Redaktion Recht
19.02.2002

FAQ Frei verwendbare Inhalte

FAQ - Frage

Welche urheberrechtlich geschützten Inhalte darf ich ohne die Einwilligung des Urhebers nutzen?

KurzantwortKurzantwort

 

Keine Einwilligung benötigen Sie bei so genannten "gemeinfreien" Werken und in Fällen, die vom Zitatrecht gedeckt sind. Nicht berufen können Sie sich bei der Verwendung auf Websites dagegen auf die Regelungen zur erlaubnisfreien Vervielfältigung zum privaten Gebrauch sowie zur erlaubnisfreien Verwendung im Schulunterricht.

Ausführliche Antwort
FAQ-Frei_verwendbare_Inhalte.pdf
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