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Erzählanregung "Katharina von Bora"

Unterrichtseinheit

Das vorhandene Arbeitsmaterial liefert eine Erzählanregung, durch die das Interesse der Schülerinnen und Schüler dafür geweckt wird, wie Martin Luther gelebt hat und wer die Frau an seiner Seite war. Die Schülerinnen und Schüler lernen Luthers Ehefrau Katharina von Bora kennen, die im Hintergrund des öffentlichen Reformationsgeschehens einen wichtigen Beitrag geleistet hat. Sie erfahren von ihrem Mut, als Nonne aus dem Kloster zu fliehen und der Tatkraft und Entschlossenheit, mit der sie ihre neuen Aufgaben im Hause des Reformators meisterte. Am Ende der Erzählanregung bieten Gesprächsimpulse Anlass für eine thematische Vertiefung in der Klasse. Ein Überblick zum Leben und Wirken Katharina von Boras liefert der Lehrkraft Hintergrundinformationen zur nachfolgenden Erzählanregung. Die erzählten Begebenheiten sind in vier Teile untergliedert und alle Ereignisse sind biografisch belegt. Frei gestaltet sind lediglich die Szenen, in denen sie gebündelt und – so weit wie möglich – in kindgemäßer Sprache vorgestellt werden. Nonnen auf der Flucht Die Erzählung versucht zum einen, das Ringen um die Entscheidung der Nonnen zur Flucht zugänglich zu machen. Zum anderen versucht sie nachzuempfinden, wie viel Mut diese Frauen aufbrachten, sich mit ihrer Flucht auf eine ungewisse Zukunft einzulassen. Entlaufene Nonnen galten damals als ehr- und rechtlos, Beihilfe zu solcher Flucht konnte bis hin zur Todesstrafe geahndet werden. Die weiteren Erzählteile zeigen, wie sich Katharina von Bora den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen eines großen Haushalts stellte, zumal das Wohnhaus der Familie Luther zugleich ein wichtiger Treffpunkt der am Reformationsgeschehen Beteiligten war. Der Erzähltext kann in eine umfangreichere Einheit zu den Ereignissen in Wittenberg in den Jahren 1517-1530 integriert werden. Er eignet sich zum Vorlesen, aber noch besser als Anregung für das eigene freie Erzählen der Lehrkraft. Ausgewählte Abschnitte können auch als Lesetexte für die Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Biografie von Katharina von Bora – von ihrer Kindheit bis zur Eheschließung mit Martin Luther – kennen. bedenken die Glaubensgründe, welche die Nonnen aus Nimbschen zur Flucht aus dem Kloster und damit zum Bruch ihres Klostergelübdes geführt haben. machen sich bewusst, wie wenig Frauen im öffentlichen Geschehen der damaligen Zeit vertreten waren und wie gefährlich es für sie war, eigene und neue Wege zu gehen. entdecken, welche Unterschiede zwischen damals und heute bestehen. stellen Vermutungen an, wie sehr Katharina als Ehefrau Luthers das Wittenberger Reformationsgeschehen mit beeinflusst hat. begegnen in der Erzählung einer Frauengestalt, die auch in mancherlei Bezügen Vorbild für die heutige Zeit sein kann.

  • Religion / Ethik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Tragödie der Antigone: Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtssequenz zur Tragödie der Antigone beinhaltet eine Interpretation des Streitgesprächs zwischen Antigone und Ismene, welche in die heute noch relevante Frage mündet, wann es vertretbar ist, aus Gewissensgründen anders zu handeln als das Gesetz es vorschreibt.Das Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene thematisiert die Fragen: Wann ist es angemessen, gegen geltendes Gesetz und nach dem eigenen Gewissen zu handeln? Wann stimmen in der heutigen Zeit Gesetz und Gewissen nicht überein? In der hier dargestellten Unterrichtsstunde sollen die Argumente Ismenes und Antigones einander gegenübergestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierzu Stellung nehmen und angeben, wie sie sich in Antigones und Ismenes Situation entscheiden würden. Abschließend wird die Frage thematisiert, welche vergleichbaren heutigen Situationen es gibt, und ein Kriterium entwickelt, wann es angemessen ist, wie Antigone gegen das Gesetz zu handeln. Das Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene im Unterricht Die Tragödie der Antigone befasst sich mit dem Fluch über der thebanischen Königsfamilie: Odysseus' Sohn Polyneikes stritt mit dem eigenen Onkel Kreon um die Herrschaft und fiel im Kampf um Theben. Er darf auf Anordnung des Tyrannen Kreons unter Androhung der Todesstrafe nicht bestattet werden. Seine Schwestern Antigone und Ismene diskutieren, ob man Polyneikes gegen den Willen und das Gesetz Kreons beerdigen soll oder nicht. Der Textauszug findet sich zum Beispiel im Lehrwerk "Prima: Gesamtkurs Latein" (Ausgabe A, Lektionstext 30). Für die Behandlung des Streitgesprächs zwischen Antigone und Ismene im Unterricht muss die Bedeutung der antiken Bestattung bewusst sein: Seelen, die nicht begraben wurden, wandelten ewig auf der Erde und gelangten nicht ins Elysium. Didaktische Analyse Eine Beerdigung Polyneikes entspricht laut Antigone dem Willen der Götter. Ismene argumentiert, dass man dem Herrscher zu gehorchen habe. Auch nennt sie verschiedene Schwierigkeiten praktischer Natur. Sie beruft sich auf menschliche Autorität in der Person von Kreon, während Antigone sich auf göttliche Autorität beruft. Es ist durchaus möglich, dass beide Positionen von den Lernenden als überzeugend beurteilt werden – sonst gäbe es ja auch keinen Gewissenskonflikt, welches Gesetz eingehalten werden muss. Die Situation der Antigone und Ismene lässt sich nicht einfach auf die heutige Welt übertragen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen man vom Gewissen her anders handeln sollte als das Gesetz vorschreibt. Es geht also in dieser Unterrichtseinheit um den Umgang mit Autoritäten und mit dem eigenen Gewissen sowie um die Frage der Handhabung von "schlechten" Gesetzen von zweifelhaften Autoritäten und um die Frage, wie man sein Leben leben will. Methodische Analyse Im Einstieg wird ein Bild gezeigt, dass die Problematik verdeutlicht. In der Erarbeitungsphase sollen die Lernenden in Gruppen entweder die Argumente Antigones oder Ismenes herausarbeiten, um so die Argumentation des Textes genauer nachzuvollziehen und auch vergleichend beurteilen zu können. Zur Ergebnissicherung stellt eine je Gruppe ihre Ergebnisse vor, während die andere Gruppe, die an derselben Position gearbeitet hat, ergänzt. Die Lernenden sollen erkennen, dass sich Antigone auf göttliche Autorität beruft, während Ismene sich auf die menschliche Autorität bezieht. In den Vertiefungsphasen beziehen die Lernenden Stellung. Hier wird sich ein gemischtes Meinungsbild ergeben, da beide Positionen nicht völlig verwerflich sind, was die Relevanz und auch die Kontroverse dieses Themas ausmacht. Bei der Sammlung von vergleichbaren Situationen der Gegenwart wird ein Transfer im Sinne eines Lebensweltbezugs hergestellt. Am Ende kann exemplarisch anhand einer möglichen Situation eine Lösung für das Dilemma entwickelt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihre Textkompetenz weiter, indem sie die Argumente von Antigone und Ismene herausarbeiten und die beiden Positionen und ihre Argumente hinsichtlich ihrer Überzeugungskraft vergleichen. erweitern ihre Kulturkompetenz und gelangen zu einem vertieften Textverständnis, indem sie zu dem Konflikt Stellung nehmen und angeben, wie sie in der Situation von Antigone und Ismene handeln würden und indem sie den antiken Textsinn auf vergleichbare Situationen der Gegenwart übertragen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen dem Text und dem im Einstieg präsentierten Bild relevante Informationen, die sie für ihre Arbeit nutzen. bereiten ihre Ergebnisse adressatengerecht auf, indem sie diese in Stichpunkten auf Karten bündeln. stellen ihre Ergebnisse vor. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Gruppen ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre eigene Meinung – sowohl in der Gruppe als auch im Plenum.

  • Latein
  • Sekundarstufe I

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf
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