Redaktion Recht
10.12.2008

Fall des Monats: Einsatz von Medien im Unterricht

Oberstudiendirektor Müller führt im Sprachunterricht Clips von YouTube vor, um den Schülerinnen und Schülern verschiedene Sprachen anschaulicher vermitteln zu können. Ist der Einsatz von Medien im Unterricht bedenkenlos möglich?
 

Oberstudiendirektor Müller unterrichtet Französisch und Spanisch am Albrecht-Dürer-Gymnasium in Donaustein. Um seine Schülerinnen und Schüler mit digitalen Medien vertraut zu machen, setzt Herr Müller im Grund- und Leistungskurs Spanisch Clips von YouTube ein. Er speichert die Kurzfilme auf seinem Rechner und führt sie dann der Klasse vor. In seinem Kollegium berichtet Herr Müller in der Abschlusskonferenz, wie gut sich diese Clips im Unterricht eignen, da sie nach seiner Erfahrung motivierend und authentisch sind und viele Sprechanlässe bieten. Nachdem in der weiteren Diskussion zu den Arbeitsformen im Kollegium Bedenken hinsichtlich der urheberrechtlichen Rechtmäßigkeit der Verwendung der Clips aufkommen, möchte der Rektor des Gymnasiums wissen, ob und in welcher Form mit Medien im Unterricht unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten bedenkenlos gearbeitet werden kann.

 

Kurzantwort (Auszug)

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen grundsätzlich weder vervielfältigt noch öffentlich verwendet werden, soweit keine Genehmigung des Urhebers vorliegt oder einer der im Urheberrechtsgesetz genannten Ausnahmefälle besteht. Privilegiert ist die Verwendung von kleinen Teilen von Werken, einzelnen Artikeln aus Zeitschriften und Büchern beim Unterricht im Klassenverband.

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Mittwoch, 16.05.12
 
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