Obwohl Abmahnungen vor allem im Wettbewerbsrecht und damit im Unternehmensbereich eine Rolle spielen, kann es vereinzelt auch vorkommen, dass Schulen oder Privatpersonen abgemahnt werden. Mit genaueren Kenntnissen über das Wesen, die Folgen und die Kosten einer Abmahnung verliert diese jedoch schnell ihren Schrecken. Im Nachfolgenden soll daher näher erläutert werden, was eine Abmahnung ist, was im Falle einer Abmahnung zu beachten ist und wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte.Mit einer Abmahnung wird der Gegner aufgefordert, einen gerügten Rechtsverstoß künftig zu unterlassen. Die Abmahnung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wird die Abmah-nung nicht beachtet, drohen gerichtliche Schritte. Grundsätzlich gilt: Trotz der kurzen Fristen Ruhe bewahren, sich unverzüglich und genau informieren und mit Bedacht handeln!
Clip-Art-FallDer Schulleitung des Max-Mustermann-Gymnasiums wird vom Webdesigner W ein Schreiben zugestellt, in dem dieser zutreffend darauf hinweist, dass die Verwendung von Clip-Arts (Piktogrammen) auf der Schulhomepage seine Urheberrechte verletzt. Die Clip-Arts waren ungefragt von einer Firmenwebsite übernommenen worden. W fordert die Schule auf, die Verwendung künftig zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Schulleitung veranlasst die Entfernung der Clip-Arts und hält die Angelegenheit damit für erledigt.
KurzantwortDas Entfernen der Clip-Arts als solches beseitigt noch nicht die so genannte "Wiederholungsgefahr", das heißt die Gefahr, dass zukünftig ein gleichgelagerter Verstoß begangen wird. Dazu muss zusätzlich die geforderte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgegeben werden. Andernfalls droht trotz der Entfernung eine gerichtliche Entscheidung in Form einer einstweilige Verfügung.
Grafiker-FallDer Schulleitung des Max-Mustermann-Gymnasiums wird im Auftrag des Grafikers G von einem Anwalt eine berechtigte Abmahnung wegen der urheberrechtswidrigen Verwendung einer bestimmten Grafik von Herrn G auf der Schulhomepage zugestellt. Mit der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich die Schule verpflichten, es in Zukunft zu unterlassen, Grafiken von Herrn G ohne dessen Einwilligung zu verwenden und für jeden Fall der Zuwiderhandlung an diesen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen.
KurzantwortDie Unterlassungserklärung sollte nur in modifizierter Form abgegeben werden. Die vorformulierte Fassung birgt das Risiko, dass eine Vertragsstrafe nicht nur bei erneuter Verwendung der konkret angemahnten Grafik eingefordert wird, sondern auch bei einer künftigen Verwendung anderer Grafiken des Herrn G. Auch das Versprechen einer Vertragsstrafe in bestimmter Höhe kann später zu Problemen führen.
Abmahnkosten-FallDer Schulleitung des Max-Mustermann-Gymnasiums wird von einem Anwalt eine berechtigte Abmahnung zugestellt. In der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung ist eine Passage enthalten, in der sich die Schule verpflichtet, Anwaltskosten in Höhe von x.xxx,xx € zu bezahlen.
KurzantwortDie Schule hat die Anwaltskosten für die berechtigte Abmahnung zu tragen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, die Übernahme der konkret genannten Summe im Rahmen der vorformulierten Unterlassungserklärung zu bestätigen. Die Unterzeichnung einer solchen Klausel birgt die Gefahr, dass man sich verpflichtet, zu hoch angesetzte Anwaltskosten zu tragen; eine solche Klausel sollte daher gestrichen werden.
Was ist eine Abmahnung, was ist im Falle einer Abmahnung zu beachten und wie sollte man auf eine (berechtigte oder unberechtigte) Abmahnung reagieren?
Die wichtigsten Punkte im Überblick.
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