Kopfnoten bewerten: Tipps zur Beurteilung von Mitarbeit und Verhalten
Neben den Noten, die eine Schülerin oder ein Schüler für seine Leistungen in den einzelnen Schulfächern erhält, bekommt sie/er auch Kopfnoten für Arbeits- und Sozialverhalten. Der Artikel gibt rechtliche Informationen zu Kopfnoten und enthält wertvolle Beobachtungstipps und sofort einsetzbare Checklisten.
Was sind Kopfnoten?
Kopfnoten stehen "im Kopf" des Zeugnisblattes, also über den anderen Noten. Die Klassenlehrkraft erstellt sie in Absprache mit allen Fachlehrkräften, die in einer Klasse tätig sind. Anders als Fachnoten können sie die Versetzung nicht beeinträchtigen. Außerdem gibt es sie erst ab der 3. Klasse. Davor wird das Verhalten und die Mitarbeit eines Kindes im Schulbericht schriftlich erklärt.Regelungen zu den Kopfnoten in den einzelnen Bundesländern
- Verhaltens- und Mitarbeitsnoten waren bis in die 1970er Jahre in allen Bundesländern verpflichtend. Dann wurden sie großflächig abgeschafft. Zwischenzeitlich wurden sie wieder eingeführt.
- Je nach Bundesland gibt es zwei Kopfnoten für Verhalten und Mitarbeit (zum Beispiel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen), andernorts bis zu sechs bewertete Bereiche (Nordrhein-Westfalen).
- In den meisten Bundesländern dürfen die Kopfnoten nur von 1-4 bewertet werden, in Hessen auch von 1-6. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden schriftliche Bemerkungen vergeben.
- In manchen Bundesländern gibt es Kopfnoten nur zum Ende des Schuljahres (zum Beispiel in Baden-Württemberg), in anderen auch im Halbjahreszeugnis (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen).