SCHAU HIN! Über Product Placement bei YouTube und Instagram sprechen

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veröffentlicht am 29.06.2017

Produktplatzierungen bei YouTube und Instagram sind häufig nicht gekennzeichnet. Gerade Heranwachsenden fällt es schwer, diese als Werbung zu erkennen. SCHAU HIN!, der Medienratgeber für Familien, empfiehlt Eltern, über diese Werbeform zu sprechen.

YouTube und Instagram gehören zu den beliebtesten Plattformen Jugendlicher. Doch Stars im Netz sind nicht nur Vorbild, sondern oft auch Werbeträger. Marken beauftragen sie als „Influencer", ihre Produkte auf bekannten Diensten zu platzieren bzw. zu empfehlen. Diese kann man oft per Klick ("affiliate link") bestellen, wobei der Kanalbetreiber eine Provision erhält. Meist sind diese Beiträge nicht gekennzeichnet. Der YouTuber "Flying Uwe" erhielt deshalb jüngst ein Bußgeld von 10.500 Euro. "Kinder und Jugendliche sind empfänglich dafür, wenn ihre Idole Produkte empfehlen. Dabei merken sie oft nicht, dass dies bezahlte Werbung ist. Deshalb ist wichtig, dass Eltern darüber aufklären und zu einer gesunden Skepsis ermutigen", meint SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer.

SCHAU HIN!-Tipps

Idole und eigene Wünsche reflektieren

Nur weil ein Idol etwas anpreist, muss man dies nicht auch gleich selbst haben. Zumal die Empfehlung nicht unbedingt heißt, dass er dies auch wirklich gut findet und selbst nutzt.

Kinder über versteckte Werbung aufklären

Schwärmt ein Star auf Social Media besonders für ein Produkt oder hält es auffällig in die Kamera, ist von einer Produktplatzierung auszugehen. Bei YouTube gibt es dafür den Hinweis "enthält bezahlte Promotion". Manchmal sind Einblendungen wie "unterstützt von" zu sehen. Auch Instagram will künftig Werbe-Posts als "bezahlte Partnerschaft" kenntlich machen. Entdeckt ein Kind Schleichwerbung, kann es sich an die Eltern wenden, die dies Instagram und YouTube, der internet-beschwerdestelle.de oder den Landesmedienanstalten melden können.

Absprachen zu Bestellungen treffen

Wichtig ist, dass Kinder die vielfältigen Formen von Werbung kennen und auch über Bezahlvorgänge Bescheid wissen. Am besten vereinbaren Eltern gerade bei Kindern bis zwölf Jahren, dass sie Anmeldungen, Downloads und Käufe nur in Absprache tätigen. Das Thema eignet sich auch gut, um darüber zu diskutieren, wofür Kinder und Jugendliche ihr Taschengeld ausgeben.

Weitere Informationen

Der YouTuber Fabian Siegismund beschäftigt sich in diesem Clip des von "SCHAU HIN!" unterstützten Formats "Walking Dad" mit dem Thema. Die Medienanstalten beantworten in einem Leitfaden Werbefragen in sozialen Medien. YouTube bietet ein FAQ Produktplatzierungen und -empfehlungen. Die lfm bietet Eltern und Fachkräften in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis einen Ratgeber: www.kinder-onlinewerbung.de.