Auch für Fotos der Lehrkräfte bleibt es bei dem Einwilligungserfordernis, das heißt auch insoweit muss unter genauer Nennung der Zweckbestimmung (zum Beispiel Nutzung im WWW) nachgefragt werden, ob die Lehrerinnen und Lehrer mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden sind. Auch hier sollte am besten gleich eine umfassende Einwilligung für alle aktuellen und zukünftigen Nutzungszwecke (zum Beispiel gedrucktes Jahrbuch, Zeitschriften, Internet, CD-ROM) eingeholt werden. Selbstverständlich verbietet sich jede Form der Ausübung von Gruppenzwang oder Ähnlichem zur Erlangung einer entsprechenden Einwilligung. Lehnt es also jemand ab, dass sein Bild im Internet veröffentlicht wird, so ist dieser Wunsch unbedingt zu akzeptieren.Eine solche Einwilligung ist Voraussetzung, um Namen von Lehrkräften oder Fotos, auf denen diese abgebildet sind, etwa auf der Schulhomepage oder im Schuljahrbuch wiederzugeben.
Die Gliederung des Mustertextes und dieErläuterungen in den "Fußnoten" ermöglichen es, den Einwilligungstext in einfacher Weise an konkrete Anforderungen anzupassen.
Einwilligung zur Verwendung von Personenfotos und personenbezogenen Daten von Lehrkräften.Dateigröße: 65 KB