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IT-Sicherheit und Datenschutz in Schule und Unterricht

Dossier

Wer einen der einschlägigen Newsletter zu Computer-Themen abonniert hat, bekommt dadurch nahezu jeden Tag auch Meldungen über neue Viren, Sicherheitslücken in Software, Phishing-Attacken und andere Unerfreulichkeiten in sein Mail-Postfach geliefert. In der Schule wie auch in Unternehmen ist es zwar primär die Aufgabe der Administratorin beziehungsweise des Administrators, für die Sicherheit der IT-Infrastruktur zu sorgen, jedoch stellen auch schlecht informierte Nutzerinnen und Nutzer ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Nicht nur deshalb sollte IT-Sicherheit auch ein Thema in Lehrerfortbildungen, in der Lehrerausbildung und im Unterricht sein. Die Kenntnis der technischen Risiken der Computernutzung und das Erlernen geeigneter Vermeidungsstrategien sind ein wichtiger Aspekt des kompetenten Umgangs mit digitalen Medien. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Thema Datenschutz . Seit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) müssen Schulen einiges bedenken und diverse Neuerungen umsetzen. Verschiedene Fachartikel in diesem Dossier bieten Tipps und Hilfestellungen für Schulleitungen und Lehrkräfte. Weiterhin bündelt die Themensammlung Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien rund um die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsbildung werden für sicheres Surfen im Netz sensibilisiert und beschäftigen sich im Fachunterricht mit dem Erstellen sicherer Passwörter, dem Schutz persönlicher Daten im Netz sowie dem Umgang mit Phishing und Computerschädlingen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Berufsfeld Steuerberatung

Dossier

Die Unterrichtsmaterialien in diesem Dossier unterstützen junge Menschen bei der Berufsorientierung, der Berufswahl, der Berufsfelderkundung und bei Fragen rund um den Berufseinstieg. Praxisnah und fächerverbindend: Berufsorientierung im Fachunterricht integrieren Berufsorientierung muss kein Extra-Modul sein – sie lässt sich auch unkompliziert in den Fachunterricht einbauen. Die Unterrichtsmaterialien zum Berufsfeld Steuerberatung zeigen, wie Inhalte rund um Berufswahl und Arbeitswelt gezielt mit Fachthemen verknüpfen werden können – in Deutsch, Wirtschaft, Sozialkunde, Ethik oder Recht. Folgende Fragestellungen werden zum Beispiel Fragestellungen behandelt: Welche Aufgaben übernehmen Steuerkanzleien? Warum braucht Unternehmertum Steuerberatung? Wie verändert die Digitalisierung die Berufswelt? Welche ethischen Konflikte können im Berufsleben auftreten? Welche Rechte sichert der Datenschutz? Dabei wird der Blick für ein Berufsfeld geöffnet, das im Schulalltag oft zu kurz kommt, jedoch vielfältige Perspektiven bietet. Zur Verfügung stehen didaktisch aufbereitete Materialien wie Arbeitsblätter, Unterrichtseinheiten, interaktive Übungen und Tafelbilder mit Bezug zur Steuerberatung. Beispiele für Unterrichtsmaterialien für den Fachunterricht: Deutsch: Arbeitsblatt: Bewerbungsformate Wirtschaft: Arbeitsblatt: Steuern zahlen und zurückbekommen Sozialkunde: Arbeitsblatt: Wie nachhaltig ist die Digitalisierung? Ethik: Arbeitsblatt: Korrekt handeln – Ethik im Beruf Recht: Arbeitsblatt: Grundwissen zum Datenschutz Hier können alle Unterrichtsmaterialien kostenfrei heruntergeladen oder online genutzt werden!

  • Fächerübergreifend
  • Berufs- und Arbeitswelt

Seiten- und Quereinstieg: Unterrichtsmaterialien, Methoden und Tipps…

Dossier

Dieses Dossier bietet wertvolle Materialien, kreative Ideen und vielseitige Angebote für einen gelungenen Seiten- oder Quereinstieg . Es unterstützt Sie dabei, die fachlichen, organisatorischen und sozialen Herausforderungen des Schulalltags zu meistern und Ihre Stärken in den neuen Aufgaben einzubringen. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage, um den Übergang in den Lehrberuf sicher und professionell zu gestalten. Der erfolgreiche Einstieg in den Lehrberuf Das Dossier unterstützt angehende Lehrkräfte beim Start in den Schulalltag. Es bietet Materialien zur organisatorischen Orientierung, zur Unterrichtsorganisation und zum Classroom Management . Ergänzt wird es durch methodische Anregungen zur Unterrichtsgestaltung, Hinweise zur Binnendifferenzierung und individuelle Förderung. Wichtige Themen wie Bewertung, Beurteilung sowie das Dossier zu Elternarbeit und die Kommunikation mit Lernenden sind ebenfalls enthalten. Im Bereich digitaler Bildung informiert es über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz , Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Für die rechtlichen Orientierung finden sich grundlegende Informationen zu schulischen Vorschriften und Regelungen. Ein eigener Abschnitt zur Lehrergesundheit gibt Tipps zu Stressbewältigung und Selbstfürsorge. So begleitet das Dossier angehende Lehrkräfte dabei, sich sicher im neuen Berufsfeld zu bewegen und ihre Rolle professionell auszufüllen. Unsere Fachportale In den Fachportalen von Lehrer-Online finden Sie Unterrichtseinheiten, Arbeitsblätter, interaktive Übungen sowie weitere Medienformate für die Grundschule, Sekundarstufe und Berufsbildung zu jedem Fach. Profitieren Sie von praxiserprobten, fertig aufbereiteten Materialien, die Ihnen Inspiration bieten und Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung sparen.

  • Fächerübergreifend
  • Lehrerbildung und Schulentwicklung
  • Schulentwicklung und Organisation
  • Schulrecht

Soziale Netzwerke im Unterricht

Dossier

Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist heutzutage wesentlicher Bestandteil unserer Lebenswelten. Dank Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp und Social Communities wie Instagram, TikTok, Snapchat oder Facebook sind wir unentwegt und überall mit unseren Familien, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen verbunden. Die schnelle und einfache Kommunikation erleichtert uns zunehmend den Alltag: Wir sind immer up-to-date und immer erreichbar. Doch birgt die Nutzung sozialer Netzwerke auch etliche Risiken , für die besonders Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden müssen. Social Media-Stress, Selbstoptimierungsdruck durch Influencerinnen und Influencer, Cybermobbing, Hate Speech, Verstöße gegen Datenschutz und Urheberrecht – das sind nur einige der Probleme, die die Nutzung von sozialen Netzwerken mit sich bringen kann. Mithilfe der vorliegenden Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien fördern Sie den verantwortungsvollen Umgang Heranwachsender mit Social Communities. Fachartikel und Experten-Interviews ergänzen die Themensammlung. Gemäß der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt wird den Schülerinnen und Schüler so ein medienkompetenter Umgang in den Bereichen "Kommunizieren und Kooperieren" sowie "Schützen und sicher agieren" vermittelt. Sie lernen Verhaltensregeln bei digitaler Interaktion und Kooperation kennen und berücksichtigen ethische Prinzipien und kulturelle Vielfalt im Netz. Weiterhin reflektieren sie Risiken und Gefahren in digitalen Umgebungen und entwickeln Strategien zu ihrem Schutz, indem sie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen, Sicherheitseinstellungen aktualisieren und ihre Privatsphäre im Internet schützen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Kommunizieren und Kooperieren

Smartphones und Tablets im Unterricht

Dossier

Smartphones – ein Thema für die Schule Smartphones haben in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen einen festen Platz. Der Zugang zu mobilem Internet ist mittlerweile Standard – und damit die Nutzung von Apps. Insbesondere Soziale Medien erfreuen sich größter Beliebtheit bei jugendlichen Nutzerinnen und Nutzern. Für die Schule stellt sich nicht nur die Aufgabe, Jugendliche über das Missbrauchs- und Gefahrenpotenzial von Smartphones aufzuklären und sie in ihrer Medienkompetenz zu schulen, es gilt auch, das Potenzial der Geräte für den Unterricht zu erkennen und zu nutzen. Tablets im Unterricht Auch Tablets nehmen einen hohen Stellenwert in der alltäglichen Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen ein. Als kleine tragbare Computer, die wie das Smartphone mobil genutzt werden können, eignen sie sich mit ihren großen Touch-Displays im Gegensatz zu Handys auch für komplexere Aufgabenstellungen und ausführliche Recherchen. Das Tablet kann im Unterricht vielfältig eingesetzt werden und kommt den Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen deutlich näher als der klassische feststehende Computer. Jedoch sollte auch in Bezug auf das Tablet das Missbrauchs- und Gefahrenpotenzial im Unterricht thematisiert werden. Smartphones & Co. auf schulorganisatorischer Ebene Auf schulorganisatorischer Ebene ist bei der Entscheidung für die Arbeit mit mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones vieles zu berücksichtigen, von den technischen Voraussetzungen über den Datenschutz bis hin zur Einhaltung des Jugendmedienschutzes. Das Themendossier bietet hilfreiche Tipps für zuständige Lehrerinnen und Lehrer oder die Schulleitung. Die Materialsammlung soll die Eingliederung von Tablets und Smartphones in den Unterricht erleichtern. Ideen für eine praxisorientierte Anwendung von Smartphones und Co . im Unterricht runden das Angebot ab.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Kommunizieren und Kooperieren

Mit der elektronischen Patientenakte in die Zukunft: Digitalisierung…

Dossier

Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen begleiten Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen längst angekommen und wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle ab Januar 2025 entstehen neue, komplexe Anforderungen an die digitale Kompetenz von Fachkräften im Gesundheitsbereich. Besonders Auszubildende stehen vor der Herausforderung, sich frühzeitig mit der Nutzung digitaler Systeme auseinanderzusetzen, die künftig fester Bestandteil ihres Berufsalltags sein werden. Die Berufsschule legt dafür die entscheidende Grundlage: Durch die gezielte thematische Einbindung der ePA in den Unterricht wird den angehenden Gesundheitsfachkräften praxisnahes Wissen vermittelt, das sie sicher an den Umgang und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten heranführt. Das Erlernen des Umgangs mit der ePA vermittelt nicht nur technische Kompetenzen, sondern schult auch den verantwortungsvollen Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit – zentrale Themen im digitalen Gesundheitswesen. Damit begleiten die Berufsschulen aktiv den Digitalisierungsprozess und fördern zukunftsorientierte Kompetenzen bei den Fachkräften von morgen. Materialien zur elektronischen Patientenakte Das Themendossier bietet Materialien, die sowohl theoretische als auch praktische Aspekte der ePA abdecken und gezielte Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht aufzeigen. Die Unterrichtseinheiten wurden in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Gesundheitswesen entwickelt, um den Lernenden praxisnah und anschaulich die Funktionsweise, Nutzung und Bedeutung der ePA zu vermitteln. Sie sind so konzipiert, dass die Lernenden die Möglichkeit haben, das theoretische Wissen sofort in praxisorientierten Übungen anzuwenden, individuelle Herausforderungen zu identifizieren und in Gruppen- und Paararbeit Lösungsstrategien zu entwickeln. Ein zusätzlicher Fortbildungskurs richtet sich speziell an Lehrkräfte in Berufsschulen und bietet Einblicke in die Funktionsweise und den Nutzen der ePA sowie Impulse für die Thematisierung im Unterricht. Der Kurs befähigt Lehrkräfte entsprechend, die ePA mit schülerorientierten Methoden in den Unterricht zu integrieren. Damit werden sie in ihrer Rolle gestärkt, Digitalisierungskompetenzen gezielt zu fördern. Die Materialien werden kostenfrei vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage.

  • Fächerübergreifend
  • Berufs- und Arbeitswelt

Workshop Datensicherung: sichere Passwörter erstellen

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtssequenz zur Erstellung sicherer Passwörter sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für Datenschutz und Datensicherung im Umgang mit digitalen Medien. Auf Basis der vermittelten Grundlagen wird konkret gezeigt, wie man sichere Passwörter erstellt.Die Materialien umfassen eine ausführliche Einführung und einen Leitfaden zur Durchführung für die Lehrkraft sowie alle Arbeitsblätter. Die Kinder werden spielerisch bei ihrem Wissensstand abgeholt. Bei einer Schnitzeljagd sammeln und entschlüsseln sie "Geheimbotschaften". Sie erfahren die Kriterien für sichere Passwörter und lernen unterschiedliche Verfahren zur Passwortbildung kennen. Dies verhilft im alltäglichen Medienumgang zu deutlich mehr Sicherheit. Das Thema "Passwörter" im Unterricht Die meisten Kinder sind online. Die Sensibilisierung für Gefahren durch Datenmissbrauch ist daher von Anfang an ein wichtiges Thema, sodass auch Kinder bereits auf den Datenschutz achten und individuell zu Maßnahmen der Datensicherung beitragen sollten. Das Thema kann im Unterricht verschiedener Fächer angegliedert und sollte auch dort vermittelt werden, wo es noch nicht im Lehrplan steht. Die Materialien zur Unterrichtssequenz umfassen eine fachliche Einführung für Sie als Lehrkraft. Die Materialien sind in drei Blöcke gegliedert: Block 1 – Einführung für Lehrkräfte (Lernziele, notwendiges Material und Infrastruktur, didaktische Reduktion, Wissensinput zu Verschlüsselung und Verfahren der Passworterstellung) Block 2 – Die vier Unterrichtsphasen als Leitfaden Block 3 - Die zugehörigen Arbeitsblätter in Originalgröße Didaktische Analyse In Block 1 erfolgt eine Einordnung des Themas und es wird begründet, welche Teilaspekte in die zeitlich beschränkte Unterrichtssequenz aufgenommen sind. Methodische Analyse Ziel ist es, die Fertigkeit "sicher Passwörter bilden können" zu entwickeln und in den Alltag zu übernehmen. Deshalb stehen Selbsterarbeitung und Erprobung im Vordergrund. Notwendiges Fachwissen wird als Input gegeben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse zu Datenschutz und Datensicherung. wissen, was eine Verschlüsselung ist und können kodieren und dekodieren. verstehen die Eigenschaften sicherer Passwörter. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sind für Gefahren durch Datenmissbrauch sensibilisiert. verstehen Passwörter als ein zentrales Mittel der Datensicherung. können hinreichend komplexe Passwörter ableiten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erproben die gemeinsame Lösung einer Aufgabe (bei der Schnitzeljagd). arbeiten in Gruppen zur Erarbeitung von Methoden und deren Erprobung. übernehmen Selbstverantwortung und schützen ihre Daten verlässlich.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Die elektronische Patientenakte in der Praxis: Veränderungen im…

Unterrichtseinheit

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ermöglicht einen schnellen und sicheren Zugriff auf Gesundheitsdaten im Behandlungskontext und erleichtert die Arbeit für Fachkräfte in den Bereichen Pflege, Medizin und Therapie. In dieser Unterrichtseinheit werden die praktische Nutzung der ePA, die neuen Anforderungen im Berufsalltag sowie Chancen und Herausforderungen anschaulich vermittelt. Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen zur sicheren Verwaltung von Gesundheitsdaten sowie zur beratenden Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und im Team. Im zweiten Teil der Unterrichtsreihe werden die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, die ePA als zentrales Werkzeug für die Verwaltung von Patientendaten kennenzulernen und zu nutzen. Die Unterrichtseinheit baut auf der Einheit "Die elektronische Patientenakte im Unterricht: Digitalisierung im Gesundheitswesen – Grundlagenwissen zur ePA für alle" auf. Diese weiterführende Einheit vermittelt praxisorientiertes Wissen über die Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten der ePA und fördert ein Verständnis dafür, wie die ePA Arbeitsabläufe im Berufsalltag im Gesundheitswesen unterstützen und verbessern kann. Durch interaktive Aufgabenstellun­gen wird den Lernenden ein Einblick in die Struktur, den Zugriff und den Datenschutz der ePA gewährt, während sie gleichzeitig praxisrelevante Szenarien bearbeiten, die auf den beruflichen Alltag vorbereiten. Der weitere Fokus der Unterrichtseinheit liegt darauf, die Schülerinnen und Schüler auf typische Herausforderungen vorzubereiten, die bei der Einführung und Nutzung der ePA auftreten können und Lösungsansätze zu erarbeiten, um diesen erfolgreich zu begegnen. Anhand praxisorientierter Aufgaben reflektieren die Lernenden die Bedeutung von Datenschutz, technischen Anforderungen und Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten und entwickeln Strategien, um die ePA effizient in den Teamalltag zu integrieren und die Akzeptanz zu fördern. Im letzten Teil der Unterrichtseinheit erweitern die Lernenden ihre Kompetenzen im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Patientendaten in der elektronischen Patientenakte. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz im Gesundheitswesen auseinander und üben praxisnah, wie sie Patientinnen und Patienten bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der ePA kompetent und im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und ihrer Kompetenzen informieren und beraten können. Sämtliche weiteren Materialien zum Thema finden Sie im dazugehörigen Dossier übersichtlich zusammengestellt. Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage. Die ePA ist ein zentraler Bestandteil des Fortschritts der Digitalisierung im Gesundheitswesen und hat das Potenzial, die Versorgung von Patientinnen und Patienten erheblich zu verbessern. Für angehende Gesundheitsfachkräfte ist es essenziell, frühzeitig Kompetenzen im Umgang mit digitalen Systemen wie der ePA zu erwerben. Durch diese Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler, wie die ePA ihre zukünftigen Arbeitsabläufe optimieren kann und welche Verantwortung sie im Bereich Datenschutz tragen. Neben technischen und organisatorischen Fähigkeiten fördert die Einheit auch ein reflektiertes Bewusstsein für ethische und datenschutzrechtliche Aspekte, die im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere in Bezug auf die voranschreitende Digitalisierung. Vorkenntnisse: Grundlegende Kenntnisse zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und erste Erfahrungen im Umgang mit digitalen Systemen sowie allgemeine Kompetenzen in Datenschutz und Datensicherheit werden für die Einheit vorausgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler sollten außerdem über Grundwissen zur Patientenversorgung und zu interdisziplinären Kommunikationsprozessen im Gesundheitsbereich verfügen. Aktivierung der Lernenden: Die Unterrichtseinheit ist darauf ausgelegt, die Lernenden aktiv in den Lernprozess einzubeziehen und aufzufordern, diesen mitzugestalten, um eigenständiges, reflektiertes Arbeiten zu fördern. Die Aufgabenstellungen sind praxisnah gestaltet und beziehen interaktive Methoden wie Simulationen und Rollenspiele ein, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, die ePA und ihre Anwendung in praxisnahen Beispielen zu erleben und Arbeitsabläufe zu reflektieren. Methodenvielfalt: Eine Kombination aus Recherche, Simulationen, Rollenspielen und Gruppenarbeiten ermöglicht den Zugang zu theoretischen und praktischen Inhalten. Durch Rechercheaufgaben werden die theoretischen Grundlagen vertieft, während Rollenspiele und Simulationen den Praxisbezug herstellen und die kommunikativen Fähigkeiten fördern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die grundlegenden Funktionen der ePA für alle und können darlegen, wie die Patientendaten dokumentiert und verwaltet werden. können datenschutzrechtliche Bestimmungen im Gesundheitswesen benennen und deren Bedeutung für die Nutzung der ePA erklären. können die ePA als interdisziplinäres Kommunikationswerkzeug nutzen und die Vorteile für die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team erläutern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wenden digitale Werkzeuge zur Dokumentation und Verwaltung von Patientendaten fachgerecht an. erstellen (digitale) Präsentationen und Materialien, um die Nutzung der ePA und ihre Bedeutung für Patientinnen und Patienten und Fachkräfte zu veranschaulichen. simulieren die digitale Kommunikation mit der ePA und üben den fachgerechten Umgang mit elektronischen Patientendaten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ in Gruppen, um gemeinsam Lösungen für Herausforderungen in Bezug auf die ePA zu entwickeln. geben konstruktives Feedback zu den Präsentationen der anderen Lernenden und fördern somit einen unterstützenden und respektvollen Austausch. nehmen aktiv an Diskussionen über die ePA teil und respektieren die Meinungen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler, um eine offene und integrative Lernatmosphäre zu fördern.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Arbeitsblatt: Grundwissen zum Datenschutz

Kopiervorlage

Die Lernenden erfahren, wieso persönliche Daten schützenswert sind, lernen gesetzliche Regelungen kennen und erhalten Infos zum Datenschutz am Arbeitsplatz. Ein aktuelles Fallbeispiel zum Thema Datenmissbrauch bildet den Einstieg in das Thema und verdeutlicht den Lernenden, warum Datenschutz wichtig ist. In Teamarbeit erarbeiten die Schülerinnen und Schüler anschließend, welche Informationen zu personenbezogenen Daten zählen. Anhand von Filmen, die für den Datenschutz Medienpreis nominiert wurden, gehen sie der Frage nach, ob die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auch für Jugendliche relevant ist. Welche sensiblen Daten am Arbeitsplatz anfallen, recherchieren die Schülerinnen und Schüler anhand vorgegebener Internetquellen für einen selbst gewählten, exemplarischen Ausbildungsberuf. Abschließend diskutieren sie im Plenum, ob sie die genannten Datenschutztipps in ihrem Alltag sinnvoll anwenden können. Im Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie regelt, wer personenbezogene Daten zu welchem Zweck erheben, speichern, verändern, verarbeiten, übermitteln oder sonstig nutzen darf. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) müssen umfassend darüber informiert werden, was mit ihren persönlichen Daten geschieht, und erhalten umfassende Rechte in Bezug auf ihre Daten. Das Arbeitsblatt bietet Schülerinnen und Schüler eine Einführung in das komplexe Thema Datenschutz. Mithilfe von konkreten Fallbeispielen, ausgewählten Filmen und selbst gewählten Ausbildungsberufen erarbeiten sie Schritt für Schritt, wie Datenschutz ihr Privatleben und ihr (künftiges) Berufsleben beeinflusst. Anhand des Beispiels einer Steuerkanzlei erfahren sie, dass es Berufe mit Sonderregelungen für den Datenschutz gibt. Das Arbeitsblatt kann fächerübergreifend und auch im Bereich der Berufsorientierung eingesetzt werden. Neben dem Erwerb von Fachwissen zum Thema Datenschutz bietet es die Möglichkeit, sich mit Tätigkeiten in konkreten Ausbildungsberufen auseinanderzusetzen. Die Datenschutztipps regen Jugendliche an, ihr Verhalten im Umgang mit ihren eigenen persönlichen Daten zu reflektieren und gegebenenfalls anzupassen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erfahren, welche Informationen zu personenbezogenen Daten gehören. erarbeiten, welche Relevanz Datenschutz für ihr Privatleben und ihr (künftiges) Berufsleben hat. lernen konkrete gesetzliche Regelungen wie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kennen. setzen sich mit dem Thema Datenschutz in einem selbst gewählten Ausbildungsberuf auseinander. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten Filme, die für den Medienpreis Datenschutz nominiert wurden, anhand einer Aufgabenstellung aus. recherchieren anhand vorgegebener Internetquellen berufsbezogene Tätigkeiten, die das Thema Datenschutz berühren. reflektieren ihr eigenes Verhalten in sozialen Medien und im Internet anhand von Datenschutztipps. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben sich darin, in Teamarbeit komplexe Sachverhalte auszuwerten. präsentieren ihre Arbeitsergebnisse strukturiert und verständlich dem Plenum. organisieren sich in Lerngruppen und erarbeiten gemeinsam Tätigkeitsprofile für einen selbst gewählten Ausbildungsberuf.

  • Orga / Bürowirtschaft / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Datenschutz: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz, Daten-Striptease

Unterrichtseinheit

In den letzten Wochen rückten die Themen Datenschutz und -sicherheit immer wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dieser Basis-Artikel liefert Ihren Schülerinnen und Schülern nützliche Informationen und regt zu weiteren Recherchen an.Dieses Mal waren es nicht nur staatliche Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben wie das umstrittene BKA-Gesetz, die die Datenschützer auf die Barrikaden riefen: Insbesondere die Abhöraffäre bei der Telekom ließ viele Experten daran zweifeln, ob personenbezogene Daten bei privaten Unternehmen ausreichend geschützt werden. Doch auch der freiwillige und unbekümmerte Daten-Striptease vieler Menschen in den sogenannten sozialen Netzwerken, also Webangeboten wie StudiVZ, beunruhigt die Datenschützer.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Diskussionen rund um Datenschutz und Datensicherheit verstehen. zum bewussten Umgang mit den eigenen Daten angeregt werden. eigene Angaben im Netz überdenken. Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. sich aktiv an der Diskussion zum BKA-Gesetz beteiligen. Thema Datenschutz 2008: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz und freiwilliger Daten-Striptease Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften, IKT Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Telekom-Affäre Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion durch Bekanntwerden der Tatsache, dass die Deutsche Telekom Telefon-Verbindungsdaten ausgewertet hat. Das BKA-Gesetz Diese Seite widmet sich der aktuellen Erweiterung des BKA-Gesetzes, das die Online-Durchsuchung regeln soll. StudiVZ und Co.: Öffentlicher Daten-Striptease Viele Jugendliche geben im Netz alles von sich selbst preis. Sie sollen durch diesen Text und entsprechende Recherchen zum kritischen Umgang sensibilisiert werden. Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold" Ende Mai 2008 deckte "Der Spiegel" auf, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 heimlich die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausgewertet hat, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Das Nachrichtenmagazin berichtete in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2008, Ziel der Spähoperationen "Clipper", "Rheingold" und einiger anderer "Nebenprojekte" sei "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privaten Kontaktpersonen" gewesen. Vorstandschef René Obermann bestätigt Vorgang Der Vorstandvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, bestätigte, dass der Spiegel-Bericht der Wahrheit entspricht. In einer Pressemitteilung betonte er, dass keine Gespräche abgehört wurden - lediglich die Verbindungsdaten, also Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen, seien rechtswidrig genutzt worden. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte René Obermann. Neue Vorwürfe: Affäre weitet sich aus Doch damit nicht genug, "Der Spiegel" berichtete in den folgenden Tagen, dass die Telekom im Jahr 2005 eine Detektei beauftragt haben soll, einen Spion in die Redaktion des Wirtschaftsmagazins "Capital" einzuschleusen. Der "Financial Times Deutschland" liegen eigene Recherchen vor, nach denen die Telekom schon im Jahr 2000 den damaligen Chefreporter der Zeitung, Tasso Enzweiler, bespitzelt haben soll. Und zu allem Überfluss berichtet die "Wirtschaftswoche" am 20. Juni 2008, dass frühere Topmanager verdächtigt werden, Mitte der 1990er Jahre vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Aufklärung gefordert Politiker aller Parteien fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auch der Bundestag beschäftigte sich am 4. Juni 2008 in einer Plenardebatte mit dem Thema. Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße keinen Anlass geben, sie auch nur annähernd zu entschuldigen oder sogar zu rechtfertigen. Allerdings bestehe aus seiner Sicht auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. "Dies ist nicht die Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der Strafverfolgungsbehörden", sagt Gehb. Deswegen sei es völlig fehl am Platz, nach weiteren Gesetzen zu rufen. Angriff auf die Menschenwürde und Verfassungsbruch Gisela Piltz, Innen- und Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnte, dass Datenmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei: "Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet." Sie fühlte sich ganz persönlich an Stasimethoden erinnert, "und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbeiter eingesetzt waren". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, warnt, dass der Begriff "Affäre" den Sachverhalt verharmlose: "Nach Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch, und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persönlichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefreiheit wurde attackiert." Dennoch sei der Telekom-Skandal ein Glücksfall. Denn er könne erhellen, "welche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz nicht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zukommt," so Pau. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was verbirgt sich hinter den Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold"? Welche Daten wurden anscheinend missbraucht? Sucht nach weiteren Hintergründen und aktuellen Entwicklungen im Internet. Wie positionieren sich die verschiedenen Parteien? Skizziert die Standpunkte von CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei anhand des Basistexts und recherchiert die Positionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert die These: Die Telekom-Affäre hat der gesamten Branche massiv geschadet und das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttert. Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt Das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten", kurz: BKA-Gesetz, sorgt bereits seit einiger Zeit für hitzige Debatten. Denn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelungen grundlegend reformieren und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse einräumen, die, so Kritiker, üblicherweise nur Geheimdiensten zustehen. Staat will fremde Festplatten heimlich überwachen Anfang Juni 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf verabschiedete, mit dem sich nun der Bundestag befassten muss. In der öffentlichen Diskussion steht insbesondere die sogenannte Online-Durchsuchung. Darunter versteht man, dass die Sicherheitsbehörden verdeckt auf den Computer einer verdächtigen Personen zugreifen und diesen dann online durchsuchen bzw. überwachen. Der neue Artikel 20k regelt diesen "verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme". Schäuble: Keine neuen Befugnisse für das BKA Im Rahmen der ersten Lesung des BKA-Gesetzes am 20. Juni 2008 betonte der Innenminister, dass Deutschland und Europa in das Fadenkreuz des Netzwerks des internationalen Terrorismus gerückt seien. Daher habe der Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 beschlossen, dem Bundeskriminalamt für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu übertragen. Dies werde durch die Neuregelung des BKA-Gesetzes nun umgesetzt. Das BKA erhalte keine neuen Befugnisse, vielmehr werde ihm nur neue Aufgaben übertragen, die bisher ausschließlich die Polizeien der Länder besaßen. "Wenn man dem Bundeskriminalamt die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr überträgt, dann muss man ihm dafür natürlich auch die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, über die die Länderpolizeien seit 50 Jahren verfügen", so Schäuble. Opposition: Polizei wird Bundessache Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Fraktion, kritisierte, dass die Neuregelung ein Bundeskriminalamt schaffe, das alles könne, was auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann, aber keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliege: "Man bringt hier eine Monsterbehörde auf den Weg." Die Kompetenzen, die die Länderpolizeien in Ausnahmefällen zum Teil haben, sollen jetzt die "tägliche Arbeit des BKA werden". Das verändere die Polizeiarbeit grundsätzlich: "Polizei wird nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache sein. Das schafft eine völlig neue Qualität von Polizeiarbeit", so Wieland. Ex-Innenminister will eventuell vor Bundesverfassungsgericht ziehen Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Innenminister, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes überprüfen zu lassen, wenn der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass insbesondere die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unzureichend seien. Im Gesetz sei auch nicht ausgeschlossen, "dass die Online-Durchsuchung erfolgt, wenn klare Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie den privaten Bereich ausschließlich betrifft", so Baum. Zudem gebe es "noch eine Fülle anderer Punkte", beispielsweise vermische der Gesetzentwurf die Kompetenz zwischen Bund und Ländern, "so dass am Ende nicht mehr ganz klar ist, wer eigentlich zuständig ist." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und es ohne Änderungen durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt wurden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben. "Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen", so Wendt. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was ist eine "Online-Durchsuchung"? Recherchiert den neuen Artikel 20k des BKA-Gesetzes im Internet und stellt seine Kernpunkte zusammen. Mit welchen Argumenten verteidigt Innenminister Schäuble das BKA-Gesetz? Findet ihr sie schlüssig? Warum will Gerhart Baum eventuell gegen die Neuregelung klagen? Schaut euch sein Interview mit dem Deutschlandfunk genau an und fasst seine anderen Bedenken in eigenen Worten zusammen. Nutzer protestieren Im Dezember 2007 traten einige StudiVZ-Nutzer in einen virtuellen Streik: Sie protestierten gegen neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), die der neue Eigentümer des Angebots, die Holtzbrinck-Gruppe, den Nutzern aufzwängen wollte. Nur wer sich den neuen Bedingungen beuge und ihnen bis zum 9. Januar 2008 zustimme, könne die Plattform weiter nutzen, hieß es. Geldquelle personalisierte Werbung Kern der Änderungen war, dass man die Nutzer mit personalisierten Werbeangeboten versorgen - auch per SMS und Instant Messenger - und damit Geld verdienen wollte. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der bei StudiVZ hinterlegten persönlichen Daten an Dritte sei aber nicht beabsichtigt, versicherte Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Allerdings kam StudiVZ den Kritikern ein Stück entgegen und überarbeitete die AGB nochmals - jedoch blieb der Grundsatz erhalten, dass man seine Nutzerdaten für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber suchen nach persönlichen Infos über Bewerber Generell sollte man im Internet keine persönlichen Daten preis geben. Spätestens wenn man sich um einen Job bewirbt, kann sich ein allzu sorgloser Umgang bitter rächen: Denn immer mehr Arbeitgeber suchen im Internet nach Informationen über ihre Job-Bewerber. Eine bereits Ende 2006 durchgeführte Befragung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der "Wirtschaftswoche" unter 300 Entscheidungsträgern aus Personalberatungsgesellschaften ergab, dass damals 28 Prozent diese Möglichkeit genutzt haben. BDU-Sprecher Klaus Reiners: "Das reicht vom ganz normalen Googeln bis zur gezielten Suche in Karrierenetzwerken wie Xing oder in Blogs." Was im Netz steht, wird verwendet - in alle Ewigkeit Auch andere schöpfen aus diesen Quellen. So haben die BILD-Blog-Macher zwei Fälle dokumentiert, in denen Reporter der BILD-Zeitung Informationen und Bilder von verschiedenen Webseiten, unter anderem StudiVZ, genommen und diese in Artikeln verwendet haben. Dabei haben sie keinerlei Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte genommen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zudem davor, dass das Netz nichts vergesse: "Was einmal drin steht, bleibt auch dort, selbst wenn es an der ursprünglichen Stelle gelöscht wird." Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Wogegen haben einige StudiVZ-Nutzer Ende 2007 protestiert? Warum haben sie sich so aufgeregt? In welchen "sozialen Netzwerken" seid ihr Mitglied? Kennt ihr die Datenschutzregeln? Sucht im Internet nach eurem Namen - welche Informationen könnt ihr über euch (oder eventuell eure Namensvetter) finden?

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

EU-Datenschutz-Grundverordnung an Schulen: Häufig gestellte Fragen

Fachartikel
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Dieser Fachartikel beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz an Schulen. Seit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 richten sich viele Schulleitende und Lehrkräfte mit solchen oder ähnlichen Fragen an ihre gesetzlich vorgeschriebenen Behördlichen Datenschutzbeauftragten. Im Folgenden beantwortet Jost Baum, Datenschutzbeauftragter in Nordrhein-Westfalen, häufig an ihn herangetragene Fragen von Schulleitenden zum Thema Datenschutz. Seit der Verabschiedung der EU-DSGVO muss für jede öffentliche Schule eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter (DSB) benannt werden. Gemäß Artikel 37 Absatz 3 EU-DSGVO kann für mehrere Schulen unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und Größe ein gemeinsamer DSB benannt werden. Das wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Der DSB wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er sich auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutz-Praxis angeeignet hat. Er sollte möglichst nicht der (erweiterten) Schulleitung angehören, da sonst Interessenkonflikte auftreten können. Er sollte weiterhin möglichst einen informatischen Hintergrund haben und sich aber auch mit den gesetzlichen Vorgaben und Organisationsstrukturen in Schulen auskennen. Zu den Aufgaben des DSB gehören insbesondere: die Unterrichtung und Beratung der Schule, insbesondere der Schulleitung und der dort Beschäftigten, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Datenschutz-Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen die Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgen-Abschätzung und Überwachung ihrer Durchführung die Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Die Schule muss gewährleisten, dass der DSB ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. Dies gilt insbesondere für die Einführung neuer Software, mit der personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Schulleitung, und die zuständige Behörde, müssen sicherstellen, dass der DSB bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Weisungen bezüglich der Art und Weise erhält, wie er seine Aufgaben erfüllt. Betroffene Personen (also unter anderem Schülerinnen und Schüler, Personensorgeberechtigte oder Lehrkräfte der Schule) können den DSB zu allen Fragen zu Rate ziehen, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang stehen. Die Schule veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in der Regel auf der Homepage der Schule.

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