Der Umgang mit sogenannten "personenbezogenen Daten" ist im deutschen Datenschutzrecht in etwas komplizierter und wenig übersichtlicher Weise geregelt.
Um Ihnen gleichwohl die Beantwortung Ihrer datenschutzrechtlichen Fragen zu erleichtern, bieten wir Ihnen drei Optionen zur Auswahl an:
Um Antworten auf eine konkrete datenschutzrechtliche Fragestellung aus dem schulischen Alltag zu finden, ist es hilfreich, sich mit der Grundstruktur des deutschen Datenschutzrechts zu beschäftigen. Die gemeinsame Grundstruktur aller deutschen Datenschutzgesetze ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vorgegeben worden und durch einen strengen Regel-Ausnahme-Mechanismus charakterisiert (so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), das heißt Handlungen in Bezug auf personenbezogene Daten sind zunächst einmal nicht gestattet, es sei denn, der Betroffene hat wirksam eingewilligt oder eine gesetzliche Bestimmung lässt bestimmte Handlungen ausdrücklich zu. Dieser Mechanismus gilt auch für Schulen als Adressaten der datenschutzrechtlichen Vorschriften beim Umgang mit personenbezogenen Daten.
Haben Sie bereits eine konkrete Frage zum Datenschutz beim Betrieb einer Schulhomepage, dann können Sie hier direkt den entsprechenden Text aufrufen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich zum besseren Verständnis auch mit den Grundlagen des Datenschutzrechts an der Schule vertraut zu machen.