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August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Datenschutz: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz, Daten-Striptease

Unterrichtseinheit

In den letzten Wochen rückten die Themen Datenschutz und -sicherheit immer wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dieser Basis-Artikel liefert Ihren Schülerinnen und Schülern nützliche Informationen und regt zu weiteren Recherchen an.Dieses Mal waren es nicht nur staatliche Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben wie das umstrittene BKA-Gesetz, die die Datenschützer auf die Barrikaden riefen: Insbesondere die Abhöraffäre bei der Telekom ließ viele Experten daran zweifeln, ob personenbezogene Daten bei privaten Unternehmen ausreichend geschützt werden. Doch auch der freiwillige und unbekümmerte Daten-Striptease vieler Menschen in den sogenannten sozialen Netzwerken, also Webangeboten wie StudiVZ, beunruhigt die Datenschützer.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Diskussionen rund um Datenschutz und Datensicherheit verstehen. zum bewussten Umgang mit den eigenen Daten angeregt werden. eigene Angaben im Netz überdenken. Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. sich aktiv an der Diskussion zum BKA-Gesetz beteiligen. Thema Datenschutz 2008: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz und freiwilliger Daten-Striptease Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften, IKT Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Telekom-Affäre Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion durch Bekanntwerden der Tatsache, dass die Deutsche Telekom Telefon-Verbindungsdaten ausgewertet hat. Das BKA-Gesetz Diese Seite widmet sich der aktuellen Erweiterung des BKA-Gesetzes, das die Online-Durchsuchung regeln soll. StudiVZ und Co.: Öffentlicher Daten-Striptease Viele Jugendliche geben im Netz alles von sich selbst preis. Sie sollen durch diesen Text und entsprechende Recherchen zum kritischen Umgang sensibilisiert werden. Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold" Ende Mai 2008 deckte "Der Spiegel" auf, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 heimlich die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausgewertet hat, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Das Nachrichtenmagazin berichtete in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2008, Ziel der Spähoperationen "Clipper", "Rheingold" und einiger anderer "Nebenprojekte" sei "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privaten Kontaktpersonen" gewesen. Vorstandschef René Obermann bestätigt Vorgang Der Vorstandvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, bestätigte, dass der Spiegel-Bericht der Wahrheit entspricht. In einer Pressemitteilung betonte er, dass keine Gespräche abgehört wurden - lediglich die Verbindungsdaten, also Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen, seien rechtswidrig genutzt worden. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte René Obermann. Neue Vorwürfe: Affäre weitet sich aus Doch damit nicht genug, "Der Spiegel" berichtete in den folgenden Tagen, dass die Telekom im Jahr 2005 eine Detektei beauftragt haben soll, einen Spion in die Redaktion des Wirtschaftsmagazins "Capital" einzuschleusen. Der "Financial Times Deutschland" liegen eigene Recherchen vor, nach denen die Telekom schon im Jahr 2000 den damaligen Chefreporter der Zeitung, Tasso Enzweiler, bespitzelt haben soll. Und zu allem Überfluss berichtet die "Wirtschaftswoche" am 20. Juni 2008, dass frühere Topmanager verdächtigt werden, Mitte der 1990er Jahre vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Aufklärung gefordert Politiker aller Parteien fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auch der Bundestag beschäftigte sich am 4. Juni 2008 in einer Plenardebatte mit dem Thema. Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße keinen Anlass geben, sie auch nur annähernd zu entschuldigen oder sogar zu rechtfertigen. Allerdings bestehe aus seiner Sicht auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. "Dies ist nicht die Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der Strafverfolgungsbehörden", sagt Gehb. Deswegen sei es völlig fehl am Platz, nach weiteren Gesetzen zu rufen. Angriff auf die Menschenwürde und Verfassungsbruch Gisela Piltz, Innen- und Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnte, dass Datenmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei: "Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet." Sie fühlte sich ganz persönlich an Stasimethoden erinnert, "und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbeiter eingesetzt waren". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, warnt, dass der Begriff "Affäre" den Sachverhalt verharmlose: "Nach Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch, und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persönlichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefreiheit wurde attackiert." Dennoch sei der Telekom-Skandal ein Glücksfall. Denn er könne erhellen, "welche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz nicht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zukommt," so Pau. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was verbirgt sich hinter den Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold"? Welche Daten wurden anscheinend missbraucht? Sucht nach weiteren Hintergründen und aktuellen Entwicklungen im Internet. Wie positionieren sich die verschiedenen Parteien? Skizziert die Standpunkte von CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei anhand des Basistexts und recherchiert die Positionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert die These: Die Telekom-Affäre hat der gesamten Branche massiv geschadet und das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttert. Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt Das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten", kurz: BKA-Gesetz, sorgt bereits seit einiger Zeit für hitzige Debatten. Denn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelungen grundlegend reformieren und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse einräumen, die, so Kritiker, üblicherweise nur Geheimdiensten zustehen. Staat will fremde Festplatten heimlich überwachen Anfang Juni 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf verabschiedete, mit dem sich nun der Bundestag befassten muss. In der öffentlichen Diskussion steht insbesondere die sogenannte Online-Durchsuchung. Darunter versteht man, dass die Sicherheitsbehörden verdeckt auf den Computer einer verdächtigen Personen zugreifen und diesen dann online durchsuchen bzw. überwachen. Der neue Artikel 20k regelt diesen "verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme". Schäuble: Keine neuen Befugnisse für das BKA Im Rahmen der ersten Lesung des BKA-Gesetzes am 20. Juni 2008 betonte der Innenminister, dass Deutschland und Europa in das Fadenkreuz des Netzwerks des internationalen Terrorismus gerückt seien. Daher habe der Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 beschlossen, dem Bundeskriminalamt für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu übertragen. Dies werde durch die Neuregelung des BKA-Gesetzes nun umgesetzt. Das BKA erhalte keine neuen Befugnisse, vielmehr werde ihm nur neue Aufgaben übertragen, die bisher ausschließlich die Polizeien der Länder besaßen. "Wenn man dem Bundeskriminalamt die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr überträgt, dann muss man ihm dafür natürlich auch die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, über die die Länderpolizeien seit 50 Jahren verfügen", so Schäuble. Opposition: Polizei wird Bundessache Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Fraktion, kritisierte, dass die Neuregelung ein Bundeskriminalamt schaffe, das alles könne, was auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann, aber keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliege: "Man bringt hier eine Monsterbehörde auf den Weg." Die Kompetenzen, die die Länderpolizeien in Ausnahmefällen zum Teil haben, sollen jetzt die "tägliche Arbeit des BKA werden". Das verändere die Polizeiarbeit grundsätzlich: "Polizei wird nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache sein. Das schafft eine völlig neue Qualität von Polizeiarbeit", so Wieland. Ex-Innenminister will eventuell vor Bundesverfassungsgericht ziehen Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Innenminister, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes überprüfen zu lassen, wenn der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass insbesondere die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unzureichend seien. Im Gesetz sei auch nicht ausgeschlossen, "dass die Online-Durchsuchung erfolgt, wenn klare Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie den privaten Bereich ausschließlich betrifft", so Baum. Zudem gebe es "noch eine Fülle anderer Punkte", beispielsweise vermische der Gesetzentwurf die Kompetenz zwischen Bund und Ländern, "so dass am Ende nicht mehr ganz klar ist, wer eigentlich zuständig ist." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und es ohne Änderungen durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt wurden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben. "Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen", so Wendt. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was ist eine "Online-Durchsuchung"? Recherchiert den neuen Artikel 20k des BKA-Gesetzes im Internet und stellt seine Kernpunkte zusammen. Mit welchen Argumenten verteidigt Innenminister Schäuble das BKA-Gesetz? Findet ihr sie schlüssig? Warum will Gerhart Baum eventuell gegen die Neuregelung klagen? Schaut euch sein Interview mit dem Deutschlandfunk genau an und fasst seine anderen Bedenken in eigenen Worten zusammen. Nutzer protestieren Im Dezember 2007 traten einige StudiVZ-Nutzer in einen virtuellen Streik: Sie protestierten gegen neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), die der neue Eigentümer des Angebots, die Holtzbrinck-Gruppe, den Nutzern aufzwängen wollte. Nur wer sich den neuen Bedingungen beuge und ihnen bis zum 9. Januar 2008 zustimme, könne die Plattform weiter nutzen, hieß es. Geldquelle personalisierte Werbung Kern der Änderungen war, dass man die Nutzer mit personalisierten Werbeangeboten versorgen - auch per SMS und Instant Messenger - und damit Geld verdienen wollte. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der bei StudiVZ hinterlegten persönlichen Daten an Dritte sei aber nicht beabsichtigt, versicherte Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Allerdings kam StudiVZ den Kritikern ein Stück entgegen und überarbeitete die AGB nochmals - jedoch blieb der Grundsatz erhalten, dass man seine Nutzerdaten für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber suchen nach persönlichen Infos über Bewerber Generell sollte man im Internet keine persönlichen Daten preis geben. Spätestens wenn man sich um einen Job bewirbt, kann sich ein allzu sorgloser Umgang bitter rächen: Denn immer mehr Arbeitgeber suchen im Internet nach Informationen über ihre Job-Bewerber. Eine bereits Ende 2006 durchgeführte Befragung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der "Wirtschaftswoche" unter 300 Entscheidungsträgern aus Personalberatungsgesellschaften ergab, dass damals 28 Prozent diese Möglichkeit genutzt haben. BDU-Sprecher Klaus Reiners: "Das reicht vom ganz normalen Googeln bis zur gezielten Suche in Karrierenetzwerken wie Xing oder in Blogs." Was im Netz steht, wird verwendet - in alle Ewigkeit Auch andere schöpfen aus diesen Quellen. So haben die BILD-Blog-Macher zwei Fälle dokumentiert, in denen Reporter der BILD-Zeitung Informationen und Bilder von verschiedenen Webseiten, unter anderem StudiVZ, genommen und diese in Artikeln verwendet haben. Dabei haben sie keinerlei Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte genommen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zudem davor, dass das Netz nichts vergesse: "Was einmal drin steht, bleibt auch dort, selbst wenn es an der ursprünglichen Stelle gelöscht wird." Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Wogegen haben einige StudiVZ-Nutzer Ende 2007 protestiert? Warum haben sie sich so aufgeregt? In welchen "sozialen Netzwerken" seid ihr Mitglied? Kennt ihr die Datenschutzregeln? Sucht im Internet nach eurem Namen - welche Informationen könnt ihr über euch (oder eventuell eure Namensvetter) finden?

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Mobile Endgeräte im Unterricht: "Bring Your Own Device"

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" mithilfe der Methode "Bring Your Own Device" pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Die Zeichen stehen auf "Bring Your Own Device" Wenn die Schülerinnen und Schüler ab dem Sommer in digitalen Lernumgebungen lernen sollen, stellt sich zuvorderst die Frage, mit welchen Geräten sie dies tun werden. Denn die Schüler-Computer-Relation an den Schulen ist dafür bislang noch zu gering (Schmid & Goertz, 2017, 16). Noch 2014 hatte nur 1 Prozent aller Schulen für jede Klasse einen Klassensatz an Tablet-Computern oder Smartphones. 86 Prozent der Schulen hatten gar keine Klassensätze (forsa, 2014, 8). Wie im Artikel "Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft" aufgezeigt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Schulen bis zum kommenden Sommer nicht mit einer angemessenen IT-Ausstattung versorgt werden. Das überrascht nicht, denn bereits 2016 wies Ties Rabe, Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung, darauf hin, dass sich kein Bundesland eine adäquate Ausstattung mit Tablets, Smartphones oder Rechnern für alle Schüler leisten könne. Deshalb würden sich auch alle Bundesländer mit der Frage beschäftigen, wie die Geräte der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht eingebunden werden könnten (Süddeutsche Zeitung, 2016). Die Zeichen stehen also auf "Bring Your Own Device" (BYOD). Die Schülerinnen und Schüler sollen bald nicht nur mit ihrem eigenen Taschenrechner, sondern zusätzlich auch mit ihrem eigenen mobilen Endgerät im Unterricht lernen. Ökonomisch kann "Bring Your Own Device" die Schulen enorm entlasten. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Geräten in den digitalen Lernumgebungen lernen, müssen die Schulen nicht mehr mit teurer Hard- und Software ausgestattet werden. Ebenfalls entfällt in der Folge auch die aufwändige Hardware-Verwaltung und -Pflege. Doch die meisten Kollegien sind von BYOD aktuell nicht so richtig überzeugt. Noch ist die Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht an den meisten Schulen grundsätzlich verboten (Schmid, Goertz & Behrens, 2017, 37). In einigen Fällen ist sie sogar auf dem gesamten Schulgelände untersagt, was rechtlich allerdings umstritten ist (Lukorai, 2015). BYOD versus Lernmittelfreiheit Wenn sich Schulen gegen BYOD entscheiden, dann hat das häufig auch juristische Gründe. Denn auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen ihre Schülerinnen und Schülern dazu verpflichten, mobile Endgeräte zum Lernen mitzuführen? Doch genau das wäre nötig, wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen sollen. Sie hätten schließlich die Pflicht funktionsfähige Geräte mitzubringen – genauso wie ihre Schulbücher, Hefte und Stifte. In der Folge wären Eltern verpflichtet ihre Kinder mit mobilen Endgeräten auszustatten, diese Geräte instand zu halten, gegebenenfalls zeitnah reparieren zu lassen und im besten Falle ein Ersatzgerät vorrätig zu haben. Dieser Anspruch übersteigt den Eigenanteil an Lernmitteln jedoch deutlich, denn gemäß der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Absatz 5 SchulG (NRW) liegt dieser für allgemein bildende Schulen pro Schuljahr unter 100 Euro. Damit lassen sich keineswegs geeignete mobile Endgeräte kaufen, in Betrieb nehmen und gegebenenfalls instand setzen. In der Regel reicht das Geld lediglich knapp für die benötigten Schulbücher. An diesem Eigenanteil an Lernmitteln orientiert sich auch § 28 Absatz 3 SGB II. Zudem finden bei Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit von ihrem Alter gemäß § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz auch noch regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für die Nachrichtenübermittlung Berücksichtigung, ca. 70 Prozent von 36,56 Euro pro Monat. Sollte BYOD verpflichtend eingeführt werden, so müssten neben dem Eigenanteil der Eltern auch die Grenzen des § 28 Absatz 3 SGB II an die veränderte Situation angepasst werden. Klassenarbeiten und Tests mit dem eigenen Handy Doch nicht nur die finanziellen Probleme stehen einer verbindlichen Einführung von BYOD entgegen. Auch die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen berücksichtigen noch nicht die Nutzung privater mobiler Endgeräte. Bislang reicht das bloße Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels wie zum Beispiel eines Smartphones aus, um eine Prüfungsleistung mit "ungenügend" zu bewerten (VG Karlsruhe, 2011). Das müsste sich im Zuge von BYOD ändern. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen, dann müssten sie diese – analog zu den Regeln für die Verwendung von Taschenrechnern – auch in ihren Prüfungen benutzen dürfen. Doch darauf sind die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen noch nicht ausgelegt. So ist beispielsweise das Anforderungsniveau der Prüfungen bislang noch nicht auf die Nutzung privater mobiler Endgeräte ausgerichtet, denn noch beinhalten die meisten Richtlinien einen reproduktiven Teil. Dieser Teil der Prüfung wäre jedoch überflüssig, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren mobilen Endgeräten sämtliche Mitschriften, Hausarbeiten, Tafelbilder und ergänzende Literatur im Dateiformat mitführen könnten (Niederastroth, 2015, 18). Verhindern ließe sich das Mitführen dieser Dateien nicht. Denn die privaten mobilen Endgeräte dürfen nicht auf verbotene Unterlagen hin durchsucht werden. Die persönlichen Daten in den Handys der Lernenden fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Nur die Staatsanwaltschaft darf hier Einsicht nehmen (Klicksafe, 2017). Aber die Richtlinien müssen im Zuge von BYOD nicht nur darauf ausgelegt werden, dass die Schülerinnen und Schüler alle Materialien in ihre Prüfungen mitbringen. Sie müssen darüber hinaus auch dahin gehend angepasst werden, dass sie sich in Prüfungen untereinander und mit fremden Experten austauschen. Die Kommunikation mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit externen Experten lässt sich schließlich technisch ebenfalls nicht unterbinden. Für den Einsatz von Störsendern gibt es keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen (irights, 2017). Darüber hinaus dürfen die privaten mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler auch nicht im Nachhinein darauf hin überprüft werden, ob sich die Lernenden während einer Prüfung unerlaubt untereinander oder mit Dritten ausgetauscht haben (Klicksafe, 2017). Ausblick Bislang scheint es noch nicht möglich, die Strategie der Kultusministerkonferenz verbindlich mit BYOD umzusetzen. Vorher müssen diverse rechtliche Regelungen an die veränderte Situation angepasst werden. Unter anderem darf mit Spannung auf Richtlinien gewartet werden, die es zulassen, dass die Schülerinnen und Schüler zu ihren Prüfungen Unterlagen mitbringen und sich dort untereinander und mit fremden Experten austauschen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit, das Verbot von Störsendern an Schulen auszuhebeln und die Schülerinnen und Schüler zumindest in Prüfungen mit preiswerten, mobilen Endgeräten der Schule zu versorgen. Anders als Hamburg sieht beispielsweise Nordrhein-Westfalen durchaus die Möglichkeit, die Schulen im notwendigen Umfang mit Endgeräten zu versorgen (CDU/Freie Demokraten, 2017, 15). Oder man verzichtet so wie Frankreich ganz auf BYOD. Dort wird den Schülerinnen und Schülern nicht nur im Unterricht die Nutzung des Handys verboten, sondern in allen Bildungseinrichtungen des Landes (DiePresse, 2017). Demnach lernen die Schülerinnen und Schüler in Frankreich mit Geräten der Schulen. In Deutschland wäre das grundsätzlich auch möglich. Ein Land, das beim Versagen der Banken sofort und unkompliziert 150 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften mit dem Verweis auf die Systemrelevanz der Banken zur Verfügung stellen kann, sollte auch in der Lage sein, seinen Schülerinnen und Schülern ein paar mobile Endgeräte zu kaufen. Die Jugend unseres Landes ist doch deutlich "systemrelevanter" als deren Banken. Allein mit dem Geld, das dem Fiskus bei den Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften entgangen ist, könnte man alle deutschen Schülerinnen und Schüler ein Jahrzehnt lang mit mobilen Endgeräten versorgen.

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Der digitale Erziehungs- und Fürsorgeauftrag

Fachartikel
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Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit dem digitalen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Der Erziehungs- und Fürsorgeauftrag wächst Wenn die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler zum Lernen in digitale Lernumgebungen schicken, dann müssen sie sich dort auch um die Kinder kümmern. Genauso wie in der realen Welt müssen sie sie dort erziehen und schützen. Damit erweitert die Strategie der Kultusministerkonferenz den Erziehungs- und Fürsorgeauftrag der Lehrerinnen und Lehrer deutlich. Cybermobbing Ebenso wie in der realen Welt gehen Kinder und Jugendliche auch in der virtuellen Welt teilweise recht hart miteinander um. Über 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler sind mittlerweile von Cybermobbing betroffen (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 81 f.). Die meisten Lehrerinnen und Lehrer glauben, dass die Anonymität im Internet die Bereitschaft der Jugendlichen fördere, böse und gemein gegenüber anderen zu sein. Auch sei die Umgangssprache zwischen Jugendlichen härter und gewaltbetonter geworden, so die Studie Cyberlife II (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 61). Wie in der realen Welt begegnet man auch in der digitalen Welt Mobbing am besten präventiv. Deshalb bieten die meisten Schulen mittlerweile Workshops zur Mobbing-Prävention und Anti-Gewalt Trainings an (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 56). Darüber hinaus wünschen sich Lehrerinnen und Lehrer ein geeignetes Cybermobbing-Gesetz (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 60), da es ihnen bislang schwer fällt, ihrer digitalen Erziehungs- und Fürsorgepflicht nachzukommen. Das ergibt sich bereits daraus, dass sie sich nicht am Ort des Geschehens befinden sollen. So erlauben beispielsweise nur vier Bundesländer ihren Lehrerinnen und Lehrern die dienstliche Nutzung von Facebook. Alle anderen Bundesländer genehmigen diese nur unter Einschränkungen oder verbieten sie vollständig (Muuß-Merholz & Moje, 2014). Darüber hinaus fällt die digitale Post der Schülerinnen und Schüler unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Wie im Artikel Mobile Endgeräte im Unterricht: Bring Your Own Device beschrieben wurde, darf nur die Staatsanwaltschaft Einsicht in die mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler nehmen. Das erschwert es Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich, Sachverhalte zu klären und Probleme zu lösen. Es stellt sich aber auch ganz allgemein die Frage, wie weit der digitale Erziehungs- und Fürsorgeauftrag geht. Sind Schulen beispielsweise dafür zuständig, wenn sich Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulzeit in selbst gegründeten Klassengruppen, zu denen Lehrerinnen und Lehrer gar keinen Zugang haben, gegenseitig hart angehen, sich mobben oder sexuell belästigen? Im Schulalltag werden solche Probleme immer häufiger an die Pädagogen herangetragen. Im letzten Jahr sind über die Hälfte aller Lehrerinnen und Lehrer mit irgendeiner Form von Cybermobbing in Berührung gekommen. Jeder Zehnte von ihnen sogar regelmäßig (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 47). Es erscheint daher dringend nötig, an dieser Stelle Rechtssicherheit zu gewährleisten, den digitalen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag zu konkretisieren sowie Personal zu schulen und dafür abzustellen. Bislang gibt es nur an 22 Prozent der Schulen einen Anti-Mobbing-Beauftragten. Ein spezielles Unterstützungsteam für die Opfer von Cybermobbing, Cybercrime, Cyberstalking und sexuelle Übergriffe gibt es sogar nur an 12 Prozent der Schulen (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 31). Hier herrscht Handlungsbedarf. Ebenfalls müssen die Eltern mit ins Boot geholt und über diesen Problem-Komplex informiert werden. Bislang klären noch nicht einmal die Hälfte aller Schulen ihre Eltern über Cybermobbing, Cyberstalking, Cybercrime oder Cyber-Grooming auf (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 32), obwohl eine stärkere Zusammenarbeit auch von den Kultusministern erwünscht ist. Exzessiver Medienkonsum Lehrerinnen und Lehrer müssen ihre Schülerinnen und Schüler aber nicht nur vor Schaden durch Dritte bewahren. Sie müssen sie auch davor schützen, dass sie sich selbst schädigen. Laut der Drogenaffinitäts-Studie 2015 wachsen die internet- und computerspielbezogenen Störungen insbesondere in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen stark an (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2016, 9). 2017 warnten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, das Institut für Medizinökonomie & Medizinische Versorgungsforschung und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. in einer gemeinsamen Erklärung davor, dass die Zahl der internetabhängigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen rasant ansteige. Experten gehen mittlerweile von etwa 600.000 Internetabhängigen und 2,5 Millionen problematischen Nutzern in Deutschland aus. Für Marlene Mortler, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, "ist ganz klar: Wir müssen die gesundheitlichen Risiken der Digitalisierung ernst nehmen!" (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2017). Doch mit ihrer digitalen Erziehungs- und Fürsorgepflicht hadern die Schulen bislang noch. Nur 14,8 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer fördern ihre Schülerinnen und Schüler im Bereich der Medienerziehung (Bos, Lorenz, Endberg, Eickelmann, Kammerl & Welling, 2016, 15). Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese 14,8 Lehrkräfte tatsächlich auch den exzessiven Medienkonsum thematisieren, denn dieser Inhalt wird bislang nicht verbindlich vorgegeben (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2016). Erst die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" thematisiert das Suchtproblem (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 17). Ausblick Noch ein halbes Jahr - dann soll die Strategie der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden. Doch anders als bei der Verkehrserziehung, bei der die Kinder behutsam Schritt für Schritt an die Teilnahme am Straßenverkehr herangeführt werden, findet eine solche Vorbereitung auf den Eintritt in die digitale Welt bislang noch nicht statt. Es scheint mehr ein Drahtseilakt – ohne Netz und doppelten Boden – als verantwortungsvolle Pädagogik. Denn der Sprung in die digitale Welt und der Umgang mit digitalen Medien sind nicht ungefährlich: Bei Schülerinnen und Schülern, die süchtig nach Computerspielen sind, konnte beobachtet werden, dass sich ihre schulischen Leistungen mit zunehmender Spielzeit verschlechterten. Ebenso wuchs mit zunehmender Spielzeit ihr Schulabsentismus (Rehbein, Kleimann & Mössle, 2009, 24). "Aus der neurobiologischen Forschung ist bekannt, dass die Nutzung digitaler Medien bei Kindern zu Schädigungen in der Gehirnentwicklung führen kann. Irreversible Schäden können speziell die Reifungsvorgänge des Stirnhirns betreffen und die Sozialisierung der Kinder schwer behindern" (Projekt aufwach(s)en mit digitalen Medien, 2017). Bei Schülerinnen und Schülern, die sich weniger mit digitalen Medien beschäftigen, treten seltener Aufmerksamkeitsstörungen auf. Schülerinnen und Schüler, die nicht so häufig ihr Smartphone nutzen, leiden seltener an Schlafstörungen (Riedel, Buesching & Brand, 2016, 36 f.). "Zu viel Smartphone, zu viel Laptop, zu viel Online erhöht die Wahrscheinlichkeit von Smartphone-Abhängigkeit, reduzierter Aufmerksamkeitsspanne, Vergesslichkeit, Produktivitäts-Einbußen, Ungeduld, Unzufriedenheit und mangelndem Selbstwertgefühl bis hin zu fehlenden emotionalen und sozialen Kompetenzen" (WirtschaftsWoche, 2017). Multitasking-Stress verkürzt die Wahrnehmung und verflacht das Denken. Immer mehr Studien bestätigen die These, dass das Internet die Schülerinnen und Schüler durch konstante Ablenkungen, Unterbrechungen und Reizüberflutungen zu intellektueller Oberflächlichkeit verführt (Fokus, 2010). Zudem beschränken die mobilen Endgeräte die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler schriftlich zu denken. Während die Schülerinnen und Schüler ihre Gedanken auf Papier frei strukturieren, gruppieren und aufschreiben können, setzen ihnen Textverarbeitungs-Programme Grenzen (WirtschaftsWoche, 2017). Opfer von Cybermobbing leiden unter Konzentrationsproblemen, Kopf- oder Magenschmerzen, sind plötzlich verschlossen, ziehen sich in andere Welten zurück und fehlen häufiger im Unterricht (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 49). 14 Prozent aller Cybermobbing-Opfer betäubten ihren Schmerz mit Alkohol oder Tabletten. 20 Prozent von ihnen tragen sich mit Suizidgedanken (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 86).

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