Bald unterschriftsreif – der Berufsausbildungsvertrag

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit findet Platz im großen Komplex Berufsorientierung und unterstützt eine planvolle Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Mit unterschiedlichen Arbeitsweisen werden die Vorgaben im Berufsausbildungsvertrag erkundet, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Pflichten schon im Vorfeld kennen und auftretende Fragen und Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb klären können.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I
  • 3 bis 4 Unterrichtsstunden
  • Arbeitsblatt, Ablaufplan
  • 6 Arbeitsmaterialien

Beschreibung der Unterrichtseinheit

Bald beginnt die Berufsausbildung! Eine gute Gelegenheit, das Augenmerk der Schülerinnen und Schüler auf die bevorstehende Lehrzeit, vor allem aber auch auf den Berufsausbildungsvertrag und die darin enthaltenen verbindlichen rechtlichen Bedingungen zu lenken. Wie sieht so ein Berufsausbildungsvertrag aus? Was steht eigentlich drin? Wann und von wem muss er unterschrieben werden?

Vertiefend zu dieser Unterrichtseinheit können die Schülerinnen und Schüler ihr erworbenes Wissen in einem Online-Quiz überprüfen: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung.

Unterrichtsablauf

Inhalt
Sozial- / Aktionsform

Didaktisch-methodischer Kommentar

Der Berufsausbildungsvertrag

Das Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufes setzt den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden – wenn minderjährig deren Eltern oder gesetzlichen Vertreter – voraus. Im Ausbildungsvertrag sind alle wichtigen Bestandteile und Vereinbarungen enthalten, die während der Ausbildung gelten. 

Damit die Ausbildung überwacht werden kann beziehungsweise eine Ausbildungsberatung zukünftig möglich ist, wird unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge vorgenommen.

Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) regelt die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags und gibt die Mindestangaben vor. So etwa die genaue Bezeichnung und Ziele der Berufstätigkeit, die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit, die Zahlung und Höhe der Vergütung. Neben festen Vorgaben erlaubt der Vertrag auch Möglichkeiten zu Änderungen oder Ergänzungen, zum Vorteil der Auszubildenden. So können zum tariflichen Vergütungssatz Fahrkostenzuschüsse, die Übernahme der Übernachtungskosten bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes oder die zeitliche Dauer der Probezeit ausgehandelt werden.

Didaktisch-methodische Anmerkungen

Der Beginn einer Berufsausbildung prägt den zukünftigen Lebensweg der Schülerinnen und Schüler und stellt für die Jugendlichen einen tiefgreifenden Einschnitt dar.

  • Was kommt auf mich zu?
  • Was ist zu beachten?
  • Was darf ich, was nicht?
  • Wer hilft mir bei Problemen?

Die Unterschrift unter den Berufsausbildungsvertrag leitet diesen Meilenstein ein. Es ist unerlässlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler vor der Unterzeichnung mit dem Inhalt des Vertrages beschäftigen. Die Lehrkräfte können aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung im Fach Arbeitslehre meist hierzu einen effektiveren Beitrag leisten als die Eltern vieler Schülerinnen und Schüler. So sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb sowie die ihrer Ausbildungsstätte selbst kennenlernen. Ebenso müssen die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildenden und Ausbilder angesprochen werden.

Die Einbettung in den Unterricht soll terminiert werden, wenn die Problematik akut wird, also im zeitigen Frühjahr vor der Schulentlassung oder wenn die ersten Ausbildungsverträge unterschriftsreif sind.

Durch geeignete Unterrichtsmethoden und gezielte Anweisungen können die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig mit dem "Originalobjekt" auf Entdeckungstour gehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem damit verbundenen Wissen, ist es ihnen schließlich möglich, bei der "Vertragsverhandlung" selbstbewusst aufzutreten, Fragen ohne Scheu zu stellen und eventuell auch eigene Wünsche zu äußern.

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Vermittelte Kompetenzen

Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entnehmen dem Berufsausbildungsvertrag Informationen und werten diese aus.
  • kennen die Notwendigkeit der Vereinbarung im Berufsausbildungsvertrag.
  • erlernen Fachbegriffe und wenden diese in den richtigen Zusammenhängen an.

Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • stärken ihre soziale Kompetenz durch Partnerarbeit, Teamarbeit oder Rollenspiele.
  • erwerben ausreichend Selbstbewusstsein, um die Vorgaben des Berufsausbildungsvertrages mit dem Ausbildenden ausführlich erläutern zu können.
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Autor

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Gerd Rothfuchs

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