Einigungsvertrag: Am 31. August 1990 besiegelten die beiden deutschen Staaten mit dem Einigungsvertrag den Beitritt der DDR in die Bundesrepublik und regelten die politischen und rechtlichen Grundlagen der Wiedervereinigung wie etwa die Übernahme des Grundgesetzes. Dieser trat am 3. Oktober in Kraft. Bereits im Mai 1990 wurde im „Vertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ beschlossen, dass die DDR das wirtschafts- und sozialpolitische System übernimmt und die D-Mark einführt. Die endgültige Unabhängigkeit des vereinten Deutschlands wurde im September 1990 im sogenannten Zwei-Plus-Vier-Vertrag beschlossen. Dieser wurde zwischen den beiden deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen.