Didaktisch-methodischer Kommentar
Die Welt der Kryptowährungen und ihrer Blockchain-Technologie ist komplex und nicht ganz einfach zu verstehen. Kaum jemand weiß, dass es inzwischen mehrere tausend Kryptowährungen gibt, die aber nicht wie der Bitcoin durch Rechenprozesse (sogenanntes "Mining"), sondern durch vertragliche Vereinbarungen geschaffen und in den Handel gebracht wurden (sogenanntes "Contracting"). In der Krypto-Welt unterscheidet man eine Gelderzeugung und -vermehrung durch "Proof of Work" (=Mining, zum Beispiel Bitcoin) von einer Gelderzeugung und -vermehrung durch "Proof of Stake" (=Konsensbildung zwischen Teilnehmern, zum Beispiel XRP oder ETH). "Proof of Stake"-Währungen werden überwiegend von Unternehmen verkauft, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben.
So ist beispielsweise "Ethereum" eigentlich ein quelloffenes dezentrales Computersystem, welches in einer eigenen Blockchain das Ausführen von dezentralen Programmen ermöglicht. Will ein Unternehmen diesen Computer- und Datenverbund nutzen, muss es diese Dienstleistung mit dem unternehmenseigenen Geld "ETH" bezahlen. Bei "Ripple" und "XRP" ist es ähnlich. Da viele Menschen diesen Sachverhalt nicht kennen, bezeichnet man diese digitalen Währungen meist fälschlicherweise mit ihrem Unternehmensnamen, also mit "Ethereum" und "Ripple" statt mit "ETH" und "XRP".
Das besondere an diesen Blockchain-Lösungen ist nun, dass diese Dateien nicht nur Werte, sondern auch Verträge und Regeln speichern können. Man spricht von "intelligenten Kontrakten" ("Smart Contracts"). Diese können sogar "wenn-Dann-Regeln" enthalten und auch praktisch ausführen. Man könnte also zum Beispiel ein Testament in der Blockchain speichern und diese würde dann selbsttätig den Erbfall Schritt für Schritt abarbeiten. Seit dem Frühjahr 2021 wird zum Beispiel darüber gesprochen, den digitalen Corona-Impfpass in einer Blockchain zu speichern. Im Falle eines Impfausweises dürfen die Rechtsansprüche aus der Impfung natürlich nicht auf andere Personen übertragbar sein (sogenannte "non fungible token"). Bei Währungen oder handelbaren Rechten ist das Gegenteil der Fall ("fungible token").
Die Unterrichtseinheit erschließt diese Sachverhalte behutsam, kleinschrittig und alltagsnah. Das heißt aber nicht, dass die Wissensaneignung rezeptiv erfolgt. Die Schülerinnen und Schüler werden vielmehr durch eigenständige Wissensaneignung, inhaltliche Transformationsschritte und digitale Präsentationsformen vor größere Herausforderungen gestellt.
Eine begriffliche Unterscheidung der verschiedenen Kryptowährungen ermöglichen die beiden folgenden Systematisierungen: