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Fachartikel für Ihren Biologie-Unterricht

Fachartikel

Hier finden Sie fundierte Beiträge zu aktuellen didaktischen Ansätzen, bewährten Methoden und neuen Entwicklungen im Biologie-Unterricht. Die Artikel richten sich an Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und alle, die sich vertieft mit dem Lehren und Lernen von Biologie beschäftigen möchten. Lassen Sie sich inspirieren, entdecken Sie neue Perspektiven und bereichern Sie Ihren Unterricht mit praxisnahen Impulsen und wissenschaftlich fundiertem Hintergrundwissen.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt
  • Fort- und Weiterbildung

Fachartikel für Ihren Mathematik-Unterricht

Fachartikel

Hier finden Sie fundierte Beiträge zu aktuellen didaktischen Ansätzen, bewährten Methoden und neuen Entwicklungen im Mathematik-Unterricht. Die Artikel richten sich an Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und alle, die sich vertieft mit dem Lehren und Lernen von Mathematik beschäftigen möchten. Lassen Sie sich inspirieren, entdecken Sie neue Perspektiven und bereichern Sie Ihren Unterricht mit praxisnahen Impulsen und wissenschaftlich fundiertem Hintergrundwissen.

  • Mathematik / Rechnen & Logik
  • Fort- und Weiterbildung

Fachartikel für Ihren Physik-Unterricht

Fachartikel

Hier finden Sie fundierte Beiträge zu aktuellen didaktischen Ansätzen, bewährten Methoden und neuen Entwicklungen im Physik-Unterricht. Die Artikel richten sich an Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und alle, die sich vertieft mit dem Lehren und Lernen von Physik beschäftigen möchten. Lassen Sie sich inspirieren, entdecken Sie neue Perspektiven und bereichern Sie Ihren Unterricht mit praxisnahen Impulsen und wissenschaftlich fundiertem Hintergrundwissen.

  • Physik / Astronomie
  • Fort- und Weiterbildung

Rechtsfragen aus dem Schul- und Unterrichtsalltag

Dossier

Rechtsfragen aus dem Schul- und Unterrichtsalltag Im schulischen Alltag tun sich häufig rechtliche Fragen auf, zum Beispiel im Hinblick auf den Unterrichtsalltag und das Thema Klassenführung: Wie dürfen Lehrkräfte mit Störenfrieden umgehen, wie verhält es sich mit Schmuck im Sport-Unterricht oder dürfen Lernende während der Unterrichtszeit bei Fridays for Future demonstrieren ? Auch benötigen Lehrkräfte oft rechtliche Informationen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, zum Thema Schulübergänge und Schulwechsel oder zu Klassenfahrten und Unterrichtsgängen (Aufsichtspflicht, Versicherungsfragen , Erste Hilfe und so weiter) . Ebenso wirft die Zusammenarbeit mit Eltern häufig rechtliche Fragen auf, zum Beispiel im Hinblick auf Elternvertretungen und Elternabende. In Zusammenarbeit mit juristischen Partnern bündeln wir auf dieser Seite – sortiert nach verschiedenen Themenschwerpunkten – Schulrechtsfälle und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sowie praxisnahe Informationen und Materialien , die Lehrkräfte in ihrem Unterrichts- und Schulalltag unterstützen sollen. Ziel ist es, ihnen einfache rechtliche Hilfestellungen an die Hand zu geben, mit denen sie unkompliziert im Schulalltag arbeiten können. Haben Sie als Lehrkraft konkrete rechtliche Anliegen aus Ihrer Unterrichtspraxis? Oder sind Sie auf Schulrecht spezialisierte Juristinnen und Juristen auf der Suche nach Plattformen für Ihre Publikationen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere pädagogische Fachredaktion unter redaktion(at)lehrer-online.de. Wir freuen uns stets über neue Autorinnen und Autoren für unsere Themenwelt LO-Recht.

  • Fächerübergreifend
  • Schulrecht

Notfälle Teil 2: Notfälle im Kindesalter

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Im Kindesalter gibt es eine Reihe von Unfällen beziehungsweise Notfällen, die typisch für diese Altersgruppe sind und das Einleiten rascher Maßnahmen erfordern. Um bei Kindernotfällen adäquat zu reagieren, ist es wichtig, anatomische Besonderheiten zu berücksichtigen. In dieser Unterrichtseinheit stehen Lehrkräften eine PowerPoint-Präsentation und unterrichtsbegleitende Arbeitsblätter mit Lösungen zur Verfügung. Zwei Poster dienen als Musterlösungen zu Recherche-Aufträgen oder als zusammenfassende Handouts. Drei interaktive Aufgaben ergänzen die Unterrichtseinheit. Einführung Es gibt eine Reihe von Notfällen , die ein (sehr) schnelles Eingreifen erfordern. Insbesondere bei Kindern besteht eine große Hemmschwelle. Je nach Altersgruppe und Entwicklungsstand kommen unterschiedliche Unfälle zum Tragen: Während beispielsweise für das Säuglingsalter Sturzereignisse typisch sind, treten zwischen dem siebten Lebensmonat und dem vierten Lebensjahr vermehrt Verbrühungen, Fremdkörperaspirationen und Ertrinkungsunfälle auf. Da Säuglinge und (Klein-)Kinder über kein beziehungsweise ein beschränktes Sprachvermögen verfügen und sich je nach Alter teilweise noch nicht verbal äußern können, ist das sichere Erkennen der Symptome sowohl für die Bezugspersonen als auch für Pflegefachpersonen von elementarer Bedeutung. Gleichzeitig zeigt die Unterrichtseinheit auf, was in akuten Notfällen zu unterlassen ist. Themenschwerpunkte in dieser Unterrichtseinheit Den Grundstein für die Unterrichtseinheit bildet eine PowerPoint-Präsentation . Diese wird durch Arbeitsblätter und interaktive Übungen sinnvoll ergänzt. Die Unterrichtseinheit wird durch die Lehrperson moderiert. Zwischenzeitlich bearbeiten die Schülerinnen und Schüler mehrere interaktive Übungen sowie Aufgaben auf insgesamt vier Arbeitsblättern. Zu Beginn setzen sich die Lernenden mit den Besonderheiten im Säuglings- und Kindesalter auseinander. Darauf aufbauend werden verschiedene Notfälle thematisiert, die eingangs durch die Lehrperson anmoderiert und zur Verfestigung der Kenntnisse durch die Auszubildenden in Aufgabenstellungen bearbeitet werden. Die Notfälle sind: Ertrinkungs- und Stromunfälle sowie Krampfanfälle, Pseudokrupp, Fremdkörperaspiration, Asthma bronchiale, Frakturen im Wachstumsalter, Verbrennungen und Verbrühungen. In einem Rechercheauftrag erarbeiten die Schülerinnen und Schüler wesentliche Inhalte zu den Notfällen "Intoxikationen" und "Bisswunden" . Insgesamt bearbeiten die Lernenden vier zusammenhängende Arbeitsblätter. Die ersten beiden Aufgaben beinhalten die (anatomischen) Besonderheiten im Kindesalter. Weiterhin werden die Notfälle Ertrinkungsunfälle, Fieberkrampf, Vergiftungen, Bisswunden und Asthma bronchiale thematisiert. Die beiden Unfälle "Vergiftungen" und "Bisswunden" werden in einem Rechercheauftrag bearbeitet. Interaktive Übungen Die Lerneinheit wird durch drei interaktive Übungen ergänzt: Übung 1: Die Lernenden finden die häufigsten Notfälle im Kindesalter im Buchstabensalat. Übung 2: Die Schülerinnen und Schüler sortieren die Maßnahmen bei einem akuten Asthmaanfall. Übung 3: Die Lernenden ergänzen die Lücken zu den Verbrennungsgraden. Ein wesentliches Ziel der Unterrichtseinheit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die (anatomischen) Besonderheiten im Säuglings- und Kindesalter kennenlernen. Darauf aufbauend werden die entsprechenden Erste Hilfe Maßnahmen erläutert. Die Lerneinheit ist in drei Teile aufgeteilt: Während sich der erste Teil mit Notfällen im Bereich von Herz, Lunge und Gehirn beschäftigt, geht es in Teil 2 um Unfälle und Notfälle im Kindesalter. Im letzten Teil werden weitere Notfälle wie die Schockformen, Intoxikationen und Erfrierungen thematisiert. In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die Inhalte zu einem Großteil selbstständig. Zu diesem Zweck werden sowohl Arbeitsblätter als auch interaktive Übungen hinzugezogen. Sowohl in Paararbeit als auch in einer Gruppenarbeit haben die Lernenden die Möglichkeit sich auszutauschen. Der Zeitpunkt für den Rechercheauftrag zu den Themenbereichen "Intoxikation" und "Bisswunden" ist variabel und kann von der Lehrperson selbst bestimmt werden. Der zeitliche Rahmen für die Vermittlung der Theorie sollte bei etwa zwei bis drei Unterrichtsstunden liegen. Dies ist unter anderem abhängig von dem Zeitbedarf für eine ausführliche (Internet-)recherche, die Präsentation sowie das Rollenspiel. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nennen typische Notfälle im Kindesalter. kennen entsprechende Erste Hilfe Maßnahmen. kennen die Schweregrade eines Pseudo-Krupp-Anfalls. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihr Wissen selbstständig anhand interaktiver Übungen. erarbeiten sich Lerninhalte mittels interaktiver Übungen. sind in der Lage im Rahmen der Gruppenarbeit wissenschaftliche Quellen im Internet ausfindig zu machen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Ergebnisse im Plenum und geben sich gegenseitig konstruktives Feedback. erarbeiten gemeinschaftlich ein Rollenspiel. arbeiten effektiv und kooperativ in Paararbeit zusammen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Kein Schulverweis auf Zuruf: Warum Eltern keine Disziplinarmaßnahmen…

Fall des Monats

Was passiert, wenn Eltern Disziplinarmaßnahmen "bestellen" wollen und warum Schulen pädagogisch entscheiden dürfen (und müssen), statt dem Druck von außen nachzugeben. Ein aktueller Schulrechtsfall aus NRW zeigt, wo die Grenzen elterlicher Einflussnahme liegen und was Lehrkräfte über ihr pädagogisches Ermessen wissen sollten. Münster/Berlin. Weder Eltern noch Mitschülerinnen oder Mitschüler haben einen subjektiven Anspruch darauf, dass die Schule bestimmte Ordnungsmaßnahmen gegen andere Schülerinnen oder Schüler erlässt. Dies entschied am 10. Juli 2025 (AZ: 19 B 217/25) das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Es liegt im pädagogischen Ermessen der Schule, wie auf Pflichtverletzungen reagiert wird – und zwar ohne "Bestellwünsche" Dritter, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de . Belästigung eines Schülers – Suspendierung erzwingbar? Im Januar 2025 berührte in der Umkleidekabine eines Gymnasiums ein Schüler einen Klassenkameraden unangemessen. Die Eltern des betroffenen Schülers forderten daraufhin weitreichende Maßnahmen – unter anderem die Entlassung oder zumindest Versetzung des anderen Schülers in eine Parallelklasse. Die Schule hingegen reagierte mit abgestuften Maßnahmen: temporärer Ausschluss vom Unterricht, ein schriftliches Entschuldigungsschreiben, sozialpädagogische Begleitung und ein Reflexionstagebuch zum Thema Kinderrechte. Die Eltern gaben sich damit nicht zufrieden und klagten auf weitergehende schulische Sanktionen – ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Aachen und nun auch vor dem OVG NRW. Schulrecht: Pädagogisches Ermessen statt elterlicher Einflussnahme Das Oberverwaltungsgericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass §53 SchulG NRW der Schule ein weites Ermessen bei schulischen Ordnungsmaßnahmen einräumt. Die Regelung diene primär der Aufrechterhaltung des geordneten Schulbetriebs und dem Schutz von Personen und Sachen – nicht aber individuellen Sanktionswünschen. Weder Eltern noch Mitschülerinnen und Mitschüler hätten ein einklagbares Recht darauf, dass bestimmte Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Wichtig sei auch, dass solche Maßnahmen pädagogisch sinnvoll und verhältnismäßig seien. Die Schule müsse die Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit und den Entwicklungsstand des betreffenden Kindes einbeziehen. Schulordnungsmaßnahmen seien keine Strafen im klassischen Sinne, sondern erzieherische Instrumente – und genau so habe die Schule in diesem Fall gehandelt. Was Lehrkräfte wissen sollten Schulen entscheiden eigenständig über schulische Maßnahmen – auch bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern. Schulordnungsmaßnahmen sind kein "Strafkatalog", sondern pädagogisch begründete Reaktionen. Weder Eltern noch andere Schülerinnen und Schüler haben ein Klagerecht auf bestimmte Sanktionen. Transparenz und Dokumentation der Maßnahmen stärken die Position der Schule im Konfliktfall. Gespräche mit allen Beteiligten und niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. Reflexionstagebuch) können nachhaltiger wirken als reine Strafen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Kein Schulverweis auf Zuruf: Warum Eltern keine Disziplinarmaßnahmen…

Fall des Monats

Was passiert, wenn Eltern Disziplinarmaßnahmen "bestellen" wollen und warum Schulen pädagogisch entscheiden dürfen (und müssen), statt dem Druck von außen nachzugeben. Ein aktueller Schulrechtsfall aus NRW zeigt, wo die Grenzen elterlicher Einflussnahme liegen und was Lehrkräfte über ihr pädagogisches Ermessen wissen sollten. Münster/Berlin. Weder Eltern noch Mitschülerinnen oder Mitschüler haben einen subjektiven Anspruch darauf, dass die Schule bestimmte Ordnungsmaßnahmen gegen andere Schülerinnen oder Schüler erlässt. Dies entschied am 10. Juli 2025 (AZ: 19 B 217/25) das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Es liegt im pädagogischen Ermessen der Schule, wie auf Pflichtverletzungen reagiert wird – und zwar ohne "Bestellwünsche" Dritter, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de . Belästigung eines Schülers – Suspendierung erzwingbar? Im Januar 2025 berührte in der Umkleidekabine eines Gymnasiums ein Schüler einen Klassenkameraden unangemessen. Die Eltern des betroffenen Schülers forderten daraufhin weitreichende Maßnahmen – unter anderem die Entlassung oder zumindest Versetzung des anderen Schülers in eine Parallelklasse. Die Schule hingegen reagierte mit abgestuften Maßnahmen: temporärer Ausschluss vom Unterricht, ein schriftliches Entschuldigungsschreiben, sozialpädagogische Begleitung und ein Reflexionstagebuch zum Thema Kinderrechte. Die Eltern gaben sich damit nicht zufrieden und klagten auf weitergehende schulische Sanktionen – ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Aachen und nun auch vor dem OVG NRW. Schulrecht: Pädagogisches Ermessen statt elterlicher Einflussnahme Das Oberverwaltungsgericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass §53 SchulG NRW der Schule ein weites Ermessen bei schulischen Ordnungsmaßnahmen einräumt. Die Regelung diene primär der Aufrechterhaltung des geordneten Schulbetriebs und dem Schutz von Personen und Sachen – nicht aber individuellen Sanktionswünschen. Weder Eltern noch Mitschülerinnen und Mitschüler hätten ein einklagbares Recht darauf, dass bestimmte Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Wichtig sei auch, dass solche Maßnahmen pädagogisch sinnvoll und verhältnismäßig seien. Die Schule müsse die Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit und den Entwicklungsstand des betreffenden Kindes einbeziehen. Schulordnungsmaßnahmen seien keine Strafen im klassischen Sinne, sondern erzieherische Instrumente – und genau so habe die Schule in diesem Fall gehandelt. Was Lehrkräfte wissen sollten Schulen entscheiden eigenständig über schulische Maßnahmen – auch bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern. Schulordnungsmaßnahmen sind kein "Strafkatalog", sondern pädagogisch begründete Reaktionen. Weder Eltern noch andere Schülerinnen und Schüler haben ein Klagerecht auf bestimmte Sanktionen. Transparenz und Dokumentation der Maßnahmen stärken die Position der Schule im Konfliktfall. Gespräche mit allen Beteiligten und niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. Reflexionstagebuch) können nachhaltiger wirken als reine Strafen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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