Nachdem Anfang März 2006 auf den Handys von Schülerinnen und Schülern einer bayerischen Schule illegale Inhalte gefunden wurden, hat das Kultusministerium des Freistaats Bayern das bayerische Schulgesetz um das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen an Schulen durch Schülerinnen und Schüler erweitert. Die Debatte um derartige Verbote wird seither bundesweit kontrovers geführt. Dabei hat sich gezeigt, dass es sich um ein deutschlandweites "Jugendphänomen" handelt und die Weiterverbreitung illegaler Inhalte auf Handys in der Regel mittels der Bluetooth-Funktechnik, die Bestandteil moderner Handys ist, oder per MMS (Multimedia Messaging Service) erfolgt. Die Weiterverbreitung per Bluetooth oder MMS hat zur Folge, dass insbesondere auch Lehrkräfte in der Regel nichts vom Austausch der illegalen Inhalte mitbekommen.
Beispiele für konkrete VorfälleFolgende, in der Presse erwähnten Vorfälle seien noch einmal ins Gedächtnis gerufen:
Vor diesem tatsächlichen Hintergrund soll der nachfolgende Beitrag zum einen aufzeigen, welche rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung von Handys oder anderen mobilen Digitalgeräten an Schulen bestehen. Zum anderen soll aber auch beleuchtet werden, welche Möglichkeiten an der Schule nach der aktuellen Gesetzeslage gegeben sind, um Missbräuchen bei der Nutzung mobiler Digitalgeräte durch Schülerinnen und Schüler zu begegnen. Dabei wird unterschieden zwischen den Bereichen
In einer Schlussbetrachtung werden dann Konsequenzen aus den dargestellten einzelnen rechtlichen Gesichtspunkten gezogen und mögliche schulische Maßnahmen aufgezeigt:
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