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Personalabrechnung mit Excel

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Unterrichtsreihe selbstständig eine Personalabrechnung vornehmen. Dabei gehen sie schrittweise vor.Die Personalabrechnung für die Angestellten der Pilgrim Papiergroßhandlung GmbH ist eine Lernaufgabe, die fächerübergreifend betriebswirtschaftliche Kenntnisse und informationsverarbeitende Fertigkeiten miteinander verbindet. Wie in der Praxis üblich, werden nur Kenntnisse vermittelt, die für die Lösung des Problems notwendig sind. Eine Vertiefung und Sicherung der Lerninhalte können durch die Bearbeitung der Personalabrechung für vier weitere Angestellte des Modellunternehmens erfolgen.Die Schülerinnen und Schüler müssen keine Vorkenntnisse in Excel besitzen. Die Personalabrechnung kann auch als Einführung in Excel genutzt werden. Dann ist es jedoch notwendig, zusätzliches Informationsmaterial oder Hilfestellungen durch die Lehrperson zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der durchzuführenden Unterrichtsstunden steigt in diesem Fall entsprechend. Die Unterrichtsreihe bezieht sich jedoch auf eine Lerngruppe mit Vorkenntnissen. Ablauf und Einsatz der Materialien Die Unterrichtsreihe "Personalabrechnung mit Excel" besteht aus zwei Unterrichtseinheiten: Beide Einheiten sind jeweils für 90 Minuten konzipiert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Fächern Informationswirtschaft, Bürowirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung Fächerspezifische Lernziele erreichen. Medien- und Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Prinzipien des selbstständigen Arbeitens aneignen, indem sie wesentliche Informationen aus dem Personalstammblatt an die richtigen Stellen des Abrechnungsformulars übertragen. bei der Organisation ihrer eigenen Lernprozesse an Selbstständigkeit gewinnen. ihre Präsentations- und Kommunikationsfähigkeit fördern, indem sie ihre Ergebnisse dem Plenum vorstellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Partnerarbeit lernen, Aufgaben gemeinsam zu diskutieren und zu lösen und somit ihre Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft stärken. ihre Fähigkeiten im Bereich des sozialen Lernens erweitern, indem sie sich durch gegenseitiges Erklären und Helfen bei der Bewältigung der gestellten Aufgaben unterstützen. Thema Personalabrechnung mit Excel Autor Gisela Speicher Fach Informationswirtschaft, Bürowirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Datenverarbeitung Zielgruppe Jahrgangsstufe 11 und 12 des Berufskollegs Zeitraum 4 Schulstunden Technische Voraussetzungen Computer mit Internetzugang und Excel 2003 Planung Verlaufsplan: Personalabrechnung mit Excel Der Einstieg Die erste Unterrichtseinheit beinhaltet die selbstständige Anwendung von Formatierungen, Rechnen mit Zellbezügen und die WENN-Funktion. Zunächst zeigt die Lehrkraft die Gehaltsabrechnung der fiktiven Mitarbeiterin Karin König. Eingetragen sind hier das Bruttogehalt und der Netto-Auszahlungsbetrag. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die gesetzlichen Abzüge zu berechnen sind. Phase 1: Erarbeitung und Ergebnissicherung In einem ersten Schritt übertragen die Lernenden die für die Gehaltsabrechnung relevanten Daten aus dem Personalstammblatt von Frau König in ein bereits vorhandenes Excel-Tabellenblatt. Anschließend informieren sie sich im Internet mithilfe des Lohnsteuerrechners über die Höhe der Beiträge zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag sowie zur Kirchensteuer und tragen diese in die Gehaltsabrechnung ein. Sie berechnen die Sozialversicherungsbeiträge ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Summe der gesetzlichen Abzüge und den Netto-Auszahlungsbetrag. Zum Abschluss der ersten Erarbeitungsphase präsentiert eine Schülerin oder ein Schüler die Ergebnisse. Phase 2: Erarbeitung und Transfer Zu Beginn der zweiten Erarbeitungsphase macht die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam, dass die errechneten Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung möglicherweise fehlerhaft sein können. Daraufhin berechnen die Lernenden die Sozialversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen mithilfe der WENN-Funktion. Um die Lerninhalte zu sichern, bearbeiten die Schülerinnen und Schüler weitere Gehaltsabrechnungen für andere Mitarbeiter der Pilgrim GmbH unter Berücksichtigung einer übertariflichen Zulage, eines Steuerfreibetrages sowie der Sparrate und des Arbeitgeberanteils zur Vermögenswirksamen Leistung. Zum Abschluss erstellen sie in einer Klassenarbeit die Gehaltsabrechnung für den Mitarbeiter Alexander Adams. Arbeiten mit VERWEIS und SVERWEIS Die zweite Unterrichtseinheit hat das Arbeiten mit verschiedenen Tabellenblättern mittels SVERWEIS zum Inhalt. Sollten diese Lerninhalte neu sein, können die Schülerinnen und Schüler auf die Informationsblätter zum VERWEIS und zum SVERWEIS zurückgreifen. Hier ist die Unterstützung durch die Lehrperson eventuell nötig, da die Informationen sich nur auf das Notwendigste beschränken. Der Einstieg Die Schülerinnen und Schüler erkennen mithilfe eines aktuellen Zeitungsartikels, dass sich die Beiträge zur Sozialversicherung ändern. Daraufhin nennen sie Daten innerhalb der Gehaltsabrechnung von Frau König, die sich ändern können (Bewegungsdaten). Die Lehrkraft verweist abschließend auf die Möglichkeit, diese Daten auf einem gesonderten Tabellenblatt zu führen. Handelsblatt: FDP will Gesundheitsfonds wieder abschaffen Dieser Zeitungsartikel kann als Beispiel dienen, um den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, dass sich die Beiträge zur Sozialversicherung ändern können. Phase 1: Erarbeitung und Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler legen für das Bruttogehalt aller Mitarbeiter ein eigenes Tabellenblatt an und ersetzen die Konstante in der Verdienstabrechnung von Frau König durch einen Verweis auf das entsprechende Tabellenblatt sowie auf das Datenfeld, in dem die benötigte Information zu finden ist. Anschließend suchen sie nach weiteren Bewegungsdaten innerhalb der Verdienstabrechnung. Dann legen sie für die Bankverbindung, die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungssätze sowie für die Beitragsbemessungsgrenzen eigene Tabellenblätter an und setzen den Verweis auf diese Daten an der richtigen Stelle in der Gehaltsabrechnung ein. Zum Abschluss dieser Phase präsentiert eine Schülerin oder ein Schüler die Ergebnisse. Phase 2: Erarbeitung und Transfer Die Schülerinnen und Schüler greifen mittels SVERWEIS gezielt auf das Bruttogehalt von Frau König in der Tabelle auf dem Tabellenblatt "Brutto" zu und setzen den SVERWEIS zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ein. Nach der Präsentation der Ergebnisse fassen die Schülerinnen und Schüler das Erarbeitete zusammen und erläutern anschließend die Vorteile des SVERWEIS. Die Schüler und Schülerinnen Formatierungsmöglichkeiten unter Excel anwenden, um die Übersichtlichkeit des Formulars zu verbessern. Begriffe wie Rechenzeichen, Formel, relativer Zellbezug, relative Adressierung definieren und Konstanten und relative Zellbezüge in Formeln anwenden. mithilfe einer Lohnsteuertabelle beziehungsweise mithilfe des Internets die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer ermitteln. Begriffe wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung sowie Beitragsbemessungsgrenze definieren und sich mittels Internet über die aktuellen Beitragssätze informieren. die WENN-Funktion anwenden, wenn Fallunterscheidungen notwendig sind. den SVERWEIS nutzen, um gezielt Informationen aus einem Tabellenblatt zu suchen.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Sekundarstufe II

Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" wie geplant pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in digitalen Lernumgebungen lernen sollen. Die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts sollen ab dann (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Kultusministerkonferenz, 2016, 15 ff.). Das finden die meisten Deutschen auch gut so. 63 Prozent der Deutschen wünschen sich, dass Schülerinnen und Schüler mindestens ein Drittel der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen. 25 Prozent sprechen sich sogar dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler mindestens die Hälfte der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen (Wößmann, Lergetporer, Grewenig, Kugler & Werner, 2017, 21 ff.). Kommunen sind klamm Um in digitalen Lernumgebungen wie zum Beispiel dem nordrheinwestfälischen LOGINEO lernen zu können, benötigen die Schülerinnen und Schüler Geräte. Fraglich ist, woher diese Geräte kommen werden. Eigentlich sind hier die Kommunen in der Pflicht. Ihnen obliegt die Sachaufwandsträgerschaft für die Schulen, also unter anderem die Bereitstellung der Schulgebäude und eine den Lehrplänen entsprechende Ausstattung der Schulen. Doch fällt es immer mehr Kommunen schwer, diese Aufgabe zu erfüllen. Fast jede zweite Kommune geht davon aus, dass sie in Zukunft ein Haushaltssicherungskonzept benötigt. Ein Viertel aller Kommunen geht davon aus, dass sie ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tilgen können (Ernst & Young, 2017, 13 ff.). Dies wirkt sich auch auf die Investitionen in die Schulen aus: Wurden 1995 noch 45 Prozent der kommunalen Gesamtausgaben in Schulgebäude investiert, waren dies 2015 nur noch 25 Prozent. Kommunale Kämmerer schätzen den bundesweiten Investitionsstau auf 34 Milliarden Euro (Brand & Steinbrecher, 2016, 1). Bund will helfen, darf aber nicht Eigentlich könnte hier der Bund aushelfen. Er hat in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen genügend Geld. Jedoch darf er den Kommunen hier wegen des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern nicht helfen. Gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz dies nicht anders vorsieht. Nach Artikel 104b, Absatz 1 des Grundgesetzes darf der Bund Ländern und Gemeinden nur dort Finanzhilfen gewähren, wo ihm das Grundgesetz Gesetzgebungsbefugnis verleiht. Dies ist im Bereich der Schulbildung nicht der Fall, denn Bildung ist Ländersache. DigitalPakt#D Eine Ausnahme könne jedoch im Bereich der digitalen Bildung gemacht werden, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Herbst 2016: Artikel 91c des Grundgesetzes gestatte eine Kooperation von Bund und Ländern im digitalen Bereich – und nur dort. (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2016). Deshalb kündigte Wanka vor über einem Jahr an, dass der Bund einen "DigitalPakt#D" ins Leben rufen und bis 2021 fünf Milliarden Euro in die schulische IT-Ausstattung, Breitbandanbindung und WLAN investieren wolle, nicht jedoch für die Geräte der Schülerinnen und Schüler. Diese sollen die Länder finanzieren. Das Geld für den "DigitalPakt#D" solle in den Koalitionsverhandlungen eingeworben werden. Das ist bislang noch nicht geschehen – konnte noch nicht geschehen. Wo ist der politische Wille? Fraglich ist jedoch, ob die Politik das Geld wirklich investieren will: Zum einen sind die Mittel bislang noch nicht im vorläufigen Haushalt 2018 vorgesehen (Munzinger, 2017; SPD-Bundestagsfraktion, 2017). Zum anderen ist es der Politik seit dem Herbst 2016, als Johanna Wanka die 5 Milliarden Euro in Aussicht stellte, nicht gelungen, nur einen Schritt weiterzukommen. Eigentlich hatten die Länder und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam Eckpunkte für die Umsetzung der Strategie erarbeitet. Diese sollten am 1. Juni 2017 gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Doch kurz vor diesem Termin sagte das BMBF nicht nur seine eigene Teilnahme ab, sondern bat zudem darum, den Termin vollständig abzusagen. Diesem Wunsch folgte die Kultusministerkonferenz (KMK) nicht und stellte die Eckpunkte trotzdem vor (Munzinger, 2017). Die Reaktion aus dem BMBF auf diesen Alleingang der KMK ließ nicht lange auf sich warten: Johanna Wanka ließ mitteilen, dass die Eckpunkte nur vorläufig seien. Die KMK solle die Eckpunkte von ihrer Homepage entfernen. Ansonsten halte die Bundesministerin weiterhin an dem Zeitplan fest. Die 5 Milliarden Euro sollen erst nach der Bundestagswahl in den Koalitionsverhandlungen eingeworben werden (Munzinger, 2017). Anschließend schwieg die Bundesministerin. Ein Schreiben der KMK-Präsidentin Susanne Eisenmann beantwortete Johanna Wanka nicht. In dem Schreiben forderte Eisenmann Klarheit bezüglich des weiteren Verfahrens und stellte fest, dass sie ohne Verabschiedung des Eckpunktepapieres keine verlässliche Arbeitsgrundlage sehe. Wanka regte sich erst, als ihr Schweigen sechs Wochen vor der Bundestagswahl publik gemacht wurde. Sie beugte sich dem öffentlichen Druck und telefonierte mit der KMK-Präsidentin. Doch statt konkrete Schritte zu vereinbaren, beschwichtigte sie nur: Sie sei zuversichtlich, dass der Digitalpakt nun doch bis Ende des Jahres zustande kommen werde. Man sei auf einem guten Weg (Handelsblatt, 2017). Ausblick Dass der Digitalpakt nicht bis Ende 2017 zustande gekommen ist, wissen wir heute. Ebenfalls fehlt bis heute die von Susanne Eisenmann geforderte Arbeitsgrundlage. Bis heute werden die 5 Milliarden Euro nicht im vorläufigen Haushalt 2018 berücksichtigt. Und auch die Länder haben die Mittel, die für die Geräte der Schülerinnen und Schüler benötigt werden, nicht in ihren Haushalt eingestellt. Es wird kaum gelingen, den ursprünglichen Zeitplan zu halten, denn die Politik muss die 5 Milliarden nicht nur einwerben und danach in den Haushalt einstellen: Die 5 Milliarden Euro und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler müssen danach auch bei den Schulen ankommen – wenn möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Wie groß diese Herausforderung ist, lässt sich erahnen, wenn man sich daran erinnert, dass die Initiative "Schulen ans Netz e.V." fünf Jahre dafür brauchte, bundesweit alle Schulen mit Internetanschlüssen zu versorgen. Falls es nicht gelingt, diese enormen Herausforderungen zu meistern, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" damit gescheitert wäre oder ihre Startphase zumindest verschoben werden müsste, denn es wäre alternativ möglich, Bring Your Own Device einzuführen – also die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren eigenen Geräten lernen zu lassen. Damit würde Deutschland einen anderen Weg einschlagen als etwa Frankreich, denn Frankreich verbietet seinen Schülerinnen und Schülern nicht nur die Handynutzung im Unterricht: Ab 2018 gibt es ein Komplettverbot für Handys in Frankreichs Bildungseinrichtungen (DiePresse, 2017).

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik

Kinderbetreuung in Deutschland

Unterrichtseinheit

Viele Verbände und Prominente melden sich beim Thema Kinderbetreuung zu Wort - ob Ursula von der Leyen, Bischof Mixa oder die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman. Leider werden die Profis für dieses Thema, nämlich Mütter, Väter, Erzieherinnen und Erzieher, selten gehört.Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte Anfang Februar 2007 in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" an, bis zum Jahr 2013 zusätzliche 500.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren in ganz Deutschland einrichten zu wollen. Damit trat sie eine zum Teil heftig geführte Debatte los, in deren Verlauf sie ihr Vorhaben gegen massive Kritik verteidigen musste. In den folgenden Texten werden Ist-Stand, die verschiedenen Positionen und der Ausblick und Perspektiven beschrieben.Die Schülerinnen und Schüler sollen Zahlen zur Kinderbetreuung in Deutschland recherchieren, auswerten und interpretieren. die Unterschiede in Ost- und Westdeutschland darstellen und Gründe hierfür benennen. Argumente für das Pro und Contra bei der Diskussion um die Krippenplätze sammeln und in zwei Schülergruppen vorstellen und diskutieren. ein Rollenspiel zum Thema vorbereiten, in dem verschiedene Positionen (Verbände, Kirchen, Politiker) von verschiedenen Lernenden übernommen werden, zum Beispiel nach dem Vorbild einer Talksendung (Sabine Christiansen). die Veränderungen der Erwerbstätigkeit von Frauen früher und heute darstellen und diskutieren. Erfahrungen von Eltern und Bekannten aus dem eigenen Umfeld beschreiben. Tendenzen und Perspektiven für die Zukunft erörtern. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Kinderbetreuung in Deutschland - Streit um die Krippenplätze Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, Klasse 8-10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Niedrige Geburtenrate Hintergrund des Vorschlages von Ministerin von der Leyen ist, dass die Geburtenrate in Deutschland seit Jahrzehnten konstant zu niedrig ist: Im statistischen Durchschnitt bringt jede Frau 1,36 Kinder zur Welt - für den Fortbestand der Bevölkerungsgröße wären hingegen 2,1 Kinder erforderlich. Die schwache Geburtenrate resultiert unter anderem daraus, dass immer mehr Paare auf Kinder verzichten, weil für sie Familie und Beruf nicht miteinander zu vereinbaren sind. Das heisst, es müssen oder wollen beide Partner arbeiten, um den Lebensunterhalt zu sichern - für die Erziehung von Kindern bleibt dann keine Zeit mehr. Maßnahmen für eine bessere Betreuung Um dieses Problem zu lösen und für mehr Nachwuchs zu sorgen, hat die Bundesregierung im letzten Jahr verschiedene Gesetze verabschiedet: So wurde beispielsweise das Elterngeld eingeführt oder die Ausgaben für Kinderbetreuung steuerlich begünstigt. Nun will die Familienministerin mit ihrem Vorschlag dafür sorgen, dass Eltern, die beide arbeiten wollen oder müssen, bessere Möglichkeiten haben, ihr(e) Kind(er) in entsprechenden Betreuungseinrichtungen unterzubringen. Denn bislang sind Krippenplätze für unter Dreijährige eher Mangelware. Betreuungsangebot Daten und Zahlen zur Betreuung und Tagespflege und Vergleich mit EU-Staaten: Wo steht Deutschland bei der Kinderbetreuung zur Zeit? Pro und Contra: Krippenbetreuung In einem Pro und Contra werden hier die verschiedenen Positionen der Politik, von Institutionen und Personen, gegenüber gestellt. Perspektiven und Ausblick Die Frage der hier nachgegangen wird, behandelt die Perspektiven für die Zukunft. Politische Entscheidungen benötigen Zustimmungen. Betreuung in Kinderkrippen Zur Zeit kann im Bundesdurchschnitt nur jedes zehnte Kind unter drei Jahren in einer Krippe betreut werden. Das Statistische Bundesamt hat im März 2007 neue Zahlen über die Kindertagesbetreuung in West- und Ostdeutschland vorgestellt. Dabei kam heraus, dass es immer noch deutliche Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern gibt. Unterschiede in Ost und West Nach den vorläufigen Ergebnissen, es liegen noch nicht aus allen Ländern Daten vor, haben im Jahr 2006 die Eltern von rund 285.000 Kindern unter drei Jahren Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen. Der Anteil der Kinder in Tagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe (Besuchsquote) belief sich in Deutschland damit auf rund 13,5 Prozent. Deutliche Unterschiede zeigen sich im Vergleich der neuen Bundesländer und des früheren Bundesgebietes (jeweils ohne Berlin): Während in Ostdeutschland bei rund 40 Prozent der unter Dreijährigen Tagesbetreuung ergänzend in Anspruch genommen wurde, betrug die Besuchsquote für diese Altersgruppe in Westdeutschland rund acht Prozent. Differenzierung der Pflegeverhältnisse Am Stichtag (15. März 2006) besuchten bundesweit rund 251.000 Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte, rund 33.500 Kinder waren in Tagespflege bei Tagesmüttern oder -vätern. Hierbei hat das Statistische Bundesamt aber nur die mit öffentlichen Mitteln durch die Jugendämter geförderten Tagespflegeverhältnisse gezählt. Darüber hinaus bestehende Tagespflegeverhältnisse auf rein privater Basis, bei denen kein Jugendamt in die Vermittlung oder Förderung eingeschaltet war, hat diese Statistik nicht erfasst. Statistisches Bundesamt: Kindertagesbetreuung Die Daten und Zahlen zum Thema können Sie in dieser Broschüre nachlesen. Damit hat Deutschland im europäischen Vergleich einen nicht unerheblichen Nachholbedarf: In Deutschland sei die Möglichkeit der Betreuung von Kleinkindern in Krippen "im Vergleich zu anderen Ländern eher beschränkt", sagte der EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla dem "Tagesspiegel". Die auf dem EU-Gipfel von Barcelona im März 2002 beschlossenen Kriterien zur Betreuung von Kleinkindern würden in Deutschland "nicht erfüllt", so Spidla weiter. Die EU-Staaten haben sich nämlich verpflichtet, bis zum Jahr 2010 für mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Grundschulalter die Möglichkeit zu schaffen, einen Kindergarten- oder Hortplatz in Anspruch zu nehmen. Dem Gipfel-Beschluss zufolge sollen außerdem 33 Prozent der unter dreijährigen Kinder in den EU-Staaten bis zum Jahr 2010 einen Krippenplatz beanspruchen können. Plädoyer der Ministerin Ursula von der Leyen orientiert sich mit ihrem Vorschlag an Frankreich und den skandinavischen Staaten: "Die Kinder dort sind wohlauf, sie leben seltener in Armut, und in Bildungsvergleichen schneiden sie oft besser ab als Kinder aus der Bundesrepublik", sagte von der Leyen im SZ-Interview. Zudem würden dort mehr Kinder geboren - und zugleich seien mehr Mütter erwerbstätig. "Das sollte uns zu denken geben", sagte die Familienministerin. Die Bindungsforschung der letzten Jahre habe gezeigt, dass ein Kleinkind in der Tat verlässliche Beziehungen brauche. "Doch das heißt nicht, dass ein und dieselbe Person 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 52 Wochen im Jahr zur Stelle sein muss", betonte die Familienministerin. Modernisierung und Familienwunsch Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt auf seiner Internetseite aus, dass die Entscheidung für Familie, für Kinder und für ihre Betreuung immer individuell und privat sei. Der Staat könne und wolle jungen Eltern nichts vorschreiben. Allerdings seien heute rund 90 Prozent aller Frauen, in dem Alter in dem sie typischerweise in Deutschland ihr erstes Kind bekommen, berufstätig. Daher stehe der Staat in der Pflicht, "Bedingungen zu schaffen, die jungen Paaren helfen, in einer modernen Welt noch ihre Familienwünsche zu verwirklichen, ohne dabei in einen Zwiespalt zu geraten." Bedeutung von Betreuung und Bildung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert, dass der Ausbau der Krippen und Kindergärten durch einen "Dreiklang aus Rechtsanspruch, Gebührenfreiheit und eine höhere Qualität" unterfüttert werden müsse. Norbert Hocke, für Jugendhilfe- und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, betonte, dass es nicht reiche, irgendwie irgendwelche Kita-Plätze zu schaffen. "Wir brauchen keine Verwahranstalten für Kinder, sondern Bildungseinrichtungen. Wer lediglich ein pädagogisches Stundenhotel einrichten will, damit stressgeplagte Eltern das Diktat flexibler Arbeitszeiten besser erfüllen können, springt viel zu kurz", so Hocke in einer Pressemitteilung. Uneinigkeit in der CDU Der sächsische Kultusminister Steffen Flath (CDU) sagte der in Würzburg erscheinenden "Tagespost", die Ministerin sei "auf einem Irrweg". Sie müsse sehr aufpassen, dass sie nicht auf einem Modernisierungskurs sei, der die Kernkompetenz der CDU verletze. Es sei "nicht zukunftsfähig, wenn sich der Staat zunehmend in eine Rolle begibt, die Familien zu ersetzen." Die Diskussion erinnere ihn an "gewisse Fehlorientierungen in der DDR". Kein Handlungsbedarf im Osten Für Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) ist es eine "West-Diskussion". In Sachsen gebe es für 40 Prozent der unter Dreijährigen und für 100 Prozent der über Dreijährigen Kita-Plätze, so Milbradt im Fernsehsender "N24". Sachsen brauche also keinen weiteren Ausbau. In der Diskussion müsse zudem deutlich gemacht werden, dass Wahlfreiheit herrsche und beide Lebensmodelle akzeptiert würden. Vor allem müsse immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Kritik der katholischen Kirche Heftige Kritik erntete Ursula von der Leyen vom Augsburger Bischof Walter Mixa. Ihre Initiative sei "schädlich für Kinder und Familien und einseitig auf eine aktive Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkindern fixiert", sagte Mixa. Die Familienpolitik der Ministerin diene nicht in erster Linie dem Kindeswohl oder der Stärkung der Familie, sondern sei "vorrangig darauf ausgerichtet, junge Frauen als Arbeitskräfte-Reserve für die Industrie zu rekrutieren". Dies sei kinderfeindlich. Die Doppelverdiener-Ehe werde von der Ministerin geradezu zum "ideologischen Fetisch" erhoben, bemängelte der Bischof. Wer aber mit staatlicher Förderung Mütter dazu verleite, ihre Kinder bereits kurz nach der Geburt in staatliche Obhut zu geben, degradiere die Frau zur "Gebärmaschine". Auch Prominente mischen sich ein Der Verein "Familien e. V.", den die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman unterstützt, warnt sogar vor einer "gesellschaftlichen Katastrophe", die Ursula von der Leyen zu verantworten habe. Man zitiert Prof. Dr. Johannes H. Pechstein, den ehemaligen Chef des Kinderneurologischen Zentrums Mainz: "Krippen sind weiterhin nur Nothilfe-Einrichtungen und können keine allgemeinen Erziehungseinrichtungen werden". Studien zeigten, dass vor allem kontaktschwache Kinder sich im Verlaufe des Krippenaufenthalts immer mehr zurückzögen. Föderale Strukturen Am 2. April 2007 hat sich Ursula von der Leyen mit Vertretern der Bundesländer und der Kommunen zusammengesetzt und darüber beraten, wie groß der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige überhaupt ist. Die Länder sind nämlich für die Kinderbetreuung politisch zuständig und die Kommunen müssen nach Angaben des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, "schon heute den Löwenanteil der Ausgaben für Kinderbetreuung" tragen. Europäisches Niveau als Ziel Nach dem "Krippengipfel" sagte von der Leyen, dass es im Jahr 2013 rund 750.000 Kinderbetreuungsplätze geben solle - darauf habe man sich geeinigt. Um dieses Ziel zu erreichen müsse allerdings der Ausbau der Kinderbetreuung beschleunigt werden. Ziel ist, dass bereits ab 2008 für jedes fünfte Kind unter drei Jahren ein Krippenplatz oder eine Tagesmutter bereitstehen solle, ab 2013 dann für jedes dritte Kind. Damit werde Deutschland bei den Betreuungsangeboten "europäisches Niveau" erreichen. Eine Versorgungsquote von 35 Prozent sei dabei "kein starres Gebilde", so von der Leyen. Die Nachfrage werde sicherlich in Städten größer sein als auf dem Lande. Woher kommen die Mittel? "Wir müssen schneller vorankommen. Die Wartelisten sind zu lang", betonte die Ministerin. Dafür seien alleine im Jahr 2008 rund eine Milliarde Euro und im Jahr 2013 rund drei Milliarden Euro zusätzlich notwendig. Bund, Länder und Kommunen wollen "diese Kraftanstrengung" gemeinsam schultern, so von der Leyen. Sie selbst will sich "vehement dafür einsetzen", dass sich der Bund an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligt. Beteiligung des Bundes Allerdings konnte man sich nicht über den genauen Finanzbedarf und die Details der Finanzierung verständigen. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag betonte im Vorfeld des Treffens, dass der Ausbau der Kinderbetreuung auf 750.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren jährlich mindestens sechs Milliarden Euro kosten würde. Christian Ude (SPD), der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindetages, sagte nach dem "Krippengipfel", dass der Bund sich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligen werde. Ude sprach gegenüber der "Frankfurter Rundschau" von einem "Milliardenbetrag", den der Bund bis 2013 beisteuern müsse, sonst würde er seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Irene Vorholz, die Jugendbeigeordnete des Deutschen Landkreistages, forderte im "Handelsblatt", den Anteil der Gemeinden an den Mehrwertsteuereinnahmen zu erhöhen. Dies wäre ein guter Weg, um den Bund an den Kosten zu beteiligen. Abstimmung in der Koalition Nach Ostern soll eine Arbeitsgruppe über die Finanzfragen beraten, so die Ministerin. Am 16. April will von der Leyen dem Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD ihr Konzept zum Ausbau der Kinderbetreuung inklusive einem Finanzierungsvorschlag vorlegen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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