Flüchtlingsdebatte und Sexismus: Werberat spricht Rügen aus

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veröffentlicht am 30.05.2016

Der Deutsche Werberat hat zwei Unternehmen wegen Gewaltverherrlichung sowie diskriminierender und angsterregender Werbung im Zusammenhang mit Flüchtlingen gerügt. Drei weitere Motive wurden als frauenerniedrigend sowie eines als männerherabwürdigend beanstandet und öffentlich missbilligt.

Als gewaltverherrlichend hat der Werberat die Anzeigen- und Internetwerbung des Augenoptikers BERGER Brillen aus Altenburg in Thüringen gerügt. Das Unternehmen wirbt mit der Abbildung einer Frau mit Maschinengewehr in der Hand unter dem blickfangartig herausgestellten Slogan "Zeit sich zu bewaffnen". Nach Ansicht des Werberats werde durch die Werbemaßnahme zur Gewaltanwendung aufgerufen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten und Entwicklungen mit Blick auf die Flüchtlingsthematik sei ein derart offensiver Gewaltappell gesellschaftlich nicht akzeptabel (Verstoß gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberats). Demgegenüber würden die produktbezogenen Elemente des Werbemotivs - die abgebildete Frau trägt eine Brille und ein vergleichsweise kleingedruckter Zusatz stellt klar, dass man sich mit Brillen des Unternehmens "bewaffnen" solle - in der Wahrnehmung von untergeordneter Bedeutung sein und könnten dem Motiv die gewaltverherrlichende Grundaussage nicht nehmen.

Weitere Rügen

Angsterregende Flyerwerbung für Alarmanlagen
Wegen diskriminierender und angsterregender Werbung wurde auch das Unternehmen EEG Wermann aus Leipzig gerügt. Der Anbieter von Alarmanlagen warb zu Jahresbeginn in einem Flyer mit der Aussage: "Viele neue Mitbürger reisen in unser Land und leider werden uns nicht alle wohlgesonnen sein, darum sollten auch Sie nicht zögern, Ihr Eigentum, Gesundheit oder gar Ihr Leben zu schützen."

"Die Werbung suggeriert absichtlich, dass Flüchtlinge kriminell und gefährlich sind. Solche Firmenpropaganda würdigt Flüchtlinge pauschal herab und stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Standesregeln der Werbewirtschaft dar", sagte eine Sprecherin des 15-köpfigen Expertengremiums, das als Beschwerdeinstanz für Bürger gegen unangemessene Werbung vorgeht. Zusätzlich werde durch die Aussage bei den Umworbenen Angst erzeugt, was gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation verstoße.

Männerherabwürdigende Werbung für Industrie-Tore
Eine weitere Rüge wegen männerherabwürdigender sowie gesellschaftlich nicht akzeptabler Werbung erging gegen das Unternehmen A. Klauert GmbH aus Schönebeck/Elbe (Sachsen-Anhalt). Der Hersteller von Industrietoren zeigt auf seinen Transportern und auch im Firmenprofil auf Facebook einen Mann mit einer deutlich sichtbaren Erektion vor einem der beworbenen Industrie-Tore. Diese Darstellung geht nach der Ansicht des Deutschen Werberats über die Grenzen dessen hinaus, was in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert sei. Zudem werde der Mann auf eine triebhafte Sexualität reduziert und damit herabgewürdigt.

Drei Rügen wegen sexistischer Werbung
Als sexistisch wurde die Plakatwerbung des Unternehmens hager DruckDesign aus Kürten (NRW) gerügt. Der Deutsche Werberat erkannte Verstöße gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen: Mit dem Motiv der Frau ohne Kopf von hinten mit kurzem, hochfliegenden Rock abgelichtet und dem wie tätowiert wirkenden Werbetext auf ihrem Oberschenkel "Drucken können viele, beeindrucken nur wenige!" werde die Frau mit der beworbenen Dienstleistung gleichgesetzt und damit zum Objekt degradiert. Daran ändere auch der daneben stehende Werbetext "Werbung die rockt" nichts.

Ebenfalls als sexistisch rügte der Deutsche Werberat die Fahrzeugwerbung der Pruchnewski-Fliesen-Kamine-Kachelöfen GmbH & Co. KG aus Gotha in Thüringen. Das Unternehmen wirbt auf seinem Firmenwagen unter dem Slogan "(Fliesen-)Design ohne Grenzen" mit der Abbildung eines lasziv posierenden weiblichen Modells in Dessous und halterlosen Strümpfen. Nach Ansicht des Gremiums würden Frauen durch das Motiv ausschließlich auf ihr körperliches Erscheinungsbild reduziert. In Verbindung mit dem Slogan werde zudem die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen nahegelegt.

Der Deutsche Werberat beanstandete auch eine Werbung, die der Elektronik-Anbieter TECHNIKdirekt aus Würzburg per Newsletter versandte. Beworben wurden runde Lautsprecher mit der Abbildung einer in knapper und aufreizender Unterwäsche auf einem Sofa liegenden Frau. Ein Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung, so urteilte der Deutsche Werberat, denn auch hier würden Frauen auf ihre Sexualität reduziert. Der dazu verwendete Slogan "mehr als nur scharfe Kurven" verstärke diesen Eindruck zusätzlich.

Grenzüberschreitungen dieser Art nicht die Regel
"Den Werberat beschäftigen aktuelle gesellschaftliche Themen, die in der Werbung aufgegriffen werden wie beispielsweise die Flüchtlingsdebatte aber auch Erotik und Sexualität", stellt Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, fest. Grundsätzlich gelte es aber zu berücksichtigen, dass Grenzüberschreitungen dieser Art nicht die Regel, sondern die extreme Ausnahme sind. "Dies kann jeder bestätigen, der mit offenen Augen die täglich in Deutschland gezeigte Werbung beobachtet."