Die Ergebnisse solcher Untersuchungen können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Weise übermittelt werden, z.B. in Form eines Sachtextes oder eines Vortrages. Die Übermittlungsformen unterscheiden sich also nicht von denen aus den vorausgegangenen Reihen in Klasse 9.
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Der entscheidende Unterschied zu diesen liegt allerdings in der Art der Ermittlungsarbeit dessen, was hier dann präsentiert wird. Während beim Referieren aus vielfältigem Material zu einem bestimmten Sachverhalt ausgewählt und dann übermittelt wird, muss beim Präsentieren - wie es hier verstanden wird - zuerst einmal ein später dann zu übermittelnder Sachverhalt oder Tatbestand geschaffen werden. Die Übermittler haben also zuvor aus eigenem Antrieb oder im Auftrag Untersuchungen angestellt, sind zu Erkenntnissen/Ergebnissen gelangt, die sie nun ihrer Zuhörer- oder Leserschaft übermitteln können. Gänzlich unbekannt sind den Schülern solche Aufgabenstellungen jedoch nicht. In einigen Fächern, in denen sich schon recht frühzeitig Gelegenheiten ergeben, kleinere überschaubare Untersuchungsaufträge zu geben, sind gewiss erste Erfahrungen gesammelt worden. Doch ähnlich wie beim Referieren (siehe S. 24/25) steigen auch hier die Anforderungen so, dass eine intensivere Auseinandersetzung mit diesem Bereich erst in Klasse 10 sinnvoll erscheint.