Sicher vor Terror, Krieg und Hunger: Flucht und Asyl

Auf Grundlage der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 ist im bundesdeutschen Grundgesetz festgelegt, dass politisch Verfolgte das Recht auf Asyl genießen. Auch in der DDR-Verfassung war ein ähnliches Recht verankert, was 1968 allerdings zu einer Kann-Bestimmung aufgeweicht wurde. Während in der DDR vor allem verfolgte Kommunisten und Sozialisten in vergleichsweise geringer Zahl Aufnahme fanden, genossen in der Bundesrepublik Flüchtlinge aus den Staaten des Warschauer Pakts politisches Asyl. Gegenstand dieses Themenschwerpunktes sind die Differenzen des Asylrechts und die Praxis der Asylgewährung in den beiden deutschen Staaten bis 1989. Mit Blick auf die Aktualität und die damit verbundenen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler wird auch die aktuelle Flüchtlingskrise anhand von Zeitzeugenberichten und -biografien, Informationstexten sowie Videobeiträgen thematisiert.

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Dieser Beitrag wurde gefördert von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung), bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts.

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Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Eduversum GmbH.

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