheitliche Deutsche Volkspartei, FDVP) auf, ein Vertreter ging zur Vereinigten Rechten (VR). Bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2002 erreichte die FDVU gerade einmal 0,8 Prozent der abgegebenen Stimmen. Skandale statt konkreter politischer Arbeit Auch in Brandenburg, wo die DVU im September 2004 zum ersten Mal in einem Flächenstaat den Wiedereinzug schaffte, fiel die DVU-Fraktion nicht durch ihre Arbeit, sondern durch einen Eklat auf: Der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe wechselte als Verkehrsminister in die Bundesregierung, und Matthias Platzeck sollte seine Nachfolge antreten. Kurz bevor das Parlament im Juni 2002 über den neuen Regierungschef abstimmen sollte, brachten die DVU-Abgeordneten den Antrag ein, Jörg Schönbohm (CDU) zum Nachfolger von Manfred Stolpe wählen zu lassen. Ein Vorschlag, den Schönbohm scharf zurückwies und als "eine Schweinerei und eine politische Unverschämtheit, um Unfrieden ins Regierungslager zu tragen" bezeichnete. Spiegel Online: Landtagswahlen 2004 in Brandenburg und Sachsen Das Dossier legt einen Schwerpunkt auf den Wahlerfolg von DVU und NPD. Spiegel Online: Von der Schwierigkeit, Rechtsextremisten zu verklagen Vor laufenden Kameras hat der NPD-Chef Udo Voigt das Holocaust-Mahnmal in Berlin geschmäht, in einem Zeitungsinterview gar die "Abwicklung" der Bundesrepublik gefordert. Spiegel Online: Rechtsextreme in den Landtagen Ein kurzer Überblick über die Aktivitäten und Eskapaden von NPD und DVU in fünf Bundesländern. Stimmungsmache gegen Sozialreformen Die Absprache beider Parteien vor den Landtagswahlen im September 2004, jeweils in nur einem Bundesland anzutreten, hat nach Meinung der Experten entscheidend zum guten Abschneiden beigetragen. Während die DVU nur in Brandenburg angetreten ist, hat die NPD in Sachsen kandidiert. So haben sie sich nicht gegenseitig die Stimmen weggenommen, denn beide Parteien haben vor allem mit einem Thema Wahlkampf gemacht: der Hartz IV ? Was steckt dahinter? . Die NPD warb auf ihren Wahl-Plakaten mit Sprüchen wie "Quittung für Hartz IV" oder "Schnauze voll? Wahltag ist Zahltag", die DVU stieß mit "Weg mit Hartz IV" in die gleiche Kerbe. Wähler mit Schwächen und Angst Dass dies ein taktisch kluger Schachzug war, zeigt eine Analyse der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen. Beide Parteien fischen nämlich im selben Wählerlager: Sehr viele Anhänger, egal ob DVU oder NPD, fühlen sich in ihrem Leben benachteiligt. In Brandenburg sehen 88 Prozent der DVU- und in Sachsen 96 Prozent der NPD-Anhänger in den in Deutschland lebenden Ausländern eine "Überfremdungsgefahr". Am erfolgreichsten sind DVU und NPD bei jüngeren und nicht so gut ausgebildeten Männern: In Sachsen erreicht die NPD bei den 18- bis 29-jährigen Männern 21 Prozent, bei allen unter 35-Jährigen mit Hauptschulabschluss sogar 26 Prozent der Stimmen. Aber auch viele der von Hartz IV betroffenen Arbeitslosen haben am 19. September DVU oder NDP gewählt: In dieser Berufsgruppe, so die Forschungsgruppe Wahlen, kommt die NPD auf 18 Prozent und die DVU auf 13 Prozent. Nicht alle sind Parteikader Dabei können rechtsextremistische Parteien generell mehr auf männliche denn auf weibliche Unterstützung zählen. Bei diesen Parteien sei es aber besonders wichtig, zwischen den Positionen der Parteikader und den Wählern zu differenzieren, so die Forschungsgruppe Wahlen. Nach deren Analyse sei es eindeutig der Protest gegen die Reformpolitik gewesen, der den rechten Rand bei diesen Wahlen so stark gemacht habe. Der Osten sei ungleich stärker von Arbeitslosigkeit und einer wirtschaftlichen Strukturschwäche betroffen und die PDS könne nicht jeden Protest binden. "Jenseits der politischen Ränder stand weder in Brandenburg noch in Sachsen den Wählern eine etablierte Partei zur Verfügung, bei der sie sich mit ihrer Unzufriedenheit gut aufgehoben fühlten", so die Forschungsgruppe Wahlen. Gemischtes Urteil zu Erfolgsaussichten Immerhin lässt diese Analyse den Schluss zu, dass sich die Wähler nur kurzzeitig von den Parolen der Rechten anlocken lassen haben - und beim nächsten Mal wieder anders stimmen. Möglich ist auch, dass sich die Extremisten in den Parlamenten selbst "entzaubern", also im politischen Alltagsgeschäft scheitern, wie dies in der Vergangenheit regelmäßig zu beobachten war. Einige Beobachter halten es aber auch für nicht unwahrscheinlich, dass sich die rechten Parteien in einigen Teilen Sachsens durchaus etablieren können. Parteifunktionäre seien dort schon jetzt in der Bevölkerung verwurzelt und könnten auch in Zukunft mit guten Wahlergebnissen rechnen. So bleibt abzuwarten, ob die rechten Parteien ihren Wahlerfolg in vier Jahren wiederholen können, oder ob die NPD und DVU bald wieder aus den Parlamenten verschwinden werden. Bündnis bei der Bundestagswahl 2006 Bestärkt durch die Wahlerfolge in Sachsen und Brandenburg, rechnen sich DVU und NPD auch gute Aussichten auf Wählerstimmen bei der Bundestagswahl 2006 aus. Sie haben bereits beschlossen, dort wieder ihre Kräfte zu bündeln und als Parteienbündnis anzutreten. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Deutschradikale Republik Der Artikel der FAZ vom 212.20.2004 beleuchtet die Ursachen für die bereits zu DDR-Zeiten erstarkende rechtsradikalen Jugendkultur im Osten. Werbung über Homepages und Foren Es war vor allem die NPD, die in der Vergangenheit den Kontakt zu den jungen Wählern suchte und dabei insbesondere die Skinhead- und Neonazi-Szene ansprach. Die "Jungen Nationaldemokraten" (JN), die Jugendorganisation der NPD, fungieren dabei als Bindeglied. Während die Anwerbung von Jugendlichen lange Zeit auf einer persönlichen Ebene stattfand, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen, Kongressen und Konzerten, hat sich das im Laufe der letzten Jahre etwas geändert. Inzwischen hat sich das Internet zum wichtigsten Informations- und Anwerbemedium im rechtsextremistischen Bereich gemausert. Im Netz können Jugendliche leicht an Infos über die Parteien und ihre Ziele gelangen sowie einen ersten Kontakt herstellen, zum Beispiel per E-Mail oder in Foren mit Gleichgesinnten diskutieren. Rechtsextreme Seiten sprechen die Jung- und Erstwähler - nicht nur zu Wahlkampfzeiten - mit speziellen Plattformen und Angeboten direkt an. Nazistische Inhalte aus dem Ausland Die offiziellen Webseiten der rechtsextremistischen Parteien in Deutschland sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem gesamten Spektrum. Zwar sei die Zahl der rechtsextremen Seiten insgesamt geschrumpft, aber die Qualität und die Nutzerzahlen steigen, so das Landesamt für Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Dabei beobachte man eine Zweiteilung: Während sich die deutschen Parteien an die gesetzlichen Vorschriften halten müssen, finden sich auf ausländischen Servern auch offen nazistische Inhalte. Obwohl diese Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, kann die deutsche Justiz nichts dagegen unternehmen. Gemeinschaftserlebnis bei Skin-Konzerten Neben dem Internet hat rechtsextremistische Musik weiterhin eine wichtige Bedeutung beim Buhlen um Jungwähler. Während früher vor allem Skinhead-Musik die Szene beherrschte, betreten seit einiger Zeit auch andere Musikrichtungen die Bühne. Dennoch spielt die rechtsextremistische Skinhead-Musik immer noch die wichtigste Rolle: Auf diesen Konzerten trifft sich die sonst zersplitterte Fangemeinschaft. Der Verfassungsschutzbericht 2003 charakterisiert die Konzerte als "eigentlichen Treffpunkt der Szene", wo bei den meist jugendlichen Besuchern ein Gefühl der "Gemeinschaft und Stärke" entstehe. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass die Konzerte meist konspirativ vorbereitet werden und auf Jugendliche so einen "besonderen Reiz" ausüben. Propaganda auf dem Schulhof Rechtsextremisten haben diese Bedeutung erkannt und wollten das im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren: Im Sommer und Herbst 2004 sollte im Rahmen der "Aktion Schulhof" eine nicht unerhebliche Anzahl - der Verfassungsschutz geht von ca. 50.000 Pressungen aus - Propaganda-CDs in der Nähe von Schulen und auf öffentlichen Plätzen speziell an Kinder und Jugendliche verteilt werden. So wollten die Initiatoren politisch bislang nicht oder nur wenig interessierte Jugendliche auf die rechte Szene aufmerksam machen und für die "Bewegung" interessieren. Gerichtliche Schritte ... Nachdem aber das Innenministerium Sachsen-Anhalt die Öffentlichkeit über die konspirativ geplante Aktion aufmerksam machte, berichteten verschiedene Medien darüber und auch die Justiz horchte auf. Schließlich ordnete Anfang August 2004 das Amtsgericht Halle die Beschlagnahmung der CD an und machte damit die rechtsextremen Pläne zu Nichte. Nicht nur das Verteilen sei gesetzwidrig, auch wer sich die CD gezielt besorge, mache sich strafbar, warnt das Gericht. ... ohne Wirkung Doch das scheint die Initiatoren wenig zu stören: Die CD wird nun mit einer neuen Zusammenstellung der Lieder und rechtsextremen Propagandatexten über das Internet verbreitet. Die CD mit dem Titel "Anpassung ist Feigheit - Lieder aus dem Untergrund" sei zum kostenlosen Download auf einem schwedischen Server ins Internet gestellt worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln. So umgehen die Rechten den Beschlagnahmebeschluss und die Strafverfolgung. Da der Server in Schweden steht, können die deutschen Behörden nicht eingreifen und sind machtlos: Die schwedische Gesetzgebung erlaube eine Verbreitung von neonationalsozialistischer Propaganda im Internet weitestgehend. Gut vernetzt Für rechtsextreme Parteien ist das Internet ein ideales Mittel, um mit Sympathisanten zu kommunizieren und Kontakte zu den Mitgliedern zu pflegen. Parteiprogramme, Informationsmaterialien und Werbemittel werden online vertrieben. DVU und NPD sind da keine Ausnahme (erreichbar unter www.dvu.de beziehunsgweise www.npd.de). Online werben sie für ihr Parteiprogramm, veröffentlichen Interviews und Verlautbarungen der Parteivorsitzenden. Auch der Verkauf rechter Publikationen und Musik läuft in der Szene fast ausschließlich über eigene Verlage ab. Parteiorgane online Ausgewählte Beiträge veröffentlicht die National-Zeitung (www.dsz-verlag.de), die als Parteiorgan der DVU gilt, online - und nennt ihre Homepage auf gut Deutsch "Leitseite". Der Online-Auftritt der "Deutschen Stimme" (www.deutsche-stimme.de), der NPD-Parteizeitung und nach eigenen Angaben "Monatszeitung für Politik und Kultur", ist wesentlich professioneller gestaltet. Wer jüngere Wähler überzeugen will, nutzt auch deren Internet-Affinität. Auch wenn der Verfassungsschutz die rechte Szene beobachtet, handelt es sich bislang um völlig legale Inhalte im Netz. Anders als bei rechtsradikalen Webseiten lässt sich bei ihnen bislang keine Gewaltverherrlichung, kein offener Antisemitismus und kein Gebrauch verbotener rechtsradikaler Symbole nachweisen. Erst dann würden sie vom Gesetzgeber offiziell als jugendgefährdende und damit verbotene Online-Angebote eingestuft. Ihren legalen Spielraum reizen die Parteien geschickt so weit wie möglich aus. Authentische Informationen oder Sekundärquellen Ob Schülerinnen und Schüler sich im Unterricht direkt mit den Online-Angeboten von DVU und NPD auseinander setzen sollen, ist der individuellen Entscheidung jeder Lehrerin und jeden Lehrers überlassen. Es ist allerdings ein Kinderspiel, die entsprechenden Seiten mit Suchmaschinen zu finden: Der erste Platz auf den Suchlisten ist ihnen sicher. Die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Parteien und ihrer Propaganda ist in jedem Fall authentischer, wenn die entsprechenden Seiten auch Thema des Unterrichts sind. Wer im Unterricht die Portale der rechten Szene dagegen meiden will, kann auf Sekundärquellen zurückgreifen, zum Beispiel auf die Berichte des Verfassungsschutzes oder der Informationsdienste gegen Rechtsextremismus. Propaganda analysieren und durchschauen Wenn sich die Schülerinnen und Schüler direkt anhand der parteieigenen Homepages über die DVU und NPD informieren, ist eine kritische Analyse der Inhalte unverzichtbar. Sprache, Schlüsselwörter und Symbole gehören ebenso dazu wie rechtsradikale Thesen. Dass Interviews mit Parteivorsitzenden nicht kritisch geführt werden, ist schnell erkennbar. Und allein die Wahl der Adjektive in den Artikeln zeigt, welcher Tonfall und welche Wirkung gewünscht sind. Auch die Vor- und Nachteile des Internets als Kommunikations- und Informationsmedium können in diesem Zusammenhang thematisiert werden. Die rechtsextremen Online-Auftritte bieten insofern hervorragendes Material für eine quellen- und medienkritische Analyse. Wer die Mechanismen der Propaganda erst einmal durchschaut, lässt sich weniger leicht von ihr vereinnahmen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
ANZEIGE