Urheberrecht in der Schule: Häufig gestellte Fragen

Fachartikel

In diesem Fachartikel beantwortet Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt in der Schulpraxis häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Urheberrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei unterrichtsrelevante Themen wie zum Beispiel die Erstellung von Arbeitsblättern oder die Einbindung von Filmen und Videos.

 

Viele Unsicherheiten hinsichtlich Urheberrecht im Schulalltag

Wohl kaum ein Thema ruft bei Lehrkräften so viele Unsicherheiten hervor wie das Urheberrecht. Dass es die Aufgabe des Urheberrechts ist, geistiges Eigentum zu schützen, ist allseits bekannt. Doch was bedeutet das genau für Schule und Unterricht? Was ist erlaubt und was nicht? Was müssen Lehrkräfte zum Beispiel beachten, wenn sie selbst Arbeitsblätter erstellen und dabei Bilder und Texte aus dem Internet verwenden? Dürfen sie ihre privaten Streamingdienst-Accounts nutzen, um damit Dokus im Unterricht zu zeigen? Und was muss bei der Gestaltung von Schulhomepages bedacht werden?

Diese und viele weitere häufig von Lehrkräften gestellte Fragen beantwortet der auf Urheberrecht in der Schule spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt. 

Urheberrecht im Internet und analog

Da Lehrkräfte ihren Unterricht heutzutage häufig mithilfe von Inhalten aus dem Internet gestalten, muss zunächst die Frage gestellt werden, wie das Urheberrecht im Internet überhaupt funktioniert und welche Unterschiede es zur analogen Welt gibt. Wichtig zu wissen ist dabei: Der wesentliche Unterschied zwischen der analogen und der digitalen Welt besteht darin, dass man in letzterer schnell, kostengünstig, weltweit und ohne jeglichen Qualitätsverlust auf urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen, sie zugänglich machen, versenden und empfangen kann. Das Internet war nie und ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten vom Grundsatz dieselben Regeln wie in der analogen Welt. Vielen ist dies jedoch oft nicht bewusst. Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers weiterverwendet werden.

Allgemeine Fragen zum Urheberrecht im Internet

 

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