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Mülltrennung verstehen – Recycling erleben

Dossier

Mülltrennung verstehen – Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernehmen Mülltrennung ist ein zentraler Baustein nachhaltigen Handelns und ein entscheidender Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Die Initiative Mülltrennung wirkt! zeigt, wie wichtig richtige Verpackungstrennung ist, um Wertstoffe im Kreislauf zu halten und Umweltbelastungen zu reduzieren. Ziel ist es, das Bewusstsein für Stoffkreisläufe zu stärken und zu verdeutlichen, dass jede und jeder Einzelne durch bewusstes Handeln einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann. Damit Recycling gelingt, müssen die grundlegenden Regeln der Mülltrennung bekannt sein und konsequent eingehalten werden. Gerade deshalb eignet sich das Thema Mülltrennung ideal, um zentrale Inhalte wie Nachhaltigkeit, Verantwortung und gesellschaftliche Regeln im Unterricht aufzugreifen. Schulen übernehmen hier eine Schlüsselrolle: Sie zeigen, wie Mülltrennung in Stoffkreisläufe eingebunden ist und welche Verantwortung jede und jeder Einzelne trägt. Mülltrennung wird so nicht nur als ökologische Maßnahme, sondern auch als Ausdruck von Verantwortung und Gemeinsinn erlebbar. Unterrichtsmaterialien zu "Mülltrennung wirkt!" Das Themendossier bietet drei Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I , die das Thema Mülltrennung aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten und fachspezifische Schwerpunkte setzen. Die Unterrichtseinheiten greifen ökologische, gesellschaftliche und ethische Fragestellungen auf und zeigen, wie individuelle Entscheidungen in ein größeres Ganzes eingebettet sind. Ergänzt werden die Materialien durch interaktive Übungen, die Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Niveaus ansprechen. So lernen sie nicht nur, wie Mülltrennung funktioniert, sondern reflektieren auch deren Bedeutung für Umwelt, Klima und Gesellschaft. Ergänzende Materialien für die Grundschule Für die Grundschule bietet die Initiative die beliebten "TRENN-BÄR"-Materialien an, die altersgerechte Zugänge zur Mülltrennung schaffen. Spielerisch lernen Kinder die Grundlagen der Abfalltrennung kennen und entwickeln früh ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln. Das TRENN-BÄR-Magazin ergänzt dieses Angebot mit einer interaktiven Publikation und einer bunten Mischung aus Comics, Rätseln und Experimenten. Jede Seite ist darauf ausgelegt, die Neugier der Kinder zu wecken und Wissen spielerisch zu vermitteln. In Kombination mit den Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I entsteht so ein umfassendes Bildungsangebot , das den gesamten Bildungsweg zur Mülltrennung und Nachhaltigkeit begleitet. Lizenz und Nutzung Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen.

  • Fächerübergreifend
  • Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit

CC-lizenzierte Musik im Unterricht nutzen

Fachartikel

Dieser Fachartikel richtet sich an Lehrkräfte, die im Rahmen Ihres Unterrichts mit Musik arbeiten möchten. Es werden verschiedene Plattformen vorgestellt, die mit einer freien Lizenz versehene Musik anbieten. Darüber hinaus erfahren Lehrkräfte, wie sie Audiodateien selbst bearbeiten oder sogar selbst produzieren können. Medienkompetenz wird an Schulen groß geschrieben, mobile Endgeräte sind bei vielen Lehrenden und Lernenden vorhanden, auch die Ausstattung der Schulen hält digitale Geräte, mit denen sich Videos und Podcasts produzieren lassen, mittlerweile immer öfter bereit. Warum also nicht mit der eigenen Lerngruppe etwas produzieren, um Medienkompetenz handlungsorientiert zu fördern? Wo und wie man die entsprechende kostenlos nutzbare Musik dazu finden kann, wie man sie sogar selbst remixed oder produziert und welche Lizenzen und Software dafür benötigt werden, zeigt dieser Fachartikel. Welche Musik darf ich nutzen? Neulich im Unterricht Schüler: "Wir möchten diesen Song für unser Video als Hintergrundmusik benutzen und es dann auf YouTube posten, ist das ok?" Lehrkraft: "Nein, das geht leider nicht, das Musikstück steht nicht unter einer freien Lizenz zur Verfügung, sondern unter Copyright. Wenn ihr es nutzen wollt, müsstet ihr dafür ein Nutzungsentgelt an den Rechteinhaber zahlen, sonst macht ihr euch strafbar!" "Och, das ist ja total doof und was machen wir jetzt? Wo finden wir eine passende Musik für das Video?" Gefahr Urheberrechtsverletzung Wer in seinem Unterricht Videos, Hörspiele, Podcasts oder Mashups (ein Mix verschiedener Musikstücke) mit Lernenden erstellt und diese im Netz teilen möchte, kennt diesen oder ähnliche Dialoge nur zu gut. Generell gilt: Musik, mit der wir in unserem Alltag umgehen, ist zum größten Teil mit Copyright geschützt und nicht als freie Musik verfügbar. Dies schließt sie von jeder weiteren Nutzung aus, ohne vorher zumindest mit den Rechteinhabern Rücksprache gehalten zu haben. Ein aufwändiges Verfahren, für das im enggetakteten Berufsalltag keine Zeit bleibt, ganz abgesehen von der diffusen Angst, sich strafbar zu machen und der fehlenden Kenntnis der Rechtslage. Alternativen kennen Die schwierige und unklare Rechtslage führt nicht selten zu folgenden Ergebnissen: Das Videoprojekt scheitert wegen nicht vorhandener Musik, es wird gar nicht erst in Angriff genommen oder die Klasse nutzt Musik, die rechtlich geschützt ist. Nach der Lektüre dieses Fachartikels sollten sich die Leserinnen und Leser in keiner dieser drei Situationen mehr wiederfinden, denn sie wissen, wo sie freie Musik finden, kennen sich im Dschungel der freien Lizenzen (Creative Commons) aus oder stellen die Musik mit einer entsprechenden App gleich selbst oder zusammen mit den Lernenden her. Was sind Creative Commons-Lizenzen? Frei verfügbare Materialien Um herauszufinden, welche Materialien für schulische Projekte ohne Bedenken genutzt werden können, bedarf es heute keiner komplizierten Recherche mehr. Die sogenannten "freien Lizenzen" erleichtern die Suche nach geeigneten Materialien bedeutend. In Deutschland werden besonders häufig die Creative Commons-Lizenzen genutzt, um Materialien anderen Nutzerinnen und Nutzern unter klar definierten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile gibt es auch einen großen Fundus an Musik, die unter einer freien Lizenz im Netz zugänglich ist. Bedingungen für die Lizenznutzung Was ist nun mit unter einer Creative Commons-Lizenz stehender Musik gemeint? Zunächst ist Creative Commons (CC) eine gemeinnützige Organisation. Sie stellt Materialien unter freien Lizenzen zur Verfügung. Diese Standardlizenzen räumen den Nutzern eine weitere Verwendung ein, ohne dazu mit den Urhebern Rücksprache halten zu müssen. Grundsätzlich gilt aber, dass auch diese freien Materialien von einem Urheber erschaffen wurden und man bei ihrer Nutzung die Pflicht hat, ihn und die entsprechende Lizenz zu nennen und dies bei einer Weiterverarbeitung zu beachten. Vier Grundmodule Bei den Creative Commons-Lizenzen unterscheidet man vier Grundmodule in verschiedenen Kombinationen, die im folgenden Abschnitt kurz dargestellt werden. Ausführliche Informationen zu den Creative Commons-Lizenzen, den Modulen und den sechs aktuellen Lizenz-Kombinationen finden Sie hier .

  • Musik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Freies Unterrichtsmaterial: OER & Creative Commons

Fachartikel

Unterrichtsmaterial frei nutzen, anpassen, weitergeben? Die hier gebündelten Beiträge informieren über Hintergründe und Ideen sowie konkrete Ansätze zur unterrichtlichen Nutzung der neuen Möglichkeiten der freien Unterrichtsmaterialien, der Open Educational Resources (OER) im Netz. Unterrichtsmaterialien in klassischer Form werden immer häufiger durch solche aus den digitalen Medien ergänzt. Dabei bleibt das Urheberrecht für Lehrkräfte nicht selten ungeklärt. Für diejenigen, die Materialien aus dem Netz nutzen möchten, ist es sehr praktisch, wenn es klare Kennzeichnungen gibt. Es gibt verschiedene Lizenzen, mit denen ein Urheber anzeigen kann, dass die eigenen Materialien als freie Bildungsmaterialien verwendet werden dürfen. In Deutschland sind die sogenannten Creative Commons-Lizenzen besonders verbreitet. Auch Lehrer-Online kennzeichnet ausgewählte Unterrichtsmaterialien in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern mit einer CC-Lizenz. Lesen Sie hier mehr zu freiem Unterrichtsmaterial, OER und Creative Commons.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Fall des Monats: Regeln für Creative

Fall des Monats

Christoph will einen Text auf seiner Homepage illustrieren und ein CD-Cover gestalten. Er sucht dafür im Internet nach Fotos, die er kostenlos nutzen darf und findet Fotos, die unter der Creative-Commons-Lizenz stehen. Was hat es damit auf sich? Der Oberstufenschüler Christoph möchte sein gelungenes und gut benotetes Referat zum Thema Vulkanismus auf seiner Homepage veröffentlichen. Um den Text aufzulockern, sucht er noch nach geeignetem Bildmaterial. Bei einem Urlaub in Italien hat er selbst ein paar Fotos vom Vesuv geschossen, er möchte aber auch noch andere Vulkane und vor allem aktive Vulkane "in Aktion" zeigen. Er erinnert sich, dass er neulich etwas von "Creative Commons"-Lizenzen gelesen hat, mit denen es möglich sein soll, unter einer solchen Lizenz veröffentlichte Inhalte frei zu nutzen.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Jugendliche und Medien: Unterrichtsmaterial als OER

Unterrichtseinheit

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) und Google Deutschland bieten bei Lehrer-Online umfangreiche Materialpakete in offenen, frei veränderbaren Formaten an.Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen und Google Deutschland veröffentlichen mit der Unterstützung von Deutschland sicher im Netz und Telefónica Deutschland umfangreiches Unterrichtsmaterial unter dem Titel "Recherchieren, Informieren, Kommunizieren, Unterhalten: Medien in der Lebenswelt von Jugendlichen - Materialien für den Unterricht". Dieses Material wird nun auch bei Lehrer-Online unter der Creative-Commons-Lizenz "CC-BY-SA" für die unterrichtliche Nutzung in Form offener Word- und ODT-Dateien angeboten. Offene Dokumente und Creative Commons: Praktisch und rechtssicher Dadurch, dass die Materialien nun auch im offenen, frei an die eigenen unterrichtlichen Kontexte anpassbaren Format als Microsoft Word-Dokumente (DOCX) und als OpenDocument Texte (ODT) vorliegen, wird die Arbeit mit dem Material erleichtert: Lästiges hin und her Kopieren aus formatierten PDF-Dateien entfällt, Texte können aus offenen Dokumenten einer Textverarbeitung unkompliziert weiterverwendet werden. Die Materialien sind sowohl im Unterricht als auch im Austausch mit dem Lehrerkollegium oder bei Fortbildungen unter der Angabe des Autors und mit Einräumung derselben Nutzungsrechte (CC-BY-SA) frei verwendbar. Das Unterrichtsmaterial bietet einen Überblick über Funktionsweisen, Institutionen und Kriterien des Jugendmedienschutzes. Jugendliche sollen das System verstehen lernen, seine Grundlagen analysieren und diskutieren. Diese zweite Unterrichtseinheit sensibilisiert Schüler_innen dafür, dass es in allen Medien Inhalte gibt, die im Schwerpunkt Realitätsdarstellungen, fiktionales Erzählen oder aber die bewusste Vermengung beider Pole beinhalten und stärkt ihre Fähigkeiten zur Identifizierung und Entschlüsselung von Medienformaten. Diese Unterrichtseinheit ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit Nachrichtenformaten und deren Inhalten. Dabei werden Aspekte der Inhaltsanalyse und das Verstehen von Funktions- und Arbeitsweisen einer Nachrichtenproduktion berücksichtigt sowie eine eigene Nachrichtensendung erstellt. Die Unterrichtseinheit sensibilisiert Jugendliche für zentrale Aspekte des vielschichtigen Mediums Internet, so werden der Umgang mit persönlichen Daten, medienpraktische Inhalte, kommunikative Inhalte wie Chatten und das Thema Informationsbeschaffung bearbeitet. Mit dieser Unterrichtseinheit soll Jugendlichen auf der praktischen Ebene ein kompetenter, kreativer, und bewusster Umgang mit einem der zentralen Informations- und Kommunikationsgeräte ihrer Medienwelt ermöglicht werden. Mit diesem Werkzeugkasten zum kollaborativen Lernen im Internet werden Methoden angeboten, die mittels Web 2.0 basierten Instrumenten das gemeinsame Arbeiten an einem Thema, einer Präsentation etc. ermöglichen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Urheberrecht für Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Besonderheiten des Urheberrechts und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. In diesem Zusammenhang geht er auf die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, Audio- und Videowiedergabe, Musik-Noten/Partituren sowie Musik-, Theater- und Musical-Aufführungen ein. Außerdem werden die Open Educational Resources (OER) aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Das Urheberrecht ist durch Bundes- und Europarecht geprägt, deswegen bedarf es in diesem Teil der Serie ausnahmsweise keiner landesrechtlichen Differenzierungen. Urheberrecht Grundlage des Urheberrechts, das literarische, musikalische und sonstige künstlerische und wissenschaftliche Werke schützt, ist im Wesentlichen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es enthält in den zuletzt zum 1. März 2018 novellierten §§ 60a, 60b, 60h und 62 Provilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht, sowohl durch die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Unterricht meint hier wirklich Unterricht, inklusive der Vor- und Nachbereitung und der Prüfungen. Sonstige schulische Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulkonzerte) sind von den privilegierenden Regelungen grundsätzlich nicht erfasst, sodass in diesem Kontext zum Erwerb einer ausreichenden Zahl von Werken (Partituren, Textausgaben des Theaterstücks) zu raten ist. Neben dem UrhG ergeben sich die Regelungen auch aus Verträgen, die die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände mit verschiedenen Organisationen (Verwertungsgesellschaften oder Verlagen) geschlossen haben und in denen Pauschalvergütungen für die schulische Nutzung geregelt werden. Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke Lehrkräfte dürfen 15 %, höchstens 20 Seiten (beziehungsweise Werke von bis zu 25 Seiten Gesamtumfang komplett) eines Druckwerks pro Schuljahr und Lerngruppe für den eigenen Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und die Prüfungen fotokopieren, einscannen und elektronisch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Es muss die Quelle angeben werden (§ 63 UrhG), also insbesondere Autorin oder Autor, Titel, gegebenenfalls Verlag, Jahr und Seite/Fundstelle. Soll mehr als die genannte Höchstmenge verwendet werden, so muss entweder die entsprechende Zahl an Werken für beziehungsweise durch die Schülerinnen und Schüler gekauft werden oder es muss mit dem Verlag oder der Urheberin beziehungsweise dem Urheber eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Scan-Dateien dürfen auf verschiedenen Endgeräten der Lehrkraft gespeichert werden, ein Zugriff dritter Personen auf die Dateien der Scans muss aber ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Passwortschutz. Audio- und Videowiedergabe Die Vorführung von Spielfilmen, die auf handelsüblichen DVDs oder Blue Rays erworben wurden, in der Lerngruppe erfüllt noch nicht den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe aus § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG. Denn gemäß § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Vorführung dann nicht öffentlich, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind. Für Lerngruppen (Schulklassen oder Kurse) wird dies überwiegend bejaht (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 30. März 2004, Aktenzeichen 21 O 4799/04). Anders ist dies bei größeren Schulveranstaltungen (Schulfest, Präsentationen der Projektwoche oder ähnlichen). Hierbei geht der potentielle Rezipientenkreis so weit, dass die lizenzrechtliche Beschränkung auf private Nutzung überschritten würde. Im Zweifel sollte daher auf das Angebot der kommunalen beziehungsweise Landes-Medienzentren zurückgegriffen werden. Die dort zur Verfügung stehenden Datenträger sind mit den notwendigen Lizenzen versehen, um sie vor größeren Gruppen nutzen zu dürfen. Musik-Noten/Partituren Aus einem Notensatz dürfen maximal sechs Seiten für den Unterricht vervielfältig werden. Im Übrigen gilt gemäß eines zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden/Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA) geschlossenen Vertrages, dass Noten im Umfang (nur) eines kompletten Satzes pro Klasse vervielfältig und genutzt werden dürfen. Musik-Aufführungen Auch Musik-Aufführungen, sei es in Form der Live-Aufführung zum Beispiel durch das Schulorchester oder eine Band, sei es durch Wiedergabe von Tonträgern oder gestreamter Musik während eines Schulfestes, können in Schulen urheberrechtlich relevant, also lizenzpflichtig, sein. Aufgrund des im Dezember 1987 geschlossenen und bis heute gültigen Gesamt- beziehungsweise Pauschalvertrags, den die GEMA als zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikstücke mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise Bundesländern abgeschlossen hat, gilt dabei Folgendes: Der Schulträger entrichtet eine pauschale Vergütung für das Wiedergaberecht für diejenigen Fälle, die nicht ohnehin gemäß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG oder §§ 60a Abs. 1 Nr. 3, 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG vergütungsfrei sind. Die Höhe beläuft sich pro Schülerin beziehungsweise Schüler auf derzeit 0,1023 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich. Nicht erfasst sind Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld von mehr als 2,60 Euro erhoben wird und Veranstaltungen, bei denen die Schule Geld von kommerziellen Bewirtungsbetrieben erhält. Für diese Veranstaltungen ist in jedem Einzelfall vorab eine Anmeldung bei der GEMA vonnöten. Zwingend erforderlich ist es bei Live-Veranstaltungen, eine Liste der gespielten Werke (sogenannte Programm- oder Musikfolge) zu übermitteln (§ 42 Abs. 2 VGG). Durch diese Programmfolge ist es der GEMA möglich, die Urheberinnen und Urheber der Werke später auch im Rahmen der Tantiemen-Ausschüttung zu berücksichtigen. Theater- und Musical-Aufführungen Bei der sogenannten "bühnenmäßigen Darstellung" von Stücken ist unbeschadet der diversen urheberrechtlichen Privilegien für Schulen stets die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einzuholen (§ 52 Abs. 3 UrhG). Open Educational Resources (OER) Als "Open Educational Resources" werden Werke bezeichnet, die für unterrichtliche Zwecke frei lizenziert sind. Eine Lizenz ist eine Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Verträgen, mit denen eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber oder zum Beispiel ein Verlag festlegt, in welchem Umfang das Werk von wem genutzt werden darf. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet sind die Creative Commons-Lizenzen, die die Organisation Creative Commons entwickelt hat. Sind Lehr-/Lernmaterialien mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, so ist die Nutzung so weit kostenfrei zulässig, wie die jeweilige Lizenz es vorsieht. Die verschiedenen Creative Commons-Lizenzen erlauben dabei Folgendes, sofern Werktitel, Urheberin oder Urheber und die jeweilige Lizenz inklusive Verlinkung zum Inhalt der Lizenz benannt werden: Lizenz "CC-BY": Mit dem Werk darf alles gemacht werden. Lizenz "CC-BY-SA": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-ND": Das Werk darf genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz "CC-BY-NC": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, was nicht gewinnorientiert ist. Lizenz "CC-BY-NC-SA": Mit dem Werk darf alles nicht Gewinnorientierte gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-NC-ND": Das Werk darf nicht-gewinnorientiert genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz bzw. Freigabeerklärung "CC0" (auch "CC Zero"): Mit dem Werk darf alles gemacht werden und Angaben zur Urheberschaft sind nicht notwendig. Ein gut gepflegtes Verzeichnis von frei nutzbaren Materialien kann zum Beispiel über die Homepage der Informationsstelle OERInfo , einer Einrichtung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, genutzt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Programmieren mit dem Arduino

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtsreihe stellt Berufsschulen Materialien zur Verfügung, die eine Einführung in die Mikrocontroller-Programmierung am Beispiel des Arduino ermöglichen. Dabei kann gänzlich auf Hardware verzichtet werden, denn die Simulation bietet eine vollständige und leicht bedienbare Virtualisierung. Der Beitrag entstand im Rahmen des von der Deutsche Telekom Stiftung geförderten Projekts "Berufsschule digital". Der Arduino ist ein Mikrocontroller und Open Source-Projekt von Massimo Banzai und David Cuartielles aus dem Jahr 2005. Hard- und Software sind im Internet unter einer Creative-Commons-Lizenz frei verfügbar. Ein Mikrocontroller besteht aus einem Prozessor und verschiedenen Peripherie-Elementen. In vielen Haushaltsgeräten oder Maschinen werden Mikrocontroller für zahlreiche Aufgaben eingesetzt. So findet man diese in Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Fernbedienungen, Druckern, aber auch in Fahrzeugen, zum Beispiel für die Steuerung von Fensterhebern, Airbags oder Klimaanlagen. Dieses Unterrichtsmaterial für die Berufsschulfächer Elektrotechnik und Metalltechnik umfasst eine Einführung für die Lehrkraft sowie die Schülerinnen und Schüler in Form einer PowerPoint-Präsentation. Vorbereitet sind sieben Unterrichtseinheiten , für die lediglich pro Schülerin oder Schüler ein Computer mit Internetverbindung benötigt wird. Die Programmier-Aufgaben lassen sich komplett am Bildschirm bearbeiten. Die Unterrichtseinheiten orientieren sich an einem Pkw, der mit Sensoren und Programmen in seinen Funktionen erweitert wird , zum Beispiel durch ein automatisches Abblendlicht, einen Parksensor und eine automatische Abstandsregelung. Vorkenntnisse Die Lernenden benötigen keine Vorkenntnisse in Programmierung. Sie sollten aber über grundlegende Computerkenntnisse verfügen. Didaktische Analyse Das Thema Programmieren ist generell von Relevanz für alle Schülerinnen und Schüler, denn die Digitalisierung bringt immer mehr Automatisierung und Künstliche Intelligenz (KI) in den Alltag der Menschen. Die Schülerinnen und Schüler von heute sollten im Hinblick auf ihre Zukunft grundlegende Zusammenhänge der Programmierung kennen, um die Möglichkeiten aber auch Beschränkungen von Software zu erfassen. Heutiges Programmieren findet kaum noch auf einem leeren Blatt Papier statt. Programmcode wird heute aus dem Internet geladen, analysiert, wiederverwendet und abgeändert. Wichtig ist es, wiederverwendeten Programmcode vollständig verstanden zu haben, um ihn für eigene Projekte zu benutzen. Die Lehrkraft sollte die Schülerinnen und Schüler zu dieser Vorgehensweise anhalten. Mithilfe einer detaillierten Kommentierung des Programmcodes kann sichergestellt werden, dass bei den Lernenden das notwendige Verständnis vorhanden ist. Methodische Analyse Die Lerneinheiten sowie die Lösungen sind auf tinkercad.com vorbereitet und werden auch dort von den Lernenden bearbeitet. Die Lehrkraft kann die Schülerinnen und Schüler bei TinkerCAD als Klasse einladen oder Einzel-Accounts durch die Schülerinnen und Schüler erstellen lassen, die dann auch zuhause genutzt werden können. Weiterhin ist es möglich, die Aufgaben mit realen Bauteilen und Mikrocontrollern zu bearbeiten, weil sowohl Programmier-Code als auch Hardware identisch in der Simulation abgebildet werden. Entsprechende Hardware-Sets sind kostengünstig frei erhältlich. Für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen enthält jede Unterrichtseinheit eine Aufgabe für "Profis". Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen grundlegende Programmier-Techniken kennen. lernen einen Mikrocontroller (Arduino) kennen. nutzen eine Virtualisierung für Programmierzwecke (tinkercad.com). Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen digitale Werkzeuge für die Lösung alltäglicher Aufgaben mithilfe von Elektronik. erkennen Algorithmen und ändern diese für die Lösung der Aufgaben ab. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen selbstorganisiert mit vorbereitetem Material. unterstützen sich gegebenenfalls in Partnerarbeit bei der Lösung der Aufgaben.

  • Informationstechnik
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II
Titelbild: English Grade 3 Grammar Mastery – Nouns, Pronouns, Sentences & Punctuation

English Grade 3 Grammar Mastery – Nouns, Pronouns, Sentences & Punctuation

Unterrichtseinheit
2,99 €

Verbessern Sie spielerisch die englische Grammatik: Vielfalt an Übungen zu Zeiten, Satzbau und Wortformen, anschauliche Beispiele und interaktive Aufgaben. Ideal zur Festigung von Grammatikstrukturen, Förderung der Sprachsicherheit und zur motivierenden Unterrichtsgestaltung. Help your third graders strengthen their grammar skills with this all-in-one Grammar Mastery Pack designed specifically for Grade 3 learners. With a focus on nouns, pronouns, complete sentences, and proper punctuation, this resource builds a solid foundation for confident writing and clear communication. This easy-to-use pack includes: Targeted lessons on common and proper nouns, personal and possessive pronouns Sentence building activities with subject-verb agreement Punctuation practice with periods, question marks, commas, and exclamation points Engaging worksheets: sentence corrections, fill-in-the-blanks, sorting tasks Bonus writing prompts to apply grammar in creative contexts Answer key and editable versions for flexible classroom use Whether you're using this for whole-class instruction, literacy centers, ESL support, or homework, this resource is ideal for reinforcing essential grammar concepts in a structured yet accessible way. The visual scaffolds, clear explanations, and differentiated task formats support learners at all levels—making grammar instruction both effective and enjoyable.

  • Englisch
  • Primarstufe

ePA im Berufsschulunterricht

Selbstlernkurs

In diesem Kurs erfahren Lehrkräfte, wie sie die elektronische Patientenakte (ePA) für alle als praxisorientiertes Thema für den Berufsschulunterricht aufbereiten können. Ziel ist es, die Lehrkräfte dabei zu unterstützen, ihre Schülerinnen und Schüler auf den Umgang mit der ePA und die damit verbundenen neuen Anforderungen im Gesundheitswesen und im Berufsalltag vorzubereiten. Neben grundlegenden Informationen zur Funktionsweise und Bedeutung der ePA für alle werden verschiedene praxisnahe Methoden und didaktische Ansätze vermittelt, um das Thema anschaulich und zukunftsorientiert im Unterricht zu behandeln. Mit der Einführung der ePA für alle stehen Berufsschulen vor der Herausforderung, zukünftige Gesundheitsfachkräfte auf den professionellen Umgang mit der ePA vorzubereiten. Dieser Fortbildungskurs vermittelt in zwei Lernschritten die wichtigsten Grundlagen zur ePA in Bezug auf die Nutzung für Versicherte und Gesundheitsfachkräfte und zeigt die Vorteile für beide Gruppen auf. Darüber hinaus werden Impulse gegeben, wie die ePA im Berufsschulunterricht thematisiert werden kann, welche Kompetenzen geschult werden müssen und welche Anknüpfungspunkte an den Lehrplan gefunden werden können. Die Teilnehmenden erarbeiten, welche Methoden für die Vermittlung der ePA geeignet sind und wie die Lernenden von ersten Berührungspunkten im Berufsschulunterricht profitieren. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Teilnehmende ein digitales Zertifikat . Der Fortbildungskurs wird kostenfrei vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 3.1 Lehren 3.2 Lernbegleitung 3.3 Kollaboratives Lernen 6.1 Informations- und Medienkompetenz Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage.

  • 2 Lernschritte
  • 1,5 Stunden

Die elektronische Patientenakte im Unterricht: Digitalisierung im Gesundheitswesen –…

Unterrichtseinheit

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle ab Januar 2025 revolutioniert das deutsche Gesundheitssystem. In dieser können medizinische Befunde und Informationen aus durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend und sicher gespeichert werden. Diese Unterrichtseinheit vermittelt einen Überblick über die Funktionsweise der ePA und veranschaulicht ihre Anwendung im beruflichen Alltag von Auszubildenden in Gesundheitsberufen. Die Unterrichtseinheit zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern ein tiefgehendes Verständnis der ePA und deren Rolle in der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens zu vermitteln. Das Hauptziel ist es, die Lernenden dazu zu befähigen, die ePA als zentrales digitales Instrument im Arbeitsalltag zu verstehen und sich deren Relevanz für die Patientenversorgung bewusst zu werden. Die Unterrichtseinheit bietet dabei einen umfassenden Überblick über die ePA als zentralen Datenspeicher beziehungsweise Speicherort von Gesundheitsdaten der Versicherten sowie deren Funktionen, Nutzen und Auswirkungen auf den Arbeitsalltag von Personen aus dem Gesundheits- und Pflegewesen. Im ersten Teil der Unterrichtseinheit wird den Schülerinnen und Schülern vermittelt, was sich hinter dem Begriff ePA verbirgt und warum die ePA im Rahmen der Digitalisierung eingeführt wurde. Der Einstieg in die Unterrichtseinheit erfolgt durch einen Vergleich zwischen der Dokumentation in Praxis- und Kliniksystemen und der ePA. Dabei werden zentrale Aspekte wie die rechtlichen Grundlagen, der Umfang und die Art der Datenspeicherung sowie weitere Vergleichskriterien betrachtet. Zur Veranschaulichung wird auf bereits bekannte Dokumentationssysteme zurückgegriffen, um den Übergang zum Thema ePA praxisnah zu gestalten. Eine anschließende Reflexion über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsalltag und die Patientenversorgung fördert die kritische Auseinandersetzung sowie das Verständnis für die heutigen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Abschließend liegt der Fokus auf der Darstellung der Vorteile der ePA. Die Lernenden sollen durch die Unterrichtseinheit befähigt werden, die ePA und ihre Bedeutung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu verstehen, die Vorteile für Versicherte und Gesundheitsberufe zu erkennen, aber auch die Auswirkungen der Digitalisierung (in Bezug auf die ePA) auf die Arbeit im Gesundheitswesen und die Patientenversorgung kritisch zu reflektieren. Sämtliche weiteren Materialien zum Thema finden Sie im dazugehörigen Dossier übersichtlich zusammengestellt. Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage. Die elektronische Patientenakte spielt eine zentrale Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Durch ihre Einführung verändert sich der Arbeitsalltag von Gesundheits- und Pflegepersonal, und auch Patientinnen und Patienten profitieren von effizienteren und transparenteren Prozessen. Die Auseinandersetzung mit der ePA ist für die Lernenden besonders relevant, da sie von den zukünftigen Herausforderungen und Möglichkeiten der digitalen Transformation im Gesundheitswesen direkt betroffen sind und sich zukünftig damit konfrontiert sehen. Die Unterrichtseinheit greift daher ein praxisnahes und zukunftsorientiertes Thema auf, das sowohl die Patientenversorgung als auch den Berufsalltag im Gesundheitswesen unmittelbar beeinflusst. Die Schülerinnen und Schüler sollten bereits über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen. Idealerweise haben sie bereits erste Erfahrungen mit Themen wie Datenschutz, Informationssicherheit oder (digitaler) Verwaltung von Daten gesammelt. Falls solche Vorkenntnisse nicht vorhanden sind, bietet sich eine einführende Unterrichtssequenz zu den Teilthemen als Grundlage für diesen Unterricht an. Basiswissen über den Einsatz digitaler Technologien im Berufsalltag könnte als Anschlussmöglichkeit genutzt werden, um den Einstieg in die Thematik der ePA zu erleichtern. Die Aktivierung der Schülerinnen und Schüler erfolgt über praxisnahe Beispiele, Fallbeispiele und Diskussionen. Insbesondere eine Debatte über die Vorteile und Herausforderungen der ePA fördert das kritische Denken und die Eigeninitiative der Lernenden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können wiedergeben, wie die Einführung der ePA für alle die Patientenversorgung und die Arbeit von Gesundheitsfachkräften verbessert. sind in der Lage, die Vorteile und Herausforderungen der ePA zu bewerten. können über die Nutzung der ePA informieren und aufklären. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler interpretieren, reflektieren und präsentieren eigenständig erarbeitete Inhalte. finden digitale Ressourcen und Informationsquellen zur ePA, bewerten deren Relevanz und Glaubwürdigkeit und wenden sie reflektiert in eigenen Ausarbeitungen an. verstehen die Funktionsweise der ePA und nutzen interaktive Simulationen zur Vertiefung ihres Wissens. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ in Gruppen, um gemeinsam Lösungen für Fragen und Herausforderungen zur ePA zu entwickeln. geben konstruktives Feedback zu den Präsentationen der anderen Lernenden und fördern somit einen unterstützenden und respektvollen Austausch. engagieren sich aktiv in Diskussionen über die ePA, respektieren die Meinung ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler und fördern so eine offene und inklusive Lernatmosphäre.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Die elektronische Patientenakte in der Praxis: Veränderungen im Arbeitsalltag

Unterrichtseinheit

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ermöglicht einen schnellen und sicheren Zugriff auf Gesundheitsdaten im Behandlungskontext und erleichtert die Arbeit für Fachkräfte in den Bereichen Pflege, Medizin und Therapie. In dieser Unterrichtseinheit werden die praktische Nutzung der ePA, die neuen Anforderungen im Berufsalltag sowie Chancen und Herausforderungen anschaulich vermittelt. Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen zur sicheren Verwaltung von Gesundheitsdaten sowie zur beratenden Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und im Team. Im zweiten Teil der Unterrichtsreihe werden die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, die ePA als zentrales Werkzeug für die Verwaltung von Patientendaten kennenzulernen und zu nutzen. Die Unterrichtseinheit baut auf der Einheit "Die elektronische Patientenakte im Unterricht: Digitalisierung im Gesundheitswesen – Grundlagenwissen zur ePA für alle" auf. Diese weiterführende Einheit vermittelt praxisorientiertes Wissen über die Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten der ePA und fördert ein Verständnis dafür, wie die ePA Arbeitsabläufe im Berufsalltag im Gesundheitswesen unterstützen und verbessern kann. Durch interaktive Aufgabenstellun­gen wird den Lernenden ein Einblick in die Struktur, den Zugriff und den Datenschutz der ePA gewährt, während sie gleichzeitig praxisrelevante Szenarien bearbeiten, die auf den beruflichen Alltag vorbereiten. Der weitere Fokus der Unterrichtseinheit liegt darauf, die Schülerinnen und Schüler auf typische Herausforderungen vorzubereiten, die bei der Einführung und Nutzung der ePA auftreten können und Lösungsansätze zu erarbeiten, um diesen erfolgreich zu begegnen. Anhand praxisorientierter Aufgaben reflektieren die Lernenden die Bedeutung von Datenschutz, technischen Anforderungen und Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten und entwickeln Strategien, um die ePA effizient in den Teamalltag zu integrieren und die Akzeptanz zu fördern. Im letzten Teil der Unterrichtseinheit erweitern die Lernenden ihre Kompetenzen im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Patientendaten in der elektronischen Patientenakte. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz im Gesundheitswesen auseinander und üben praxisnah, wie sie Patientinnen und Patienten bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der ePA kompetent und im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und ihrer Kompetenzen informieren und beraten können. Sämtliche weiteren Materialien zum Thema finden Sie im dazugehörigen Dossier übersichtlich zusammengestellt. Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage. Die ePA ist ein zentraler Bestandteil des Fortschritts der Digitalisierung im Gesundheitswesen und hat das Potenzial, die Versorgung von Patientinnen und Patienten erheblich zu verbessern. Für angehende Gesundheitsfachkräfte ist es essenziell, frühzeitig Kompetenzen im Umgang mit digitalen Systemen wie der ePA zu erwerben. Durch diese Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler, wie die ePA ihre zukünftigen Arbeitsabläufe optimieren kann und welche Verantwortung sie im Bereich Datenschutz tragen. Neben technischen und organisatorischen Fähigkeiten fördert die Einheit auch ein reflektiertes Bewusstsein für ethische und datenschutzrechtliche Aspekte, die im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere in Bezug auf die voranschreitende Digitalisierung. Vorkenntnisse: Grundlegende Kenntnisse zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und erste Erfahrungen im Umgang mit digitalen Systemen sowie allgemeine Kompetenzen in Datenschutz und Datensicherheit werden für die Einheit vorausgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler sollten außerdem über Grundwissen zur Patientenversorgung und zu interdisziplinären Kommunikationsprozessen im Gesundheitsbereich verfügen. Aktivierung der Lernenden: Die Unterrichtseinheit ist darauf ausgelegt, die Lernenden aktiv in den Lernprozess einzubeziehen und aufzufordern, diesen mitzugestalten, um eigenständiges, reflektiertes Arbeiten zu fördern. Die Aufgabenstellungen sind praxisnah gestaltet und beziehen interaktive Methoden wie Simulationen und Rollenspiele ein, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, die ePA und ihre Anwendung in praxisnahen Beispielen zu erleben und Arbeitsabläufe zu reflektieren. Methodenvielfalt: Eine Kombination aus Recherche, Simulationen, Rollenspielen und Gruppenarbeiten ermöglicht den Zugang zu theoretischen und praktischen Inhalten. Durch Rechercheaufgaben werden die theoretischen Grundlagen vertieft, während Rollenspiele und Simulationen den Praxisbezug herstellen und die kommunikativen Fähigkeiten fördern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die grundlegenden Funktionen der ePA für alle und können darlegen, wie die Patientendaten dokumentiert und verwaltet werden. können datenschutzrechtliche Bestimmungen im Gesundheitswesen benennen und deren Bedeutung für die Nutzung der ePA erklären. können die ePA als interdisziplinäres Kommunikationswerkzeug nutzen und die Vorteile für die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team erläutern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wenden digitale Werkzeuge zur Dokumentation und Verwaltung von Patientendaten fachgerecht an. erstellen (digitale) Präsentationen und Materialien, um die Nutzung der ePA und ihre Bedeutung für Patientinnen und Patienten und Fachkräfte zu veranschaulichen. simulieren die digitale Kommunikation mit der ePA und üben den fachgerechten Umgang mit elektronischen Patientendaten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ in Gruppen, um gemeinsam Lösungen für Herausforderungen in Bezug auf die ePA zu entwickeln. geben konstruktives Feedback zu den Präsentationen der anderen Lernenden und fördern somit einen unterstützenden und respektvollen Austausch. nehmen aktiv an Diskussionen über die ePA teil und respektieren die Meinungen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler, um eine offene und integrative Lernatmosphäre zu fördern.

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Digital unterrichten, ohne über die Werkzeuge nachdenken zu müssen: Wie können…

Fachartikel

In diesem Fachartikel skizziert der Gymnasiallehrer Raimund Neumann schulische Anforderungen an einen digital gestützten Unterricht entlang fünf zentraler Thesen, die für den Digitalisierungserfolg an Schule für ihn maßgeblich sind. Mit Samsung Neues Lernen hatte Raimund Neumann die Gelegenheit, diese Thesen hinsichtlich adäquater Lösungen zu diskutieren. Im Fokus seiner Überlegungen steht die Frage, welche Service- und Supportleistungen angebotene Lösungspakete zur digitalen Unterrichtsgestaltung inkludieren müssen, damit die Lehrkraft sich auf das Wesentliche ihrer Arbeit konzentrieren kann – nämlich die Pädagogik und die methodisch-didaktische Vermittlung von Fachinhalten. Im derzeitigen Ausnahmezustand der Corona-Pandemie machen Lehrkräfte allesamt einschlägige Erfahrungen, welche Herausforderungen, aber auch welche Chancen ein sinnvoll eingeführter, digital gestützter Unterricht mit sich bringt. Der Lernort Schule steht uns nur eingeschränkt zur Verfügung, die Kommunikation mit den Lernenden erfolgt vermehrt auf digital vermittelten Wegen – für einige Lehrkräfte ist dies immer noch ein Novum. Sie merken, dass im Distanzlernen der aus der Not geborene Behelf, die Lernenden per E-Mail mit Aufgabenstellungen und Rückmeldungen zu versorgen – schnell an Grenzen stößt. Bandbreite, Bandbreite, Bandbreite Es ist eine alte Forderung, die jedoch nichts von ihrer Gültigkeit verloren hat. Für zeitgemäßen Unterricht, der interaktive Lernvideos und Streaming-Medien einschließt, dürfen wir im Bereich der benötigten Bandbreite mittelfristig von einer Richtgröße von 1 MBit pro Schülerin beziehungsweise Schüler einer Schule ausgehen. Tendenz steigend. Wir können sinngemäß keine mediendidaktischen Springbrunnen sprudeln lassen, wenn der Druck in der Wasserleitung nicht ausreicht! Diese Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um nicht begrenzt zu werden, bevor das Lernen mit digitaler Unterstützung überhaupt beginnen kann. Eine weitere Herausforderung, die bewältigt werden muss, ist die Art und Weise der digitalen Kommunikation. Hier können gut erreichbare und ergonomisch gestaltete Lernplattformen Abhilfe schaffen. Eine weitere Grenze ist die Verfügbarkeit und die Nutzungskompetenz mobiler, digitaler Endgeräte auf Schülerseite. Viele Haushalte können den Kindern und Jugendlichen im Homeschooling entsprechende Werkzeuge zur Verfügung stellen oder zumindest eine Mitnutzung auf familiären Geräten ermöglichen. Viele – aber nicht alle. Die Verfügbarkeit von geeigneter Hardware zum Lernen wird leider zu einem gesellschaftlichen Distinktionsmerkmal. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Wie viel und welche Hardware? Unabhängig von der Corona-Sondersituation stellen wir fest, dass sich die meisten positiven Lern- und Kompetenzerwerbseffekte bei den Schülerinnen und Schülern einstellen, wenn sie ihr eigenes digitales Endgerät als situationsunabhängiges Lernwerkzeug einsetzen können – in der Schule, am häuslichen Arbeitsplatz, in Bus und Bahn. Mobile Klassensätze in den Schulen haben für den recherchierenden und produzierenden Schnellzugriff sicherlich ihre Berechtigung. Eine Nutzung, in der die Technik in eine unterstützende Funktion zurücktritt, ja gar nicht mehr eigens thematisiert werden muss, weil sie einfach funktioniert, dürfte jedoch mit einer 1:1-Ausstattung aller Prozessbeteiligten leichter zu erreichen sein. Mit geeigneten Endgeräten in der Hand der Lernenden und zu deren dauerhafter Verfügung können auch höhere Lernziel-Taxonomien des Produzierens und Interagierens, der oft geforderten Kooperation und Kollaboration, der Verständigung und des Austausches über Lerngegenstand, Lernprozess und Lernprodukte leichter umgesetzt werden. Wenn die Digitalnutzung selbstverständlich, etabliert und eingeübt ist, senkt sie die erforderliche Aufmerksamkeit und Anstrengung zu ihrem Betrieb und setzt Ressourcen für den Lernprozess frei. Egal, ob dieser persönlich oder digital vermittelt wird, ob er instruktional oder konstruktivistisch angelegt ist, ob individuell oder in Gruppen gelernt wird. Eine solche Selbstverständlichkeit in der Nutzung der Systeme kann derzeit noch nicht durchgängig als Ist-Zustand bezeichnet werden. Umfangreiche Fortbildungsinitiativen sind bis auf Weiteres erforderlich, um technisch-didaktische Systeme im gewünschten Maß zu etablieren. Für die Lehrkräfte ist es wichtig, nicht zum/zur Systembetreuenden avancieren zu müssen, sondern sich auf verlässliche externe Supportpartner verlassen zu können. Deshalb etabliert Samsung mit dem Lösungspaket "Samsung Neues Lernen" eine Reseller-Struktur mit regionalen Fachfirmen für die Schulen vor Ort. Diese Partner sind auf die Schule und ihre Anforderungen spezialisiert und bieten umfangreichen Service bei auftretenden Fragen – per Fernzugriff und vor Ort. Betriebsbedingungen aus schulischer Sicht: fünf Thesen Wenn wir einen solche Ausstattungsgrad für das mediengestützte Unterrichten an unseren Schulen in den Blick nehmen wollen, ergeben sich einige Betriebsbedingungen aus schulischer Sicht, die nachstehend in fünf Thesen zusammengefasst und mit dem Team von Samsung Neues Lernen diskutiert wurden: 1. Finanzierungsmodelle: Beschaffung erleichtern Die Fördermittel des DigitalPakts der Bundesregierung sollen sinnvollerweise vorrangig der Verbesserung der "digitalen Infrastruktur" dienen. Die Schulgebäude benötigen neben den "digitalen Klassenzimmern" mit den entsprechenden Visualisierungsmöglichkeiten sinnvolle Netzwerksysteme, die in der Lage sind, die Datenlast des Unterrichtsbetriebs bewältigen zu können. Für die Finanzierung der ins Auge gefassten Endgeräte müssen also weitere Geldquellen herangezogen werden – es sollen ja nicht nur die Lernenden der ersten Generation ausgestattet werden, sondern es müssen auch Geräte beschafft werden, wenn die Fördermittel einmal nicht mehr fließen. Auch die Schulträger können diese Aufgabe nicht bewältigen. Von daher sind hier die Systemhäuser gefragt, attraktive Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die Leasing- und Mietkaufmodelle einschließen – inklusive Versicherungsschutz sowie Wartungs- und Supportaufwendungen für den Unterhalt der Geräte. Samsung Neues Lernen: Adäquate Finanzierungsmodelle und umfangreiche Service- und Supportleistungen sind beides ganz zentrale Punkte – sowohl auf Beschaffer- als auch Anwenderseite. Mit "Samsung Neues Lernen" wurde ein Lösungspaket geschnürt, das über reine Hardware hinausgeht und sich den schulischen Herausforderungen stellt. Dazu wurden kompetente Partner gesucht. Eine Bedarfsanalyse durch unsere Reseller vor Ort ermöglicht abgestimmte Lösungen sowie eine schnelle und sichere Implementierung der neuen Geräte im Unterricht. Zur Verfügung stehen dabei unterschiedliche Finanzierungsmodelle wie Kauf, Miete oder Leasing. Technik vermietet unter anderem die Grover Group. Sowohl für die Hardware als auch die Knox Software-Lösungen bietet Samsung Bildungsrabatte, die über die offiziellen "Samsung Neues Lernen" Vertriebspartner bezogen werden können. Dazu zählen unter anderem die Bechtle AG, heinekingmedia GmbH, Jambo GmbH, KOMSA Enterprise Services GmbH, MAIKS Datenverarbeitungs GmbH, Media-Saturn Deutschland GmbH, MR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH sowie visunext International GmbH & Co. KG. 2. Support: Viel hilft viel! Digitale Klassenzimmer und mobile Endgeräte in Lehrer- und Schülerhand werden den Hardware-Einsatz in unseren Schulen massiv erhöhen. Damit einher gehen Anforderungen an Wartung und Pflege der wertvollen Geräte. Die schulischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer können diesen enormen Mehraufwand keineswegs schultern, zumal ihre Aufgabe eher im Bereich der Entscheidungsberatung bei Anschaffungen sowie in der Entwicklung pädagogischer Konzepte für den Einsatz der digitalen Lerninfrastruktur liegen sollte. Benötigt werden also externe Support-Dienstleister, die mit geeigneten Fernwartungssystemen und vor Ort den reibungsarmen Betrieb der Werkzeuge ermöglichen. Hierzu gehört ein externes Device-Management, welches dafür sorgt, dass die beteiligten Geräte ihren Nutzungsanforderungen entsprechend mit der benötigten Software ausgestattet werden und online vernetzt sind. Samsung Neues Lernen: Wir glauben, dass der Erfolg unserer Lösung und auch der Erfolg einer nachhaltigen Digitalentwicklung im schulischen Bereich ganz wesentlich von diesem Punkt abhängt. Lehrkräfte sind keine Systemadministratoren! Daher bieten wir umfangreiche Service- und Supportleistungen durch unsere Vertriebspartner an, die sich mit schulischen Anforderungen auskennen. Sie übernehmen nach einer ausführlichen Bedarfsanalyse vor Ort nicht nur die Zusammenstellung des Lösungspakets, sondern auf Wunsch auch die Implementierung und konstante Betreuung mit allen Service-Leistungen wie zum Beispiel der Wartung. Durch die auf Android basierende, offene Systemarchitektur und die vielseitigen Einstellungsoptionen von Samsung Knox wird ein hohes Maß an Kompatibilität und Interoperabilität geboten. Dies ermöglicht hohe Flexibilität bei der Integration neuer Samsung Tablets und Hardware in die bestehende Schulinfrastruktur. Alternativ stehen hier aber auch mit Samsung Knox Manage und MobiControl zwei kostengünstige Management-Optionen zur Verfügung, um den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen zu können. In jedem Fall können die Tablets bequem drahtlos konfiguriert werden, wobei die Inbetriebnahme, Wartung und Administration auf Wunsch durch unsere Vertriebspartner übernommen werden können. 3. Datenschutz ist kein Selbstzweck In der digitalen Schule haben alle Mitwirkenden selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass ihre persönlichen Daten und die Lernprodukte, die sie auf ihren Geräten hinterlegen, in Unterrichts-Clouds oder Lernplattformen hochladen und teilen, mit großer Sorgfalt und unter vollständiger Einhaltung europäischer und nationaler Datenschutznormen verarbeitet werden. Europäische beziehungsweise deutsche Server-Standorte, gängige Verschlüsselungstechnologien und korrekte Auftragsdatenverarbeitungsverträge dürfen keine exotischen Forderungen, sondern müssen integrative Kernbestandteile der Kooperation zwischen Schule und Unternehmen sein. Samsung Neues Lernen: Kompatibilität, Interoperabilität und die damit einhergehende Flexibilität mit Blick auf die Systemintegration gegenwärtiger und zukünftiger Systemkomponenten gehen hier nicht zulasten der datenschutzrechtlichen Verantwortung von Schulen! Wir wissen, dass der Schutz personenbezogener Daten insbesondere im Umfeld Schule ein sehr sensibles und voraussetzungsreiches Thema ist. Aus diesem Grund setzen wir auch hier auf einen kompetenten Partner. Über unseren IT-Sicherheitsspezialisten "Datenschutz 4" unterstützen wir die Schulen bei ihren DSGVO-Pflichten. So gibt es beispielsweise ein umfassendes Datenschutzhandbuch, hilfreiche Vorlagen zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und sicherheitsrelevante Einstellungsempfehlungen für Samsung Knox. Nach dem Prinzip "Datenschutz durch Technikgestaltung" wollen wir Schulen in die Lage versetzen, die Privatsphäre ihrer Schülerinnen und Schüler zu schützen und Datenschutzgrundsätze durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen einzuhalten. 4. Lerninhalte zusammenführen In zeitgemäßen Unterrichtsszenarien kommt eine Vielzahl von lernrelevanten Medien zum Einsatz. An erster Stelle ist hier immer noch und bis auf Weiteres das Schulbuch zu nennen beziehungsweise seine digitale Weiterentwicklung im E-Book. Neben weiteren digitalen Lernmaterialien aus den Bildungsverlagen finden jedoch inzwischen auch Open Educational Resources (OER) Anwendung, die innerhalb einer ehrenamtlichen Benutzercommunity auf der Basis von Creative-Commons-Lizenzen zur Verfügung gestellt und geteilt werden. Darüber hinaus ist beispielsweise auch noch an die AV-Medien aus den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu denken, et cetera, et cetera. In einer abgerundeten Lernplattform fließen all diese Medien, egal ob sie käuflich erworben werden müssen oder gemeinfrei genutzt werden können, über unterschiedliche Schnittmengen zusammen und können unter Beachtung aller Urheberrechte genutzt werden. Auch diese ordnen sich dem Unterrichtsmodell unter und können punktgenau für den jeweiligen Veranschaulichungs- und Erarbeitungszweck abgerufen werden – und zwar in einer Vermittlungsinstanz, in einem Repositorium, an das man sich mit einer Benutzerkennung anmeldet und alles findet, was benötigt wird. Samsung Neues Lernen: Die Technik steht im Dienst der Pädagogik. Lernmedien können nur dann den Bildungsprozess anregen, wenn die Bedingungen der Lernsituation dies erlauben! Damit ist für uns ganz klar, dass der Einsatz von Tablets im Unterricht nur dann von Lernerfolg gekrönt sein kann, wenn Lehrkräfte mit ihrer pädagogischen Kompetenz über Art und Umfang eingesetzter Lernmedien situativ entscheiden können. Was sie dazu brauchen, sind qualitativ hochwertige Bildungsinhalte, die in der jeweiligen Unterrichtssituation zuverlässig auffindbar, nutzbar und bearbeitbar sind. Das stellt hohe Ansprüche an die Distributionsinfrastruktur – zumal der Schutz personenbezogener Daten in Schule höchste Priorität hat. Ein wichtiger Bestandteil unserer Lösung ist daher das Distributionssystem für digitale Bildungsinhalte unseres Partners Antares Project, das die gesamte Distributionskette vom Publishing, über die Medienverwaltung bis hin zur Online- und Offlinenutzung der Inhalte durch Lehrkräfte und Schüler abbildet. Schulen erhalten damit Zugriff auf potentiell über 110.000 Bildungsprodukte, sicher gehostet auf deutschen Servern. Ob Lehrvideos der Landes- und Kreismedienzentren, digitale Arbeitsblätter, Apps oder Lehrbücher – eine Mediennutzung ohne Nutzertracking ist wichtiger Bestandteil unserer Lösung. Damit entfällt die Prüfung von Nutzungsrechten für den Unterricht und Lehrkräfte können sich auf den methodisch-didaktischen Einsatz digitaler Lehrmedien konzentrieren, um Lernziele effizient und nachhaltig verfolgen zu können. 5. Digitale Klassenräume organisieren Tablets in Schülerhand sind mächtige Werkzeuge und müssen pädagogisch verantwortet und zielführend eingesetzt werden. Hierbei helfen Classroom Management-Systeme, die einen unkomplizierten und geschützten Austausch von lernrelevanten Materialien und Schülerarbeiten zwischen den Geräten der Lernenden und mit der Lehrkraft ermöglichen und die eine Content-Filterung beim Online-Zugang sowie die pädagogische Steuerung der Nutzung von Apps vorsehen. Samsung Neues Lernen: Der Einsatz der Technik muss in allererster Linie pädagogisch verantwortbar sein! Damit sprechen Sie einen weiteren wichtigen Punkt an, denn Tablets und andere Endgeräte haben in der Lebenswirklichkeit von Heranwachsenden oftmals zunächst einen Freizeit- und Unterhaltungswert. Ein medienreflexiver und lernförderlicher Umgang hingegen ist selbst Gegenstand des Lernens. Daraus resultierend befürchten einige Lehrkräfte, dass der Einsatz von Tablets im Unterricht mit einem Kontrollverlust einhergeht und gewissermaßen gegen ihre Unterrichtsplanung und intendierten Unterrichtsziele läuft. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit Lehrkräften, Medienberaterinnen und -beratern, Bildungsexpertinnen und -experten sowie Datenschützerinnen und -schützern Samsung Classroom Management entwickelt – eine App-basierte Management-Lösung, die Lehrkräfte mit der Möglichkeit einer effizienten Unterrichtsorganisation entlastet. Die Lösung erlaubt bei einfacher Handhabung und hohen IT-Sicherheitsstandards eine kontrollierte und lernförderliche Mediennutzung im Klassenverbund. Von ihrem Tablet aus haben Lehrkräfte schnellen Zugriff auf alle Schüler-Tablets, können Geräte sperren, Apps starten, Unterrichtsmaterialien teilen oder den Bildschirm einzelner Schülerinnen oder Schüler freigeben, damit sie Arbeitsergebnisse ihren Mitschülerinnen und Mitschülern präsentieren können. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten – von der einfachen Recherche bis hin zur experimentellen Nutzung der eingebauten Sensorik im naturwissenschaftlichen Unterricht – können so zielgerichtet in die eigene Unterrichtsplanung integriert und bedarfsorientiert im Unterricht genutzt werden. Durch eine solche kontrollierte Nutzung können digitale Medien ihr didaktisches Potential in einem offenen, forschenden und projektbezogenen Unterricht gut entfalten. Fazit und Ausblick Insgesamt ist zu hoffen, dass die Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Krise im pädagogischen Bereich immerhin als Katalysator dafür wirken können, die Digitalisierung in der schulischen Bildung beherzt weiterzuentwickeln, ohne Berührungsängste und ohne Scheuklappen – zur Stärkung des selbstorganisierten Lernens und damit zum Nutzen für alle am Unterrichtsprozess Beteiligten, vor allem natürlich für die Schülerinnen und Schüler.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II
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