Treuhandanstalt
(Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums) – Im Juni 1990
wurde die „Treuhand“ geschaffen. Sie sollte in den ersten Jahren der
Wiedervereinigung die Wirtschaft in den neuen Bundesländern in das neue
marktwirtschaftliche System überführen. Hierfür übernimmt sie die Verantwortung
über die Privatisierung der volkseigenen DDR-Betriebe. Die Umwandlung in privatbetriebe
scheiterte aber oftmals; viele Betriebe gingen pleite oder konnten nicht
privatisiert werden. 1994 wurde die Treuhand aufgelöst und hinterließ über 250
Milliarden D-Mark Schulden. Noch heute ist die Arbeit der Treuhand besonders in
Ostdeutschland umstritten, etwa wegen den zahlreichen Unternehmensschließungen
und Entlassungen.