Treuhandanstalt (Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums) – Im Juni 1990 wurde die „Treuhand“ geschaffen. Sie sollte in den ersten Jahren der Wiedervereinigung die Wirtschaft in den neuen Bundesländern in das neue marktwirtschaftliche System überführen. Hierfür übernimmt sie die Verantwortung über die Privatisierung der volkseigenen DDR-Betriebe. Die Umwandlung in privatbetriebe scheiterte aber oftmals; viele Betriebe gingen pleite oder konnten nicht privatisiert werden. 1994 wurde die Treuhand aufgelöst und hinterließ über 250 Milliarden D-Mark Schulden. Noch heute ist die Arbeit der Treuhand besonders in Ostdeutschland umstritten, etwa wegen den zahlreichen Unternehmensschließungen und Entlassungen.