Unterrichtsverlauf

Die Vorschriften des Internetrechts haben durch fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit. Daher muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen.

Zielsetzung ist es deshalb, eine nicht primär ergebnisorientierte, sondern vielmehr prozessorientierte Unterrichtskonzeption zur Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung einer Website zu entwickeln. Diese Zielsetzung lässt sich durch die Nutzung des Internets im Rahmen des Unterrichts verwirklichen. So liefert das Internet nicht nur die Möglichkeit einer ständig aktuellen Informationsbeschaffung, wobei die Informationen im Vergleich zu Gesetzestexten in einer komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich einfacher nachvollziehbaren Form dargeboten werden. Eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler unterstützt darüber hinaus ihre Selbstbestimmung und Kreativität im Lernprozess und verlangt zudem eine selbstverantwortliche Kontrolle der eigenen Arbeitsergebnisse.

Lernorganisation

Die Unterrichtssequenz zur "Erarbeitung von Vorschriften des Urheberrechts" gliedert sich in zwei Unterrichtseinheiten. Dabei umfasst die erste Unterrichtseinheit auf Grund der verfolgten fachlich-inhaltlichen sowie methodischen Lernziele zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, die mit Blick auf eine zusammenhängende Erarbeitung und Beurteilung der Ergebnisse zur Problemlösung im Rahmen einer Doppelstunde ohne Unterbrechung des zeitlichen Ablaufs durchgeführt werden sollten. Die zweite Unterrichtseinheit dient der Anwendung der zuvor erarbeiteten Lerninhalte und kann in einer 45 Minuten umfassenden Einzelstunde durchgeführt werden.

Einstieg

Um einen Einstieg in die Problematik zu gewährleisten, der bei den Schülern zu einem Diskrepanzerlebnis führt und damit eine intrinsische Motivation im Sinne eines kognitiven Antriebs auslöst, werden die Schüler zunächst an die in der vorangegangenen Unterrichtsstunde abgeschlossene Erstellung ihrer persönlichen Webseiten erinnert. Sodann wird den Schülern dargelegt, dass das Leo-Statz-Berufskolleg nach dem Abschluss ihrer Arbeiten an jeden einzelnen Schüler persönlich gerichtete Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalten hat. Bei den zur Motivation und Problemstellung entworfenen und an die Schüler ausgeteilten Briefen ist es wichtig, dass diese einen realitätsnahen Eindruck vermitteln und dass sich jeder Schüler durch deren Inhalte persönlich betroffen fühlt. Daher wurde jeder Brief durch Eintragung des Namens und der Adresse eines Schülers in das Anschriftenfeld sowie durch eine persönliche Anrede individualisiert. Darüber hinaus musste die Formulierung des Textes auf einem Niveau erfolgen, das einerseits der juristischen Fachsprache entspricht und andererseits die Inhalte für die Schüler nachvollziehbar darlegt. Zusätzlich wurden die Schüler durch die Briefe mit möglichen rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bei der Erstellung ihrer Webseiten konfrontiert.

Problemdefinition

Zur Problemdefinition werden die Schüler gefragt, ob sie den in den Schreiben gestellten Forderungen (Unterlassung der Verwertung von Grafikdateien des Mandanten und Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 500.000,00) nachkommen würden und ob sie die Rechtslage beurteilen können. Da zu vermuten ist, dass die Lerngruppe die Rechtslage nicht bewerten kann, sollen die Schüler mögliche Lösungsansätze zur Beurteilung der Rechtslage bei der Erstellung einer Website nennen. Die von den Schülern geäußerten Lösungsansätze werden von mir auf der Tafel (Whiteboard) festgehalten. Mit Blick auf den Bildungsgang ist anzunehmen, dass die Schüler als einen möglichen Lösungsansatz die Internetrecherche nennen und im Rahmen der anschließend geforderten Beurteilung der einzelnen Lösungsansätze die Internetrecherche als die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit erkennen. (Dokumentationen von Richtersprüchen und Kommentare werden unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Lerngruppe nicht als Schülerantworten erwartet.) Um sodann eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler durchführen lassen zu können, ist es erforderlich, dass sie über die zielorientierten Suchbegriffe verfügen. Die von der Klasse als Antworten auf eine entsprechende Fragestellung angeführten Suchbegriffe werden wiederum von mir auf der Tafel (Whiteboard) gesammelt und hier während des gesamten anschließenden Erarbeitungsprozesses für die Schülerinnen und Schüler sichtbar dokumentiert.

Erarbeitung

In der sich anschließenden Erarbeitungsphase erhalten die Schüler die Aufgabe, die Rechtslage bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Gestaltungselementen von Webseiten zu beurteilen. Dazu sollen sie zusammen mit einem Mitschüler sieben Fragen mithilfe der Durchführung einer Internetrecherche beantworten. Die Antworten sowie die Adressen der Webseiten, auf denen die Informationen zur Beantwortung der Fragen gefunden wurden, sollen auf den Aufgabenblättern festgehalten werden. Bei der Erstellung der Fragen wurden auf schwer verständliche juristische Fachbegriffe - soweit es die Durchdringung des Problemfeldes zulässt - verzichtet. Zudem wurden die Reihenfolge der Fragestellungen sowie die im Rahmen der Fragen durch Anführungszeichen gekennzeichneten Schlagwörter von mir bewusst gewählt, um eine strukturierte Auswahl Informationen liefernder Internetseiten durch die Schüler zu ermöglichen. (Die zu wählende Reihenfolge der Fragestellungen sowie die zu kennzeichnenden Schlagwörter wurden von mir auf der Grundlage der Internetrecherche über die Suchmaschine "Google.de" und der Auswahl der Suchbegriffe "Internetrecht", "Internet-Recht", "Onlinerecht" und "Online-Recht" festgestellt.) Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Schüler sowohl die Zweckmäßigkeit einiger gekennzeichneter Schlagwörter als einzelne, zusätzlich zur Verfügung stehende Suchbegriffe als auch den oftmals gegebenen Nutzen einer (logischen) Kombination gekennzeichneter Schlagwörter mit den zuvor erarbeiteten Suchbegriffen für die zielgerichtete Internetrecherche erkennen.

Ergebnispräsentation

Durch die zentrale Präsentation der Arbeitsergebnisse mithilfe des Overhead-Projektors - hierbei sollen die Antworten auf die einzelnen Fragen von jeweils zusammenarbeitenden Partnern gemeinsam präsentiert werden - erhalten die Schüler die Möglichkeit, ihre eigenen Antworten mit denen ihrer Mitschüler zu vergleichen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Zudem dient die Sicherung der Arbeitsergebnisse dazu, die Arbeitsprozesse der Schüler zu verbessern, indem aufgetretene Probleme festgestellt, analysiert und gelöst werden. Zudem wird der Raum geschaffen, (auch weiterführende) Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler zu erörtern oder zu diskutieren sowie aus meiner Sicht erforderliche Ergänzungen durch die Schüler beurteilen zu lassen. So werden in die Betrachtung der möglichen Rechtsfolgen (Frage 4) von mir auch jugendschutzrechtliche Gesichtspunkte einbezogen - soweit dieses nicht bereits durch die Lerngruppe erfolgte. Zum Abschluss der Unterrichtseinheit wird der Ausgangsfall auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse von den Schülern beurteilt. Dazu werden sie gefragt, ob sie nunmehr die Rechtslage beurteilen können und den Forderungen in den an sie gerichteten Schreiben nachkommen würden. Da zu vermuten ist, dass die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage und deshalb fehlender Informationen von den Schülern nicht beurteilt werden kann, wird ergänzt, dass der Schadensersatzanspruch vom Geschädigten in Abhängigkeit des Betrages, den er bei einer (eventuellen) Veräußerung des Werkes erhalten hätte, berechnet und damit in einem weiten Bereich frei bestimmt werden darf. Es ist zu erwarten, dass diese Information die Schüler zum Abschluss der ersten Unterrichtseinheit noch einmal zum Nachdenken anregt.

Transfer

In der zweiten Unterrichtseinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst den Arbeitsauftrag, ihre persönlichen Webseiten unter Berücksichtigung der zuvor erarbeiteten Rechtsvorschriften zu überprüfen und die dabei festgestellten Rechtsverletzungen schriftlich festzuhalten. Der Arbeitsauftrag wird an der Tafel (Whiteboard) fixiert. Die Erfüllung der Aufgabe soll wiederum in Partnerarbeit erfolgen, sodass von jedem Schüler zwei Webseiten zu beurteilen sind. Sodann werden zwei Schüler aufgefordert, ihre Schüler-Webseiten unter Beachtung der rechtmäßig oder unrechtmäßig von ihnen verwendeten Gestaltungselemente der Klasse vorzustellen. Hiermit soll allen Schülern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eigenen Arbeitsergebnisse aus der zweiten Unterrichtseinheit zu kontrollieren sowie offene Fragestellungen und Probleme zu erörtern oder zu diskutieren. Abschließend erhalten die Schüler die Aufgabe, in Hausarbeit die Rechtsverletzungen auf ihrer jeweiligen persönlichen Website bis zum Ende des Schuljahres zu beheben. Denn die einzelnen in der Unterstufe des Assistentenbildungsganges erstellten Schüler-Webseiten werden am Leo-Statz-Berufskolleg im Rahmen einer Jahresarbeit beurteilt und später auf der Schul-Website veröffentlicht.

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Dr. Andreas Rühl

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Entwickelt am ZfsL Düsseldorf, Seminar für das Lehramt an Berufskollegs