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IT-Sicherheit und Datenschutz in Schule und Unterricht

Dossier

Wer einen der einschlägigen Newsletter zu Computer-Themen abonniert hat, bekommt dadurch nahezu jeden Tag auch Meldungen über neue Viren, Sicherheitslücken in Software, Phishing-Attacken und andere Unerfreulichkeiten in sein Mail-Postfach geliefert. In der Schule wie auch in Unternehmen ist es zwar primär die Aufgabe der Administratorin beziehungsweise des Administrators, für die Sicherheit der IT-Infrastruktur zu sorgen, jedoch stellen auch schlecht informierte Nutzerinnen und Nutzer ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Nicht nur deshalb sollte IT-Sicherheit auch ein Thema in Lehrerfortbildungen, in der Lehrerausbildung und im Unterricht sein. Die Kenntnis der technischen Risiken der Computernutzung und das Erlernen geeigneter Vermeidungsstrategien sind ein wichtiger Aspekt des kompetenten Umgangs mit digitalen Medien. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Thema Datenschutz . Seit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) müssen Schulen einiges bedenken und diverse Neuerungen umsetzen. Verschiedene Fachartikel in diesem Dossier bieten Tipps und Hilfestellungen für Schulleitungen und Lehrkräfte. Weiterhin bündelt die Themensammlung Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien rund um die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsbildung werden für sicheres Surfen im Netz sensibilisiert und beschäftigen sich im Fachunterricht mit dem Erstellen sicherer Passwörter, dem Schutz persönlicher Daten im Netz sowie dem Umgang mit Phishing und Computerschädlingen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Europa im Unterricht

Dossier

Diese Materialsammlung zum Thema "Europa im Unterricht" bündelt Unterrichtseinheiten, Fachartikel und Arbeitsblätter für alle Schulstufen und verschiedene Fächer rund um Europa und die Europäische Union. Schwerpunkte sind dabei zum einen die Geschichte der EU, die Rolle Deutschlands in Europa sowie auch der persönliche Bezug der Lernenden zur Europa-Politik . Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Europa-Bildung dazu befähigt werden, aktiv und kompetent am gesellschaftlichen, beruflichen, politischen und kulturellen Leben in Europa gestaltend teilhaben zu können. Europa-Bildung und Demokratie-Erziehung in der Schule "Ziel der pädagogischen Arbeit an Schulen ist es, die Europakompetenz, das heißt neben europabezogenen Kenntnissen vor allem interkulturelle Kompetenz, Partizipations- und Gestaltungskompetenz sowie Mehrsprachenkompetenz, bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und somit das Bewusstsein einer europäischen Identität als Ergänzung zu den lokalen, regionalen und nationalen Identitäten zu ermöglichen. Hierzu gehört, sie darauf vorzubereiten, ihre garantierten Rechte als Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union aktiv wahrnehmen zu können. Sie werden so zu einer selbstständigen, reflektierten Auseinandersetzung mit der aktiven Rolle Deutschlands in Europa, dem Europarat und der Europäischen Union, zur Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene sowie zum Umgang mit globalen Herausforderungen befähigt." (KMK-Beschluss "Europabildung in der Schule", in der Fassung vom 15.10.2020, Seite 5-6) Unterrichtsangebote Mithilfe der hier vorgestellten Materialien lernen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule beispielsweise (virtuell) die Lebensweisen, Besonderheiten, Traditionen und Sprachen Europas kennen. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe erhalten Hintergrundwissen um die Aufgaben sowie die Wahl des Europäischen Parlaments . Auch aktuelle Diskussionen um den Brexit und die Entwicklung der EU finden dabei Berücksichtigung. Bereiten Sie mit unseren Materialien Ihre Lerngruppen beispielweise auf Wahlen in Europa vor, greifen Sie das Thema im Rahmen des Europatages auf und erarbeiten Sie gemeinsam Hintergründe für ein besseres Verständnis und aktives Mitgestalten der Politik . Viel Spaß bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe!

  • Fächerübergreifend
  • Geschichte, Politik und Gesellschaftswissenschaften

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Europäische Union

Unterrichtseinheit

Mit diesem Unterrichtsvorschlag zur Europäischen Union erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig die Geschichte und Rolle der EU, besonders im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung. Die Einheit kann zum Beispiel in eine Unterrichtsreihe zu speziellen EU-Themen eingebettet werden. Europa wächst immer mehr zusammen und hat sich nicht nur als Staatengemeinschaft und Wirtschaftsmacht etabliert, sondern wird durch neu hinzukommende Staaten ständig erweitert. Doch wie ist die europäische Union entstanden? Wie und auf welcher Grundlage funktioniert der gemeinsame Markt, und welche Perspektiven hat die Europäische Union in der Welt? Solchen Fragen gehen die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit nach und recherchieren dafür entsprechende Informationen im Internet. Ein wesentliches Basiswissen dieser umfangreichen Thematik ist nämlich unbedingt notwendig, um komplizierte Zusammenhänge in der EU zu verstehen und die eigene Rolle in dieser Staatengemeinschaft zu definieren. In Gruppen erarbeiten die Lernenden anhand der ihnen bereitgestellten Internet-Links die Geschichte und Rolle der Europäischen Union, der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Währungsinstituts, besonders im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dabei in vier Gruppen und erstellen Präsentationen. Hier finden Sie die Schwerpunktthemen für die Gruppen, Fragestellungen, die den Schülergruppen für die Arbeit an die Hand gegeben werden können sowie Ideen für die Präsentation. Die Gruppenthemen Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in maximal zwei Doppelstunden in vier Gruppen: Geschichte der EU Investitionsbank und Währungsinstitut EU-Markt / NAFTA EU und UN (Entwicklungshilfe) Fragestellungen für die Gruppenarbeit Die Fragestellungen, die den Schülergruppen an die Hand gegeben werden können, überschneiden sich sicher in den Gruppenthemen. Daher kann es sinnvoll sein, allen Schülerinnen und Schülern alle Fragestellungen zugänglich zu machen. Konkrete Themenschwerpunkte können dann von den Schülergruppen selbst oder in Absprache mit der Lehrkraft fixiert werden. Wie und auf welcher Grundlage ist die EU entstanden? Wer hatte die Idee dazu? Welche Politikerinnen und Politiker waren daran beteiligt? Was war(en) Gründungsziel(e)? Was sind die Maastricht-Kriterien, was besagen sie, was regeln sie? Was ist die NAFTA und wie ist sie gegenüber der EU zu beschreiben? Welche Bedeutung haben die Europäische Investitionsbank und das Währungsinstitut? Was ist die Aufgabe des Europäischen Währungsinstituts? Welche Rolle spielt die EU in den Vereinten Nationen (UN)? Welche Aufgaben nimmt die EU in der Entwicklungshilfe für die Dritte Welt wahr? Ideen für die Präsentation Für die anschließende Präsentation vor dem Klassenplenum ist eine Doppelstunde ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler sollen die erarbeiteten Ergebnisse zusammenstellen und als klasseneigene 'EU-Webseite' präsentieren. Dabei werden die jeweiligen Arbeitsergebnisse mündlich im Klassenplenum besprochen und diskutiert. Andere mögliche Präsentationsformen können eine Wandzeitung oder die PowerPoint-Präsentationen sein. Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit der Historie der Europäischen Union vertraut. lernen die bedeutende Rolle des gemeinsamen EU-Marktes kennen, reflektieren seine Funktionsweisen und finden heraus, warum Europa die sogenannten Maastricht-Kriterien braucht. machen sich mit der Rolle, den Aufgaben und den Befugnissen der Europäischen Investitionsbank und des Währungsinstituts vertraut. reflektieren und diskutieren die Herausforderungen und Besonderheiten der EU-Osterweiterung. machen sich mit der zukünftigen Rolle der EU in der übrigen Welt vertraut, insbesondere im Hinblick auf Entwicklungshilfe in der Dritten Welt. vergleichen die weltwirtschaftliche Stellung der EU mit der amerikanischen 'NAFTA'. präsentieren die gesammelten Ergebnisse und Antworten der jeweiligen Arbeitsgruppen den Mitschülerinnen und Mitschülern.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Rechtschreibung: eu oder äu?

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Diese Unterrichtseinheit mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen für Deutsch / Lesen und Schreiben in der Primarstufe und Sekundarstufe I vermittelt die Rechtschreibregel zu den Diphthongen eu und äu. Die Lernenden erschließen Wortableitungen, wenden die Regel in Übungen und Texten an und gewinnen Sicherheit bei einer häufigen Fehlerquelle der deutschen Rechtschreibung. Die Unterrichtseinheit ermöglicht den Lernenden, die Rechtschreibregel zu eu und äu systematisch zu erarbeiten, zu verstehen und sicher anzuwenden. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Wörter mit dem Zwielaut eu und wann sie mit äu geschrieben werden. Damit greift das Material eine häufige Fehlerquelle der deutschen Schriftsprache auf und unterstützt den Aufbau tragfähiger Rechtschreibstrategien. Der Einstieg erfolgt über einen Zungenbrecher, in dem die Schülerinnen und Schüler die Zwielaute eu/Eu und äu/Äu ergänzen, vergleichen und ihre Entscheidungen begründen. Anschließend erschließen sie die Rechtschreibregel anhand konkreter Beispiele und formulieren einen Merksatz. In weiteren Arbeitsphasen festigen sie die Regel durch Lückentexte, Wortableitungen, Tabellenübungen, Bildbeschriftungen, Partnerdiktate und spielerische Zuordnungsaufgaben mit Wortkarten. Die Einheit legt besonderen Wert auf die Verbindung von Regelwissen, Wortschatzarbeit und Anwendung im Textzusammenhang . Die Lernenden üben nicht nur einzelne Wörter, sondern übertragen die Rechtschreibregel auch auf längere Texte und eigene Schreibprodukte. Differenzierende Aufgaben ermöglichen es, die Textgestaltung bei Bedarf auf ausgewählte Wörter mit eu und äu zu reduzieren. Die Unterrichtseinheit ist kleinschrittig, logisch aufgebaut und auf die sichere Anwendung der Rechtschreibregel zu eu und äu ausgerichtet. Sie verbindet Regelbildung, Übung, Wiederholung und Anwendung im Textzusammenhang und unterstützt die Lernenden dabei, eine häufige Fehlerquelle der deutschen Rechtschreibung bewusst zu bearbeiten. Zu Beginn lenkt ein Zungenbrecher die Aufmerksamkeit auf die Zwielaute eu und äu . Die Schülerinnen und Schüler ergänzen fehlende Schreibungen, vergleichen ihre Lösungen und begründen erste Entscheidungen. Aus dieser problemorientierten Einstiegssituation heraus entwickeln sie die zentrale Rechtschreibfrage: Welche Regel hilft bei der richtigen Schreibung von Wörtern mit eu oder äu ? In den anschließenden Arbeitsphasen erschließen die Lernenden die Regel anhand konkreter und nachvollziehbarer Beispiele. Übungen wie das Ergänzen von Merksätzen, das Bearbeiten von Lückentexten, das Finden von Wortableitungen und das Zuordnen verwandter Wörter fördern den Aufbau von Rechtschreibstrategien. Dabei wird nicht nur isoliertes Regelwissen trainiert, sondern auch die Fähigkeit gestärkt, Schreibentscheidungen sprachlich zu begründen. Im weiteren Verlauf übertragen die Schülerinnen und Schüler die Regel auf komplexere Aufgabenformate. Sie arbeiten mit längeren Texten, verfassen eigene Texte und binden Wörter mit eu und äu in einen sinnvollen schriftsprachlichen Zusammenhang ein. Ein Differenzierungsangebot reduziert die freie Textgestaltung bei Bedarf auf ausgewählte Wörter zur Rechtschreibregel und ermöglicht so eine passgenaue Unterstützung. Häufige Methodenwechsel — etwa Paardiktat, Tafeldiktat, freie Textgestaltung, Wortkartenarbeit und Stuhlkreis — sorgen für Abwechslung und aktivieren unterschiedliche Lernzugänge. Spielerische und kommunikative Übungsformen fördern Motivation, Kooperation und selbstständige Korrektur. So wird die Rechtschreibregel wiederholt, gefestigt und zunehmend sicher in eigenen Schreibprozessen angewendet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erwerben Sicherheit in Kenntnis und Anwendung der Rechtschreibregel zu eu oder äu. wenden die Rechtschreibregel selbstständig und sicher an. können die Schreibung von eu oder äu durch die erworbene Kenntnis der Regel begründen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen Arbeitsanweisungen selbstständig um. korrigieren ihre Ergebnisse in Einzel- oder Partnerarbeit selbstständig. kooperieren miteinander und beziehen Vorschläge und Gedanken ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen in ihre Arbeit ein. gehen würdigend und respektvoll miteinander um. bereichern ihre Arbeit durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Die Europäische Bürgerinitiative: Eine Lösung für die Akzeptanzkrise der EU?

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zur Europäischen Bürgerinitiative fokussiert die Frage: Wie könnte man in der Bevölkerung für eine breitere Akzeptanz der europäischen Idee – Frieden auf dem Kontinent, freier Austausch von Waren, Reisen ohne Grenzen – sorgen?Die EU prägt maßgeblich unseren Alltag. Kaum ein Tag vergeht, an dem Meldungen aus der EU nicht die Schlagzeilen prägen. Rechtspopulisten dominieren aber mittlerweile die Parlamente, viele EU-Bürger fühlen sich von Brüssel nicht wahrgenommen – geschweige denn repräsentiert. Die Zahl der Europaskeptiker wächst – auch in Deutschland und nicht erst seit den Erfolgen der Alternative für Deutschland (AfD). Europaskeptiker bemängeln oft die mangelnde Transparenz von EU-Entscheidungen. Vielleicht könnten direktdemokratische Elemente, wie die Europäische Bürgerinitiative, hier Abhilfe verschaffen? Inwieweit diese als Akzeptanzsteigerer taugt, beziehungsweise welche Probleme sie mit sich bringt, soll den Schülerinnen und Schülern im Laufe der Stunde klar werden, sodass sie am Ende ihr eigenes begründetes Urteil über dieses Instrument des Vertrags von Lissabon fällen können. Lehrplanverankerung Laut Rahmenlehrplan ist das Thema "Die Zukunft Europas und der Europäische Union" ein wesentlicher Inhalt der zehnten Klasse. Zentrale Kompetenzen sind hierbei, dass die Schülerinnen und Schüler einen Entscheidungsprozess sowie Chancen und Probleme der Friedenssicherung in Europa beispielhaft darstellen können. Die vorgestellte Stunde verbindet diese Kompetenzen: Nur wenn bei den EU-Bürgern die Akzeptanz für die europäische Idee als Friedensstifter wächst, hat die Union eine Zukunft. Ziele der Unterrichtsstunde Wesentliche Unterrichtsziele dieser Unterrichtseinheit sind, dass die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass es in der EU ein Akzeptanzproblem in der Bevölkerung gibt (zum Beispiel Unzufriedenheit der Bürger, geringe Wahlbeteiligung bei Europaparlamentswahlen, Aufkommen rechter und rechtspopulistischer europaskeptischer Parteien als Indikatoren), dass sie Wege, die der EU aus dieser Krise helfen könn(t)en, kritisch beleuchten und erläutern sowie eigene Lösungsideen entwickeln. In der Unterrichtsstunde steht demzufolge nicht (nur) der Wissenserwerb im Vordergrund. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler für das breitgefächerte Themenfeld "Europa-Skepsis" sensibilisiert werden. Materialangebot Das Material soll die Schülerinnen und Schüler zunächst motivieren. Durch die unterhaltsame Karikatur (AB 1) werden sie für die Thematik sensibilisiert. Die geringe Wahlbeteiligung bei den Europaparlamentswahlen (AB 2) wird - neben der Karikatur und einer Graphik zur (Un-)Zufriedenheit der Bevölkerung (AB 3) - exemplarisch für die Europa-Verdrossenheit oder auch Europa-Skepsis der EU-Bürger stehen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können den Prozess einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) beschreiben. können Wege, die der EU aus dieser Krise helfen könn(t)en, kritisch beleuchten und erläutern sowie eigene Lösungs-Ideen entwickeln. können die EBI in ihrer Rolle als Akzeptanz-Steigerer kritisch beurteilen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können eine Karikatur zunächst beschreiben, diese anschließend analysieren und sich somit selbst eine Stunden-Leitfrage erschließen. können Graphiken - zunächst unter Anleitung und später selbstständig - beschreiben und interpretieren. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass es in Europa ein Akzeptanzproblem für die EU in der Bevölkerung gibt (zum Beispiel Unzufriedenheit der Bürger, geringe Wahlbeteiligung bei Europaparlamentswahlen, Aufkommen rechter und rechtspopulistischer europaskeptischer Parteien als Indikatoren) und können die Beweggründe für unterschiedliche Positionen durch einen Perspektivwechsel nachvollziehen. arbeiten kooperativ in einer Partnerarbeit zusammen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Der Brexit im Spiegel von Quellen

Unterrichtseinheit
14,99 €

Diese Unterrichtseinheit zum Thema Brexit beleuchtet den Brexit-Prozess vom EU-Referendum im Sommer 2016 bis zum formalen EU-Austritt Großbritanniens im Winter 2020. Deutsche sowie britische Text- und Video-Quellen verdeutlichen die wesentlichen Hintergründe, Konflikte und Entwicklungen in dieser turbulenten Phase. Das Material wird über QR-Codes bereitgestellt und beinhaltet differenzierte Lösungsvorschläge der Textanalyse. Diese Unterrichtseinheit für den Unterricht in Politik oder SoWi ab Klasse 10 lässt sich als Modul zum Brexit in eine größere Reihe zum Rahmenthema Europa integrieren. Als Materialien stehen deutschsprachige Presseartikel und englischsprachige Texte aus den Kampagnen Remain und Leave zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die Ursachen des Brexit-Referendums 2016, die Argumente der Brexit-Gegner und Befürworter, regionalspezifische Haltungen zur Brexit-Frage, die Begriffe "weicher" und "harter" Brexit, die innenpolitischen Brexit-Konflikte bis 2019 sowie die Haltung der EU bei der Neuregelung der Beziehungen zu Großbritannien nach dem formalen Austritt 2020. Das Thema "Brexit" im Unterricht Der Themenkomplex " Europa " gehört zu den zentralen Unterrichtsinhalten des Politik-Unterrichts in der Sekundarstufe II. Neben der historischen Genese der Europäischen Union und ihrer Institutionen müssen auch relativ "junge" Ereignisse und Entwicklungen im Unterricht thematisiert werden, die in den verfügbaren Lehrbüchern noch kaum oder gar keine Berücksichtigung finden. Zu den didaktisch noch wenig bearbeiteten Themen zählt auch das EU-Referendum in Großbritannien im Jahr 2016 mit dem unerwarteten Ergebnis, das den turbulenten Brexit-Prozess und den EU-Austritt Großbritanniens Anfang 2020 auslöste. Diese Unterrichtseinheit stellt aussagekräftige Materialien zur Verfügung, die eine tiefgründige, strukturierte und schülerorientierte Behandlung des Moduls Brexit als fünfstündige Sequenz innerhalb einer Europa-Reihe ermöglichen. Vorkenntnisse Die Schülerinnen und Schüler kennen die Motive der europäischen Einigung, zentrale "Meilensteine" des europäischen Einigungsprozesses sowie die wesentlichen EU-Organe und ihre Funktionen. Die vorliegende Unterrichtseinheit sollte demnach nicht zu Beginn der Behandlung des Themenfeldes "Europa" durchgeführt werden, sondern tendenziell am Ende. Sehr vorteilhaft sind außerdem Grundkenntnisse über die Besonderheiten des politischen Systems und die Parteienlandschaft in Großbritannien. Einblicke dazu könnten beispielsweise über ein vorgeschaltetes Schülerreferat vermittelt werden. Didaktische Analyse Die Materialien dieser Unterrichtseinheit decken trotz der gebotenen didaktischen Reduktion viele wesentliche thematische Facetten des Brexits vom EU-Referendum im Sommer 2016 bis zum formalen EU-Austritt Großbritanniens im Winter 2020 ab. Wie kam es zur schicksalshaften Abstimmung über die britische EU-Mitgliedschaft ? Anhand von Arbeitsblatt 1 erarbeiten die Lernenden die innenpolitischen Hintergründe. Mit welchen Argumenten versuchten EU-Befürworter und EU-Gegner die britische Bevölkerung zu überzeugen? Eine Gegenüberstellung ermöglichen englischsprachige Videos, die von den Kampagnen "Britain stronger in Europe" und "Vote Leave" stammen. Droht das Vereinigte Königreich aufgrund der regional unterschiedlichen Haltungen zum Brexit zu zerbrechen? Arbeitsblatt 4 gibt den Schülerinnen und Schülern Impulse für ein fundiertes Sachurteil. Weshalb wurde nach 2016 über die Durchführung des EU-Austritts Großbritanniens so heftig gestritten? Durch Arbeitsblatt 5 erkennen die Lernenden, dass die Varianten "harter" und "weicher" Brexit zur Debatte standen. Warum verhärteten sich die Fronten bei der Brexit-Frage zwischen 2016 und 2019? Arbeitsblatt 6 beleuchtet die Rolle der Premierministerin Theresa May . Welche Haltung vertritt die EU bei der Neuregelung der Beziehungen zum Vereinigten Königreich? Die Lernenden erarbeiten anhand von Arbeitsblatt 7 die Brüsseler Position . Bei den Textgrundlagen handelt es sich um deutschsprachige Presseartikel sowie um prägnante Kampagnen in englischer Sprache, die mit einer gegebenenfalls digitalen Übersetzungshilfe einfach zu verstehen sind. Kurze Erläuterungen und Bilder führen in die Thematik ein. Die Arbeitsaufträge zu den Materialien enthalten Aufgaben zum Textverständnis, andere erfordern Bezüge über den Text hinaus. In allen Stunden dieser Einheit werden die Lernenden zu begründeten Sachurteilen und Diskussionen angeregt. Angemessene Hausaufgaben sorgen für fließende Übergänge. Falls der Aspekt Brexit innerhalb einer Europa-Reihe noch vertieft werden soll, zum Beispiel durch Referate, bieten sich eventuell folgende Zusatzthemen an: Generationenkonflikt – Spaltet der Brexit die Altersgruppen in Großbritannien? "Fakten-Check": Welche Rolle spielten Unwahrheiten und Populismus in der Brexit-Debatte? "Exit"-Bewegungen in anderen europäischen Ländern – Könnte sich das Brexit-Szenario wiederholen? Methodische Analyse Die Materialien fördern die Aktivität der Lernenden in unterschiedlichen Sozialformen. Dabei hängt die methodische Gestaltung von den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten und der Materialbasis ab: Neben der zur Texterschließung wichtigen Einzelarbeit kooperieren die Schülerinnen und Schüler bei der Gegenüberstellung der Argumente von "Britain stronger in Europe" und "Vote Leave" im Rahmen einer arbeitsteiligen Partnerarbeit . Die Meinungen zur Amtszeit Mays werden zunächst in Kleingruppen ausgetauscht, bevor eine Diskussion im Plenum stattfindet. Für den Lernzuwachs sind die Plenumsphasen am Ende der Stunden von zentraler Bedeutung: In diesen findet die Präsentation und Auswertung der Arbeitsergebnisse mit der gesamten Lerngruppe statt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erschließen Inhalte von Quellentexten in deutscher und englischer Sprache. verknüpfen und vergleichen verschiedene Quelleninhalte. formulieren Sachurteile, begründen diese und vertreten Standpunkte in Diskussionen. erarbeiten Kenntnisse über den Brexit-Prozess im Zeitraum 2016 bis 2020: Ursachen des Referendums, Argumente von Remainern und Leavern , Auswirkungen auf die Zukunft des Vereinigten Königreichs, Varianten "weicher Brexit" und "harter Brexit", Brexit-Konflikt während der Amtszeit Theresa Mays, Haltung Brüssels zur Neuregelung der Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen ein Wörterbuch – gegebenenfalls in digitaler Form – zur Arbeit mit englischsprachigen Texten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler übernehmen bei kooperativen Arbeitsformen Verantwortung für das Teamergebnis. vertreten sachlich begründete Standpunkte, hören anderen zu und diskutieren fair. präsentieren Arbeitsergebnisse im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Fluchtursachen bekämpfen - die Rolle der EU

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Themenkomplex Flucht gehen die Lernenden Fragen wie den folgenden auf den Grund: Welche Fluchtursachen gibt es? Was tut die Europäische Union zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Bereits 1999 einigten sich die EU-Staaten im finnischen Tampere darauf, bei der Bekämpfung von Fluchtursachen stärker zusammenzuarbeiten. Seit dem Sommer 2015 ist dieses Thema wieder hochaktuell: Millionen Menschen sind auf der Flucht, um eine neue Heimat zu finden. Diese Unterrichtseinheit zum Themenkomplex Flucht ermöglicht den Lernenden, sich näher mit dem Phänomen auseinanderzusetzen. In Gruppen- und Einzelarbeit beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit Fluchtursachen und möglichen Gegenmaßnahmen. Sie setzen sich kritisch mit den Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Fluchtursachen auseinander und erarbeiten, welche Verantwortung die EU trägt. Die Unterrichtseinheit "Fluchtursachen bekämpfen - die Rolle der EU" ist so angelegt, dass sich die Schülerinnen und Schüler das Thema weitgehend selbstständig erarbeiten. Bei den einzelnen Aufgaben wird darauf geachtet, dass sie einen Bezug zur Lebenswelt der Jugendlichen haben und sie die Lernenden ansprechen. Sie erhalten den Arbeitsauftrag, sich über die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Fluchtursachen zu informieren und diese Informationen kritisch zu beleuchten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der EU-Politik auseinander. analysieren den politischen Diskurs zum Thema Flucht. setzen sich selbstständig mit einem komplexen Thema auseinander. lernen verschiedene Standpunkte kennen und vertreten. entwickeln eine eigene Meinung zum Thema und können diese argumentativ vertreten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren selbstständig im Internet. lernen, unterschiedliche Webseiten kritisch zu analysieren und deren Inhalte zu hinterfragen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Standpunkte kennen und akzeptieren. arbeiten im Team. stellen gemeinsam ihre Arbeiten vor. lernen, Kompromisse zu schließen und diese zu akzeptieren.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Migration - Ansturm auf die "Festung Europa"

Unterrichtseinheit

Bis vor kurzem waren Ceuta und Melilla, zwei spanische Exklaven auf afrikanischem Boden, nur Eingeweihten ein Begriff. Doch seitdem im Oktober 2005 an den gut gesicherten Grenzanlagen von Ceuta afrikanische Flüchtlinge vor den Augen der europäischen Öffentlichkeit starben, haben ihre Namen traurige Berühmtheit erlangt. Allerdings waren es nicht die ersten Menschen, die ihr Leben bei dem Versuch verloren haben, europäischen Boden illegal zu betreten. Allein auf den Seewegen zwischen Spanien und Marokko sowie an den Außengrenzen der beiden spanischen Exklaven sind nach Angaben der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" in den letzten zehn Jahren rund 6.300 Menschen ums Leben gekommen. Eine umstrittene Frage, die schon lange auf eine Antwort harrt, drängt damit wieder auf die politische Tagesordnung: Wie hält es Europa mit der Einwanderung und dem Asylrecht? Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit den Hintergründen für Migrations- und Flüchtlingswanderungen auseinander setzen. den historischen Kontext von Völkerwanderungen an den Grenzen von Europa und Afrika reflektieren. komplexe internationale politische Zusammenhänge, wie die Entwicklungshilfe, erfassen. Hunger, Krieg und Armut als Beweggründe von Flüchtlingen reflektieren. die gemeinsame Einwanderungspolitik der Europäischen Union recherchieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Titel Migration - Ansturm auf die "Festung Europa" Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung circa 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Historische Städte Ceuta (75.000 Einwohner) und Melilla (68.000 Einwohner) sind zwei Städte, deren Territorium einerseits ans Meer und andererseits an Marokko grenzt. Beide haben eine bewegte Vergangenheit und gehen auf Gründungen der Phönizier zurück: Sie wurden im Laufe der Jahrhunderte allerdings von Karthagern, Römern, Vandalen, Byzantinern, Westgoten und Arabern beherrscht. Spanier und Portugiesen eroberten die Städte dann im Laufe des 15. Jahrhunderts. Damals vertrieben die beiden (christlichen) Länder die (muslimischen) Araber von der iberischen Halbinsel, die sie einige Jahrhunderte lang beherrscht hatten ("Reconquista"). Eroberungen und Unabhängigkeit Ceuta wurde bereits 1415 von den Portugiesen eingenommen, und die Spanier übernahmen 1580 mit der Annexion Portugals die Herrschaft über die Stadt. Ceuta blieb auch nach der portugiesischen Unabhängigkeit (1640) spanisch. Das 300 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla konnten die Spanier 1497 erobern. Die Bewohner leben weitgehend vom Handel mit Marokko und vom Schmuggel. Beide Städte erhielten 1995 den Status als "autonome Stadt" ("ciudad autónoma") und sind damit dem spanischen Staat direkt unterstellt. Marokko erhebt seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1956 Anspruch auf die beiden spanischen Exklaven. Damals hatten die Kolonialmächte Frankreich und Spanien beschlossen, Ceuta und Melilla nicht an Marokko abzutreten. Spanien begründete die Entscheidung damit, dass beide Städte seit dem 16. Jahrhundert spanisch sind. Errichtung von Grenzzäunen Die illegale Einwanderung ist allerdings nicht erst seit dem Spätsommer 2005 ein Problem, daher ist die Grenze zu Marokko mit Stacheldraht, meterhohen Zäunen, Infrarotkameras und bewaffneten Sicherheitskräften stark gesichert. Die Sperrzäune an der insgesamt zehn Kilometer langen Grenze von Melilla werden sogar von drei auf sechs Meter erhöht: Die Arbeiten begannen im Oktober und werden wahrscheinlich bis zum Februar 2006 abgeschlossen. Beobachter vermuteten, dass gerade diese Befestigungsarbeiten den Massenansturm im Spätsommer 2005 ausgelöst haben könnten. Viele Afrikaner wollten ihre möglicherweise letzte Chance nutzen, um nach Melilla, und damit nach Europa, zu gelangen. Flüchtlinge aus Schwarzafrika Nicht erst seit dem Spätsommer dieses Jahres spielen sich an den Grenzzäunen der beiden spanischen Exklaven auf marokkanischen Boden dramatische Szenen ab. Fast täglich versuchen Hunderte meist schwarzafrikanische Flüchtlinge aus Ländern südlich der Sahara die gut gesicherten Grenzanlagen zu überwinden und ihren Fuß auf europäischen Boden zu setzen. Sie fliehen vor Bürgerkrieg, Hunger und bitterer Armut in ihrem Heimatland. Sie haben nichts mehr zu verlieren und setzen daher alles auf eine Karte, um die spanischen Grenzanlagen zu überwinden. Wen die spanischen Grenzer mit ihrer High-Tech-Ausrüstung erwischen, der wird einfach zweihundert Kilometer weiter südlich über die algerische Grenze gebracht und dort abgesetzt. Keine Rücknahmeabkommen Wer sich auf EU-Boden durchschlagen konnte, der war bislang auf der sicheren Seite. Die spanischen Behörden konnten nämlich nur die wenigsten Flüchtlinge wieder abschieben: Sie hatten meist ihre Pässe vernichtet und gaben an, aus einem Staat zu kommen, mit dem Spanien kein Rücknahmeabkommen abgeschlossen hatte. Ein Umstand, den die spanischen Beamtem kaum widerlegen konnten, zumal sich viele Staaten südlich der Sahara weigern, die Ausgewiesenen aufzunehmen. Millionen drängen nach Norden Und auch nach Marokko gab es bislang keinen Weg zurück: Der Maghreb-Staat ist längst zum Durchgangsland für Migranten geworden, innerhalb Marokkos und an seinen Grenzen befinden sich etwa 30.000 Flüchtlinge, die früher oder später nach Ceuta und Melilla aufbrechen wollen, so EU-Justizkommissar Franco Frattini. Rund 18 Millionen Afrikaner sind auf dem Weg nach Norden, schätzen die Vereinten Nationen. Der überwiegende Teil bleibt zwar in Ländern wie Kenia, Sudan und Tansania hängen, aber Millionen drängen weiter über die Sahara nach Nordafrika. Vereinbarung zur Einwanderungskontrolle Die Menschen, die sich nach der jüngsten Massenflucht im Spätsommer 2005 auf spanischen Boden retten konnten, hatten es damit allerdings nicht geschafft. Um dem Ansturm Herr zu werden und die vor dem Grenzzaum ausharrenden Flüchtlinge zu entmutigen, beschloss die spanische Regierung, die illegalen Einwanderer wieder nach Marokko zurück zu bringen. Eine 1992 mit Marokko geschlossene Vereinbarung zur Einwanderungskontrolle, die man bis dato allerdings nicht angewendet hat, war dafür die juristische Basis. Doch die Flüchtlinge wollen nicht zurück, in Marokko erwarten sie menschenunwürdige Zustände. Versäumnisse bei der Armutsbekämpfung Für Mustafa al Mrabet, Vorsitzender der Vereinigung marokkanischer Arbeiter in Spanien (Atime), ist das einer der Gründe, weshalb es zu den Massenanstürmen gekommen ist. "Die Menschen werden doch wie Ratten behandelt", zitiert ihn das Internet-Magazin Europolitan. Die Eskalation der Situation vor den Toren Europas sei keine Überraschung, "so ein Ansturm war doch schon seit Jahren abzusehen". Europa sei für das Phänomen der illegalen Einwanderung mit verantwortlich. Man habe es versäumt, die Wurzel des Problems anzugehen, nämlich das Elend in Afrika zu bekämpfen, so Mustafa al Mrabet bei Europolitan. Fehlende Gelder aus der Entwicklungshilfe Alpha Oumar Konaré, der Präsident der Afrikanischen Union (AU), macht vor allem die EU-Agrarsubventionen dafür verantwortlich, dass sich immer mehr Flüchtlinge auf den Weg nach Europa machen. Die staatlichen Hilfen für die Landwirtschaft in Europa seien ein wichtiger Grund für die Verarmung insbesondere ländlicher Gebiete in Afrika, so Konaré. "Die jungen Leute, die wir heute an Mauern und Stacheldraht sehen, sind keine Tagediebe, das sind keine Verbrecher," betonte Konaré am Rande eines Treffens mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso anlässlich der Vorstellung des neuen EU-Afrika-Strategiepapiers in Brüssel - mehr dazu im nächsten Reaktionen der Europäischen Union . Afrika werde seit 30 Jahren mehr Entwicklungshilfe versprochen, kritisierte er. Die internationalen Gelder seien dringend notwendig, um eine funktionierende Infrastruktur in Afrika aufzubauen. Denn ohne den reibungslosen Handel zwischen den einzelnen afrikanischen Staaten werde der Kontinent nicht am Welthandel teilnehmen können. Internationale Zusammenarbeit nötig Nach den Ereignissen von Ceuta und Melilla entsandte die Europäische Union (EU) umgehend eine technische Mission in die Region. Diese hat vom 7. bis 11. Oktober die Situation vor Ort, insbesondere im Norden Marokkos, überprüft und erste Möglichkeiten ermittelt, wie die EU schnell helfen kann. Die EU-Kommission hat außerdem vorgeschlagen, bei Immigrationsfragen in EUropa verstärkt zusammenzuarbeiten - das war in der Vergangenheit am Widerstand einzelner EU-Mitgliedstaaten gescheitert. "Diese Ereignisse machen deutlich, dass dringend etwas gegen die illegale Einwanderung aus Afrika in die EU unternommen werden muss", mahnt nun Franco Frattini, der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission. "Angesichts des Umfangs dieser Migrationsströme sollten wir uns das Ziel setzen, mit allen betroffenen Ländern zusammenzuarbeiten, um weitere Opfer und menschliches Leiden zu vermeiden." Rückführungsabkommen mit Marokko Marokko und Spanien arbeiten in diesem Bereich bereits eng zusammen, und so konnten die spanischen Behörden bis zum August 2005 einen Rückgang der illegalen Einwanderung um 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Im September 2005 gab es jedoch eine Trendwende. "Beim Schutz der Menschenrechte und der Bedürftigen müssen wir unseren internationalen Verpflichtungen nachkommen", so Frattini. Die EU unterhält sich mit Marokko bereits seit einiger Zeit über das Thema Einwanderung: Man konnte bislang Prioritäten für die Zusammenarbeit festlegen und sich darauf einigen, ein 40 Mio. Euro teures Projekt zur Stärkung des Grenzschutzes in die Wege zu leiten. Auch dürfte man vor Jahresende ein Rückführungsabkommen verabreden. Verbesserung der Wirksamkeit von Entwicklungshilfe Um die Ursachen der Flüchtlingsströme zu bekämpfen, hat die EU am 12. Oktober 2005 eine neue Strategie für Afrika verabschiedet. In ihrem Mittelpunkt stehen Frieden und Sicherheit, gutes und wirksames Regieren, Handel, Vernetzung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltiger Umweltschutz. Sie bestätigt außerdem das Engagement der EU, ihre Entwicklungshilfe aufzustocken und die Wirksamkeit dieser Hilfe zu verbessern. "Nach Verabschiedung durch den Rat wird die europäische Afrika-Strategie einen wirklichen Wendepunkt darstellen, da sie Hilfe zur Selbsthilfe leistet", sagt Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe. Position der Bundesregierung Entscheidend sei, "dass wir auf die Probleme zugehen und nicht abwarten, bis sie bei uns angekommen sind", meint auch Innenminister Otto Schily (SPD). Die EU-Politik müsse die Flüchtlinge, die versuchten, nach Ceuta oder Mellila zu gelangen oder unter Lebensgefahr das Mittelmeer überquerten, früher erreichen. Der Migrationsdruck habe sich "deutlich erhöht", sagte Schily. Erforderlich sei daher "eine Kombination von Maßnahmen, die auch die illegale Zuwanderung unterbindet und eine aktive Flüchtlingshilfepolitik bis hin zu der Frage der besseren wirtschaftlichen Zusammenarbeit" beinhalte. Die EU müsse daher nicht den Ländern helfen, die die Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa durchqueren, sie müsse auch die Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen. Vorschläge für Schutzprogramme Kommissionspräsident José Manuel Barroso betont daher nach den Ereignissen in Ceuta und Melilla: "Das Einwanderungsproblem, dessen dramatische Folgen wir heute beobachten, kann langfristig nur durch eine ehrgeizige und koordinierte Entwicklungszusammenarbeit wirksam bewältigt werden, wenn die tatsächlichen Ursachen behoben werden sollen". Die EU-Kommission wird nun bis Ende November detaillierte Vorschläge für Schutzprogramme unter anderem für die Staaten südlich der Sahara ausarbeiten und stellt nach eigenen Angaben für erste Pilotprojekte zunächst ein Budget von 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dabei will man eng mit den betroffenen Ländern und dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) kooperieren. Kaum Chancen für politisch Verfolgte Wer nach Europa kommen will, der hat allerdings keine andere Möglichkeit, als die Grenzen illegal zu überqueren - es sei denn, er reist per Flugzeug oder Schiff direkt in die EU ein. Doch das ist für politisch Verfolgte meist unmöglich: "Wer aus einem Staat flieht, in dem er verfolgt wird, kann dort keinen Pass beantragen, um legal auszureisen", erklärt Rupert Colville, Sprecher des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR). Der Versuch, so genannte Wirtschaftsflüchtlinge fernzuhalten, habe dazu geführt, dass es auch für politisch Verfolgte kaum noch einen Zugang gebe. Forderung einer Einwanderungspolitik "Europa hat den Fehler gemacht, sich in eine rein defensive Abschottungsmentalität zu verbeißen", meint Wolfgang Bosswick, Geschäftsführer des Europäischen Forums für Migrationsstudien. "Es gibt derzeit keinen legalen Weg, als Arbeitsmigrant nach Europa zu kommen, sieht man von Programmen wie der ‚Greencard' im hoch qualifizierten Bereich ab." Langfristig führe wegen der demographischen Entwicklung in Europa ohnehin kein Weg an einer Einwanderungspolitik vorbei, sagte Bosswick der Deutschen Welle. Überwindung nationaler Prioritäten nötig Eine Einwanderungspolitik nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten oder Australien existiert in Europa bislang also nicht. Zwar haben die EU-Staats- und Regierungschefs bereits auf ihrem Gipfel im finnischen Tampere (Oktober 1999) die Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik beschlossen. Doch bislang konnten sich die EU-Mitglieder nicht über die weiteren Details, etwa die Höhe der Migration oder die Auswahlkriterien für die potentiellen Zuwanderer, einigen. Ein für alle EU-Mitglieder akzeptabler Kompromiss ist bisher nicht in Sicht. Die nationalen Prioritäten in den einzelnen EU-Ländern sind nur schwer miteinander zu vereinbaren, daher bestimmen immer noch nationale Besonderheiten die Asylpraxis in den EU-Staaten.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europawahl: Was wäre wenn?

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zur Europawahl beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Zukunftsszenario, in dem das Europäische Parlament alle nationalen Parlamente ersetzt. Zum Einstieg setzen sich die Lernenden mit den Aufgaben und bisherigen Entwicklungen des Europäischen Parlaments auseinander. Im weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit entwickeln die Schülerinnen und Schüler in mehreren Lernrunden und auf der Grundlage von Internetrecherchen eine Vorstellung davon, welche praktischen Konsequenzen es hätte, wenn das Europäische Parlament mit seiner jeweiligen politischen Zusammensetzung die zentrale gesetzgebende Institution der EU würde. Inhaltlich differenzierte Auseinandersetzung Damit sich Jugendliche eine eigene Meinung zur Europawahl und zur europäischen Einigung bilden können, ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aufgaben, Entscheidungsprozessen und politischen Zielsetzungen des Europäischen Parlaments notwendig. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse an. verschaffen sich einen Einblick in die politische Zusammensetzung und die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen einer legislativen Aufwertung des EU-Parlaments für Europa, Deutschland und für ihr eigenes Leben und vertreten diese argumentativ. lernen, Beschlüsse und Verlautbarungen des EU-Parlaments inhaltlich zu verstehen und politisch zu interpretieren. eignen sich ein profundes Wissen für eine bewusste und reflektierte Wahlentscheidung hinsichtlich der Parteien und Abgeordneten des Europäischen Parlaments an. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen im Informations-Labyrinth der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. hinterfragen und interpretieren Äußerungen von Politikern und Lobbyisten im politischen und gesellschaftlichen Kontext. verstehen die Arbeit von Fraktionen in einem Parlament auch als soziale und kommunikative Teilhabe und Auseinandersetzung. brechen fiktive politische Entscheidungen eines politischen Gremiums auf die eigene gesellschaftliche Lebensrealität herunter. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit für das Fach Politik und Wirtschaft der Klasse 12 vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union. Die Lernenden analysieren, wie EU-Richtlinien politische Rahmenbedingungen schaffen und wie diese durch nationale Gesetze, Förderprogramme und Initiativen umgesetzt werden. Lebensnahe Beispiele ermöglichen die Auseinandersetzung mit Europas Beitrag zur globalen Klimapolitik. Vor dem Hintergrund des politischen Willens zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Union gibt die EU im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und der darin definierten Ziele Richtlinien vor. Diese Richtlinien sollen von den Mitgliedstaaten durch nationale Gesetzgebungen und Förderinitiativen umgesetzt werden. Ziel ist es, auf diesem Wege bereits bestehende gesellschaftliche Vorstellungen im Bereich Nachhaltigkeit zu stärken und durch konkrete Maßnahmen weiter umzusetzen. Ein anschauliches Beispiel für eine solche richtliniengestützte Förderung ist das Konzept der Kreislaufwirtschaft. Wie lassen sich Ziele der Nachhaltigkeit auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene umsetzen? Die europäischen Vorgaben und deren Umsetzung auf nationaler Ebene betreffen die Menschen in der EU unmittelbar – sie haben direkte Auswirkungen auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In dieser Unterrichtseinheit sollen die Schülerinnen und Schüler erkennen und erfahren, dass diese Richtlinien und Gesetze dem übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dienen, das als gemeinsames gesellschaftliches Leitbild angestrebt wird. Im Zentrum der Unterrichtseinheit steht das regenerative System der Kreislaufwirtschaft. Die Lernenden setzen sich mit den theoretischen Grundlagen sowie den praktischen Auswirkungen dieses Konzepts auseinander. Sie erarbeiten, wie Maßnahmen und Zielsetzungen der EU auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden und welche Bedeutung und Auswirkungen dies direkt und indirekt auf die eigene Lebenswelt hat. Dabei stehen folgende Leitfragen im Fokus: Wie beeinflussen EU-Regelungen die Akteure vor Ort? In welchem Maße wirken sich diese Regelungen auf alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wirtschaftslebens (Verbraucherinnen und Verbraucher, Betriebe etc.) aus? Wie betreffen die Vorgaben die Lernenden persönlich in ihrem Alltag? Wo lassen sich die Auswirkungen europäischer und nationaler Regelungen im eigenen Umfeld beobachten? Um diese Fragen greifbar zu machen, wird in der Unterrichtseinheit ein lebensnahes Lernfeld eröffnet. Die Lebenswelt der Lernenden wird dabei bewusst mit dem Wirtschaftssektor Handwerk verknüpft, um die Verbindung zwischen den Lernenden als Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Akteuren herzustellen, die die politischen Vorgaben konkret umsetzen und mitgestalten. Anhand konkreter Beispiele aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler – wie etwa Reparaturwerkstätten, Elektrofachbetriebe, aber auch Bäckereien, Fleischereien oder Konditoreien – wird exemplarisch deutlich, wie diese Betriebe zur Umsetzung europäischer Nachhaltigkeitsziele beitragen. Gleichzeitig werden erste Einblicke vermittelt, an welchen Stellen die europäische Strategie zur Kreislaufwirtschaft an ihre Grenzen stößt. Mithilfe der zugehörigen Arbeitsmaterialien wird der Nutzen von Reparaturen für die Kreislaufwirtschaft thematisiert. Abschließend wird im letzten Arbeitsblatt der Mehrweg-Gedanke als zentrales Element der Kreislaufwirtschaft behandelt, um die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung aufzuzeigen. Die Unterrichtseinheit eignet sich besonders für den Einsatz in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im Fach Politik und Wirtschaft, beispielsweise in Hessen im Rahmen des Themas „Europas Beitrag zu einer globalen Klimapolitik“ (Q 4.4). Sie verfolgt einen lebensweltorientierten Ansatz und verdeutlicht die Auswirkungen europäischer Politik und Entscheidungen auf den Alltag der Schülerinnen und Schüler und das Leben in Deutschland. Ziel ist es, die europäische Nachhaltigkeitspolitik greifbar zu machen und aufzuzeigen, wie politische Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene bis in die individuelle Lebenswelt wirken. Hierfür werden bewusst Beispiele aus dem Alltag der Lernenden gewählt – wie etwa der To-go-Becher –, um Berührungspunkte herzustellen und die Relevanz des Themas für den Alltag, aber auch für die Zukunft der Lernenden sichtbar zu machen. Didaktisch folgt die Einheit dem Prinzip „vom Großen zum Kleinen“: Ausgehend von den Nachhaltigkeitszielen der EU wird die Rolle nationaler Gesetzgebungen (z. B. Elektrogesetz; WEEE-Richtlinie) erläutert. Anschließend wird diese Dynamik auf die individuelle Ebene übertragen. Die Lernenden erkennen, dass auch ihr alltägliches Handeln im Kontext der europäischen Nachhaltigkeitspolitik steht. Im Zentrum steht dabei die Auseinandersetzung mit Primärquellen (z. B. WEEE-Richtlinie der EU, Elektrogesetz) und deren Analyse. Auf diese Weise lernen die Schülerinnen und Schüler, Reichweite und Bedeutung europäischer Regelungen für ihren eigenen Alltag zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Gleichzeitig werden zentralabiturrelevante Kompetenzen gefördert, insbesondere im Bereich Quellenanalyse und im Umgang mit fachspezifischen Operatoren. Die Lernenden sollen nach Abschluss der Einheit in der Lage sein: Alltagssituationen zu identifizieren, in denen sie von europäischen Entscheidungen betroffen sind. Die Bedeutung umweltbewusster Entwicklung auf europäischer, nationaler und individueller Ebene zu erkennen und zu reflektieren. Vorteile und Nachteile europäischer Regelungen kritisch zu bewerten. Darüber hinaus wird durch diskursive Elemente (z. B. Debatten, Plenumsdiskussionen) das konstruktive Miteinander und die eigene Meinungsbildung gefördert. Hierbei bietet sich die Möglichkeit, auch eine eigene Unterrichtsstunde für die individuelle Reflexion und die Formulierung persönlicher Nachhaltigkeitsziele der Lernenden einzuplanen. Vorkenntnisse zur EU sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Die notwendigen Begriffe und Grundlagen werden auf den Arbeitsblättern kompakt bereitgestellt. Die Unterrichtseinheit ermöglicht so eine kompetenzorientierte und schüleraktivierende Auseinandersetzung mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitspolitik der EU und bietet zugleich eine hilfreiche Vorbereitung auf das Abitur durch die Schulung relevanter Kompetenzen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen das Konzept der Kreislaufwirtschaft kennen. lernen neue Fachbegriffe und deren Definitionen. verstehen die Grundlagen der Kreislaufwirtschaft vor dem Hintergrund des EU-Ziels der Nachhaltigkeit. erkennen, dass EU-Regelungen lokale Akteure, Kundinnen und Kunden, sowie Konsumentinnen und Konsumenten beeinflussen und können dies beschreiben. erleben wie sich EU-Richtlinien, nationale Gesetze und lokales Handeln durch zum Beispiel Handwerksbetriebe auf den Alltag den Menschen auswirken. erkennen den maßgeblichen Beitrag lokaler Akteure, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, für die Umsetzung europäischer und nationaler Ziele. erfahren das Ausmaß politischen Willens auf den persönlichen Lebensbereich. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler identifizieren relevante Quellen. arbeiten mit Primärquellen und analysieren diese. fassen Informationen zusammen, organisieren sie und bewahren sie strukturiert auf. interagieren auf Basis der Informationen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler debattieren. geben Sach- und Werturteile ab. arbeiten paarweise. setzen sich mit dem eigenen Handeln auseinander und erkennen ihren persönlichen Einfluss auf gesellschaftlichen Konsens.

  • Politik / SoWi
  • Sekundarstufe II
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