Lehrer-Online ist bestrebt, seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lehrer-online.de.
Lehrer-Online ist ein Anbieter von Unterrichtsmaterialien, Fortbildungen, Tools und Bildungsnachrichten für Lehrkräfte. Die Inhalte können nach einer teils kostenfreien und teils kostenpflichtigen Registrierung sowie teilweise im Einzelkauf erworben werden.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung nach den Vorgaben der BITV (jeweils Art der Bewertung eintragen). Die Website ist derzeit größtenteils barrierefrei. Sie erfüllt die technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) noch nicht vollständig, jedoch arbeiten wir aktiv daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und abzubauen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung nach den Vorgaben der BITV.
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert.
Die Erklärung wurde am 26.06.2025 zuletzt aktualisiert.
Wir bemühen uns, unseren Internetauftritt barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollten Ihnen Barrieren auf unserem Internetauftritt auffallen, die noch nicht von unserer Erklärung zur Barrierefreiheit erfasst sind oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen, teilen Sie uns das bitte per E-Mail an barrierefreiheit(at)eduversum.de mit. Nennen Sie uns dabei nach Möglichkeit die genaue URL der betroffenen Internetseite, das von Ihnen verwendete Betriebssystem, den von Ihnen verwendeten Browser, die von Ihnen verwendeten Hilfsmittel und den von Ihnen festgestellten Fehler mit.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrie.refreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen- Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT als Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902
Fax: +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT(at)rpgi.hessen.de