In dem vorliegenden Urteil beschäftigt sich das Landgericht (LG) Hamburg im Kern mit der schwierigen Abgrenzung zwischen einer erlaubnisfreien Benutzung (§ 24 Urheberrechtsgesetz [UrhG]) und der erlaubnispflichtigen Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung (§ 23 UrhG) eines fremden urheberrechtlich geschützten Werkes. Dabei hatte sich das Gericht auch mit dem Spannungsverhältnis von schulischem Bildungsauftrag und urheberrechtlichem Schutz fremder Werke zu befassen. Konkret ging es um Unterrichtsmaterialien, die ein Verlag zu den Harry-Potter-Romanen erstellt hat.Wegen der Komplexität der Entscheidung und ihrer Bedeutung für Lehrkräfte widmet sich der Besprechung des Urteils ein eigener Beitrag in unserer Rubrik "In der Diskussion":
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Urheberrecht, Literarische Werke