Produktorientierte Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit bewerten

Fachartikel

Dieser Fachartikel gibt Lehrkräften Anregungen, welche Möglichkeiten der produktorientierten Benotung sie – von Klassenarbeiten abgesehen – haben. Sie erhalten konkrete Tipps zur Bewertung von Heften, schriftlichen und mündlichen Ergebnissen aus Einzel- oder Partnerarbeiten und Hinweise auf die Beobachtungsmöglichkeiten in Gruppenarbeitsphasen.

 

Welche Leistungen dürfen bewertet werden?

Neben Klassenarbeiten darf eine Lehrkraft sämtliche im Rahmen des Unterrichts in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit entstandenen Leistungen wie die Hefte, Mappen mit bearbeiteten Aufgabenblättern zu einer Lernwerkstatt oder Plakate bewerten. In welchem Verhältnis zu den Klassenarbeiten diese dann in die schriftliche Note eingehen, bleibt der Lehrkraft selbst überlassen, sofern es keine schulinternen Absprachen gibt. Denkbar ist beispielsweise, dass die Durchschnittsnote aus mehreren Werkstattmappen als zusätzliche Klassenarbeit im Sachunterricht zählt oder aber auch, dass ein Plakat aus einer Projektarbeit eine Klassenarbeit ersetzt. Die benoteten Materialien sollten von den Eltern (in der Grundschule und den unteren Klassen der weiterführenden Schule) unterschrieben werden.

Das Schriftbild und die Heftführung zählen zur mündlichen Leistung, sofern es im jeweiligen Bundesland keine spezielle Zeugnisnote dafür gibt – wie zum Beispiel in Baden-Württemberg die Note "Schrift und Gestalten".

Dürfen Hausaufgaben benotet werden?

Hausaufgaben dürfen nicht als schriftliche Leistung benotet werden. Denn mitunter sind diese nicht alleine angefertigt worden und somit "keine objektiv erbrachte Leistung eines Schülers oder einer Schülerin". Mehr dazu können Sie im Schulrechtsfall "Hausaufgaben benoten?" nachlesen.

Sie dürfen allerdings in Bezug auf ihre Ausführung im Rahmen der Mitarbeitsnote bewertet oder im Zeugnisbericht erwähnt werden ("Mara Mustermann erledigt ihre Hausaufgaben stets ordnungsgemäß.").

Wie können Hefte bewertet werden?

1. Möglichkeiten der Überprüfung

  • Blocküberprüfung: Die Lehrkraft sammelt alle Hefte zeitgleich ein.
  • Verteilte Überprüfung: Die Lehrkraft nimmt in regelmäßigen Abständen ein paar Hefte mit.
  • Alternativ kann sie auch die Regel einführen, dass jedes Heft, das voll ist, abgegeben wird.

2. Bewertungskriterien

  • Vollständigkeit des Heftes (übertragene Tafelbilder, Hausaufgaben, Arbeitsblätter)
  • äußere Form (Überschriften, Datumsangaben, Aufgabennummern und Seitenzahlen)
  • Tabellen wurden mit Lineal gezeichnet.
  • Schriftbild: gleichmäßig, Fehler wurden sauber radiert oder mit einem Lineal durchgestrichen
  • Lineatur (wird eingehalten, Ziffern in den Kästchen)
  • Layout wurde ausgestaltet (Zeichnungen angemalt, zusätzliche Zeichnungen, Unterstreichen mit Farbe)

3. Korrekturhinweise

  • Es empfiehlt sich, eine extra Farbe für die Bemerkungen zur Ordentlichkeit und Gestaltung zu verwenden, um diese von anderen Korrekturzeichen (Rechtschreibfehler, Lehrerkürzel zur Hausaufgabenkontrolle oder anderes) abzuheben.
  • Alternativ bieten sich Haftnotizen an, die wieder entfernt werden können.
  • Anstatt nur auf Mängel hinzuweisen, sollten ganz bewusst auch ordentliche Stellen mithilfe lachender Smileys, Stempeln, Stickern oder aufmunternder Lobsätze positiv verstärkt werden wie "Galaktische Schönheit!" oder "Schönschreibtalent!".
  • Manche Schülerinnen und Schüler haben Probleme mit der...

 

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Annette Holl

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