Das deutsche Urheberrecht wird gegenwärtig reformiert, um auf die Herausforderungen durch das veränderte technologische Umfeld und die damit verbundenen neuen Nutzungsformen urheberrechtlich geschützter Inhalte eine zeitgemäße Antwort zu geben. Schulen ans Netz e.V. veröffentlichte am 17.08.2004 ein "Memorandum zur Berücksichtigung der Interessen des Bildungsbereichs bei der Reform des Urheberrechts". Der Verfasser des Memorandums, Prof. Dr. Ulrich Sieber, ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sowie wissenschaftlicher Leiter des Rechtsinformatikzentrums der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er leitet außerdem die fachliche Betreuung des Bereichs Recht bei Lehrer-Online.Memorandum zeigt Schwachstellen aufDas Memorandum zeigte auf, wie gegenwärtige gravierende Behinderungen eines modernen Medieneinsatzes im Unterricht durch geringfügige Veränderungen und Klarstellungen des geltenden Urheberrechts beseitigt werden können, ohne dass dadurch in nennenswerter Weise in die Interessen der Urheber eingegriffen wird und der Ausgleich zwischen den Verwertungsinteressen der Urheber und den Bildungsinteressen der jungen Generation in Frage gestellt wird.
Unbefriedigender ReferentenentwurfDas im Gesetzgebungsverfahren federführende Bundesministerium der Justiz hat nunmehr am 29.9.2004 den Referentenentwurf für den "zweiten Korb" vorgelegt. Die vorgeschlagenen Regelungen bieten jedoch keine Lösungen für den im Memorandum eingehend dargestellten Reformbedarf, und es werden zudem neue Probleme aufgeworfen.StellungnahmeIn einer Stellungnahme legt Schulen ans Netz e.V. dar, wo die Regelungen des Referentenentwurfs problematische Auswirkungen auf Schule beziehungsweise Bildung und Wissenschaft insgesamt haben.
Als PDF-Datei zum Herunterladen - aktualisierte Fassung vom 16.11.2004.Dateigröße: 256 KB