Redaktion Recht
14.10.2003

Auffindbarkeit und Gestaltung eines Web-Impressums

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 11.9.2003
Az. 29 U 2681/03

Worum geht es?
Im vorliegenden Fall gelangt der Nutzer einer Internetpräsenz zu den nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) und § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) erforderlichen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung über zwei Links. Der erste Link ist mit "Kontakt" benannt und führt den Nutzer zu einer Übersichtseite, über die er dann die Unterseite "Impressum" erreichen kann. Dort befinden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nach den §§ 6 TDG, 10 MDStV. Nach Ansicht der Gerichts entsprechen die gewählten Bezeichnungen der Links als auch die zwei erforderlichen Klicks den Anforderungen von § 6 TDG und § 10 MDStV, wonach die Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein muss.

Was bedeutet die Entscheidung für den Schulalltag?

  • Für die Einbindung der Pflichtinformationen nach § 6 TDG und § 10 MDStV ist es - trotz der Entscheidung des OLG Münchens - im Hinblick auf die insoweit noch uneinheitliche Rechtsprechung weiterhin empfehlenswert, das Impressum der Schulhomepage so zu gestalten, dass die Pflichtinformationen von der Startseite aus mit nicht mehr als einem einzigen Klick über einen Link oder Button abrufbar sind.
  • Der Link auf das Impressum muss mit einer Bezeichnung versehen werden, aus der sich nicht nur für einen fachspezifischen Nutzerkreis, sondern für alle Nutzer ergibt, dass darunter die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen abrufbar sind. Dem entsprechen die üblicherweise verwendeten Begriffe "Kontakt" oder "Impressum".

Download

OLG_Muenchen_11-09-2003.pdf
 

Hintergrundinformationen bei Lehrer-Online

Besucher-Hits
 
Seminare "Recht und digitale Medien"
lo-recht
 
Stichwortverzeichnis
Aktuell
  • Aktuell
    Aktuelle Fälle und Fragestellungen aus dem Bereich Recht & Bildung
Praxis
  • Praxis
    Mustertexte sowie Online-Kurse und Unterrichtsideen zu rechtlichen Themen
 
Impressum | Datenschutz | Über uns | RSS-Feeds | Seite bookmarken:  del.icio.us Yahoo! My Web google Bookmarks Digg Mister Wong OneView MerklisteEmpfehlenDruckenSeitenanfang
Nicht redaktionelle Inhalte nach § 6 TMG von anderen Anbietern als Lehrer-Online werden durch den Namen des Anbieters gekennzeichnet.