Im Rahmen von Online-Angeboten müssen aufgrund des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) in der Regel bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. Dies gilt nicht nur für Websites von Unternehmen, sondern auch für Websites von Schulen und - nach teilweise vertretener Ansicht - sogar für die meisten privaten Websites. Auch auf Schulhomepages und eigenständigen Projekthomepages der Schule müssen daher entsprechende Informationen angegeben werden.Dabei ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Informationspflichten und (zusätzlichen) besonderen Informationspflichten für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote (etwa für Online-Zeitungen).
Fall 1 - Schulhomepage mit SchulzeitungAuf der offiziellen Schulhomepage des in der Trägerschaft des Landkreises Unterfranken stehenden Bayerischen Mustermann-Gymnasiums sind eine Darstellung der Schule, ein Terminplan der schulischen Aktivitäten, Elternbriefe sowie eine halbjährlich erscheinende, von der Schule herausgegebene Online-Zeitung mit Berichten über schulische Aktivitäten (Unterrichtsprojekte, Schüleraustausch, Klassenfahrten) abrufbar.
KurzantwortDer aufgrund der allgemeinen Informationspflichten anzugebende Diensteanbieter der Schulhomepage ist der Landkreis Unterfranken. Neben den allgemeinen Pflichtangaben im Sinne des TDG und MDStV muss hier jedoch zusätzlich ein Verantwortlicher für den Bereich der Schulzeitung benannt werden.
Fall 2 - PrivatschuleDie vom Verein "Private Gymnasien und Wirtschaftsschulen Mustermann e.V." betriebene und als Ersatzschule staatlich genehmigte Wirtschaftsschule Mustermann in Musterhausen betreibt eine dem Fall 1 entsprechende Homepage.
KurzantwortDer aufgrund der allgemeinen Informationspflichten anzugebende Anbieter des Schulhomepage ist der Verein "Private Gymnasien und Wirtschaftschulen Mustermann e.V.". Im Rahmen der allgemeinen Pflichtangaben im Sinne des TDG und MDStV ist die zuständige Aufsichtsbehörde, das Vereinsregister sowie die entsprechende Registernummer anzugeben. Zusätzlich ist ein Verantwortlicher für den Bereich der Schulzeitung zu benennen.
Erläuterung der Beispielfällen, insbesondere zu:
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