Im Rahmen von Online-Angeboten müssen aufgrund des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) in der Regel bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. Dies gilt nicht nur für Websites von Unternehmen, sondern auch für Websites von Schulen und - nach teilweise vertretener Ansicht - sogar für die meisten privaten Websites. Auch auf Schulhomepages und eigenständigen Projekthomepages der Schule müssen daher entsprechende Informationen angegeben werden. Fußnoten im Mustertext helfen Ihnen bei der Anpassung an die konkreten Anforderungen Ihrer Schule. Weiterführende Informationen - etwa dazu, wie das Impressum in die Schulhomepage eingebunden werden muss - finden Sie in den verwandten Beiträgen rechts auf dieser Seite.
Das Musterimpressum für die Schulhomepage einer öffentlichen Schule - einschließlich kurzer Erläuterungen der wesentlichen Abschnitte.Dateigröße: 76 KB
Impressum, Schulhomepage