Welche urheberrechtlich geschützten Inhalte darf ich ohne die Einwilligung des Urhebers nutzen?
Keine Einwilligung benötigen Sie bei so genannten "gemeinfreien" Werken und in Fällen, die vom Zitatrecht gedeckt sind. Nicht berufen können Sie sich bei der Verwendung auf Websites dagegen auf die Regelungen zur erlaubnisfreien Vervielfältigung zum privaten Gebrauch sowie zur erlaubnisfreien Verwendung im Schulunterricht.