Die aktuelle Diskussion um eine erneute Reform des Urheberrechtsgesetzes - der so genannte "zweite Korb" - wird vor allem von den Trägern wirtschaftlicher Interessen geprägt. Die Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft wurden und werden dabei bisher nur am Rande berücksichtigt. Ein privilegierter Zugang zu Informationen ist jedoch, für eine zukunftsfähige Wissensgesellschaft, in der die neuen Medien effektiv genutzt werden können, unerlässlich. Schulen ans Netz e. V. setzt sich für die Interessen von Schule und Bildung ein und hat gemeinsam mit dem renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ulrich Sieber ein "Memorandum zur Berücksichtigung der Interessen des Bildungsbereichs bei der Reform des Urheberrechts" veröffentlicht, in dem konkrete Handlungsfelder benannt werden.
Das "Memorandum" zum Download als PDF-Datei. In der vorliegenden aktualisierten Fassung vom 24.02.2005 werden auch die Vorschläge des Referentenetwurfes berücksichtigt und bewertet.Dateigröße: 279 KB
Einsatz neuer Medien darf nicht am Recht scheiternDer Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule ist wichtig, da der sichere Umgang mit ihnen aus gesellschaftlicher Perspektive zunehmend eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellt. Auch sind die neuen Medien in innovativen Unterrichtsszenarien ein wichtiges Werkzeug zur Unterstützung von selbstständigen, schülerorientierten Lernszenarien. Ein sinnvoller Einsatz dieser Technologien, der auch in vielen Lehrplänen verankert ist, setzt allerdings voraus, dass die Lehrerinnen und Lehrer deren Möglichkeiten auch ausschöpfen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Lehrkräfte den Einsatz neuer Medien im Unterricht wegen rechtlicher Unsicherheiten scheuen.
Regelungen oft auch für Juristen unklarDas von Prof. Sieber und Schulen ans Netz e. V. veröffentlichte Memorandum belegt, dass diese Ängste der Lehrkräfte durchaus ihre Berechtigung haben. "Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes bleiben teilweise selbst für Juristen in ihrer Reichweite unklar. Auch wurden im Rahmen der letzten Reform vom September 2003 Probleme übersehen, die einzelne Vorschriften in ihrer praktischen Anwendung leer laufen lassen.", bemängelt Prof. Sieber.
Im Einzelnen weist das Memorandum vor allem auf Folgendes hin:
"Durch einen sinnvollen Einsatz der neuen Medien können wir den Unterricht in Schulen und Universitäten sehr viel effektiver gestalten. Es ist für mich deswegen unverständlich, wenn wir uns einerseits überschlechte Ergebnisse bei den Pisa-Studien wundern, andererseits aber unseren Lehrkräften aufgrund von rechtlichen Unzulänglichkeiten nicht die Möglichkeit geben, einen modernen und medieneffektiven Unterricht zu gestalten.", so Prof. Sieber.