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Der Kaufvertrag am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Kaufvertrag am Beispiel eBay. Viele bunte Websites locken die Besucherinnen und Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerwele der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Nachdem vor einigen Wochen eine Unterrichtseinheit zum Thema Preisbildung am Beispiel eBay bei Lehrer-Online erschienen ist, soll jetzt der Kaufvertrag am Beispiel eBay Thema sein.In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen des Vertragsrechtes, insbesondere des Kaufvertrages, am Beispiel des Online-Auktionshauses eBay kennen. Es werden drei Themenkomplexe aufgearbeitet.Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Schritte bis zum Zustandekommen eines Kaufvertrages laut BGB benennen können. diese Schritte am Beispiel einer Online-Auktion bei eBay nachvollziehen. die Pflichten des Verkäufers und des Käufers aus dem Kaufvertrag kennen lernen. verstehen, dass Sachmangel, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug Formen der Pflichtverletzung darstellen. eine Leistungsstörung am Beispiel des Sachmangels analysieren. E-Commerce boomt Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerweile der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Die Aufgaben a und b lassen sich anhand der AGBs von eBay beantworten. Der Sachverhalt für Aufgabe a ist unter § 2 der AGBs geregelt. Die verbotenen Artikel sind in den AGBs unter § 5 geregelt. Alles, was Recht ist Wer im Internet Geschäfte machen will, muss aufpassen wie ein Luchs. Denn das explosionsartige Wachstum des Online-Shoppings hat für Käufer und Verkäufer gleichermaßen viele Risiken geschaffen. Ein Mausklick an der falschen Stelle kann verheerende Folgen habe, wenn dadurch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, obwohl der Internet-Nutzer das gar nicht wollte. Zur Lösung der Aufgabe 2 benötigen die Schülerinnen und Schüler das BGB. Die Grafik "Verlauf einer Auktion bei eBay" skizziert die wesentlichen Schritte einer Auktion. Im Rahmen der Aufgabe 2 wird lediglich der obere Teil der Grafik (oberhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Bei den eBay-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine Auktion. Dennoch findet der Begriff bei eBay sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Anwendung. In der Unterrichtseinheit wird der Begriff "eBay-Auktion" so verwendet wie er auf den Seiten von eBay definiert ist. Probleme bei der Willenserklärung Susanne M. durchstöbert mal wieder die Seiten von eBay auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen. Sie hat hier schon jede Menge Sachen günstig ersteigert. Auch heute hat sie wieder Glück: Sie findet für ihren geplanten Campingurlaub eine Taschenlampe vom Markenhersteller zu sehr günstigen Konditionen. Die Gebote liegen erst bei 25 Euro. Da die Auktion in vier Stunden ausläuft, bietet Susanne gleich mit und gibt als nächstes Gebot 26 Euro ein. Doch kaum hat sie das Gebot abgegeben, geht das Telefon, so dass sie erst ein-mal unterbrechen muss. Als Susanne M. zwei Stunden später wieder bei eBay hereinschaut, traut sie ihren Augen nicht: Ihr Gebot wird im Internet nicht mit 26 Euro, sondern mit 260 Euro angezeigt. Ihr muss ein Tippfehler unterlaufen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen einer eingegrenzten Recherche auf den Seiten von eBay gezielt nach der Information suchen, ob es ein Recht auf Rückzug des Gebotes gibt. Im Gegensatz zu der Aufgabe 1, bei der die Antworten bereits relativ leicht über die AGBs zu beantworten waren, müssen die Schülerinnen und Schüler hier etwas intensiver suchen und sich daher auch näher mit den eBay-Regeln auseinander setzen. Grundsätzlich ist die Information über die Rücknahme eines Gebotes über die eBay-Hilfe zu erreichen. Die konkrete Linkfolge ist wie folgt: Themen > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebotes oder direkt über http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Diese Aufgabe dient auch dazu, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler über Rechtsgeschäfte im Internet zu stärken. Denn das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die schöne bunte Netzwelt kein Spielplatz ist. Über einen Mausklick oder durch Unaufmerksamkeit können sehr schnell verbindliche Kaufverträge entstehen. Daher lohnt es sich, immer die nötige Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln eines Internetangebots zu studieren, bevor man dort tätig wird. Die Pflichten des Verkäufers Die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist es, die gekaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Doch wie wird im Rechtsleben Eigentum übertragen? Bei der Übertragung des Eigentums handelt es sich um einen neuen Vertrag, einen so genannten Übereignungsvertrag (§929 BGB). Auch der Übereignungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer zustande. Nach der Einigung über die Übereignung muss der Verkäufer die Sache noch übergeben. Die Übergabe ist kein Vertrag, sondern tatsächliches Handeln. Bei der Übergabe hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht. Bei dem Übereignungsvertrag handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft. Die Pflichten des Käufers Auch die Bezahlung des Gegenstandes ist ein Verfügungsgeschäft. Die Beteiligten schließen einen Übereignungsvertrag über die Übereignung des Geldes gemäß § 929 BGB. Hier werden wieder Grafik und Lösungsgrafik benötigt. Im Rahmen der Aufgabe 4 wird der untere Teil der Grafik (unterhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel). die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug). der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug). der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug). Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden: Beispiel für Lieferverzug ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ... Beispiel für Zahlungsverzug ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ... Beispiel für Annahmeverzug ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ... Beispiel für Sachmangel ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ... Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert. Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen. http://www.auktionen-faq.de Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt. Grafik bei ebay-Kaufvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen und meist gut verwendbaren Materialien. Bezüglich der Grafik beim ebay-Kaufvertrag glaube ich aber, dass die Darstellung rechtlich falsch ist. Laut § 10 AGB von ebay macht der Verkäufer den Antrag und die Gebote der Käufer sind Annahmeerklärungen. Ebenso urteilen die Gerichte. MfG Margit Hausmanninger Materialien Super Unterrichtsmaterial, bestens aufbereitet. Ing. Mag. Walter Eberl, M.S.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Regeln der Preisbildung am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die grundlegende Funktionsweise von Märkten und ihre Regeln der Preisbildung kennen. Der elektronische Marktplatz eBay, an dem die dynamische Preisbildung sehr gut veranschaulicht werden kann, wird den meisten Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Sie werden sicher sehr interessiert das Finale einer Auktion am Bildschirm verfolgen.Nicht nur angehende Kaufleute können die Gesetzmäßigkeiten der Preisbildung beim Handeln durchschauen. Auf dem Flohmarkt hat vermutlich schon jeder mal gefeilscht. Komplexere Mechanismen der Preisbildung lassen sich anhand von elektronischen Marktplätzen im Internet analysieren.Bevor der Mechanismus der Preisbildung erarbeitet werden kann, muss klar sein, dass jeder Marktplatz nur dann wirklich funktionieren kann, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich an bestimmte Spielregeln, so genannte Marktordnungen halten. In einem dritten Schritt wird eine konkrete Form der Preisbildung, die Auktion, näher analysiert. Dies erfolgt am Beispiel einer Auktion des Internetauktionshauses eBay.Die Schülerinnen und Schüler sollen Notwendigkeit und Inhalt von Marktordnungen erfassen. die Mechanismen der Preisbildung kennen lernen. ein einfaches Marktgleichgewicht erarbeiten. den Anpassungsmechanismus zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage über den Preis kennen lernen. anhand einer Internetauktion bei eBay eine konkrete Form der Preisbildung analysieren. Der Markt ist der ökonomische Ort, wo Angebot und Nachfrage zusammentreffen, sich die Preise bilden sowie Güter und Dienstleistungen getauscht werden. Neben dem traditionellen Wochenmarkt gibt es eine Vielzahl von Märkten und Marktplätzen, auf denen die unterschiedlichsten Güter und Dienstleistungen gehandelt werden, zum Beispiel Wertpapiere, Kunstgegenstände, Gebrauchtwagen. Die Orte und Funktionsweisen dieser Märkte können sehr unterschiedlich sein. Suchen Sie folgende Internetseiten auf und analysieren Sie, welchen Einfluss Regelsysteme auf die Funktionsweise eines Marktplatzes haben. Punkt 1 Welche Themenkomplexe werden von beiden Marktordnungen geregelt? Punkt 2 Welches Ziel verfolgen die Betreiber beider Marktplätze mit der Aufstellung von Regeln? Punkt 3 Welche Aspekte des Marktgeschehens werden konkret im § 2 Abs. 1 bei eBay und § 7 Abs. 2 und 5 der Radeberger Marktordnung geregelt? Welche Wirkung hätte es auf das Marktgeschehen, wenn diese Regelungen fehlen würden? Bei welchem der beiden Marktplätze hätte das größere Auswirkungen? Punkt 1 Folgende Fragen werden durch die beiden Marktordnungen geregelt: Welcher Art ist der Marktplatz/Markt? Wer darf an diesem Markt teilnehmen und welche Voraussetzungen muss er erfüllen? Was kostet die Inanspruchnahme dieses Marktplatzes? Wer hat die Aufsicht/Leitung des Marktes? Welche Rechte und Pflichten haben Anbieter und Nachfrager? Wie kommt es zum Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage? Punkt 2 Die Betreiber der beiden Marktplätze stellen die Marktordnungen auf, um einen möglichst reibungslosen Marktbetrieb zu gewährleisten. Das beinhaltet insbesondere die Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz. Punkt 3 Würden die beiden Paragraphen fehlen, so bestünde für die Marktteilnehmer die Möglichkeit, ihre Identität zu verschleiern und kurzfristig durch Regelübertretungen oder Betrug Vorteile zu erlangen. Allein die Existenz dieser "Schlupflöcher" könnte das Vertrauen der anderen Marktteilnehmer in das reibungslose Funktionieren des Marktes erschüttern. Insbesondere beim elektronischen Marktplatz eBay hätte das gravierende Folgen. Wenn die Marktteilnehmer auch nur den geringsten Zweifel an der Identität der anderen Marktteilnehmer hätten, würde dieser Marktplatz in sich zusammenbrechen. Anders ist es auf dem Wochenmarkt einer Kleinstadt. Dort würde nicht der komplette Markt in sich zusammenbrechen, da der Kreis der Teilnehmer kleiner ist und regelmäßige Einkaufsbeziehungen entstehen, die es den Marktbesuchern ermöglichen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Dies ist bei dem anonymen Medium Internet und einer sehr großen Teilnehmerzahl nicht möglich. Über das Bewertungssystem bei eBay wird jedoch versucht, so etwas ähnliches wie auf dem Wochenmarkt zu etablieren. Über das Bewertungssystem bei eBay sollen Nutzer Einblick in die Kauferfahrungen anderer erhalten und somit Vertrauen wachsen lassen. Auf dem Radeberger Marktplatz bietet der Apfelbauer Schulz seine Äpfel feil. Die Menge, die er anbietet, richtet sich danach, welche Preise er dafür erzielen kann. Wenn er keine vernünftigen Preise erzielen kann, bietet er grundsätzlich weniger an. Zur Zeit würde er je nach Preis folgende Mengen Äpfel anbieten. Doch die Radeberger Bürger schauen auf den Preis. Nicht jeder ist bereit, hohe Preise für Äpfel zu zahlen. Die Zahlungsbereitschaft der Bürger ist unterschiedlich groß: Organisierte Märkte funktionieren nach bestimmten Regeln, die festlegen, wer an dem Marktplatz teilnehmen kann, wie die Beteiligten miteinander kommunizieren und konkurrieren und wie sich der Preis bildet. Es gibt unterschiedliche Regeln, nach denen die Preisfindung auf einem Marktplatz stattfinden kann. Zwei Faktoren sind dabei von Bedeutung: Erstens kann der Marktpreis einseitig durch eine Marktseite (Nachfrageseite oder Angebotsseite) festgelegt werden oder zweiseitig, also von Nachfrageseite und Angebotsseite gleichzeitig. Zweitens können die Preise statisch durch punktuelle individuelle Entscheidungen des Anbieters oder des Nachfragers festgelegt werden oder in einem dynamischen Prozess gebildet werden. Daraus ergeben sich drei mögliche Formen der Marktpreisbildung Statische Preisbildung Einseitig dynamische Preisbildung Zweiseitig dynamische Preisbildung (Die Tabelle finden Sie auf den Arbeitsblättern) Bei der Aufgabe 6 sollten Sie zur Vorbereitung der Stunde auf jeden Fall vorher eine oder zwei Auktionen auswählen. Um die dynamische Preisbildung überhaupt zeigen zu können, muss die Auktion folgende Voraussetzungen erfüllen: Wählen Sie eine Auktion aus, die ihr Ende genau in der Unterrichtsstunde findet, in der Sie die Aufgabe mit den Schülern bearbeiten möchten. Denn erst nach Beendigung der Auktion wird die vollständige Gebotsübersicht veröffentlicht. Wählen Sie eine Auktion aus, bei der im Minimum 15 Gebote von möglichst vielen verschiedenen Bietern abgegeben worden sind. Dies ist notwendig, damit überhaupt eine ausreichende Zahl an Bietvorgängen ausgewertet werden kann. Es darf sich nicht um eine Privatauktion handeln, da diese die Identität der Bieter verschleiert. Der Anbieter darf nur ein Stück anbieten. Es gibt eBay-Auktionen, bei denen schon ein bis zwei Tage vor Auktionsende 10 Gebote, manchmal sogar über 20 Gebote, vorliegen. Es handelt sich in der Regel um Kult- und Sammlerobjekte. Zu finden sind diese Auktionen beispielsweise unter den Rubriken Fanartikel, Video (es sollte nach Videos mit Kultcharakter gesucht werden), Poster oder CDs. (Beispiel: Matrix-3D-Poster, Artikelnummer: 3329477165). Sollte dann doch keine der Auktionen genau in der Unterrichtsstunde enden, sondern zum Beispiel schon früher beendet sein, so kann man auch bereits abgelaufene Auktionen in der Unterrichtsstunde wieder aufrufen, indem man die Artikelnummer der Auktion in die Suchfunktion bei eBay eingibt. (Eine Grafik plus Mustergrafik mit Tabelle für eine Beispielauktion finden Sie im Download.)

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Unterrichtseinheit

Viele Jugendliche kaufen über eBay und können ihre Erfahrungen in einer Unterrichtsreihe zum Kaufvertragsrecht einbringen. Sie profitieren vom neu erworbenen Wissen - insbesondere, wenn der Handel mal nicht so glatt läuft ...Die fachliche Bedeutung des Leistungsortes in Verträgen ist hoch, besonders im Zusammenhang mit der Beurteilung des Übergangs der Transportgefahr und des Gerichtsstandes. Ob im privaten oder beruflichen Bereich, die Kenntnis über den Erfüllungsort ist mit als Entscheidungskriterium bei Kaufverträgen zu berücksichtigen. Im Ergebnis verlangt die Kenntnis über die Transportgefahr eine Entscheidung darüber, ob der Warenwert eine Transportversicherung nahe legt oder nicht.Die grundsätzlich positive Einstellung gegenüber dem Internetangebot von eBay war durchgängig aus Gesprächen vorheriger Unterrichtstunden zu spüren. Jedoch wurden von einzelnen Schülern auch negative Erlebnisse aus dem eBay-Handel diskutiert. Einsatz der Materialien Bei Unterrichtsgesprächen zeigt sich immer wieder eine positive Einstellung gegenüber dem Internetangebot von eBay. Jedoch berichten einzelne Schüler auch von negativen Erfahrungen mit dem eBay-Handel. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Wohn- oder Geschäftssitz des Warenschuldners als den Leistungsort definieren, an dem die Warenübergabe erfolgt und damit die Gefahr des zufälligen Untergangs beim Versendungskauf unter Privatleuten verbinden. den Wohn- oder Geschäftssitz des Geldschuldners von dem Ort des Gefahrenübergangs trennen. wissen, dass es für die Leistungen (Geld- bzw. Warenschuld) aus dem Kaufvertrag gesetzliche (zum Privat-Privat-Kauf und Verbrauchsgüterkauf) und/oder vertragliche Regelungen bezüglich des Ortes der Erfüllung der Vertragsleistungen geben kann. potentielle Gefahren des E-Commerce am Beispiel des Transportrisikos beim Versendungskauf realisieren. den Verbraucherschutzgedanken des Gesetzgebers im Hinblick auf Verbrauchsgüterkäufe zwischen Verbrauchern und Unternehmen deuten. Informationsquellen aus dem Internet im Hinblick auf den Gehalt und die Glaubwürdigkeit beurteilen. wahrnehmen, dass es für spezielle Problemstellungen der Berücksichtigung mehrerer Informationsquellen bedarf, um zu einem gesicherten Urteil zu gelangen. Auch wenn die eBay-Diskussionsforen qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern enthalten, finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler können im Anschluss an diese Unterrichtsstunden die Qualität der einzelnen Beiträge selbstständig beurteilen. Autor Michael Horstmann Thema Die Bedeutung des Erfüllungsortes beim Gefahrenübergang am Beispiel des Versendungskaufs Fach BWL/Rechnungswesen Zielgruppe kaufmännisch orientierte Bildungsgänge Zeitumfang zwei Unterrichtsstunden Technische Voraussetzung Mindestens ein Computer mit Internetzugang pro Arbeitsgruppe Planung Velaufsplan Bedeutung des Erfüllungsortes Einstieg Ein authentisches Fallbeispiel, das mir ein Schüler schilderte, dient in dieser Stunde als Einstieg, um über die Betroffenheit eine möglichst hohe Motivation für das Thema zu erzielen. Problemdefinition Aus dem Fallbeispiel wird das Problem definiert: Hat der Warenschuldner bereits bei Übergabe des Notebooks an den Transporteur seine Vertragsschuld erfüllt? Erarbeitung in der Gruppe Nun recherchieren die Schülerinnen und Schüler anhand unterschiedlicher Informationsquellen (Schulbuch und Internetseiten) eine Lösung für das Problem. Die Bearbeitung der Problemstellung erfolgt in Gruppenarbeit. Die Gruppen bearbeiten alle die gleiche Problemstellung, jedoch mit verschiedenen Hilfsmitteln. Ergebnissicherung In der Phase der Ergebnissicherung stellt ein Gruppensprecher ein Gruppenergebnis dar. In einem anschließenden Unterrichtsgespräch erhalten die anderen Gruppen die Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, um zum Beispiel das Ergebnis zu ergänzen. Die Lehrkraft gliedert die Informationen im Tafelbild 2. Zur Förderung der Schlüsselqualifikation »Kritisches Denken im Umgang mit Informationen« sind zum Abschluss die verschiedenen Informationsquellen hinsichtlich ihrer Ergiebigkeit und Glaubwürdigkeit zu reflektieren. Dabei ist explizit die Gefahr, dass Schulbuchangaben im Laufe der Zeit ihre Gültigkeit verlieren, hervorzuheben. Erkenntnis: Eine Quelle reicht oft nicht! Die unterschiedlichen Ergebnisse der Gruppenarbeitsphase fördern die Erkenntnis, dass eine Informationsquelle aufgrund der schnellen Änderung und der Komplexität von Sachverhalten oft nicht ausreicht. Prüfung der recherchierten Quelle Die Glaubwürdigkeitsprüfung der recherchierten Quellen dient den Schülerinnen und Schülern einerseits für ihre zukünftige schulische aber auch akademische Laufbahn, beim Schreiben von Facharbeiten oder Referaten, und stärkt andererseits ihre Urteilsfähigkeit im privaten und beruflichen Bereich. Dabei gilt es, Sensibilität für den Gehalt frei zugänglicher Informationen zu entwickeln. Mit der Methode der Schnell-Check-Liste wird ein mögliches Instrument für einen routinemäßigen Einsatz zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Internetseiten angeboten. Erfuellungsort - Material von Michael Horstmann In Ergänzung zu dem sehr guten Material möchte ich auf folgende Internetseite aufmerksam machen: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/faq.htm (Internetauktionen - häufig gestellte Fragen) Dort wird explizit zwischen Erfüllungsort und Gefahrenübergang beim a) Bürgerlichen Kauf und b) Einseitigen Handelskauf unterschieden. Mit freundlichen Grüßen Gundula Gärtner

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Auktionen – eine sinnvolle Art der Preisfindung?

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "Auktionen – eine sinnvolle Art der Preisfindung?" führt die Schülerinnen und Schüler im Kontext des Themenbereichs Wirtschaftspolitik in neue Formen der Versteigerung öffentlicher Güter ein. Angestrebt wird die Erkenntnis, dass offene, transparente und mehrstufige Auktionsformen einstufigen und verdeckten Versteigerungen in vielfacher Hinsicht überlegen sind. Auch wenn man sich dessen im Alltag vermutlich nicht bewusst ist, sind Auktionen inzwischen eine der vorherrschenden Marktformen, die in nahezu allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft die Preisbildung bestimmen. Egal ob bei privaten Onlinebörsen, bei der Versteigerung von Flächen für Offshore-Windanlagen oder der Nachlässe von insolventen Unternehmen bis hin zur Strombörse und zum EU-weiten CO2-Emissionshandel. Fast immer erfolgt die Ermittlung der Marktpreise durch eine Form der Versteigerung. Weltweit immer bedeutsamer wird dabei die Vergabe öffentlicher Güter wie Fischereirechte, Schürfrechte und Luftlanderechte. Alle größeren Investitionsvorhaben müssen in der EU inzwischen EU-weit ausgeschrieben werden. Den Zuschlag erhält der günstigste Anbieter. Auch die Preisermittlung für die Kosten von Klima- und Umweltschutz erfolgt immer stärker im Rahmen von Auktionen, um nicht willkürliche, sondern marktgerechte Kompensationspreise zu ermitteln. Durch die Versteigerung von Emissionsberechtigungen werden die Klimakosten der Unternehmen sichtbar gemacht. Sie legen den Grundstein dafür, dass Firmen diese Kosten nach dem Verursacherprinzip in ihre unternehmerischen Entscheidungen einbeziehen. Kostensteigerungen der Unternehmen aber führen in der Regel zu Preiserhöhungen und zu einem veränderten Verbraucherverhalten. Gleichzeitig eröffnet sich durch die Einnahmen aus den Versteigerungen ein neuer Spielraum für die staatliche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen. Nach aktuellem Stand werden damit Auktionen zu einem zentralen Mechanismus des Kampfes gegen den Klimawandel. Die vorliegende Unterrichtseinheit thematisiert die Auktion, ihre vielfältigen Erscheinungsformen und die neuesten Forschungsergebnisse der Nobelpreisträger Robert B. Wilson und Paul R. Milgrom zu den derzeit vielfach praktizierten simultanen Mehrrundenauktionen. Sie ist auf starke Schülerinnen- und Schüleraktivität angelegt und reicht in mehreren Lernrunden von Textanalysen und Recherchen bis hin zu einer kompletten Projektpräsentation für die staatliche Versteigerung von neuen Solarparkflächen. Die Unterrichtseinheit ist in Zusammenarbeit mit den Lindauer Nobelpreisträgertagungen entstanden, die Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Nachwuchsforschenden die Nobelpreisforschung näherbringen möchte. Die Unterrichtseinheit ergänzt dabei das Materialangebot der Lindauer Mediathek um konkrete Umsetzungsvorschläge für die Unterrichtspraxis in den Sekundarstufen. Weitere Unterrichtseinheiten aus diesem Projekt finden Sie im Themendossier "Nobelpreisforschung im Unterricht" bei Lehrer-Online. Auktionen bestimmen zunehmend unser Leben und Spielen sowohl im privaten Bereich wie auch beim staatlichen Handeln und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung eine Rolle. Ein Grundverständnis von Versteigerungen und der neueren Auktionstheorie scheint daher wünschenswert zur Selbstwirksamkeit in Wirtschaft und Politik. Die Unterrichtseinheit schlägt dabei den Bogen von einfachen Versteigerungen zu den aktuell nationalen und internationalen Versteigerungen von Verschmutzungs- und Mobilfunkrechten bis hin zur Versteigerung von Investitionsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien. Basis dafür ist unter anderem ein Nobel Poster über die Forschungen der Nobelpreisträger Robert Wilson und Paul Milgrom zu den derzeit von vielen Staaten und auch in der EU praktizierten simultanen Mehrrundenauktionen. Die Unterrichtseinheit konfrontiert die Schülerinnen und Schüler in mehreren Lernrunden mit dem Wesen und den Erscheinungsformen von Auktionen, versetzt sie in die Rolle von kaufenden und verkaufenden Personen bei Ebay, bevor sie sich mit den Forschungsergebnissen von Robert Wilson und Paul Milgrom auseinandersetzen und diese in einem Mini-Projekt auf die Konzeptualisierung einer staatlichen Versteigerung von neuen Flächen für Solarparks umsetzen müssen. Die Unterrichtseinheit ist auf starke Schüleraktivität und methodisch variabel angelegt, führt sie doch von Textanalysen und Internetrecherchen bis zu einer kompletten Projektpräsentation. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen Wesen und Arten von Auktionen und verstehen ihre Anwendungsbereiche. erkennen Auktionen als Möglichkeit einer sinnvollen Preisfindung und Ressourcenzuteilung. planen und entwickeln Einrunden- und Mehrrunden-Auktionen selbstständig. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen Abstimmungen und Karteiabfragen durch. entwickeln eine digitale Präsentation. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in einer Gruppe zusammen und unterstützen sich gegenseitig. lösen Konflikte im Team konstruktiv und können mit Kritik umgehen. vertreten ihre eigene Meinung und die des Teams im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II
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