Bei Online-Angeboten - die Gesetze sprechen von Telemedien - müssen aufgrund des am 1. März 2007 in Kraft getretenen Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, RStV) und des am selben Tag in Kraft getretenen Telemediengesetzes (TMG) in der Regel bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. Beide Gesetze ersetzen die bisherigen Bestimmungen im inzwischen aufgehobenen Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) und im ebenfalls aufgehobenen Teledienstegesetz (TDG).Dies gilt nicht nur für Online-Angebote von Unternehmen, sondern auch für Online-Angebote von Bildungseinrichtungen und sogar für viele private Online-Angebote, einschließlich Newsletter, Blogs, Wikis, Communities usw.Da die Informationspflichten speziell bei Websites häufig im Rahmen einer Rubrik "Impressum" umgesetzt werden, spricht man üblicherweise - terminologisch nicht ganz korrekt - von einer "Impressumspflicht".
Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben sind mehrere Fragestellungen im Bezug auf das jeweilige Angebot von Bedeutung:
Der gesamte Text "Impressumspflicht: Allgemeine gesetzliche Vorgaben" als PDF-Datei zum Herunterladen.Dateigröße: 67 KB
Impressum, Diensteanbieter