Jetzt um den medius 2017 bewerben!

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veröffentlicht am 14.10.2016

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF) schreiben den medius 2017 aus.

Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. Einsendeschluss ist der 30. November 2016, die Arbeiten können bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) unter medius(at)mabb.de eingereicht werden.

Der medius wird seit 2008 vergeben und konzentriert sich auf den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis und fördert interdisziplinäre und internationale Perspektiven. Im Mittelpunkt stehen innovative, wissenschaftliche sowie praxisorientierte Abschlussarbeiten. Hervorzuheben ist dabei die Bedeutung einer Theorie-Praxis-Verbindung. Die sinnvolle Verbindung und kritische Reflexion von Medientheorie und -praxis, eine Beschäftigung mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und deren Chancengleichheit sowie der Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen sind hierbei wesentliche Aspekte. Weitere wünschenswerte Aspekte sind Interdisziplinarität (Impulse, die Medientheorie und -praxis mit anderen Disziplinen, zum Beispiel der Pädagogik, Psychologie, Neurowissenschaften, Jura oder der Informatik verknüpfen) sowie Internationalisierung (Arbeiten, die unter Berücksichtigung der internationalen Forschungslage die aktuelle Medienentwicklung reflektieren).

Es können Arbeiten von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen eingereicht werden, die 2015 oder 2016 abgeschlossen worden sind, in der Regel BA, Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen. Vorschlagsberechtigt sind die die Abschlussarbeit betreuenden Dozentinnen und Dozenten. Absolventinnen und Absolventen können ihre Arbeit auch selbst einreichen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass diese mit „sehr gut“ bewertet worden ist. Zuvor bereits eingereichte Arbeiten sind nicht erneut teilnahmeberechtigt.