Längst werden Computerspielgeräte im Pocket-Format (zum Beispiel Gameboys) oder Handys mit Spielen mit in die Schule gebracht und avancieren zum "Pausenknüller". Auch in schulischen Internetcafés kann - erlaubt oder nicht - "gedaddelt" werden. Geradezu Kultstatus haben mittlerweile sogenannte LAN-Partys, auf denen die Spielerinnen und Spieler stundenlang einzeln oder in Teams andere Netzspieler antreten. Aber wie gefährlich sind Computerspiele? In welchen Fällen sind sie für Kinder und Jugendliche schädlich oder gar verboten? Gibt es gesetzliche Regeln, die beim öffentlichen Computerspiel in Internetcafés oder auf LAN-Partys beachtet werden müssen? Was können Lehrkräfte zum Schutz der Schülerinnen und Schüler tun und welche Pflichten haben sie?
Die jugendschutzrechtlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit Computerspielen sind in Deutschland so umfassend wie nirgends sonst in Europa. Insbesondere unterliegen die Spielprogramme auf Datenträgern seit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 einer generellen Altersfreigabepflicht. Auch in schulischen Internetcafés müssen zahlreiche Regeln beachtet werden. Insbesondere unterliegen Lehrkräfte und Schulleitung einer umfangreichen Aufsichts- und Überwachungspflicht, deren Nichtbeachtung strafrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Im Falle des Betreibens von Internetcafé-Einrichtungen in Schulen sowie bei LAN-Party-Veranstaltungen in Schulgebäuden sollten daher in Zweifelsfällen frühzeitig rechtliche Informationen darüber eingeholt werden, welche Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf Nutzung durch minderjährige Schülerinnen und Schüler zu ergreifen sind.
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Internetcafé, LAN-Party, Computerspiel, Jugendmedienschutz