Einigungsvertrag: Am 31. August 1990 besiegelten die beiden
deutschen Staaten mit dem Einigungsvertrag den Beitritt der DDR in die
Bundesrepublik und regelten die politischen und rechtlichen Grundlagen der
Wiedervereinigung wie etwa die Übernahme des Grundgesetzes. Dieser trat am 3.
Oktober in Kraft. Bereits im Mai 1990 wurde im „Vertrag zur Währungs-,
Wirtschafts- und Sozialunion“ beschlossen, dass die DDR das wirtschafts- und
sozialpolitische System übernimmt und die D-Mark einführt. Die endgültige
Unabhängigkeit des vereinten Deutschlands wurde im September 1990 im
sogenannten Zwei-Plus-Vier-Vertrag beschlossen. Dieser wurde zwischen den
beiden deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs
abgeschlossen.