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Unterrichtsmaterial zum Roman "Im Westen nichts Neues"

Unterrichtseinheit

Dieses Unterrichtsmaterial zu Erich Maria Remarques Anti-Kriegs-Roman "Im Westen nichts Neues" thematisiert Schrecken und Sinnlosigkeit des Kriegs. Rezeption von Buch und Verfilmung (1930) in der Weimarer Republik veranschaulichen darüber hinaus die politische Zerrissenheit Deutschlands und nehmen das Schicksal von Kunst und Literatur in der sich ankündigenden NS-Diktatur vorweg."Es ist übrigens komisch, dass das Unglück der Welt oft von kleinen Leuten herrührt, sie sind viel energischer und unverträglicher als großgewachsene." Dieser Satz in Remarques Roman sollte sich wenige Jahre später auf fatale Weise bestätigen. Und auch wenn der Autor hiermit Recht behalten sollte, so war es sicherlich nicht diese Aussage, die zum vehementen Kampf der Nationalsozialisten gegen Buch, Verfilmung und Verfasser führten. Gründe für die ganz unterschiedliche Rezeption von Buch und Film in der Weimarer Republik und für die extreme Reaktion der Nationalsozialisten auf beide Veröffentlichungen sollen anhand dieses Unterrichtsvorschlags von den Schülerinnen und Schülern erarbeitet werden. Textgrundlage und filmische Umsetzung werden dabei durch das Internet als Informations- und Materialquelle ergänzt.In literarischen Themenkomplexen des Deutschunterrichts steht in der Regel die Arbeit mit der jeweiligen Textgrundlage - einem Roman, Gedicht oder ähnlichem - im Vordergrund. Der hier vorgestellte Unterrichtsvorschlag bietet eine Möglichkeit, diesen "klassischen" Rahmen zu erweitern - zum einen auf der thematischen Ebene, wenn es um die Einbeziehung der Rezeption geht, aber auch im Bereich der im Unterricht verwendeten Medien. Dabei können die Schüler exemplarisch kennenlernen, wie Ressourcen aus dem Internet für den Umgang mit Literatur hilfreich sein können und darüber hinaus eine Einbeziehung des gesellschaflichen und historischen Kontextes in das Literaturverständnis ermöglichen. Im Bereich der Texterarbeitung sollte das Internet allerdings zunächst eine untergeordnete Rolle spielen, um das eigentliche Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Um den kritischen Umgang mit dem Medium zu trainieren, ist es zudem sinnvoll, von den Jugendlichen gewonnene Informationen immer auf deren Herkunft zu überprüfen ("Von wann?", "Woher?"), um sie so für die große und nicht immer nur positive Vielfalt zu sensibilisieren und den unterschiedlichen Wert einzelner Webseiten besser einordnen zu können. Aufgrund starker Relevanz von historischem Wissen bietet sich eine interdisziplinäre Verknüpfung mit dem Fach Geschichte an. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler erkennen textimmanente Anhaltspunkte für Remarques Einstellung gegenüber dem Krieg. erschließen die Ursachen für die heftigen Kontroversen zur Kriegsthematik. skizzieren die Phasen der nationalsozialistischen Agitation gegen den Autor und seinen Roman. arbeiten anhand dieser Vorgänge einige Grundzüge der NS-Kulturpolitik heraus (Bücherverbrennung, Publikationsverbot, Exil). Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sammeln weiterführende Informationen zu den Verhältnissen an der Front im 1. Weltkrieg im Internet. üben den Umgang mit dem Internet als Recherche-Medium ein und setzen sich kritisch mit den gefundenen Informationen auseinander.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe II

Die Reichstagsbrandverordnung: Grundgesetz des NS-Terrors

Unterrichtseinheit

Dieser Unterrichtsvorschlag zum NS-Regime beleuchtet die Zusammenhänge zwischen dem Reichstagsbrand und der folgenden Ausschaltung der politischen und intellektuellen Opposition im Kontext der nationalsozialistischen Strategie scheinbar verfassungskonformer Machteroberung. Die Reichtagsbrandverordnung Die Verordnung "zum Schutz von Volk und Staat", die bis zum Ende der Nazi-Herrschaft im Jahr 1945 nicht aufgehoben wurde, stellte das gesetzlose Vorgehen und die Verfolgung der Nazi-Gegner und Andersdenkenden auf eine scheinbar legale Grundlage und ebnete den Nationalsozialisten den Weg zur Alleinherrschaft. Der Reichstagsbrand und die Verordnung waren für zahlreiche Nazi-Gegner Anlass zur Flucht vor Verfolgung ins Exil. Wer blieb, musste mit Verhaftung, Folter und Konzentrationslager rechnen. Die "Machtergreifung" nachvollziehen Die Auseinandersetzung mit der "Reichstagsbrandverordnung" soll die Tragweite der Aufhebung der in der Weimarer Verfassung festgelegten Menschenrechte beleuchten. Die Vorgänge der "Machtergreifung" im Frühjahr 1933 können die Schülerinnen und Schüler durch die Personalisierung am Beispiel einer - fiktiven - kritischen Journalistin und anhand der vielfältigen Quellenmaterialien im Internet sinnvoll nachvollziehen.Die Schülerinnen und Schüler recherchieren die politische Situation der Jahre 1932/33 in Deutschland, um auf dieser Grundlage die Ereignisse und Folgen des Reichstagsbrands historisch einordnen zu können. Einstieg Nachdem sich die Schülerinnen und Schüler mit der besonderen Situation der Nationalsozialisten Ende Februar 1933 bekannt gemacht haben (Wahlergebnisse des Vorjahres, bevorstehende Wahlen, politische und intellektuelle Gegner, Möglichkeit der gesetzlichen Grundlage für eine Notverordnung), erkennen sie, wie der Reichstagsbrand am 27. Februar für die Durchsetzung ihrer politischen Ziele genutzt wurde. So werden sie im Abschnitt "Der Plan" zu einer knappen Zusammenfassung des Geschehens im Februar 1933 angeregt. Die Formulierungsangebote der Aufgabe soll die Schülerinnen und Schüler ermutigen, ihre eigene Theorie zu den Brandlegern im Reichstag darzustellen. Vertiefung Der Weg zu einem Überwachungsstaat wurde durch die sogenannte "Reichstagsbrandverordnung" frei gemacht. Die Pressefreiheit wurde stark eingeschränkt, die gesamte Bevölkerung musste mit einer persönlichen Überwachung rechnen. Um die massive Beschränkung der persönlichen Rechte zu dokumentieren, die zugleich für Tausende die Entscheidung zur Flucht und ein Leben im Exil bedeuteten, sollen sich die Jugendlichen diese einmal an Beispielen aus ihrem täglichen Leben vor Augen führen. Ausblick Für die "Schwarze Liste" recherchieren die Schülerinnen und Schüler im Internet nach bekannten Personen, die gleich nach dem Reichstagsbrand in Schutzhaft genommen wurden oder aber ins Ausland fliehen mussten. Abschließend werden die Auswirkungen der Reichstagsbrandverordnung auf die Wahlen am 5. März dokumentiert. Zur Weiterarbeit wird die Auseinandersetzung mit dem "Ermächtigungsgesetz" angeregt. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler bereiten die "Reichstagsbrandverordnung" (Gesetz "zum Schutz von Volk und Staat") inhaltlich auf. erkennen unabhängig vom Verlauf des Historikerstreits die geschickte Ausnutzung des Reichstagsbrands durch die Nationalsozialisten für ihre Zwecke. erkennen die Bedeutung der für die Reichstagsbrandverordnung verfassungsrechtlichen Grundlage aus der Weimarer Verfassung (Artikel 48). erkennen die Bedeutung der Wahlergebnisse vom 5. März 1933 für das weitere Vorgehen der NSDAP. nennen Beispiele für verfolgte oder verhaftete Personen des NS-Regimes. erfassen Auswirkungen der Einschränkungen der Menschenrechte auf das tägliche Leben in Deutschland. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler führen einfache Recherche-Aufgaben in einem Online Archiv (Dokumentarchiv, Lemo) durch. vollziehen die enge Zeitplanung sowie die brutale Vorgehensweise der Nationalsozialisten in den Tagen zwischen dem 27. Februar und 5. März anhand eines fiktiven "Terminkalenders" Aldolf Hitlers nach.

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe II

Napola - Elite für den Führer: Links und Tipps zum Film

Unterrichtseinheit

Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Links und Materialien für den Unterricht oder die Unterrichtsvorbereitung zum Film "Napola - Elite für den Führer".1942: Der Nationalsozialismus ist in Deutschland etabliert und beherrscht ganz Europa, im Osten scheint die "Raumfrage" gelöst zu werden. Friedrich Wiemer, dem Arbeitersohn aus Wedding und talentierten Boxer, bietet sich die Möglichkeit, auf der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt (Napola) Allenstein aufgenommen zu werden. Für ihn ist das die Chance, dem trüben Arbeiterdasein zu entfliehen und zur zukünftigen NS-Elite zu gehören. In der Schule lernt Friedrich den Sohn des dortigen Gauleiters, Albrecht Stein, kennen. Dessen Ideale und Werte entsprechen so gar nicht denen eines zukünftigen Elite-Ariers. Die beiden werden Freunde. Konfrontiert mit den harten Erziehungsmethoden der Schule und dem grausamen Einsatz gegen entflohene russische Kriegsgefangene wachsen die Zweifel am System. Es kommt zum Konflikt ... Historische Fiktion veranschaulicht NS-Erziehungsideale Anders als "Der Untergang", der versucht, durch die Anlehnung an vorhandene Quellen Hitlers letzte Tage szenisch zu rekonstruieren, ist "Napola" ein historischer Spielfilm. Die dramatisierte fiktive Handlung veranschaulicht dennoch die Leitgedanken der nationalsozialistischen Erziehung. Die sozialdarwinistischen Ziele und Methoden bei der Ausbildung der künftigen "NS-Elite" stehen im Film klar im Vordergrund. Dabei geht der Regisseur und Mitdrehbuchautor des Films, Dennis Gansel, von der Anziehungskraft des Nationalsozialismus auf Jugendliche aus. Kritiker werfen ihm deswegen einen allzu unbefangenen Umgang mit der NS-Vergangenheit vor. Gleichschaltung im Sinne der NS-Ideologie Der Film eignet sich gut für den Einsatz im Unterricht. Er lässt sich einbetten in eine Sequenz, die sich mit dem Menschenbild der Nationalsozialisten, den Erziehungsidealen und den Mechanismen der Gleichschaltung auseinander setzt. Denn dass die totale Gleichschaltung schon in Kindheit und Jugend beginnt, wird am Beispiel der Napola Allenstein schnell deutlich. Zentrale Themen, die sich in diesem Zusammenhang erarbeiten lassen, sind die Idelologie des Nationalsozialismus, der Mythos der Volksgemeinschaft, die Gleichschaltung der Jugend (HJ, BDM, Kraft durch Freude [KDF]). Sinnvoll ist dabei der Vergleich der Darstellung im Film mit Quellen oder Dokumenten der Oral History. Grundkenntnisse zur NS-Ideologie und zum historischen Kontext sollten bei den Jugendlichen allerdings vorhanden sein. Denn Hinweise auf die Judenverfolgung (die Villa des Gauleiters scheint früher Eigentum einer jüdischen Familie gewesen zu sein), das Vorgehen gegen Kritiker des Regimes (wie Friedrichs Vater) oder die Entwicklung an der Front gibt es im Film nur am Rande. Sie werden schließlich auch aus dem Alltag der Napola ausgeblendet. Beobachtungsaufgaben erleichtern Analyse Um die Filmbesprechung im Unterricht möglichst effektiv zu gestalten, sollten die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld (gegebenenfalls arbeitsteilig) Beobachtungsaufträge erhalten. Dabei können folgende Fragen im Mittelpunkt stehen: Welches Verhältnis besteht zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft der Napola-Schüler? Welche ideologischen Werte, welche Ideale werden an der Napola vermittelt und wie werden die Jugendlichen von dieser Ideologie vereinnahmt? Was fällt bei den Inhalten einzelner Unterrichtsfächer und der Gestaltung des Unterrichts auf? Was gefällt den Schülern an ihrem Aufenthalt an der Napola? Warum gibt es kaum jemanden, der Kritik äußert? Anlässe für kreatives Schreiben Wenn der Vorhang fällt, bleiben durchaus Fragen offen. Um die Analyse des Films sowie der nationalsozialistischen Erziehungsmethoden im Unterricht zu sichern, bieten sich kreative Schreibanlässe an. Was Albrecht Stein, der Sohn des Gauleiters, in seinen persönlichen Aufzeichnungen vom Schulalltag festhält, können die Zuschauer nur ahnen. Denkbar wäre daher, dass die Schülerinnen und Schüler aus der Perspektive Albrechts einen fiktiven Tagebucheintrag verfassen, in dem er zu den Vorschriften und dem Alltag an der Schule Stellung nimmt. Friedrich, der seinen Eltern nur einen Abschiedbrief hinterlassen hat, könnte seiner Mutter einen Brief schreiben und darin ebenfalls den Alltag an der Napola oder seine Gründe für den gewollten Schulverweis erklären. Titel des Films Napola - Elite für den Führer (Deutschland 2004) Altersgruppe freigegeben ab 12 Jahre Schauspieler Max Riemelt, Tom Schilling, Justus von Dohnány u.a. Regie Dennis Gansel Die Filmanalyse im Geschichtsunterricht steckt leider noch in den Kinderschuhen, so dass Lehrkräfte sehr viel Eigenarbeit leisten müssen, wenn Filme nicht nur einen illustrativen Charakter haben sollen. Die genannten Links geben Hilfestellungen für eine kritischen Analyse des Mediums Film, sie eignen sich auch für eine sinnvolle Nachbesprechung. Um einen Film effektiv analysieren und besprechen zu können, sollte die Klasse und / oder die Lehrkraft unbedingt schon vorher einen Fragenkatalog entwickeln. Uli Schuster: Kriterien zur Filmanalyse Speziell für den Kunstunterricht fasst der Autor Kriterien zusammen, mit denen sich Clips und Filmsequenzen nach Form und Inhalt untersuchen lassen. kinofenster.de: Methoden der Filmarbeit Ein kurzes Raster mit Leitfragen zur Analyse von Filmen und zur formal-inhaltlichen Protokollierung eines Films. Informationen zur politischen Bildung Die Literatur zum Thema Nationalsozialismus ist sehr umfangreich. Die Bundeszentrale für Politische Bildung stellt in ihrem Online-Dossier "Informationen zur Politischen Bildung", verfasst von Hans-Ulrich Thamer, Professor für Neue und Neueste Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Informationen zum Nationalsozialismus zusammen. Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Klönne, Arno: Jugend im Dritten Reich Das Werk informiert anhand zahlreicher Dokumente und zeitgenössischer Berichte über die faschistische Jugenderziehung, die Hitlerjugend, die Wehrerziehung und Jugend im Krie sowie über jugendlichen Widerstand. Papy Rossa Verlag Köln 2003, ISBN 978-3-89438-552-1, 16,90 € Papyrossa.de Mehr Informationen. Perlentaucher.de Kurze Informationen zu dem Werk finden Sie bei Perlentaucher.de. Hermann Vinke: Das Dritte Reich Eine Dokumentation mit zahlreichen Biografien und Abbildungen speziell für Jugendliche. Ravensburger Buchverlag 2005, 19,95 €, ISBN 3-473-35857-6 Bernd Leineweber u.a.: Das Erbe der Napola Der Versuch einer Generationengeschichte des Nationalsozialismus. Hamburger Edition 1996, 39 €, ISBN 3-930908-25-5 Mehr Informationen Flessau; K.-I.: Schule der Diktatur Lehrpläne und Schulbücher des Nationalsozialismus. Fischer Taschenbuch, Frankfurt 1982 (vergriffen) Bayer, I.: Ehe alles Legende wird Der Nationalsozialismus in Deutschland von Weimar bis heute. Berichte und Dokumente. Arena Verlag, Würzburg 1995 (vergriffen) Bernd Ginzel u. a. (Hrsg.): Mit Hängemaul und Nasenzinken ... Erziehung zur Unmenschlichkeit. Medienpaket für Gruppenleiter und Lehrer. Der kleine Verlag, Düsseldorf 1984 (vergriffen). Thema ist das Nazi-Kinderbuch "Trau keinem Fuchs auf grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid!". An diesem Beispiel wird deutlich, was Erziehung zur Unmenschlichkeit heißt. Das Material ist eigentlich unentbehrlich für den Unterrichtsalltag. Eine Neuauflage wäre wünschenswert. Johannes Leeb: Wir waren Hitlers Eliteschüler Ehemalige Schüler aus Adolf Hitlers Eliteschulen rekapitulieren, welchen Einfluss die ideologische Beeinflussungsmechanismen auf ihr späteres Leben hatten. 8,95 €, Heyne Verlag, ISBN 3-453-16504 Mehr Informationen Hellmuth Karasek: Auf der Flucht Der Schriftsteller und Literatur-Kritiker schildert die Zeit von seiner Flucht aus Bielitz (Österreich) im Jahr 1944, sein Abitur in der DDR bis zum Studium in Tübingen und dem Systemwechsel im Kalten Krieg. Ullstein Verlag, 12,99 €, ISBN 13-9783548368177 Ullstein-Verlag Mehr Informationen Hardy Krüger: Junge Unrast Der Schauspieler lässt in diesen autobiographischen Roman seine Erinnerungen an den Besuch der Ordensburg Sonthofen einfließen, die zu den - der NSDAP unterstehenden - "Adolf-Hitler-Schulen" gehörte. Mehr Informationen

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Demokratie und Menschenrechte in Deutschland

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Demokratie und Menschenrechte" wird die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 erarbeitet. Mit NS- und SED-Regime existierten im 20. Jahrhundert auf dem Boden des heutigen Deutschlands zwei Diktaturen, die das Menschenbild und das politische System der Demokratie grundlegend ablehnten, bekämpften und vorübergehend beseitigten. Jugendliche nehmen das politische System, in dem sie aufwachsen, als etwas Selbstverständliches wahr. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies die parlamentarische Demokratie, die den deutschen Bürgerinnen und Bürgern durch das Grundgesetz umfassende Freiheitsrechte garantiert. Doch war das schon immer so? Durch den historischen Blick auf die deutsche Geschichte von 1871 bis 1989/90 sollen die Schülerinnen und Schülern erkennen, dass Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu keinem Zeitpunkt stabil waren - und Verstöße gegen die demokratische Grundordnung auch in der Gegenwart passieren können. Freie Computerarbeit Mithilfe eines historischen Längsschnitts wird die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 erarbeitet. Die Epochen der deutschen Geschichte sind in fünf Lernbausteine eingeteilt. Zu jedem Lernbaustein gibt es ein Arbeitsblatt, das von den Schülerinnen und Schülern in Zweiergruppen selbstständig am Computer erarbeitet werden soll. Diese freie Computerarbeit beginnt jedes Mal mit einer Geschichtsdokumentation, die sich die Schülerinnen und Schüler im Internet ansehen können. Auf dem Arbeitsblatt sind Fragen zu den Dokumentationen vermerkt. Medien und Quellen Filme und gerade Dokumentationen wirken auf Heranwachsende sehr authentisch. Doch auch bei audio-visuellen Medien handelt es sich um eine Form der Geschichtsdarstellung. Deswegen ist es notwendig, jeden Lernbaustein um Bild- und Textquellen zu ergänzen. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler einschätzen, ob die filmische Darstellung eines bestimmten Themas mit den Quellen übereinstimmt. Darüber hinaus können den Quellen vertiefende Informationen zu einem Ereignis entnommen werden, die in filmischen Umsetzungen oftmals nur unvollständig oder oberflächlich behandelt werden. Ablauf der Unterrichtseinheit "Demokratie und Menschenrechte" Fünf Lernbausteine zur Unterrichtseinheit Anhand von fünf Lernbausteinen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 in freier Computerarbeit. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 strukturiert zusammenfassen. lernen allgemeine Merkmale einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kennen: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und -vielfalt, Pluralismus der Lebensformen, Reisefreiheit, Pressefreiheit und Selbstbestimmung. erkennen, dass Diktaturen das Wesen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterdrücken und bekämpfen. erkennen, dass es in allen Epochen der deutschen Geschichte Verstöße gegen die demokratische Grundordnung gegeben hat. leiten daraus ab, dass Demokratie und Menschenrechte aktiv geschützt werden müssen, um diese zu erhalten (historisch-politisches Lernen). Medien- und Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen aus Text- und Bildquellen sowie Geschichtskarten und Schaubildern aus dem Internet gezielte Informationen. lernen Geschichtsdokumentationen als eine Form der Darstellung von Geschichte kennen. entnehmen den Dokumentationen zielgerichtete Informationen. lernen, Szenen aus Geschichtsdokumentationen mit Quellen zu vergleichen. sind fähig, alle historischen Quellen und Darstellungen durch Fragen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus (I. Reproduktion, II. Analyse, III. Reflexion) eigenständig oder in Gruppenarbeit zu beantworten. können eigenständig mit Textverarbeitungsprogrammen umgehen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in Arbeitsgruppen eigenständig zu arbeiten. können umfangreiches Arbeitsmaterial zu einem Thema untereinander aufteilen. entwickeln aus der historischen Betrachtung der Verletzung von Demokratie und Menschenrechten Zivilcourage und Nonkonformismus für die Gegenwart. Einführung und kurze historische Einordnung Die Gründung des ersten deutschen Nationalstaates 1871 war nicht das Projekt ihrer Bürger, sondern der politischen und ökonomischen Eliten. Durch einen Vergleich von Text- und Bildquellen mit einigen Filmausschnitten aus der Dokumentation "Bismarck und die Deutschen" kann die antidemokratische Grundstruktur des Kaiserreiches verdeutlicht werden. Eine politische Partizipation der (männlichen) Bevölkerung war gegeben, doch sie war stark eingeschränkt. Politische Parteien, die Bismarcks Ansichten nicht teilten und heute ein Teil der demokratischen Grundordnung sind, wurden damals zu "Reichsfeinden" erklärt. Exemplarisch wird das Schicksal der Sozialistischen Arbeiterpartei im Arbeitsblatt thematisiert. Durch das sogenannte "Sozialistengesetz" von 1878 wurden alle sozialistischen Parteien und Gewerkschaften verboten. Einführung und kurze historische Einordnung Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges endete das Deutsche Kaiserreich. Durch die Weimarer Reichsverfassung entstand in Deutschland eine parlamentarische Demokratie. Alle Deutschen, die über 20 Jahre alt waren, durften wählen, erstmals auch Frauen. Doch während des gesamten Verlaufs der Weimarer Republik bestand kein Grundkonsens über die neue politische Ordnung von Freiheit und Demokratie. Mithilfe der Dokumentation und zahlreicher Quellen sollen die Schülerinnen und Schüler Ursachen erarbeiten, weshalb viele Menschen die erste deutsche Demokratie des 20. Jahrhunderts ablehnten. Einführung und kurze historische Einordnung Dieser Lernbaustein thematisiert die Frühphase des Nationalsozialismus von 1933 bis 1935. In diesem Zeitraum vollzogen sich der Bruch mit der Demokratie von Weimar und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Mithilfe der Dokumentation "Die Gleichschaltung, 1933 bis 1935" und ausgewählter Text- und Bildquellen sollen die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen, wie Adolf Hitler die demokratische Ordnung von Weimar zerstörte: Menschenrechte wurden beseitigt, die Gewaltenteilung abgeschafft. Minderheiten und Andersdenkende wurden verhaftet und entrechtet, was in der offenen Diskriminierung und Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung gipfelte. Im Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 wurden sie zu "Bürgern minderen Rechts", ein fundamentaler Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen. Einführung und kurze historische Einordnung Mit der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Der westdeutsche Bundesstaat entwickelte sich zu einer parlamentarischen Demokratie, die bis in die Gegenwart gilt und eine große Strahlkraft besitzt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes erarbeiten und mithilfe der Dokumentation "Die Bonner Republik 1949-1998, Die Ära Adenauer" und ausgewählter Quellen erläutern, warum diese Verfassungsordnung große Akzeptanz fand. Doch im politischen Alltag wurden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verletzt, was exemplarisch an der "Spiegel"-Affäre (1962) aufgezeigt werden soll. Ein Grundrecht der demokratisch-pluralistischen Ordnung, die Presse- und Meinungsfreiheit, wurde während dieser Staatsaffäre verletzt. Einführung und kurze historische Einordnung Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7. Oktober 1949 übernahm die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED) in allen Bereichen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur die Kontrolle. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, wie die Menschen in der DDR in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte eingeschränkt wurden. Durch den Bau der Berliner Mauer 1961 wurden die Bürgerinnen und Bürger ihres Rechts auf Freizügigkeit beraubt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) schuf einen Überwachungsapparat, in dem die eigene Bevölkerung systematisch überwacht und unterdrückt werden konnte. Mithilfe der Dokumentation "Der Fall der Berliner Mauer, Teil 1" finden die Schülerinnen und Schüler heraus, wie es zur friedlichen Revolution von 1989 kam und welche Ereignisse die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands ermöglichten.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

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