Aus Hilflosigkeit und Angst, zum Beispiel auch vor einem schlechten Image, wird psychische und physische Gewalt in Ausbildungsstätten, Betrieben und Verwaltungen oftmals tabuisiert. Präventionsfachleute raten jedoch dazu, das Thema "innere Gewalt", das heißt Gewalt durch Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte, möglichst bereits zu Beginn eines neuen Ausbildungsjahres anzusprechen. Und zwar, bevor sich in einzelnen Ausbildungsgruppen Strukturen verfestigen, in denen verbale Übergriffe, Ausgrenzung und anderes mehr zum Alltag gehören.
Das Thema "äußere Gewalt", also Gewalt durch Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten oder Klientinnen und Klienten et cetera ist nicht Gegenstand dieser Unterrichtseinheit, sondern der von "Gewaltprävention: Gewalt von außen".
Auszubildende, die das Thema "Gewalt am Arbeitsplatz" im Kollegenkreis problematisiert haben, informiert sind und wissen, an wen sie sich bei Bedarf wenden können, sind besser in der Lage, Gewalterfahrungen vorzubeugen oder diese zu stoppen. Auch Dritte als Zeugen von Grenzverletzungen sind oft unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Indem sie ihre Hilfe bei der Klärung der Situation anbieten, können sie aber wesentlich dazu beitragen, dass diese nicht weiter eskaliert beziehungsweise dass das Opfer möglichst rasch Hilfe erhält und die Übergriffe beendet werden.
Diese Unterrichtseinheit vermittelt den Auszubildenden die wichtigsten Fakten zum Thema "Innere Gewalt am Arbeitsplatz". Die Vergegenwärtigung verschiedener Konfliktsituationen beziehungsweise das Einfühlen in die an diesen Situationen beteiligten Personen sensibilisiert die Auszubildenden für die Wahrnehmung unterschiedlicher Spielarten physischer und psychischer Gewalt. Sie begreifen, dass ein gutes Betriebsklima, ein offener und konstruktiver Umgang mit Konflikten sowie die Enttabuisierung des Themas wichtige Voraussetzungen sind, um Gewalt am Arbeitsplatz vorzubeugen und frühzeitig zu stoppen. Zentrales Anliegen der Unterrichtseinheit ist zudem die Beantwortung der Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich das Opfer von Grenzverletzungen und Gewalt werde oder wenn ich Betroffenen beistehen möchte?