Musik-Playlist für den Sommer: Auf legale Angebote achten

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veröffentlicht am 13.06.2017

Gerade für den Urlaub laden sich viele Kinder Musik auf ihr Smartphone oder ihren MP3-Player. Das kann rechtliche Konsequenzen haben. „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht", der Medienratgeber für Familien, gibt Eltern Tipps zum Umgang mit Urheberrechten.

Auf Risiken hinweisen

„Es ist wichtig, dass Eltern über Urheberrechte aufklären und sich anschauen, woher ihr Kind die Musik bezieht. Anmeldungen und Downloads sind bis zwölf Jahren besser Elternsache", so SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. Tauschbörsen sind meist illegal, weil Nutzerinnen und Nutzer Titel nicht nur herunterladen, sondern auch bereitstellen. Beim Streamen werden Inhalte nur zwischengespeichert, aber auch das kann illegal sein, wenn Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte kosten- und damit lizenzfrei konsumieren. Zudem können bei solch dubiosen Angeboten, die etwa kein Impressum angeben oder in Ländern wie Tonga (.to) registriert sind, ungeeignete Inhalte, Kosten- und Datenfallen sowie Viren drohen. Auf diese Risiken können Eltern hinweisen, Regeln beschließen und festhalten. Vorlagen: www.mediennutzungsvertrag.de oder www.surfen-ohne-risiko.net/netzregeln

Geräte und Angebote sichern

Bei Kindern bis zwölf Jahren empfiehlt sich, Sicherheitseinstellungen bei Android ( www.schau-hin.info/medien/mobile-geraete/sicherheit/sicherheit-android) beziehungsweise iOS (www.schau-hin.info/medien/mobile-geraete/sicherheit/sicherheit-ios) vorzunehmen. Bei „iTunes" oder „Google Play" können Eltern den Zugang einschränken. Um Kosten zu begrenzen, eignen sich Guthabenkarten, die Eltern mit ihrem Kind einlösen und ihm dabei die Funktionen erklären können.

Alternativen prüfen

Möchten jüngere Kinder Musik kreativ nutzen, können sie dazu Kinderseiten wie audiyoukids.de, klingklangland.com, hoerspielbox.de oder auditorix.de nutzen. Für Jugendliche eigenen sich Musikbearbeitungsprogramme, zum Beispiel www.gratis-musik-software.de/music-maker-live. Bei Musikcommunitys wie „SoundCloud" bieten Produzenten eigene Musik umsonst an. Bei Portalen wie „Spotify" oder „Deezer" können Nutzerinnen und Nutzer ein Abonnement abschließen und Musik herunterladen oder Titel kostenlos, aber mit Werbung, streamen. Doch sind diese Angebote laut eigenen AGB erst ab 18 Jahren, bei Zustimmung der Eltern ab 13 beziehungsweise 14 Jahren, zugelassen.

Weitere Informationen finden Eltern auf www.schau-hin.info, darunter zu Streaming und Downloads (www.schau-hin.info/medien/internet/wissenswertes/streaming-download) sowie Hörmedien (www.schau-hin.info/medien/mobile-geraete/wissenswertes/hoermedien). Die Verbraucherzentrale vor Ort weiß bei konkreten rechtlichen Problemen Rat. Informieren können sich Eltern auch über www.marktwaechter.de/digitalewelt vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

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