Sobald die Computer- und Internetnutzung einen wesentlichen Bestandteil des schulischen Angebotes darstellt (Vielzahl von Computern, mehrere Standorte, häufige Nutzung, Nutzung auch außerhalb des Unterrichts), ist es ratsam, die "Spielregeln" zur Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur durch eine Nutzungsordnung zu regeln, die von den Schülerinnen und Schülern sowie - bei Minderjährigen - von deren Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Wenn an einer Schule lediglich eine sehr begrenzte Zahl von Rechnern zur Verfügung gestellt wird (zwei oder drei Computer) und eine Nutzung nur im Rahmen des Unterrichts zu schulischen Zwecken und stets unter Aufsicht des Lehrpersonals erfolgt, kann eine Nutzungsordnung einschließlich der Einwilligungserklärungen von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern entbehrlich sein. Insoweit sind die allgemeinen Regeln der Schulordnung und die schulrechtlich Eingriffsbefugnisse der Lehrkräfte in der Regel ausreichend.
Der Mustertext berücksicht unterschiedliche Nutzungsszenarien (zum Beispiel Computernutzung auch außerhalb des Unterrichts, Schüler erhalten jeweils einen eigenen Benutzernamen mit Passwort) die nicht auf jede Schule zutreffen werden. Er dient daher als "Ausgangspunkt" für eine Nutzungsordnung und muss von Ihnen an die konkreten Gegebenheiten an Ihrer Schule angepasst werden. Dabei helfen Ihnen Fußnoten, die die Bedeutung einzelner Passagen des Mustertextes erläutern und erklären, wo Änderungen vorgenommen oder Passagen gestrichen werden können.
Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler.Dateigröße: 250 KB