Worum geht es?Ein Schüler schlug im Sportunterricht mehrfach grundlos auf einen Mitschüler ein. Absprachegemäß nahm ein weiterer Mitschüler die Gewaltaktion mit seinem Handy als Video auf (so genanntes "Happy Slapping"); wobei üblicherweise solche Videos anschließend an andere Kinder und Jugendliche weitergegeben werden. Die zuständige Klassenkonferenz sprach wegen dieses Sachverhaltes einen zehntägigen Unterrichtsausschluss gegen den Schüler aus, welcher die Gewaltaktion initiiert hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin billigte diesen Unterrichtsausschluss ausdrücklich, da derartiges "asoziales" Verhalten im schulischen Umfeld nicht geduldet werden könne. Denn zum Erziehungs- und Bildungsauftrag einer Schule gehöre insbesondere auch, dass den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln ist, dass Konflikte gewaltfrei zu lösen sind und anderen Menschen mit Fairness und Toleranz zu begegnen ist. Würde die Schule aber Sachverhalte wie das Happy Slapping dulden, so büßte sie im Hinblick auf die genannten Ziele ihre Glaubwürdigkeit und ihre Durchsetzungsfähigkeit ein.
Was bedeutet die Entscheidung für den Schulalltag?
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