Mehr Transparenz durch #Werbung

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veröffentlicht am 05.07.2017

Darf ich das? Wie darf ich das? Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) veröffentlicht aktualisierte FAQs zur Werbekennzeichnung auf YouTube & Co.

Wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte dazu stehen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuberinnen und Youtuber. Sie wollen nicht wegen Schleichwerbung in Verruf geraten. Zu Werbeverstößen führt daher häufig Unwissenheit, nicht Vorsatz. Und so nimmt die Branche den bereits Ende 2015 erstmals veröffentlichten Leitfaden der Medienanstalten zu Werbefragen in sozialen Medien sehr gut an. Nach einer ersten Überarbeitung der FAQs im Herbst 2016 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in beschlossen, aufgrund der Dynamik im Markt der Onlinemedien nochmals eine aktualisierte Fassung zu publizieren.

So wird in dem neuen Flyer darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie "#ad", "#sponsored by" oder "#powered by" auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes "#Werbung" dagegen ist eindeutig. Der DLM-Vorsitzende Siegfried Schneider: "Wer nicht ausreichend kennzeichnet, führt den Verbraucher in die Irre. Das ist offline wie online gesetzeswidrig. An das werberechtliche Trennungs- und Kennzeichnungsgebot müssen sich daher Sender, Printmedien und YouTuber halten. Transparenz und Ehrlichkeit – diese Maßstäbe gelten in allen Medien."

Die FAQs zählen zu den meistgefragten Publikationen der Medienanstalten.