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Was wirklich passiert, wenn verbeamtete Lehrkräfte kündigen

Fachartikel

Verbeamtete Lehrkräfte, die über eine Kündigung nachdenken, unterschätzen oft die finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Konsequenzen mit den relevanten Paragraphen und ohne Coaching-Floskeln zusammen. Wenn eine verbeamtete Lehrkraft ernsthaft kündigen will, beginnt der eigentliche Schock meistens nicht beim Antrag. Er beginnt, wenn die zuständige Personalstelle drei Dinge erklärt, die vorher niemand erwähnt hat: Die Beihilfe endet am letzten Diensttag. In die gesetzliche Krankenversicherung führt kein einfacher Weg zurück. Und Arbeitslosengeld steht Beamten nicht zu. Der Antrag selbst ist unkompliziert. Was danach passiert, ist es nicht. Der rechtliche Rahmen Die zentrale Norm für Landesbeamte ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Behörde hat kein Ermessen, das heißt, der Antrag wird vollzogen, nicht geprüft oder bewilligt. Eine Ablehnung aus Bedarfs- oder Stellengründen ist ausgeschlossen. Für Bundesbeamte gilt die inhaltlich entsprechende Regelung in § 33 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden; danach nur noch mit Zustimmung der Behörde. Die Behörde kann den Entlassungstermin um maximal drei Monate hinausschieben. Für Lehrkräfte kommt eine landesrechtliche Besonderheit hinzu: Die Entlassung soll zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Die formalen Stichtage sind der 31. Januar und der 31. Juli – abgeleitet aus dem Schuljahr, das in allen Bundesländern vom 1. August bis 31. Juli läuft. Diese Schulhalbjahres-Klausel ist eine Soll-Regelung. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag mit festem Startdatum, kann davon abgewichen werden. Der Beamtenstatus ist faktisch endgültig weg Mit der Entlassung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. Eine spätere Wiederverbeamtung ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten: Sie hängt vom Bedarf des Dienstherren, den Höchstaltersgrenzen des Bundeslandes und einer neuen amtsärztlichen Eignungsuntersuchung ab. Wer mit 45 kündigt und mit 50 zurück will, wird in den meisten Ländern abgelehnt. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld Beamtinnen und Beamte sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen keine Beiträge und erwerben keine Anwartschaften. Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, auch nicht nach zwanzig Dienstjahren. Was bleibt, ist Bürgergeld nach SGB II (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld): bedürftigkeitsabhängig, mit Vermögensgrenzen und ohne Bezug zur früheren Besoldung. Die Beihilfe endet am letzten Diensttag Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe. Dieser Anspruch erlischt mit dem letzten Diensttag, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Nachwirkung. Ab dem Folgetag trägt die Lehrkraft die Krankheitskosten vollständig selbst. Die private Krankenversicherung wird deutlich teurer Die meisten verbeamteten Lehrkräfte sind privat krankenversichert, weil die PKV in Kombination mit der Beihilfe günstiger ist als die GKV. Ohne Beihilfe verschiebt sich diese Rechnung erheblich. Denn der bisherige PKV-Tarif deckte nur den Restbedarf nach Beihilfe ab. Nach der Entlassung muss auf vollen Versicherungsschutz umgestellt werden. Die Beitragshöhe hängt von Versicherer, Eintrittsalter und Tarifwerk ab. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Basistarif nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, die Leistungen entsprechen aber nur dem GKV-Niveau. Für ältere Lehrkräfte mit Vorerkrankungen ist der Basistarif oft die einzige bezahlbare Option. Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 faktisch ausgeschlossen Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen von der GKV-Pflichtversicherung ausgeschlossen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Für eine Lehrkraft, die seit der Verbeamtung durchgehend privat versichert war, ist die GKV-Tür ab 55 rechtlich verschlossen, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer einen Wechsel vor dem 55. Geburtstag plant, hat deutlich mehr Spielraum. Das Altersgeld: eine dritte Option neben Pension und Nachversicherung Beim freiwilligen Ausscheiden stehen viele Lehrkräfte vor der Annahme, sie verlieren ihre Pension vollständig. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. In neun Ländern und im Bund gibt es das Altersgeld, einen eigenständigen Versorgungsanspruch als Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird ab dem regulären Renteneintrittsalter monatlich gezahlt, lebenslang. Die Differenz zur Nachversicherung kann erheblich sein. Welche Länder ein Altersgeldgesetz haben: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Kein Altersgeld gibt es in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Für gesundheitlich belastete Lehrkräfte: Dienstunfähigkeit prüfen Ein Punkt, der in der Beratungspraxis häufig zu kurz kommt: Lehrkräfte, die wegen gesundheitlicher Probleme über eine Kündigung nachdenken, sollten vorher prüfen, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 26 BeamtStG in Betracht kommt. Dieser Weg führt zu sofortigem Ruhegehalt mit Zurechnungszeit und lebenslanger Beihilfe – die freiwillige Kündigung dagegen zu keiner Versorgung bis zum regulären Rentenalter. Was vor dem Antrag geklärt sein sollte Wer ernsthaft über eine Entlassung nachdenkt, sollte vorher drei Dinge schwarz auf weiß haben: eine konkrete berufliche Anschlusslösung, die exakte Versorgungsrechnung für das eigene Bundesland – Altersgeld oder Nachversicherung, mit konkreten Beträgen von der zuständigen Versorgungsstelle – und die neue Krankenversicherungslösung einschließlich der Beitragshöhe nach Wegfall der Beihilfe. Beratung für eine solche Entscheidung bieten der Personalrat und die zuständige Gewerkschaft besser vor der Unterschrift als danach. Literaturverzeichnis Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/. Bundesbeamtengesetz (BBG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/. Altersgeldgesetz (AltGG) vom 28. August 2013. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/.

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KI in Unterricht und Schule - Darauf müssen Sie achten

Fachartikel

"Die Frage ist nicht, wie kriegen wir KI aus den Klassenarbeiten weg, sondern wie können wir Klassenarbeiten schreiben, bei denen man KI nutzen und reflektieren kann, sodass die Diskrepanz zwischen der schulischen Realität und der Welt, in der wir leben, nicht immer größer wird.", so Bob Blume in einem seiner zahlreichen Analysen über den Einzug von KI ins Bildungssystem. Genau diese Diskrepanz prägt den Schulalltag: Schülerinnen und Schüler nutzen KI längst selbstverständlich, während Lehrkräfte sie pädagogisch einordnen und begleiten müssen. Neben dieser didaktischen Herausforderung kommt jedoch ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt hinzu: KI ist längst auch Teil des Arbeitsalltags von Lehrkräften. Die zentrale Frage ist jedoch, wo KI sinnvoll genutzt werden kann und welche Punkte Sie bei der rechtssicheren und pädagogisch verantwortungsvollen Verwendung beachten müssen: Ihr KI-Infopaket sichern !

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Warum Schule mehr leisten muss als Berufskunde

Fachartikel

Berufsorientierung greift zu kurz, wenn sie nur Berufe, Abschlüsse und Bewerbungswege erklärt. In einer Arbeitswelt, die durch KI, Digitalisierung und neue Unsicherheiten geprägt ist, brauchen junge Menschen vor allem psychologische Orientierung: Selbstwirksamkeit, Urteilskraft und die Fähigkeit, Zukunft trotz Offenheit aktiv zu gestalten. Das eigentliche Problem Berufsorientierung ist an vielen Schulen noch immer erstaunlich altmodisch. Man informiert über Berufe, Abschlüsse, Bewerbungen und Bildungswege – und hält das dann für Orientierung. Das ist nicht per se falsch. Es ist nur zu wenig. Denn Jugendliche und junge Erwachsene wachsen nicht mehr in einen stabilen Arbeitsmarkt hinein, sondern in eine Arbeitswelt, die sich durch beschleunigte Digitalisierung, stotternde Wirtschaft und eine multipolare Weltordnung fortlaufend verschiebt. Tätigkeiten verändern sich, Berufsprofile fransen aus, Karrierewege werden weniger linear. Gerade deshalb greift Berufsorientierung zu kurz, wenn sie nur auf Information setzt. Sie muss psychologisch klüger werden. Schule sollte daher heute nicht mehr nur beschreiben, was es alles gibt. Sie sollte jungen Menschen helfen, mit einer offenen Zukunft umzugehen. Dazu gehören Selbstwirksamkeit, Urteilskraft, Entscheidungskompetenz und die Fähigkeit, Unsicherheit auszuhalten. Das ist weitaus größer, als es im Schulalltag oft gehandhabt wird. Dort bleibt Berufsorientierung nicht selten bei Berufelisten, Stärkenbögen, Berufsmessen und dem nächsten Bewerbungsanschreiben stehen. Das Problem ist nicht, dass all das nutzlos wäre. Das Problem ist, dass es eine Welt vorspiegelt, die geordneter und berechenbarer wirkt, als sie für viele junge Menschen tatsächlich ist. Schule behandelt Berufsorientierung damit zu oft wie ein Informationsproblem, obwohl es im Kern ein Problem der persönlichen Entwicklung ist. Die digitale Bühne der Berufsorientierung Hinzu kommt: Ein großer Teil beruflicher Orientierung findet längst außerhalb der Schule statt. Auf TikTok, Instagram, YouTube oder LinkedIn sehen junge Menschen Erfolgsgeschichten, glatte Lebensläufe und all jene, die scheinbar sehr früh genau wissen, wer sie sind und wohin sie wollen. Das Problem liegt in der Inszenierung. Sichtbar sind Ergebnisse, kaum Umwege. Sichtbar ist Souveränität, selten Zweifel. Wer sich daran misst, kann leicht das Gefühl entwickeln, selbst zu spät und nicht gut genug zu sein. Genau hier beginnt die eigentliche Aufgabe von Lehrkräften. Nicht darin, digitale Plattformen fachlich und moralisch abzuwerten. Aber auch nicht darin, sich mit ein paar Links aus der Verantwortung zu ziehen. Lehrkräfte müssen diese Bilder kritisch besprechen. Berufsorientierung braucht heute Gespräche darüber, was junge Menschen online sehen, was davon glaubwürdig ist, was Druck erzeugt und was tatsächlich hilfreich sein kann. Medienbildung und Berufsorientierung lassen sich an dieser Stelle nicht mehr sauber trennen. Das verlangt auch von Schule eine zentrale Einsicht: Lehrkräfte müssen nicht jede Ecke der Arbeitswelt aus eigener Erfahrung kennen – das tun sie ohnehin nicht, sofern sie nicht der Quereinstieg in den Lehrberuf geführt hat. Aber sie dürfen ihre Distanz zur außerschulischen Realität nicht hinter Arbeitsblättern verstecken. Wer Menschen auf eine veränderte Arbeitswelt vorbereiten will, sollte selbst neugierig auf diese Welt bleiben, Kontakte nach außen suchen und die eigenen Routinen regelmäßig infrage stellen. Die falsche Antwort: mehr Tools, mehr Skills Ähnlich problematisch ist die verbreitete Technologie-Fixierung. Sobald über Zukunft gesprochen wird, folgen meist die bekannten Reflexe: mehr KI, mehr Coding, mehr Tools, mehr Skills. Das klingt modern, ist aber oft bloß hektische Symbolpolitik. Denn nicht alles, was heute als Skill etikettiert wird, ist gleich leicht trainierbar. Fertigkeiten, Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale werden munter vermengt, als ließe sich berufliche Zukunft mit ein paar Micro-Learnings einfach herstellen. Gerade das ist pädagogisch riskant. Jugendliche brauchen keine neue Illusion von Machbarkeit. Sie brauchen ein realistisches Bild davon, was sie schnell und einfach lernen können und was stattdessen Zeit braucht, da es nur in echter Auseinandersetzung mit sich selbst wächst. Wer so tut, als ließe sich jede Unsicherheit "wegskillen", produziert am Ende vor allem Frustration – und bei manchen auch das fatale Gefühl, für die Zukunft grundsätzlich nicht gemacht zu sein. Berufsorientierung im KI-Zeitalter sollte daher weniger technikgläubig und mehr menschenkundig sein. Natürlich müssen junge Menschen die digitale Sphäre verstehen. Aber Zukunftsfähigkeit entsteht nicht primär aus Toolkenntnis. Entscheidend bleiben Urteilskraft, Lernfähigkeit, soziale Sensibilität, kommunikative Stärke und ein stabiles Gefühl für die eigene Entwicklungsfähigkeit. Anders gesagt: Nicht die nächste App trägt durch die Zukunft, sondern die Kompetenz, sich in veränderten Lagen orientieren zu können. Was Schule jetzt anders machen muss Was folgt daraus für Schulen? Berufsorientierung muss früher und kontinuierlicher als Reflexionsraum verstanden werden, nicht nur als Übergangsprogramm kurz vor dem Abschluss. Unterricht sollte stärker mit realen Erfahrungen verbunden werden – mit Gesprächen, Praktika, Erkundungen, Begegnungen und Einblicken in tatsächliche Arbeitszusammenhänge. Jugendliche müssen lernen, Zukunft nicht als fertigen Plan zu denken, sondern als Folge von nächsten guten Schritten. Und: Lehrkräfte sollten Unsicherheit nicht vorschnell auflösen und sie stattdessen über die aktive Einbindung externer Expertisen produktiv bearbeiten helfen. Dabei reicht es nicht, einfach mehr Praktika zu organisieren. Denn Erfahrungen werden erst durch Reflexion bedeutsam. Ein Praktikum, ein Gespräch mit einem Azubi oder ein Hochschulbesuch entfalten ihren Wert nicht automatisch. Lehrkräfte müssen nachbereiten, irritierende Beobachtungen aufgreifen, vorschnelle Idealisierungen dämpfen und Enttäuschungen übersetzen helfen. Berufsorientierung ist eben nicht nur das Öffnen von Türen, sondern auch die gemeinsame Deutung dessen, was man dahinter gesehen hat. Gerade das entlastet. Viele Schüler glauben, sie müssten sich möglichst früh festlegen und den einen richtigen Weg finden. Das ist kein Ausdruck von Reife. Es ist eher ein Symptom sozialen Anpassungsdrucks. Die Arbeitswelt von morgen verlangt ohnehin seltener perfekte Geradlinigkeit als kompetente Beweglichkeit und die ehrliche Bereitschaft, den eigenen Weg immer wieder nachzujustieren. Nicht jeder muss früh wissen, was er werden will. Aber jeder sollte lernen, wie man unter unsicheren Bedingungen kluge nächste Schritte geht. Der eigentliche Bildungsauftrag Lehrkräfte werden damit nicht zu Berufsberatern im engeren Sinn. Ihre wichtigere Rolle: Sie sind Orientierungsbegleiter. Sie können Fragen schärfen, Unsicherheit normalisieren, vorschnelle Selbstabwertungen stoppen und digitale Scheinwelten ins Verhältnis zur Wirklichkeit setzen. Vor allem aber können sie Jugendlichen zeigen, dass Zukunft nicht dort beginnt, wo alle Antworten vorliegen. Sie beginnt dort, wo man trotz offener Fragen handlungsfähig bleibt. Moderne Berufsorientierung verspricht deshalb nicht Sicherheit. Sie stärkt Reflexions- und Handlungsfähigkeit. Genau das ist ihr eigentlicher Bildungsauftrag.

  • Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Bildungssprache als Schlüssel zur Teilhabe an Bildungsprozessen

Fachartikel

Durchgängige Sprachbildung und sprachsensibler Unterricht werden für alle Fächer gefordert, denn bildungssprachliche Kompetenzen sind die Voraussetzung für den Zugang zu Bildungsinhalten und Chancengleichheit. Dieser Fachartikel klärt Grundlagen und bietet praktische Ansätze für den Unterricht.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Linksammlung: Aufklärungsprojekte, Präventionsprogramme, Workshops und Fortbildungsangebote

Fachartikel

Hier finden Sie eine Übersicht von aktuellen Aufklärungsprojekten, Präventionsprogrammen, Workshops und Fortbildungsangeboten für Pädagoginnen und Pädagogen, die mit Kindern und Jugendlichen zu den Themen Pubertät und Sexualität arbeiten möchten.

  • Fächerübergreifend

Linksammlung: Sexualität

Fachartikel

Hier finden Sie eine umfangreiche Zusammenstellung von Informations- und Beratungsangeboten zu den Themen Liebe, Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft, Geburt sowie HIV und Aids.

  • Fächerübergreifend

Linksammlung: Gesundheit und Vorsorge

Fachartikel

Prävention und die Sensibilisierung für Fragestellungen rund um das Thema Gesundheit stehen auf diesen Seiten im Mittelpunkt. Sie liefern auch ergänzendes Unterrichtsmaterial zum Thema Gesundheit in der Pubertät.

  • Fächerübergreifend

Linksammlung: Lehr- und Lernmedien zum Thema Pubertät

Fachartikel

Ergänzende Unterrichtsmaterialien, Medien und Informationen zum Thema Pubertät bieten diese Seiten an.

  • Fächerübergreifend

Linksammlung: Emotionale Herausforderungen

Fachartikel

Gefühlsschwankungen in der Pubertät thematisieren diese Internetseiten. Sie enthalten Informationen, Materialien und Medien und liefern Hintergründe und Hilfestellungen.

  • Fächerübergreifend

Linksammlung: Der Körper in der Pubertät

Fachartikel

Veränderungen des Körpers in der Pubertät werden Schülerinnen und Schülern mithilfe dieser Internetseiten vorgestellt und verständlich gemacht.

  • Fächerübergreifend

Korrekturtool für das Mathematik Abitur ab 2026

Fachartikel

Die Excel-Vorlage mit VBA-Makros soll die Korrektur des Mathematik-Abiturs (in Bayern) erleichtern. Die Anpassung an neue Abiturprüfungen und die Punkteingabe sind per Klick möglich. Die Vorlage wurde für das Abitur ab 2026 entwickelt. Was kann das Tool? Schnelle Punkteingabe per Klick (auch mit Touchscreen) Anpassung an neue Abituraufgaben per Klick (kein Layouten nötig) Automatische Summen, Tendenzen und Noten Farbige Hervorhebung von Abweichungen (Erst-/Zweitkorrektur) Vergleichstabelle mit Differenzen Automatischer Ausdruck für Schülerinnen und Schüler (A4, fertig formatiert, wahlweise Erst- oder Zweitkorrektur) Wie funktioniert die Korrektur? Punkte werden über ein Eingabefenster vergeben (inkl. Tendenzen +/?). Dadurch entfällt das ständige manuelle Springen in der Tabelle. Eine Korrekturschleife erlaubt das schnelle Abarbeiten (z.B. die Aufgaben 1 bis 4 für alle Schülerinnen und Schüler hintereinander). Im Wahlteil werden die gewählten Aufgaben einmal festgelegt und automatisch berücksichtigt.

  • Mathematik / Rechnen & Logik
  • Sekundarstufe II

Friedhöfe im Wandel der Zeit erkunden

Fachartikel

Der Fachartikel für die Fächer Ethik und Religion der Klassen 9–10 vermittelt den Schülerinnen und Schülern den Wandel vom Umgang mit Tod und Trauer im Laufe der Jahrhunderte. Friedhofskultur wird als Spiegel gesellschaftlichen Wandels untersucht. Der Artikel zeigt historische Entwicklungen von Kirchhöfen zu modernen Begräbnisstätten, vergleicht religiöse Bestattungsrituale verschiedener Kulturen und stellt innovative Friedhofskonzepte als Orte der Begegnung und individuellen Erinnerung vor.

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

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