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Osterweiterung: Die Europäische Union wächst

Unterrichtseinheit

Europa wächst - und eine neue Generation wächst hinein. Viele Ihrer Schülerinnen und Schüler werden 2004 mit stimmen, wenn 25 Staaten das neue Europäische Parlament wählen. Mit diesen Fakten und Unterrichtstipps bereiten Sie sie auf eine große Gemeinschaft vor.In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union; dieses Thema kann bei Bedarf weiter vertieft werden. Grundlagen In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union Am Beispiel recherchieren Die Anzahl der Beitrittsländer mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen lässt ahnen, wie viel Stoff erarbeitet werden muss, um sich ein differenziertes Bild der Problematik machen zu können. Daher bietet es sich an, entweder nur ein Land (etwa Polen, siehe Linkliste) exemplarisch auszuwählen, oder die SchülerInnen nach einem vorgegebenen oder von ihnen erstellten Fragenraster in Gruppenarbeit die wichtigsten Probleme und Chancen für den Beitritt herauszuarbeiten. Diskussion Ausgewählte Links zu Presseberichten und Hintergrundartikeln dienen einer zusätzlichen Vertiefung und Bearbeitung von Argumenten und Positionen. So können fundierte Diskussionen geführt werden, bei denen es - z. B. in den Debatten um den Beitritt der Türkei und um die Strukturhilfen - möglich ist, in Gruppenarbeit verschiedene Positionen zu erarbeiten und in einer Abschlussdiskussion zu vertreten. Diese kann offline sowie als Online-Forum oder Chat durchgeführt werden. Einstieg ins Thema: Die Europäische Union wächst Ein kurzer Überblick über die Erweiterung nach Osten Dieser Basisartikel zum aktuellen Thema kann das grundlegende Material Ihrer Unterrichtseinheit sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Thesen aus dem Basistext herausarbeiten und die Informationen im Internet recherchieren, die ihnen zum richtigen Verständnis des Textes fehlen. im Internet nach grundlegenden (politischen und historischen) Informationen zu den Beitrittsländern suchen und diese präsentieren. erkennen, welche Probleme und Chancen aus der Erweiterung der EU entstehen können. am Ende der Unterrichtsreihe in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu der Diskussion zu bilden. ihre Meinung in einem Chat schnell und punktgenau formulieren. Im Herbst 2002 wurde ein weiteres Kapitel europäischer Geschichte geschrieben: Die Europäische Kommission empfahl den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten. Im Dezember 2002 wollen die Staats- und Regierungschefs der Altmitglieder den Beitritt im Europäischen Rat in Kopenhagen offiziell beschließen. Dann bleibt noch ein Jahr, bis die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Polen, Malta und Zypern beitreten. Artikel bei europa-digital Erweiterung nach Osten Acht der Beitrittskandidaten sind osteuropäische Staaten, die früher unter sowjetischer Vormundschaft standen. Damit breitet sich die EU über ganz Osteuropa bis an die Grenze Russlands aus. Deutschland rückt geografisch ganz in die Mitte der Gemeinschaft. Die Staaten aus dem ehemals sowjetischen Machtbereich haben in den fast fünfzehn Jahren seit dem Untergang der Sowjetunion gewaltige Anstrengungen unternommen, um den EU-Beitritt zu schaffen. Bis 2004 müssen sie die strengen wirtschaftlichen Kriterien der Union erfüllen - dabei war nach 1990 meist die gesamte Wirtschaft zusammengebrochen. Schon in den letzten Jahren passten sie zudem ihre Normen und Gesetze an europäische Standards an und mussten zahlreiche, auch unpopuläre Reformen umsetzen. Kandidaten erwarten weiteren wirtschaftlichen Aufschwung Die neuen EU-Nachbarn versprechen sich von ihrem Beitritt eine weitere wirtschaftliche Konsolidierung. Sie werden gleichwertige Handelspartner aller anderen EU-Staaten, Zollgrenzen und andere Handelsbeschränkungen fallen weg. Natürlich wollen die Neuen ihre nationalen Währungen auch bald durch den Euro ersetzen, doch das wird noch etwas dauern: Vorher müssen sie zwei Jahre lang unter Beweis stellen, dass ihre alte Währung stabil ist. Besonders wichtig für die ehemaligen Ostblockstaaten: Sie profitieren von der Solidarität der EU-Partner und erhalten Hilfen für den Aufbau einer modernen Infrastruktur. Doch wo es um viel Geld geht, stößt auch die Solidarität an ihre Grenzen. Langwierige Diskussionen um die Finanzen erschwerten die Beitrittsverhandlungen. Schon heute erhalten ärmere EU-Staaten wie Spanien oder Portugal Gelder aus dem gemeinsamen EU-Topf. Sie konnten dadurch ihre Länder in den letzten Jahren enorm modernisieren. Vor dem Beitritt der neuen Partner befürchteten sie, weniger Geld zu bekommen. Zugleich sorgten sich die Staaten, die nur in den Topf einzahlen, sie müssten künftig noch höhere Beträge in die gemeinsame Kasse abführen. Weitere Reformen müssen bis 2004 angegangen werden Nicht nur für die Beitrittskandidaten bedeutet der EU-Beitritt also große Anstrengungen, auch die jetzigen Mitglieder müssen noch einige schwierige Reformen bis 2004 umsetzen. Schon mit 15 Mitgliedern ist die heutige EU nur schwer überschaubar. Die politische Willensbildung ist oft schwierig, denn schon ein einzelner Staat kann alle wichtigen Entscheidungen im Ministerrat durch sein Veto blockieren. Um die Union mit 25 Mitgliedern nicht völlig unregierbar werden zu lassen, einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs nach langen Diskussionen in Nizza (2001) auf grundlegende strukturelle Reformen, um die EU für den Beitritt so vieler neuer Staaten fit zu machen. Trotzdem bleiben bis 2004 noch genügend Probleme zu lösen. In der Agrarpolitik sind die großen EU-Staaten zerstritten: Während Frankreich will, dass die Landwirte weiterhin milliardenschwere Subventionen erhalten, versuchen andere Staaten wie Deutschland und Großbritannien, diese zurückzuschrauben. Sie fürchten größere finanzielle Verpflichtungen, da auch die Landwirtschaft der neuen Staaten auf diese Hilfen bestehen. Vor allem Polen, das größte der neuen Länder, besteht darauf, die Landwirtschaft als wichtigen Erwerbszweig besonders zu fördern. Nicht alle haben es geschafft Wenn dann im Jahr 2004 die "Union der 25" Wirklichkeit wird, können sich die Politiker in Brüssel noch lange nicht zurücklehnen. Auch Bulgarien und Rumänien hoffen auf einen baldigen Beitritt zur Europäischen Union. Eigentlich wollten sie gemeinsam mit ihren Nachbarn das europäische Haus beziehen, doch die wirtschaftliche Lage der Länder schien der Kommission noch nicht stabil genug - jetzt müssen sie noch ein paar Jahre warten. Weitaus länger werden sicherlich die Balkanstaaten brauchen, doch auch sie sind Aspiranten für eine Aufnahme in die Union, zumindest mittelfristig. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob auch die Türkei zu Europa gehört. Zwar macht sie sich große Hoffnungen, doch in der Union gibt es keinen richtigen Willen, das Land beitreten zu lassen. Mit Valéry Giscard d'Estaing, Präsident des "Konvents zur Zukunft Europas", sprach sich im November 2002 erstmals ein hoher Amtsträger sehr deutlich gegen eine Aufnahme des Landes aus, was nach den Wahlen in der Türkei eine größere Diskussion auslöste. In jedem Fall wird die Erweiterung 2004 ein großer Schritt für die europäische Integration. Die Europäische Union überträgt ihr Erfolgsmodell erstmals auf osteuropäische Staaten. Die ehemaligen Ostblockstaaten treten in eine Gemeinschaft ein, in der ihnen Frieden, Menschenrechte, soziale und politische Stabilität garantiert sind. Am 9. Mai 1950 schlug der damalige französische Außenminister Robert Schumann in einer nach ihm benannten Erklärung vor, die militärstrategisch wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands und Frankreichs (Kohle und Stahl) einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. So wollte er neues Vertrauen zwischen den "Erbfeinden" schaffen. Andere europäische Staaten lud er ein, sich an dem Vorhaben zu beteiligen. Zwar verfolgten bereits vorher verschiedene Visionäre den Gedanken eines europäischen Zusammenschlusses - so etwa Winston Churchill in seiner "Züricher Rede" (1946) oder der Europa-Kongress von Den Haag (Mai 1948) - doch erst mit der "Schumann-Erklärung" nahm die europäische Einigung Fahrt auf. Kohle und Stahl schmiedeten ehemalige Feinden zusammen Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie die drei Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) den Vertrag zur Gründung der EGKS in Paris. Nach Vorstellung Schumanns sollte die Kooperation in dem zunächst eng begrenzten Rahmen nur die "erste Etappe der europäischen Föderation" sein, die Frieden und Sicherheit in Europa schaffen sollte. Am 23. Juni 1952 trat der Vertrag in Kraft und mit diesem Tage wurde die gesamte Kohle- und Stahlproduktion (daher wird die EGKS auch "Montanunion" genannt) der beteiligten Länder einer "Hohen Behörde" mit Sitz in Luxemburg unterstellt; andere Organe waren der Rat, die Versammlung sowie der Gerichtshof. Wie an den Namen zu erkennen ist, gehen die heute existierende EU-Strukturen bereits auf die EGKS zurück. Noch im gleichen Jahr wurde der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Zeitgleich zur EVG wollte man außerdem eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) gründen, die u. a. die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren sollte. Allerdings konnte man sich nicht darauf verständigen, in welchem Umfang die nationale Souveränität an die EPG abgetreten werden sollte. Daher scheiterte die EVG in der französischen Nationalversammlung (August 1954) und das Vorhaben wurde vorerst aufgegeben. "Kerneuropas" Kommissionen Zu diesem Zeitpunkt existierten bereits einige europäische Institutionen: Der Europarat, die EGKS, die Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC); außerdem verband die NATO die wichtigsten westeuropäischen Länder in einer schlagkräftigen Verteidigungsgemeinschaft. Das Scheitern der EVG zeigte jedoch, dass Westeuropa noch weit von einer politischen Einigung entfernt war. Doch auf der EGKS-Konferenz von Messina (1./2. Juni 1955) begannen die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten einen weiteren Bauabschnitt des europäischen Hauses: Sie beschlossen, eine Kommission unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak einzusetzen, die mit der Integration zwei weiterer Politikbereiche begann. Römische Verträge Und so kam es, dass am 25. März 1957 die Außenminister "Kerneuropas" die so genannten Römischen Verträge unterzeichneten: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) wurden damit gegründet; der bis dahin wichtigste Schritt zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der Mitglieder. EWG, Euratom und EGKS Die EWG, deren Kernstück eine Zollunion war, sollte "die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" schaffen, so die Präambel; EURATOM kontrollierte und koordinierte die zivile Atomwirtschaft der Mitglieder. Die Struktur der EWG-Organe orientierte sich an der EGKS: Im Ministerrat stimmte man die gemeinsame Wirtschaftspolitik aufeinander ab und das Europäische Parlament hatte begrenzte Beratungs- und Kontrollbefugnisse inne. Parlament und Gerichtshof waren dabei für die drei Gemeinschaften - EWG, Euratom und EGKS - zuständig. Das eigentlich ausführende EWG-Organ war jedoch die aus 17 Mitgliedern bestehende Kommission. Sie sollte sicherstellen, dass der gemeinsame Markt richtig funktioniert und sich weiter entwickelt, sowie darauf achten, dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird. Durch ein Fusionsabkommen vom 8. April 1965 wurden die Organe der drei Gemeinschaften zum 1. Juli 1967 zusammengelegt. Vom Erfolgsmodell EWG zu den Reformdebatten Bereits nach kurzer Zeit stellte sich die EWG als Erfolgsmodell heraus: In mehreren Stufen senkte man die innergemeinschaftlichen Zölle und baute andere Handelshemmnisse ab. Außerdem führte man eine europäische Agrar-Marktordnung ein. Die Industrieproduktion sowie der innergemeinschaftliche Handel und der Warenaustausch mit anderen Ländern wuchsen stetig. Erfolg der EWG Mit dem Erfolg der EWG nahm auch ihre Anziehungskraft auf andere Staaten zu, was sich unter anderem in vielen Beitrittsanträgen niederschlug. Doch erst nachdem der deutsch-französische Freundschaftsvertrag am 22. Februar 1963 unterzeichnet wurde, kam neue Bewegung in den Integrationsprozess. Auf Dauer konnten sich die anderen EWG-Mitgliedsstaaten nicht der deutsch-französischen Absicht entziehen, politisch enger zusammenzuarbeiten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich zum "Motor der europäischen Integration". Vorher musste die EWG aber eine ihrer schwersten Krisen überstehen, als sich Frankreich 1965 weigerte, an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen. Mit der Politik des "leeren Stuhls" wollte es verhindern, dass der Ministerrat wichtige Fragen mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Im so genannten Luxemburger Kompromiss (1966) konnte Frankreich dann seine Position durchsetzen: Seitdem müssen Beschlüsse einstimmig verabschiedet werden, wenn "sehr wichtige Interessen eines oder mehrerer Partner auf dem Spiel" stehen. Neue Aufgaben für die EWG Zu Beginn der 70er Jahre war es das deutsch-französische Gespann, das die Weiterentwicklung der EWG voran trieb. Bundeskanzler Willy Brandt und der französische Staatspräsident Georges Pompidou vereinbarten auf den Gipfelkonferenzen von Den Haag (1969) und Paris (1972) neue Aufgaben für die EWG. Neben der Entwicklung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) rückte nun auch die politische Union wieder ins Blickfeld. Doch während man sich im wirtschaftspolitischen Bereich schnell auf konkrete Vorhaben einigen und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft treten konnte, blieb die Zielsetzung im politischen Bereich eher vage. In Paris entwickelte man außerdem die so genannte Dreierstrategie, die auch in den nachfolgenden Jahrzehnten immer wieder verfolgt wurde. Sie bestand aus der "Vollendung" der Gemeinschaft, aus der "Erweiterung" und aus einer "Vertiefung" in Richtung einer politischen Union; letzteres insbesondere durch die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten außenpolitisch möglichst einheitlich auftreten wollten. 1973 erweiterte sich die EWG zum ersten Mal: Dänemark, Großbritannien und Irland traten der Gemeinschaft bei. 1979 erlebte Europa eine andere Premiere: Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament, von der sich die Anhänger des föderalen Europas einen Legitimationsschub versprachen. In dieser Zeit (1974) entstand auch der Europäische Rat, zu dem sich seitdem die Staats- und Regierungschefs in regelmäßigen Abständen treffen und über zentrale Fragen entscheiden. Trotz zunehmender Verflechtung noch keine politische Union Der Beginn der achtziger Jahre war von einer neuen Reformdiskussion gekennzeichnet, denn trotz zahlreicher Anläufe hatte man es immer noch nicht geschafft, Europa auch politisch zu einigen; die Staats- und Regierungschefs stritten heftig um die Aufgabe der ihnen noch verbliebenen Souveränitätsrechte. Zudem war man sich in der Zielrichtung nicht einig: Einige sprachen sich für einen europäischen Staatenbund, andere für einen europäischen Bundesstaat aus. Nach einer Initiative des damaligen Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher und langwierigen Verhandlungen auf mehreren europäischen Gipfeln, konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EWG in Luxemburg (1985) auf ein weiteres Reformpaket verständigen: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Sie veränderte und ergänzte die Römischen Verträge. Wichtigstes politisches Ziel war dabei die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 Wirklichkeit wurde. 1981 trat Griechenland bei, 1986 folgten Portugal und Spanien. Nach Fall des Vorhangs entsteht eine neue Perspektive Binnenmarkt und Mauerfall begünstigten weitere Reformschritte, die mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht ihren Abschluss fanden. Der Maastricht-Vertrag begründete die Europäische Union (EU), die auf drei Säulen fußt: Der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZJIP). Ein anderes zentrales Vorhaben war, schrittweise eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung - dem Euro - zu schaffen, dessen Stabilität ein Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) überwachen soll. 1995 traten Finnland, Österreich und Schweden bei, somit zählte die Europäische Union nun 15 Mitglieder. Der Vertrag von Amsterdam, am 2. Oktober 1997 unterzeichnet, vertiefte die Union weiter: Man schuf das Amt des "Hohen Vertreters für die GASP", der die EU-Außenpolitik unabhängig vom jeweiligen Ratsvorsitz repräsentieren soll. Außerdem wurden die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik weiter ausgebaut und die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und anderer Organe erweitert. Die Gipfel von Köln und Helsinki (beide 1999) legten den Grundstein für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Diese baut nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter aus, sondern beinhaltet auch, die Aufgaben der 1954 gegründeten Westeuropäische Union (WEU) schrittweise an die EU zu übertragen. Aus 15 werden 25 - Neue Herausforderungen für die EU Mittlerweile steht ein weiteres Reformvorhaben vor seinem Abschluss: Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn osteuropäische Länder. Die hierzu notwendigen institutionellen Voraussetzungen schufen die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Nizza. Dort verabschiedeten sie einen mühsam erkämpften Kompromiss, der die Strukturen der EU reformiert und die Gemeinschaft fit für die Erweiterung machen soll. Doch die Staats- und Regierungschefs konnten sich nur zu einer Minimallösung durchringen. Daher riefen sie auf dem Gipfeltreffen im belgischen Schloss Laeken (2001) den "Konvent zur Zukunft Europas" ins Leben. Unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing nahm der Konvent Ende Februar 2002 seine Arbeit auf und soll bis Mitte 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung sowie weitere Vorschläge zur Gestaltung einer zukünftigen Europäischen Union mit 28 Mitgliedern erarbeiten. Der eiserne Vorhang fällt endgültig Mit dieser fünften Erweiterung wird die Trennung in "Ost" und "West" endgültig der Vergangenheit angehören. Stabilität, Frieden und Menschenrechte - bislang westlich geprägte Werte - können nun in ganz Europa zum Maßstab des Zusammenlebens werden: Die durch die (west-)europäische Integration geschaffene Zone der Sicherheit, Demokratie und Marktwirtschaft in Westeuropa dehnt sich dann bis Tallinn, Riga und Wilna im Baltikum, Warschau, Prag, Budapest in Mitteleuropa, Bukarest und Sofia auf dem Balkan aus. Doch damit ist die EU noch nicht an ihre geografischen Grenzen gestoßen. Nach dem Sturz des letzten europäischen Diktators in Jugoslawien wird in absehbarer Zeit das Thema Südost-Europa auf der Tagesordnung stehen. Mit dem so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mazedonien vom 9. April 2001 ging man bereits einen ersten Schritt in diese Richtung, doch weitere werden folgen müssen. Denn so wie man den osteuropäischen Staaten die europäische Perspektive anbot, müssen auf das EU-Versprechen vor und während des Kosovo-Konflikts 1999 konkrete Taten folgen. Beispielhafte Arbeitsaufträge helfen bei der Erschließung des Textes und der weiteren Arbeit zum Thema. Die in den Internetressourcen angegebenen Websites helfen bei der Informationsrecherche und liefern Anregungen für Diskussionen. Arbeiten Sie zunächst die wichtigsten Aussagen aus dem Basistext und recherchieren Sie gegebenenfalls die Informationen, die Sie für sein Verständnis benötigen. Diskussionsansätze: Welchen Nutzen bringt die Erweiterung den neuen Staaten? Welche Probleme sehen die heutigen EU-Staaten durch die Erweiterung auf sich zukommen? Überwiegen für die heutigen EU-Staaten die Probleme oder die Chancen? Welchen Nutzen ziehen die heutigen EU-Staaten aus der Erweiterung? Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei ist umstritten. Informieren Sie sich über Argumente der Gegner und der Befürworter des Beitritts und diskutieren Sie deren Ansichten. Diskutieren Sie im eigens für den Unterricht eingerichteten Chat einschlägige Fragestellungen: Eine Gruppe der Klasse vertritt die Pro-, die andere die Contra-Seite hinsichtlich der EU-Osterweiterung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

E-Zigaretten

Unterrichtseinheit

Die Türkei, Wales, die Normandie und Teile Kanadas haben kürzlich die Nutzung elektronischer Zigaretten in Gebäuden verboten. Die EU stellt Überlegungen an, diesem Beispiel zu folgen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Sequenz anhand ihrer Kenntnisse über Partikeltheorie entscheiden, ob sie ein Verbot von E-Zigaretten in Gebäuden unterstützen.Aktivisten, die ein EU-weites Verbot unterstützen, behaupten, dass Nikotin aus einer E-Zigarette sowohl zu Herzkrankheiten und Krebs beitragen als auch Gehirnschäden bei sich entwickelnden Föten verursachen könnte. In dieser Einheit entscheiden Schülerinnen und Schüler, ob sie ein Verbot der Nutzung von E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden unterstützen. Sie wenden dabei ihre Kenntnisse zur Partikeltheorie an, um zu entscheiden, ob ausgeatmetes Nikotin Auswirkungen auf sich in der Nähe befindende Menschen hat. Die Unterrichtseinheit besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Lektionen. Bezug zum Lehrplan Wissenschaftliches Arbeiten Entwicklung wissenschaftlichen Denkens: Beurteilung von Risiken sowohl in der praktischen Wissenschaft als auch im weiteren gesellschaftlichen Kontext, einschließlich Wahrnehmung von Risiken in Bezug auf Daten und Folgen. Chemie Struktur, Verbindung und Eigenschaften von Materie: Erinnerung und Erklärung der zentralen Merkmale eines Partikelmodells in Bezug auf Zustände und Veränderung von Materie. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "E-Zigaretten" Der Ablauf der Unterrichtssequenz "E-Zigaretten" ist auf dieser Seite übersichtlich für Sie zusammengestellt. Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit Partikeldiagrammen und lernen, sowohl die Diagramme als auch ihre Kenntnisse zu den Bewegungseigenschaften von Partikeln in unterschiedlichen Zuständen anzuwenden. lernen, Risiken einzuschätzen: Sie wägen Risiken und Nutzen ab, um eine Entscheidung zu treffen. Über das Projekt Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben. Engagement Zeigen Sie Folie 2 der PowerPoint-Präsentation für Lektion 1. Bitten Sie die Schülerinnen und Schüler, paarweise über ihre ersten Reaktionen zu diskutieren - ist das Rauchen von E-Zigaretten sicher? Anschließend zeigen Sie Folie 3 und erklären, wie eine E-Zigarette funktioniert. Sie zeigen Folie 4, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen durch eines der zentralen Bestandteile der meisten E-Zigaretten, Nikotin, darzulegen. Folie 5 bildet das zentrale Problem ab und zeigt auf, dass passives Rauchen Risiken mit sich bringt. Folie 6 gibt einen Überblick darüber, wie Schülerinnen und Schüler wissenschaftliche Beweise in Lektion 1 anwenden und in Lektion 2 Risiken einschätzen, um am Ende eine Entscheidung treffen zu können. Verdeutlichen Sie die Lernziele (Folie 7). Überprüfen Stellen Sie die Hauptaufgabe dieser Lektion vor: Kann Nikotin beim Rauchen von E-Zigaretten Auswirkungen auf Menschen, die sich in der Nähe befinden, haben? (Folie 8). Die Schülerinnen und Schüler lesen die Informationen über das Verhalten von Partikeln in einer E-Zigarettenlösung und das ausgeatmete Aerosol auf SI1. Sie erfahren auch, wie sich Nikotinpartikel ausbreiten. Anschließend arbeiten die Schülerinnen und Schüler alleine an der Übertragung der gelesenen Informationen in Partikeldiagrammen, indem sie die Legenden auf SI2a und SI2b verwenden. Nach Fertigstellung dieser Aufgaben beurteilen die Lernenden gegenseitig ihre Diagramme und schlagen Verbesserungen vor. Überlegungen Stellen Sie die Aufgabe auf Folie 9 vor, bei der die Lernenden entscheiden sollen, ob Menschen, die sich in der Nähe von E-Zigaretten rauchenden Menschen befinden, ebenfalls Nikotin inhalieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen sowohl ihre Partikeldiagramme als auch ihre Kenntnisse zu den Bewegungseigenschaften von Partikeln in unterschiedlichen Zuständen anwenden. Wählen Sie einige Lernende aus, die ihre Antworten mit der Klasse teilen sollen. Ermutigen Sie die Auserwählten, ihre Begründungen darzustellen. Kommen Sie danach zu einer Schlussfolgerung, um die zuvor dargestellte Frage zu beantworten. Die Antwort lautet: Ja. Die beim Rauchen von E-Zigaretten ausgeatmeten Partikel bewegen sich durch Diffusion und haben Auswirkungen auf sich in der Nähe befindende Menschen. Engagement Wiederholen Sie die Problemstellung (Folie 2 der PowerPoint-Präsentation für Lektion 2). Erinnern Sie Ihre Schülerinnen und Schüler an die Beweise aus Lektion 1, dass ausgeatmete Partikel sich auf in der Nähe befindende Menschen auswirken. Bitten Sie um eine Handabstimmung, bei der die Lernenden angeben sollen, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt wählen würden. Zeigen Sie anschließend Folie 3 und Folie 4, um zu verdeutlichen, dass sowohl Risiken als auch Nutzen mit einem Verbot einhergehen und dass es schwierig ist, einen Sinn in Risiken und Nutzen zu finden, ohne die beiden Aspekte zu bestimmen und abzuwägen. Zeigen Sie Folie 5, um darzulegen, wie die Schülerinnen und Schüler die Lektionen 1 und 2 anwenden werden, um mit deren Unterstützung eine Entscheidung zu treffen. Zeigen Sie die Lernziele dieser Lektion (Folie 6). Spielen Die Schülerinnen und Schüler spielen ein Quiz, bei dem sie lernen, Risiken zu bestimmen und abzuwägen (Folie 7-18). Jede Runde veranschaulicht einen Aspekt zur Einschätzung von Risiken. Für Runde 1 zeigen Sie Folie 8. Jede Schülerin und jeder Schüler notiert ihre/seine Antworten auf Schmierpapier. Zeigen Sie dann die Antwort (Folie 9): Die Lernenden sollen sich ihren Punktestand notieren. Merken Sie an, dass Zahlen und Einheiten notwendig sind, um Risiken zu vergleichen (Folie 9). Bitten Sie die Schülerinnen und Schüler, die zentrale Aussage auf SI1 zu notieren. Wiederholen Sie diesen Vorgang für die Runden 2-5 und versichern Sie sich, dass die Lernenden ihr Lernergebnis auf SI1 am Ende jeder Runde notieren. Entscheiden Stellen Sie die nächste Aufgabe vor: Unterstützt du ein EU-Verbot der Nutzung von E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden? (Folie 19). Bitten Sie die Lernenden um Paar- oder Kleingruppenarbeit. Die Schülerinnen und Schüler lesen die Karten über mögliche Risiken und Nutzen eines Verbots (SI2) und entscheiden dann, ob es sich um ein Risiko, einen Nutzen oder um keines von beidem handelt. Sie notieren ihre Entscheidungen auf SI3. Danach folgen Sie weiter den Instruktionen (Folie 19), um Risiken und Nutzen abzuwägen und eine Entscheidung in ihren Gruppen treffen zu können. Die Schülerinnen und Schüler wählen anschließend "mit ihren Füßen", indem sie entscheiden, wo sie sich entlang einer Leiste hinstellen. Das eine Ende des Raums steht für "Ich bin sehr für ein Verbot" und das andere Ende steht für "Ich bin absolut gegen ein Verbot". Erlauben Sie den Schülerinnen und Schüern nicht, in der Mitte zu stehen. Danach könnte eine durch die Lehrkraft geleitete Diskussion oder eine Präsentation und Rechtfertigung der Standpunkte der in Position stehenden Schüler folgen. Dabei soll diese Struktur beachtet werden: Erläutere deine Meinung. Präsentiere deine Beweise (Wissenschaft, Beurteilung des Risikos). Erkläre deine Begründung (Wie unterstützen deine Beweise deine Ansicht?). Die Schülerinnen und Schüler notieren ihre eigenen Antworten auf die Frage, ob sie ein EU-Verbot der Nutzung von E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden unterstützen (Folie 20). Beenden Sie die Aufgabe mit einer weiteren Handabstimmung zu der Frage, ob jemand seine Meinung seit Beginn von Lektion 1 oder 2 geändert hat? Wenn ja, was hat die Schülerin oder den Schüler zum Umdenken veranlasst?

  • Chemie / Natur & Umwelt
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I
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