Kopenhagener Kriterien zur EU-Erweiterung

Auf einer Konferenz in Kopenhagen wurde 1993 eine Politik der Osterweiterung beschlossen und Kriterien für den Beitritt festgelegt.

Der Europäische Rat begrüßte die mutigen Anstrengungen der assoziierten Länder zur Modernisierung ihrer durch 40-jährige Planwirtschaft geschwächten Volkswirtschaften und zu einem raschen Übergang zur Marktwirtschaft. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Reformprozess zu unterstützen. Frieden und Sicherheit in Europa hängen vom Erfolg dieser Anstrengungen ab. […] Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidaten eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen könnte. 

(https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/doc_93_3)