• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle1
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Der Kaufvertrag am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Kaufvertrag am Beispiel eBay. Viele bunte Websites locken die Besucherinnen und Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerwele der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Nachdem vor einigen Wochen eine Unterrichtseinheit zum Thema Preisbildung am Beispiel eBay bei Lehrer-Online erschienen ist, soll jetzt der Kaufvertrag am Beispiel eBay Thema sein.In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen des Vertragsrechtes, insbesondere des Kaufvertrages, am Beispiel des Online-Auktionshauses eBay kennen. Es werden drei Themenkomplexe aufgearbeitet.Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Schritte bis zum Zustandekommen eines Kaufvertrages laut BGB benennen können. diese Schritte am Beispiel einer Online-Auktion bei eBay nachvollziehen. die Pflichten des Verkäufers und des Käufers aus dem Kaufvertrag kennen lernen. verstehen, dass Sachmangel, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug Formen der Pflichtverletzung darstellen. eine Leistungsstörung am Beispiel des Sachmangels analysieren. E-Commerce boomt Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerweile der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Die Aufgaben a und b lassen sich anhand der AGBs von eBay beantworten. Der Sachverhalt für Aufgabe a ist unter § 2 der AGBs geregelt. Die verbotenen Artikel sind in den AGBs unter § 5 geregelt. Alles, was Recht ist Wer im Internet Geschäfte machen will, muss aufpassen wie ein Luchs. Denn das explosionsartige Wachstum des Online-Shoppings hat für Käufer und Verkäufer gleichermaßen viele Risiken geschaffen. Ein Mausklick an der falschen Stelle kann verheerende Folgen habe, wenn dadurch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, obwohl der Internet-Nutzer das gar nicht wollte. Zur Lösung der Aufgabe 2 benötigen die Schülerinnen und Schüler das BGB. Die Grafik "Verlauf einer Auktion bei eBay" skizziert die wesentlichen Schritte einer Auktion. Im Rahmen der Aufgabe 2 wird lediglich der obere Teil der Grafik (oberhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Bei den eBay-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine Auktion. Dennoch findet der Begriff bei eBay sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Anwendung. In der Unterrichtseinheit wird der Begriff "eBay-Auktion" so verwendet wie er auf den Seiten von eBay definiert ist. Probleme bei der Willenserklärung Susanne M. durchstöbert mal wieder die Seiten von eBay auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen. Sie hat hier schon jede Menge Sachen günstig ersteigert. Auch heute hat sie wieder Glück: Sie findet für ihren geplanten Campingurlaub eine Taschenlampe vom Markenhersteller zu sehr günstigen Konditionen. Die Gebote liegen erst bei 25 Euro. Da die Auktion in vier Stunden ausläuft, bietet Susanne gleich mit und gibt als nächstes Gebot 26 Euro ein. Doch kaum hat sie das Gebot abgegeben, geht das Telefon, so dass sie erst ein-mal unterbrechen muss. Als Susanne M. zwei Stunden später wieder bei eBay hereinschaut, traut sie ihren Augen nicht: Ihr Gebot wird im Internet nicht mit 26 Euro, sondern mit 260 Euro angezeigt. Ihr muss ein Tippfehler unterlaufen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen einer eingegrenzten Recherche auf den Seiten von eBay gezielt nach der Information suchen, ob es ein Recht auf Rückzug des Gebotes gibt. Im Gegensatz zu der Aufgabe 1, bei der die Antworten bereits relativ leicht über die AGBs zu beantworten waren, müssen die Schülerinnen und Schüler hier etwas intensiver suchen und sich daher auch näher mit den eBay-Regeln auseinander setzen. Grundsätzlich ist die Information über die Rücknahme eines Gebotes über die eBay-Hilfe zu erreichen. Die konkrete Linkfolge ist wie folgt: Themen > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebotes oder direkt über http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Diese Aufgabe dient auch dazu, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler über Rechtsgeschäfte im Internet zu stärken. Denn das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die schöne bunte Netzwelt kein Spielplatz ist. Über einen Mausklick oder durch Unaufmerksamkeit können sehr schnell verbindliche Kaufverträge entstehen. Daher lohnt es sich, immer die nötige Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln eines Internetangebots zu studieren, bevor man dort tätig wird. Die Pflichten des Verkäufers Die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist es, die gekaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Doch wie wird im Rechtsleben Eigentum übertragen? Bei der Übertragung des Eigentums handelt es sich um einen neuen Vertrag, einen so genannten Übereignungsvertrag (§929 BGB). Auch der Übereignungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer zustande. Nach der Einigung über die Übereignung muss der Verkäufer die Sache noch übergeben. Die Übergabe ist kein Vertrag, sondern tatsächliches Handeln. Bei der Übergabe hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht. Bei dem Übereignungsvertrag handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft. Die Pflichten des Käufers Auch die Bezahlung des Gegenstandes ist ein Verfügungsgeschäft. Die Beteiligten schließen einen Übereignungsvertrag über die Übereignung des Geldes gemäß § 929 BGB. Hier werden wieder Grafik und Lösungsgrafik benötigt. Im Rahmen der Aufgabe 4 wird der untere Teil der Grafik (unterhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel). die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug). der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug). der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug). Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden: Beispiel für Lieferverzug ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ... Beispiel für Zahlungsverzug ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ... Beispiel für Annahmeverzug ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ... Beispiel für Sachmangel ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ... Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert. Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen. http://www.auktionen-faq.de Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt. Grafik bei ebay-Kaufvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen und meist gut verwendbaren Materialien. Bezüglich der Grafik beim ebay-Kaufvertrag glaube ich aber, dass die Darstellung rechtlich falsch ist. Laut § 10 AGB von ebay macht der Verkäufer den Antrag und die Gebote der Käufer sind Annahmeerklärungen. Ebenso urteilen die Gerichte. MfG Margit Hausmanninger Materialien Super Unterrichtsmaterial, bestens aufbereitet. Ing. Mag. Walter Eberl, M.S.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Magische Wand zum Kaufvertrag

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit werden durch ein Wissensspiel die verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit sowie die Gründe für die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften behandelt. Die Schülerinnen und Schüler, Auszubildende im Einzelhandel in der Unterstufe, testen ihr Wissen vor der Klausur.Mit dem Wissensspiel soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf eine Prüfung effektiv vorzubereiten. Inhaltlich werden rechtliche Fragen zu Kaufverträgen wiederholt, so zum Beispiel "Eigentum und Besitz", "Zustandekommen eines Kaufvertrages", "Inhalte des Kaufvertrages" sowie "die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer" und anschließend als Fragen in der "Magischen Wand" formuliert.Die Schülerinnen und Schüler haben die Fragen und Antworten für diese Magische Wand selbst erstellt und der Lehrerin im Vorfeld per Mail zugeschickt. Zu Beginn der Stunde werden die Spielregeln kurz vorgestellt. Ein Beobachtungsbogen dient den Schülerinnen und Schülern dazu, die Themengebiete, in denen sie noch Wissenslücken haben, zu markieren. Auf eine Besprechung der Einträge im Beobachtungsbogen wird verzichtet, damit sich die Lernenden frei von jeder Benotung ehrlich einschätzen können. In einer abschließenden Blitzlichtabfrage sollen sie die Methode der spielerischen Wiederholung und Selbstbeobachtung beurteilen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich spielerisch mit dem erteilten Unterrichtsstoff auseinander, wobei sie die Fragestellung in kurzer Zeit erfassen und zielgerichtet und korrekt beantworten. reflektieren den Stand ihrer fachlichen Kenntnisse eigenständig. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler einigen sich gemeinsam auf die Wahl der Fragen und die zu gebende Antwort. beurteilen ihre Ergebnisse verständlich und sachgerecht. halten vereinbarte Spielregeln ein. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methode der "Magischen Wand" als ein Instrument zur Klausurvorbereitung kennen. verstehen die Arbeit am Computer als kommunikative und interaktive Gruppenarbeit.

  • Wirtschaft
  • Primarstufe

Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Unterrichtseinheit

Viele Jugendliche kaufen über eBay und können ihre Erfahrungen in einer Unterrichtsreihe zum Kaufvertragsrecht einbringen. Sie profitieren vom neu erworbenen Wissen - insbesondere, wenn der Handel mal nicht so glatt läuft ...Die fachliche Bedeutung des Leistungsortes in Verträgen ist hoch, besonders im Zusammenhang mit der Beurteilung des Übergangs der Transportgefahr und des Gerichtsstandes. Ob im privaten oder beruflichen Bereich, die Kenntnis über den Erfüllungsort ist mit als Entscheidungskriterium bei Kaufverträgen zu berücksichtigen. Im Ergebnis verlangt die Kenntnis über die Transportgefahr eine Entscheidung darüber, ob der Warenwert eine Transportversicherung nahe legt oder nicht.Die grundsätzlich positive Einstellung gegenüber dem Internetangebot von eBay war durchgängig aus Gesprächen vorheriger Unterrichtstunden zu spüren. Jedoch wurden von einzelnen Schülern auch negative Erlebnisse aus dem eBay-Handel diskutiert. Einsatz der Materialien Bei Unterrichtsgesprächen zeigt sich immer wieder eine positive Einstellung gegenüber dem Internetangebot von eBay. Jedoch berichten einzelne Schüler auch von negativen Erfahrungen mit dem eBay-Handel. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Wohn- oder Geschäftssitz des Warenschuldners als den Leistungsort definieren, an dem die Warenübergabe erfolgt und damit die Gefahr des zufälligen Untergangs beim Versendungskauf unter Privatleuten verbinden. den Wohn- oder Geschäftssitz des Geldschuldners von dem Ort des Gefahrenübergangs trennen. wissen, dass es für die Leistungen (Geld- bzw. Warenschuld) aus dem Kaufvertrag gesetzliche (zum Privat-Privat-Kauf und Verbrauchsgüterkauf) und/oder vertragliche Regelungen bezüglich des Ortes der Erfüllung der Vertragsleistungen geben kann. potentielle Gefahren des E-Commerce am Beispiel des Transportrisikos beim Versendungskauf realisieren. den Verbraucherschutzgedanken des Gesetzgebers im Hinblick auf Verbrauchsgüterkäufe zwischen Verbrauchern und Unternehmen deuten. Informationsquellen aus dem Internet im Hinblick auf den Gehalt und die Glaubwürdigkeit beurteilen. wahrnehmen, dass es für spezielle Problemstellungen der Berücksichtigung mehrerer Informationsquellen bedarf, um zu einem gesicherten Urteil zu gelangen. Auch wenn die eBay-Diskussionsforen qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern enthalten, finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler können im Anschluss an diese Unterrichtsstunden die Qualität der einzelnen Beiträge selbstständig beurteilen. Autor Michael Horstmann Thema Die Bedeutung des Erfüllungsortes beim Gefahrenübergang am Beispiel des Versendungskaufs Fach BWL/Rechnungswesen Zielgruppe kaufmännisch orientierte Bildungsgänge Zeitumfang zwei Unterrichtsstunden Technische Voraussetzung Mindestens ein Computer mit Internetzugang pro Arbeitsgruppe Planung Velaufsplan Bedeutung des Erfüllungsortes Einstieg Ein authentisches Fallbeispiel, das mir ein Schüler schilderte, dient in dieser Stunde als Einstieg, um über die Betroffenheit eine möglichst hohe Motivation für das Thema zu erzielen. Problemdefinition Aus dem Fallbeispiel wird das Problem definiert: Hat der Warenschuldner bereits bei Übergabe des Notebooks an den Transporteur seine Vertragsschuld erfüllt? Erarbeitung in der Gruppe Nun recherchieren die Schülerinnen und Schüler anhand unterschiedlicher Informationsquellen (Schulbuch und Internetseiten) eine Lösung für das Problem. Die Bearbeitung der Problemstellung erfolgt in Gruppenarbeit. Die Gruppen bearbeiten alle die gleiche Problemstellung, jedoch mit verschiedenen Hilfsmitteln. Ergebnissicherung In der Phase der Ergebnissicherung stellt ein Gruppensprecher ein Gruppenergebnis dar. In einem anschließenden Unterrichtsgespräch erhalten die anderen Gruppen die Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, um zum Beispiel das Ergebnis zu ergänzen. Die Lehrkraft gliedert die Informationen im Tafelbild 2. Zur Förderung der Schlüsselqualifikation »Kritisches Denken im Umgang mit Informationen« sind zum Abschluss die verschiedenen Informationsquellen hinsichtlich ihrer Ergiebigkeit und Glaubwürdigkeit zu reflektieren. Dabei ist explizit die Gefahr, dass Schulbuchangaben im Laufe der Zeit ihre Gültigkeit verlieren, hervorzuheben. Erkenntnis: Eine Quelle reicht oft nicht! Die unterschiedlichen Ergebnisse der Gruppenarbeitsphase fördern die Erkenntnis, dass eine Informationsquelle aufgrund der schnellen Änderung und der Komplexität von Sachverhalten oft nicht ausreicht. Prüfung der recherchierten Quelle Die Glaubwürdigkeitsprüfung der recherchierten Quellen dient den Schülerinnen und Schülern einerseits für ihre zukünftige schulische aber auch akademische Laufbahn, beim Schreiben von Facharbeiten oder Referaten, und stärkt andererseits ihre Urteilsfähigkeit im privaten und beruflichen Bereich. Dabei gilt es, Sensibilität für den Gehalt frei zugänglicher Informationen zu entwickeln. Mit der Methode der Schnell-Check-Liste wird ein mögliches Instrument für einen routinemäßigen Einsatz zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Internetseiten angeboten. Erfuellungsort - Material von Michael Horstmann In Ergänzung zu dem sehr guten Material möchte ich auf folgende Internetseite aufmerksam machen: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/faq.htm (Internetauktionen - häufig gestellte Fragen) Dort wird explizit zwischen Erfüllungsort und Gefahrenübergang beim a) Bürgerlichen Kauf und b) Einseitigen Handelskauf unterschieden. Mit freundlichen Grüßen Gundula Gärtner

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Verbraucherrecht beim Online-Shopping

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Verbraucherrecht beim Online-Shopping setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen auseinander. Ein Fokus liegt dabei auf Kaufverträgen im Internet.Das Internet gewinnt als Beschaffungsquelle für den persönlichen Konsum immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der Besonderheiten der Fernabsatzverträge wurden spezielle Verbraucherrechte in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) implementiert. Unter welchen Bedingungen darf man im Internet gekaufte Waren umtauschen? Für diese Problematik soll bei der Lerngruppe ein Rechts- und Problembewusstsein geschaffen werden. Vorkenntnisse und didaktische Reduktion Ein Gesetzestext stellt für die Schülerinnen und Schüler eine größere Herausforderung dar als ein das Gesetz erläuternder Informationstext der Verbraucherzentrale. Je nach Klasse empfiehlt sich ein differenzierender Einsatz des Textmaterials. Im Vorfeld dieser Unterrichtseinheit sollten das Zustandekommen und die Inhalte von Kaufverträgen bereits behandelt worden sein. Die Gesetzgebung wird in didaktisch reduziertem Umfang behandelt. Im Rahmen vertikaler Reduktion wurde der Fokus auf § 312 (b-d) unter Berücksichtigung der §§ 355-357 gelegt. Die Regelungen zum Haustürgeschäft werden ausgelassen, ebenso Hinweise auf Dienstverträge, Werklieferungsverträge und Mietverträge. Auch auf die Unterscheidung Rückgaberecht und Widerrufrecht wurde verzichtet, da eine Rücksendung des erstandenen Gutes in der Zeit in der ein Widerruf möglich ist, einem Widerruf de facto gleichkommt, lässt man die Regelungen über das Porto außen vor. Einstieg Der Einstieg erfolgt mit einem Arbeitstransparent, um die gesamte Lerngruppe in den Prozess der Problematisierung einzubinden. Mithilfe des Widerrufs in Briefform soll sich die Lerngruppe eine Fallsituation selbst erschließen und dadurch Interesse für dieses abstrakte Themengebiet entwickeln, denn es lässt sich daraus die persönliche Relevanz der Thematik für den Einzelnen ableiten. Schüler und Schülerin erkennen sich als Verbraucher wieder. Auf inhaltlicher Ebene werden die Schülerinnen und Schüler auf Basis dieses Vorwissens vermutlich zu einem anderen Ergebnis kommen, als unter Einbeziehung des in der Stunde Erlernten, so dass hierdurch eine Art Aha-Effekt eintreten kann. Aufgrund der Branchenvielfalt der Ausbildungsbetriebe habe ich es vermieden, ein spezielles Beispiel aus einem Ausbildungsbetrieb zu wählen, um alle Schülerinnen und Schüler gleich anzusprechen. Ausgehend von der Problematisierung soll im Rahmen der spontanen Erarbeitung das Vorwissen der einzelnen Schüler den Mitschülern transparent gemacht werden. Erarbeitung Die Erarbeitungsphase erfolgt in Partnerarbeit, um die Auseinandersetzung mit dem Text für jeden gleich zu ermöglichen, aber auch um im Gedankenaustausch mit dem Sitznachbarn/der Sitznachbarin das Problembewusstsein des Einzelnen zu vergrößern. Einzelne Schüler erhalten Folien, um ihre Ergebnisse zu verschriftlichen und im Rahmen der Sicherungsphase zu visualisieren. Natürlich kann alternativ auch mit dem Online-Text gearbeitet werden. Bei schwächeren Lerngruppen kann das Abstraktionsniveau gesenkt werden, indem anstelle des Gesetzestextes ein Informationstext der Verbraucherzentrale die Grundlage für die Erschließung der rechtlichen Hintergründe gewählt wird. Ergebnis Nachdem in offener Partnerarbeit die Aufgaben gelöst wurden, stellen einige Schüler ihre auf Folie fixierten Ergebnisse vor, die gegebenenfalls diskutiert und korrigiert werden. Schließlich sollte das Widerrufsrecht der Verbraucher im Hinblick auf das Risiko der Unternehmungen reflektiert und problematisiert werden.Die Schülerinnen und Schüler nennen die Begriffe Fernabsatzvertrag und Widerruf, ordnen sie in den Zusammenhang ein und wenden sie fallbezogen an. lernen die Verbraucherzentrale als Beratungsstelle für Verbraucherfragen kennen. erweitern ihre private Handlungskompetenz als Verbraucherinnen und Verbraucher um rechtliches Hintergrundwissen und können sie auf berufliche Fragestellungen übertragen, um auch die berufliche Handlungskompetenz zu erweitern. entschlüsseln Texte mit rechtlichem Inhalt und wenden sie fallgemäß an.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Einkauf: Mangelhafte Lieferung

Unterrichtseinheit

Im Rahmen der Ausbildung zur Industriekauffrau / zum Industriekaufmann werden die Schülerinnen und Schüler in der Abteilung Einkauf eingesetzt. Hier werden sie auch mit Erfüllungsstörungen des Kaufvertrags konfrontiert.Nach einer mangelhaften Lieferung sollen sie sich als Auszubildende um die Wahrung der Rechte des Käufers kümmern und anschließend den betrieblichen Handlungsprozess dokumentieren. Die Erarbeitung einer internen Prozessdokumentation "Mangelhafte Lieferung" mittels MS Project ermöglicht eine einfache und schnelle Visualisierung des Handlungsprozesses. Die gewählte Form hat einen hohen Praxisbezug, da Prozessdokumentationen aufgrund der Komplexität und der Notwendigkeit zur Weiterentwicklung beziehungsweise Änderung häufig nur elektronisch zur Verfügung stehen.Die hier vorgestellte Unterrichtseinheit ist in folgenden Kontext eingebunden: Einführung in rechtliche Grundlagen des Einkaufsprozesses Erarbeitung von Rechten des Käufers sowie Handlungsprozessen bei der Erfüllungsstörung "Mangelhafte Lieferung" anhand einer Problemsituation und Umsetzung in eine innerbetriebliche Prozessdokumentation mittels MS Project Vertiefung der Erfüllungsstörung "Mangelhafte Lieferung", insbesondere Verjährungsfristen Erarbeitung von Handlungsprozessen bei der Erfüllungsstörung "Nichteinhaltung des Liefertermins" Erarbeitung von Handlungsprozessen bei der Erfüllungsstörung "Nicht-Rechtzeitig-Zahlung" Didaktische Entscheidungen und Reduzierungen Der Unterrichtseinstieg erfolgt exemplarisch anhand einer Fallsituation, welche das Interesse weckt und in die Thematik einführt. Die Fälle sind bewusst so konstruiert, dass die Erarbeitung auf Grundlage von drei verschiedenen Mängelarten getroffen wird. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Mängelarten der mangelhaften Lieferung. kennen die vorrangigen und nachrangigen Rechte des Käufers bei Mängeln laut BGB. verbessern die Fähigkeit, Gesetzestexte zu lesen und zu interpretieren. können die Erfüllungsstörung "mangelhafte Lieferung" in den gesamten Handlungsprozess "Erledigung eines Kundenauftrages" einordnen. lernen Handlungsprozesse im Fall einer "mangelhaften Lieferung" kennen. lernen MS Project als Instrument zur Prozessdokumentation und Visualisierung kennen. erkennen weitere Einsatzmöglichkeiten von MS Project. Einstieg - Problemsituation In der Rolle eines Auszubildenden in der Einkaufsabteilung eines Möbelunternehmens werden die Schülerinnen und Schüler mit einer mangelhaften Lieferung konfrontiert. Erarbeitung In der Partnerarbeit erarbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig die Mängelarten und die Rechte des Käufers. Aufgrund der Komplexität des Themas und der Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler beim Verständnis der entsprechenden Gesetze werden die Gesetzestexte nur auszugsweise als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt. Die Partnerarbeit dient als zusätzliche Hilfestellung beim Verständnis der Gesetzestexte. Überleitung - Anbindung an Beschaffungsprozesse Die anschließende Anwendung der erworbenen Kenntnisse auf die Fallsituation fördert die Entscheidungskompetenz der Schülerinnen und Schüler. Auf eine Erarbeitung einer in diesem Zusammenhang notwendigen Entscheidungsmatrix (unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Auswirkungen) wird aus Zeit- und Komplexitätsgründen verzichtet. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf der inhaltlichen Anbindung an die bereits erarbeiteten Beschaffungsprozesse, so dass die Erfüllungsstörung "mangelhafte Lieferung" kurz in den Gesamtzusammenhang gestellt wird. Interne Prozessdokumentation mit MS Project Die Erarbeitung einer internen Prozessdokumentation "Mangelhafte Lieferung" hat exemplarischen Charakter. Die Umsetzung mittels MS Project ermöglicht eine einfache und schnelle Visualisierung des Handlungsprozesses und stellt in dieser Hinsicht einen Vorteil gegenüber einer schriftlichen Lösung dar. Die gewählte Form hat aber auch einen höheren Praxisbezug, da Prozessdokumentationen aufgrund der Komplexität und der Notwendigkeit zur Weiterentwicklung beziehungsweise Änderung häufig nur elektronisch zur Verfügung stehen. Da MS Project für die Schülerinnen und Schüler unbekannt ist, wird eine Kurzübersicht über die einfachen Eingabemöglichkeiten im Arbeitsblatt zur Verfügung gestellt. Vertiefende Darstellungs- und Nutzungsmöglichkeiten- zum Beispiel Setzung von Milestones, Erstellung von Teilprozessen - sollten erst in einer der folgenden Unterrichtsstunden thematisiert werden. Methodenreflexion und Sicherung Nach der Ergebnispräsentation wird der Einsatz der Software im Blitzlicht abgefragt und weitere Anwendungsmöglichkeiten für MS Project genannt, wie zum Beispiel Projektplanung, Arbeitszeitplanung, Hausbau oder Fertigungsplanung. käuferrechte bei mängellieferung bitte stellen Sie sicher, dass die schülerInnen wissen, dass der VERKÄUFER zunächst das recht hat, ersatzlieferung oder nachbesserung zu wählen (änderung des schuldrechtes in 2002). Bachmann

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 2

Fachartikel
5,99 €

Wie lässt sich Rechtswissen im Schulunterricht verständlich, praxisnah und ohne juristische Überforderung vermitteln? Der Beitrag zeigt, warum Rechtsbildung nicht an Hochschulen enden darf und welche didaktischen Wege Lehrkräfte nutzen können, um Rechtskunde alltagsnah, interaktiv und lernendengerecht in den Unterricht zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen Praxisbezug, klare Vereinfachung, geeignete Methoden und sinnvolle Leistungsnachweise. Dass eine verstärkte Rechtsbildung in unseren Schulen Sinn macht und dass dazu didaktische Wege geebnet werden müssen, wurde schon vor Augen geführt. Nun geht es konkreter darum, was zu tun ist. Vereinfacht: Teil 1 betraf das 'ob' mit Schwerpunkt auf Nutzen und Herausforderungen, Teil 2 betrifft das 'wie' mit Schwerpunkt auf Didaktik. Warum ist Jura den Hochschulen vorbehalten? An Hochschulen ist Jura weitaus präsenter als in unseren Schulen. Vergleichen wir Fakultäten und Lehrpläne fällt Folgendes auf: Mathematik ist Fakultät und Lehrplanstoff, Religion auch, Physik, Chemie und Biologie ohnehin. Hinzugekommen ist Wirtschaftskunde als Essenz der betriebs- und volkswirtschaftlichen Studiengänge sowie IT als komprimierte Lehre basierende auf der Fakultät Informatik. Erkenntnis: Rechtswissenschaften haben es ausnahmsweise nicht vermocht, in die schulischen Lehrpläne Einzug zu nehmen. Rechtswissenschaften ist sogar eine der ältesten Fakultäten an den Universitäten. An den Fachhochschulen, heute "Universities of Applied Science" genannt, ist das anders. Während unter anderem die Wirtschaftswissenschaft dort breit unterrichtet werden. Warum? Weil dort nicht zum juristischen Staatsexamen vorbereitet wird. Das ist aber erforderlich, um entweder rechtlich beraten zu dürfen oder für den Staat im Richteramt und Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Rechtsunterricht ist nicht Rechtsberatung oder –sprechung Im Rechtsunterricht muss gelten: "to the point", ohne "wenn und aber", Nachfragen sind zugelassen. Wir schauen uns hier nämlich Pädagogik an, deren Ziel der Wissenstransfer ist. Würden wir uns die Rechtsberatung anschauen, sähe das ganz anders aus. Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen natürlich viel mehr aufpassen, dass die Informationen zutreffen. Ihnen droht sonst Anwaltshaftung. Dafür gibt es zwar eine Pflichtversicherung, aber angenehm ist das jedenfalls nicht und auch nicht gut für das Image. Bei einem Mandatsvertrag kann eine Falschberatung einen Schaden und damit eine Haftung auslösen. Um hier auf der halbwegs sicheren Seite zu sein, empfehlen sich Nachfragen und Präzisierungen. Der Mandantschaft zu raten, einen Kaufpreis zu zahlen, aber zu übersehen, dass die Kaufpreisforderung verjährt ist und die Zahlung deshalb hätte vermieden werden können, kann Probleme auslösen. Bei Pädagogik ist das weniger streng. Es liegt keine vertragliche Verpflichtung vor. Es wird kein Geld unmittelbar mit der Wissensvermittlung verdient. Nach dem Unterricht bekommen die Schülerinnen und Schüler keine Honorarrechnung. Außerdem ist die Haftung von Staatsbediensteten ohnehin begrenzt. Letztlich gibt es auch den Grundsatz, dass bei Gefälligkeiten kein strenger Haftungsmaßstab gilt. Wer beispielsweise ehrenamtlich die Jugendarbeit fördert, ist insoweit auf einer deutlich sicheren Seite. Letztlich kann es auch helfen, auf den Bedarf an Vertiefung hinzuweisen. Rechtsunterricht ist auch nicht Rechtsprechung. Auch gegenüber Richterinnen und Richtern haben Lehrkräfte eine vollkommen andere Aufgabe. Praxisbezug mit Alltag Die zu "beschulenden" müssen dort abgeholt werden, wo sie sind. Im Mittelpunkt sollte deren Leben stehen. Nur durch praxisnahe Didaktik wird der Sinn des Zuhörens klar. Eigentlich könnte jeder Unterricht mit Erlebnissen aus dem Alltag begonnen werden, etwa: "Also vorhin beim Bäcker ist mir etwas passiert, was meint Ihr denn dazu? Die wollten mir das Brot nicht zu dem Preis in der Auslage verkaufen, sondern einfach mehr haben. Das finde ich total ungerecht und wir sollten darüber mal sprechen, denn das kann Euch genauso passieren." So könnte ein "Aufhänger" für das Unterrichten der sogenannte Invitatio ad offerendum, also der Unverbindlichkeit von Preisschildern ausschauen. Erfahrungsgemäß haben damit Viele Erfahrungen gemacht. Wer lehrt hat nicht selten einen hohen Bildungsanspruch. Dem müssen aber die Lehrkraft nicht gerecht werden, wenn sie Rechtswissen vermitteln. Präzision vermeiden Ganz wichtig: In der juristischen Didaktik muss Mut zur Lücke bestehen. Es ist Schlimmer nichts zu vermitteln, als Halbwissen. Das halbe Wissen ist mehr wert als Nichtwissen, wie beim Geld. Beispiel: Muss ich etwas bezahlen, wenn ich es gekauft habe? Einfache Antwort: Ja Mit dem Gesetz begründete Antwort: "Schaut bitte in § 433 II BGB", denn dort steht: "Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen." Juristische akkurate Antwort: "Es kommt darauf an" und dann wird es komplex. Nur wenn Du schon geschäftsfähig bist oder zumindest beschränkt geschäftsfähig und Deine Eltern vorab eingewilligt oder im Nachhinein genehmigt haben, es sei denn, durch hast dies mit eigenen Mitteln bewirkt. Außerdem darf kein Zurückbehaltungsrecht bestehen und auch der Hinweis auf Erfüllung "zug und zug" darf nicht greifen. Vielleicht ist aber auch die Vorleistungspflicht der verkaufenden Person zu beachten. Noch Grundsätzliches: Kann den der Kaufvertrag überhaupt wirksam durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande? Es kann doch sein, dass entweder die Käuferin, der Käufer oder die verkaufendende Person kein Handlungsbewusstsein hatte, vielleicht fehlte auch das Erklärungsbewusst sein oder der Geschäftsbindungswille war nicht vorhanden. Denkbar ist natürlich auch, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Recht in Einklang ist. Dazu müsste man wissen, ob es sittenwidrig war, vielleicht sogar gesetzeswidrig. Und dann ist das noch die Problematik mit den Formen, möglicherweise musste notariell protokolliert werden, dann schließt sich die Frage an, ob das Notariat nach der Notarordnung ordnungsgemäß protokolliert hat. Ach so, verjährt könnte die Kaufpreisforderung doch auch schon sein, aber dabei ist wichtig, wann die Verjährung begann. Es kann allerdings auch sein, dass sie gehemmt wurde. Das geht durch Klage und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Ist vielleicht eine Meinung ausreichend? Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlen magst, kommt eine Anfechtung in Betracht, wegen Irrtum, aber nicht jeder Irrtum genügt. Täuschung ist auch ein Argument. Überhaupt, ob deutsches Recht gilt, muss vorab geprüft werden. Didaktische Hilfsmittel "Guten Morgen, was ist eigentlich Recht?". So könnte eine erste Unterrichtsstunde beginnen. Jura muss anders vermittelt werden als bislang. Der klassische Weg des Erläuterns und Kommentierens von Paragraphen und Artikels ist zu praxisfremd. Die Idee ist nicht neu. Ein Großteil der Welt ist davon geprägt, dass Recht nicht anhand von Normen angewendet wird. Lehrmethoden, die an juristischen Fakultäten nicht stattfinden, können im Unterricht nutzen. Eine Möglichkeit ist es, Sachverhalte vorzuspielen. Eine Veranschaulichung kann dabei durch Rollenspiele erleichtert werden. Sachverhalte mit juristischen Problemen können so in einer Gruppe interaktiv im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt werden. Die Nutzung von Fotos ist ebenfalls sinnvoll. Entsprechendes gilt für Videos. Damit das haptische Element nicht zu kurz kommt, bietet es sich ferner an, Gegenstände mitzubringen. Beispielsweise das Mitbringen von Haustieren erfreut sich traditionell der Beliebtheit bei Schülerinnen und Schüler, zumindest solange die Tierchen ungefährlich sind. So kann es auch anregen, beispielsweise ein defektes Mobiltelefon herumzureichen, bevor die rechtliche Frage der Gewährleistung diskutiert wird. Es ist dann schlicht vorstellbarer. Interaktiv ist es auch, die Gruppe stets nach deren Einschätzung zu fragen. Nachdem beispielsweise ein rechtlich relevanter Sachverhalt dargestellt und die Frage aufgeworfen wurde, wer "im Recht ist", kann abgestimmt werden. Nach der "Auflösung" aus rechtlicher Sicht kann dies zu einem kleinen Erfolgserlebnis führen. Leistungsnachweise Im Jurastudium ist beim Leistungsnachweis der sogenannte Gutachtenstil im Vordergrund. Basierend auf einem Sachverhalt soll herausgefunden werden, welche Norm quasi dazu passt, denn der Gesetzgeber hat natürlich nie konkrete Lebenssituationen beschrieben, sondern viele ähnliche Konstellationen "unter einen Hut gebracht". Also müssen Studierende nachweisen, dass sie "subsumieren" können. Hierbei wird der Sachverhalt Stück für Stück mit den in Betracht kommenden gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Ist ein Schraubenzieher eine Waffe? Hat die Polizei eine "Gefahr" abgewendet? Um das zu prüfen, verwenden Studierende den sogenannten Gutachtenstil. Dabei wird zunächst die Annahme in den Raum gestellt, im Konjunktiv formuliert, beispielsweise: "A könnte gegen B Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben". Dann wird geprüft, ob ein Kaufvertrag vorliegt usw., also systematisch "abgeklopft", ob die Annahme passt. Auch wenn im Ergebnis die Annahme abgelehnt ist, ist es eine gute Leistung, sofern die entscheidenden Aspekte erörtert wurden. Im Schulunterricht oder bei sonstiger Wissensvermittlung muss die Form der Leistungsnachweise nicht übernommen werden. Hier bietet sich ebenfalls an, Lebenssituationen zu beschrieben, damit dies rechtlich zugeordnet werden. Der Gutachtenstil sollte aber nicht verlangt werden, weil er teils als formalistisch empfunden wird, obwohl er durchaus zu einer kritischen Analyse zwingt. Besser wäre es, Fließtext zuzulassen. Dabei sollte auch weniger auf die Wiedergabe von Gesetzestext geachtet werden und eher darauf, ob Beschulte den Sinn verstehen, etwa, wenn sich jemand im Geschäft vergriffen hat.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Wissensspiel zu Kaufvertragsstörungen

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Kaufvertragsstörungen im Beschaffungs- und Absatzbereich wird die Magische Wand als Lernerfolgskontrolle und Mittel der spielerischen Vertiefung genutzt.Die Schülerinnen und Schüler lernen durch dieses Quiz eine neue Art der Stoffwiederholung kennen, die ihnen Spaß am Lernen vermittelt. Der Schwerpunkt der Unterrichtsstunde liegt auf der spielerischen Wiederholung und Übung der bisherigen Lerninhalte als Vorbereitung auf die anstehende Klassenarbeit.Das Thema der geplanten Unterrichtseinheit wird legitimiert durch die vorläufigen Richtlinien für die Höhere Berufsfachschule - Typ Wirtschaft und Verwaltung - und ist dort dem Themenbereich "Vertragsrecht am Beispiel von Kaufvertrag und Arbeitsvertrag" zuzuordnen. Rahmenbedingungen und Spielablauf Thematische Einordnung Der hier vorgestellten Unterrichtsstunde ging die Behandlung folgender Inhalte voran: Mängelarten Rechte des Käufers bei Schlechtleistung Voraussetzungen und Rechte des Käufers bei Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Voraussetzungen und Rechte des Verkäufers bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Voraussetzungen und Rechte des Verkäufers beim Annahmeverzug Reduktionsentscheidungen In dieser Unterrichtsstunde wurde die Komplexität des Themenbereiches Kaufvertragsstörungen in folgender Weise reduziert: Die Verjährungsfristen und das Mahnverfahren werden in dieser Stunde nicht betrachtet. Die Schüler brauchen nicht alle Antwortmöglichkeiten zu geben. Es reicht aus, wenn sie beispielsweise zwei der vier möglichen Lösungen geben können. Die Aufgaben und Fälle sind so konstruiert, dass sie in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden können. Stoffinhalte überschaubar Die Stoffinhalte sind für die Schülerinnen und Schüler überschaubar. Die Magische Wand beinhaltet ausschließlich Fragen aus dem Themenbereich Kaufvertragsstörungen. Die einzelnen Kaufvertragsstörungen wurden in den vorangegangenen Stunden ausführlich behandelt. Gruppen Häufig fällt es Schülerinnen und Schülern schwer, sich an Regeln zu halten. Gerne geben sie ihr Wissen kund, obwohl ein anderer Schüler an der Reihe ist. Durch den Wettkampfgedanken und die Sanktionen bei Falschantworten soll das Einhalten der Regeln gefördert werden. Durch die Gruppeneinteilung (in etwa gleich starke Teams) durch die Lehrperson wird einem Leistungsgefälle in den Gruppen entgegengewirkt. Überprüfen des eigenen Kenntnisstands Während die beiden Schülergruppen im Rahmen eines Wettbewerbes gegeneinander antreten, wird das Spiel von der Lehrkraft geleitet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Kontroll- und Beobachtungsbogen, auf dem sie festhalten, bei welchen Fragen sie noch Defizite feststellen und welche Fragen sie mühelos beantworten konnten. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich die Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die Klassenarbeit ihre Defizite noch einmal vor Augen halten können. Spielregeln Die beiden Gruppen wechseln sich mit der Beantwortung der Fragen ab. Dabei wird die Bearbeitung der Aufgaben aber gleichzeitig in beiden Gruppen erfolgen, so dass zum einen bei einer Falschantwort die andere Gruppe die Möglichkeit hat, die Aufgabe zu lösen; zum anderen wird somit auch für die andere Gruppe der Übungscharakter sichergestellt. Der Punktegewinn wird in Form von "Werttalern" an die Gruppen bei richtiger Beantwortung der Frage ausgeteilt. Bei Falschantwort hat die Gegenpartei die Möglichkeit, die Frage zu beantworten und erhält dann die Punkte. Das Spiel ist beendet, wenn alle Fragen beantwortet wurden oder die Zeit von 20 Minuten abgelaufen ist. Nach Spielablauf wird die Siegergruppe durch Addition der "Werttaler" ermittelt.Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Wissen hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechte bei vorliegenden Kaufvertragsstörungen. überprüfen, ob sie die für die Klassenarbeit relevanten Inhalte beherrschen. sollen durch die gemeinsame Beantwortung der Fragen ihr Sozialverhalten durch die Vorgabe beziehungsweise Einhaltung der Spielregeln üben. treffen gemeinsam eine Lösungsentscheidung. Thematische Einordnung Der hier vorgestellten Unterrichtsstunde ging die Behandlung folgender Inhalte voran: Mängelarten Rechte des Käufers bei Schlechtleistung Voraussetzungen und Rechte des Käufers bei Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Voraussetzungen und Rechte des Verkäufers bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Voraussetzungen und Rechte des Verkäufers beim Annahmeverzug Reduktionsentscheidungen In dieser Unterrichtsstunde wurde die Komplexität des Themenbereiches Kaufvertragsstörungen in folgender Weise reduziert: Die Verjährungsfristen und das Mahnverfahren werden in dieser Stunde nicht betrachtet. Die Schüler brauchen nicht alle Antwortmöglichkeiten zu geben. Es reicht aus, wenn sie beispielsweise zwei der vier möglichen Lösungen geben können. Die Aufgaben und Fälle sind so konstruiert, dass sie in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden können. Stoffinhalte überschaubar Die Stoffinhalte sind für die Schülerinnen und Schüler überschaubar. Die Magische Wand beinhaltet ausschließlich Fragen aus dem Themenbereich Kaufvertragsstörungen. Die einzelnen Kaufvertragsstörungen wurden in den vorangegangenen Stunden ausführlich behandelt. Gruppen Häufig fällt es Schülerinnen und Schülern schwer, sich an Regeln zu halten. Gerne geben sie ihr Wissen kund, obwohl ein anderer Schüler an der Reihe ist. Durch den Wettkampfgedanken und die Sanktionen bei Falschantworten soll das Einhalten der Regeln gefördert werden. Durch die Gruppeneinteilung (in etwa gleich starke Teams) durch die Lehrperson wird einem Leistungsgefälle in den Gruppen entgegengewirkt. Überprüfen des eigenen Kenntnisstands Während die beiden Schülergruppen im Rahmen eines Wettbewerbes gegeneinander antreten, wird das Spiel von der Lehrkraft geleitet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Kontroll- und Beobachtungsbogen, auf dem sie festhalten, bei welchen Fragen sie noch Defizite feststellen und welche Fragen sie mühelos beantworten konnten. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich die Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die Klassenarbeit ihre Defizite noch einmal vor Augen halten können. Spielregeln Die beiden Gruppen wechseln sich mit der Beantwortung der Fragen ab. Dabei wird die Bearbeitung der Aufgaben aber gleichzeitig in beiden Gruppen erfolgen, so dass zum einen bei einer Falschantwort die andere Gruppe die Möglichkeit hat, die Aufgabe zu lösen; zum anderen wird somit auch für die andere Gruppe der Übungscharakter sichergestellt. Der Punktegewinn wird in Form von "Werttalern" an die Gruppen bei richtiger Beantwortung der Frage ausgeteilt. Bei Falschantwort hat die Gegenpartei die Möglichkeit, die Frage zu beantworten und erhält dann die Punkte. Das Spiel ist beendet, wenn alle Fragen beantwortet wurden oder die Zeit von 20 Minuten abgelaufen ist. Nach Spielablauf wird die Siegergruppe durch Addition der "Werttaler" ermittelt.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II
ANZEIGE