Private Krankenversicherung im Referendariat: Überblick für angehende Lehrkräfte

Fachartikel

Wie sieht Gesundheitsvorsorge eigentlich im Referendariat aus? Die Debeka klärt in diesem Artikel darüber auf, was Beihilfe ist und wie sie mit der privaten Krankenversicherung korreliert. Zudem werden Fragen rund um Beitragsrückerstattungen, die Anwartschaft und weitere nützliche Informationen zum Thema Versicherung im Vorbereitungsdienst geklärt.

B-Easy: Krankenversicherung für junge Beamtinnen und Beamte

Gesundheitsvorsorge im Referendariat: die Beihilfe und die private Krankenversicherung

Auf dem Weg zur Lehrkraft im Vorbereitungsdienst warten vielfältige Herausforderungen. Neben den neuen Erfahrungen im schulischen Umfeld, der intensiven Vorbereitungsphase und der Übernahme von Verantwortung für Klassen und Kurse gilt es auch, Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Das Thema Lehrergesundheit gewinnt immer mehr an Bedeutung und damit auch die Frage nach einer passenden Krankenversicherung. Gerade für viele junge Beamtinnen und Beamte, die bisher familienversichert waren, ist die Wahl der Versicherung mitunter komplex.

Als Beamtinnen und Beamte (auf Widerruf) erhalten Referendarinnen und Referendare von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten, um einen Teil davon besser abzudecken. Das bedeutet, dass der Dienstherr einen Teil der im Gesundheitssystem anfallenden Kosten übernimmt. Konkret heißt das, dass er einen Teil der Arztrechnung bezahlt oder einen Teil der Kosten für Krankenhausaufenthalte und Medikamente übernimmt. In der Regel liegt der Anteil der Beihilfe bei 50 %, allerdings gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Hier sollten Sie sich in jedem Fall informieren, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. Wichtig ist, dass nicht alle Leistungen in vollem Umfang übernommen werden, sondern nur ein Teil der Kosten gedeckt wird. Viele junge Beamtinnen und Beamte entscheiden sich deshalb dafür, den Rest der Kosten über eine private Krankenversicherung (PKV) abzusichern.

Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten eine Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, dass Versicherte, die einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn man in einem Kalenderjahr keine oder nur wenige Rechnungen eingereicht hat.

Achtung: Es ist wichtig, dass Sie sich informieren, ob sich eine Rückerstattung auch steuerlich lohnt und unter welchen Voraussetzungen eine Rückerstattung erfolgt. Letzteres kann einfach beim gewählten Versicherer erfragt werden.

Beitragsrückerstattung am Beispiel der Debeka

Wie sieht eine Beitragsrückerstattung aus? Das Prinzip lässt sich am besten anhand eines konkreten Beispiels erläutern. Julia M. hat sich als junge Beamtenanwärterin für die Debeka als Versicherer entschieden. Wie könnte eine Beitragsrückerstattung in ihrem Fall aussehen?

Wann ist eine Beitragserstattung möglich?

Die Beamtenanwärterin Julia M. zahlt jeden Monat 34,79 Euro1 für Ihre private Krankenversicherung. Da sie alle Cash-Back-Voraussetzungen (Bedingungen für die Rückerstattung von Beiträgen) erfüllt, würde sie bei der Debeka im Folgejahr 208,74 Euro zurückerhalten – also 50 % ihrer Jahresbeiträge.

1 Tarif B-EASY30, B-EASY20

Was sind Cash-Back-Voraussetzungen? Unter Cash-Back-Bedingungen versteht man die Bedingungen, unter denen man seinen Beitrag oder einen Teil davon zurückerstattet bekommen kann. Das bedeutet: Wenn Julia in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, also keine Rechnungen für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte einreicht, hat sie die Chance auf eine Rückerstattung.

 

Das sollte Julia nicht davon abhalten, Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn auch bei einem nachweislich gesunden Lebensstil gibt es viele Vorteile bei privaten Versicherungen.

Mehr zur privaten Krankenversicherung bei der Debeka finden Sie unter www.debeka.de/b-easy.

Die Anwartschaft

Bereits während des Studiums können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um sich als junger Anwärter, als junge Anwärterin frühzeitig um die PKV zu kümmern. Eine effektive Möglichkeit der frühzeitigen Vorsorge ist die Nutzung einer Anwartschaft. Konkret bedeutet dies, dass Studierende, die derzeit gesetzlich versichert sind, sich aber zum Berufseinstieg privat versichern möchten, bereits während des Studiums Maßnahmen ergreifen können, um – unter Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustandes – günstige Konditionen in der privaten Versicherung zu erhalten. Die frühzeitige Auseinandersetzung bietet nicht nur die Aussicht auf bessere Konditionen, sondern kann auch in der nicht ganz stressfreien Anfangsphase des Vorbereitungsdienstes bürokratischen Aufwand ersparen.

Wo kann man sich informieren?

Um sich umfassend zu informieren, ist es ratsam, frühzeitig Informationsveranstaltungen zu besuchen. Viele Hochschulen bieten Beratungsangebote und Veranstaltungen im Rahmen des Studienabschlusses an. Es besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an einen Versicherungsanbieter zu wenden, um konkrete Informationen zu den einzelnen Versicherungen zu erhalten. Hierzu werden von der Debeka bundesweit Informationsveranstaltungen speziell für junge Beamtinnen und Beamte angeboten.

Beamte und PKV: Fragen und Antworten

Wichtige Zusatzinfos: Pflegepflichtversicherung, Dienstunfähigkeit und Amtshaftpflichtversicherung

  • Neben Ihrer Krankenversicherung ist auch die private Pflegepflichtversicherung vorgeschrieben. Wichtig ist hierbei, dass sie innerhalb von drei Monaten nach Diensteintritt bei Ihrem Dienstherrn nachgewiesen wird. Diese kann bei privaten Krankenversicherern abgeschlossen werden. Der Versicherungsnachweis kann in der Regel nach der Aufnahme bei der Versicherung ausgestellt werden, sodass er dem Arbeitgeber problemlos vorgelegt werden kann.  
  • Anders als vielfach angenommen, ist die Absicherung von Beamtinnen und Beamten und ihren Angehörigen bei Dienstunfähigkeit nicht automatisch ab Dienstantritt gewährleistet. Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit dienstunfähig werden, besteht zu Beginn Ihrer Laufbahn kein Anspruch auf Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag. Um dieses finanzielle Risiko abzufedern, erweist sich eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung als unerlässlich.
  • Unachtsamkeiten und Fehler können schnell passieren, selbst wenn Sie äußerst gewissenhaft arbeiten. In solchen Fällen könnten Schadensersatzansprüche vom Dienstherrn, Bürgern oder anderen betroffenen Personen gegen Sie geltend gemacht werden. Genau hier tritt eine Amtshaftpflichtversicherung in Aktion – als zusätzliche Absicherung zur privaten Haftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Während Ihrer Ausbildungszeit, Ihres Referendariats oder Ihrer Anwartschaft ist eine Amtshaftpflichtversicherung bei manchen privaten Krankenversicherungen kostenfrei. Alles, was Sie benötigen, ist eine Mitversicherung bei einem Ihrer Elternteile in deren Privathaftpflichtversicherung.

In Kooperation mit

Debeka

Dieser Beitrag ist ein Angebot der Debeka. 

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