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August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Soziale Medien im Unterricht: den verantwortungsbewussten Umgang anhand eines Projektes schulen

Fachartikel
5,99 €

Soziale Medien sind in der heutigen Zeit ein ständiger Begleiter von Schülerinnen und Schülern. Dieser Fachartikel thematisiert anhand des Social Media-Projekts @ichbinsophiescholl Chancen und Risiken, die mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen. Auch Möglichkeiten, potentielle Gefahren der Social Media-Nutzung im Unterricht aufzugreifen, und die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs sind Thema des Artikels. Soziale Medien in der (Lebens-)Welt der Schülerinnen und Schüler In der regelmäßig erscheinenden JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) werden Jugendliche zu ihrem Mediennutzungsverhalten befragt. Eine wichtige Rolle spielt in der aktuellen Studie aus dem Jahr 2021 auch die Nutzung von Social Media-Anwendungen. Nicht überraschend belegte die Kommunikationsanwendung WhatsApp hierbei sowohl in der Gruppe der befragten Mädchen als auch unter den befragten Jungen den ersten Rang. Mit etwa der Hälfte der für WhatsApp abgebenden Stimmen wurde Instagram auf Platz zwei dieser Umfrage gewählt. Hierbei zählte sie für 42% der Mädchen und 31% der Jungen zu den wichtigsten Apps auf ihrem digitalen Endgerät. Auf den weiteren Rängen folgten YouTube, TikTok und Snapchat. Konkret befinden sich unter den fünf häufigsten Nennungen dieser Studie alle Apps, die auch Sie regelmäßig aus dem Mund ihrer Schülerinnen und Schüler hören, denn soziale Medien sind nach wie vor im Trend. Umso wichtiger ist es, sich auch als Lehrkraft mit diesen Medien auseinanderzusetzen und die Schülerinnen und Schüler zu einem bewussten Umgang damit anzuleiten. Denn auf diesen Plattformen kann man nicht nur Eindrücke und Bilder teilen – sie stellen auch eine große Gefahr dar. Gefahren und Risiken im Umgang mit Social Media Soziale Medien nehmen im Zeitalter der Digitalität eine immer größere Rolle ein: TikTok, Instagram und andere soziale Medien dienen unter anderem der Kommunikation, der Unterhaltung sowie der Information und sind aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Deshalb ist es unabdingbar, sich sowohl mit Möglichkeiten, Chancen und Vorteilen zu beschäftigen als auch mit Risiken und Gefahren, um einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Medien zu fördern. Die heutige Generation von Kindern und Jugendlichen ist sich oftmals nicht bewusst, dass die Nutzung sozialer Medien auch Risiken bergen kann: Beispielsweise teilen die Influencerinnen und Influencer diverser Plattformen nur einen Teil ihres Lebens mit der Öffentlichkeit und diese Einblicke werden gezielt von den Protagonistinnen und Protagonisten der einzelnen Kanäle gesteuert. Vergleichen Jugendliche ihr eigenes Leben mit den auf Instagram dargebotenen Inhalten sind sie oft enttäuscht und fühlen sich minderwertig. Auf Social Media geht es allerdings nicht um die Darstellung von Wirklichkeit, sondern um Klicks, Aufmerksamkeit und die eigene Vermarktung. Indem Medienschaffende sich nahbar, als "beste Freundin" oder "bester Freund" inszenieren, vermarkten sie Produkte für verschiedene Konzerne und verdienen so viel Geld. Von Jugendlichen werden diese Produkte – meist unreflektiert – nachgekauft. Dass diese teilweise weder qualitativ hochwertig noch preislich angemessen, sondern schlicht überteuert sind, wird dabei von den Influencerinnen und Influencern gekonnt verschwiegen. Jugendliche sollen geblendet und somit zu deren Konsum angeregt werden – ein Konzept, welches sich sowohl für die beteiligten Firmen als auch die Influencer, die für ihre Werbung bezahlt werden, durchaus lohnt. In Deutschland herrscht zwar eine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung, diesem Beschluss wird meist aber eher dezent und dezentriert nachgekommen. Der Fachartikel "Das Thema Influencer in Schule und Unterricht" zeigt auf, wie diese Thematik in den Unterricht eingebunden werden kann. Neben der schillernden Scheinwelt stellt auch die schnelle und teilweise öffentliche Verbreitung von Informationen und Bildmaterial via Social Media eine Gefahr für die Jugendlichen dar. Ein peinliches Foto, gar ein Nacktfoto, geht in Sekunden viral und wird mit der ganzen Welt geteilt. Solche Bilder werden in der Regel nicht von den Betroffenen selbst hochgeladen, sondern sind das Ergebnis von Mobbing im Netz. Dies endet nicht selten in psychischen Problemen. Auch Fake News und Hassbotschaften verbreiten sich über soziale Medien rasend schnell. Nur 77% der befragten Schülerinnen und Schüler der aktuellen JIM -Studie geben an, regelmäßig Desinformation und Beleidigungen im Netz zu begegnen. Die Sensibilisierung der Lernenden für Falschmeldungen und Hass in den sozialen Medien ist ein zentraler Punkt der medienpädagogischen Arbeit an den Schulen. Jugendliche müssen den richtigen Umgang mit diesen gezielt üben . Schulung eines bewussten Umgangs mit Instagram bei den Schülerinnen und Schüler: das Projekt @ichbinsophiescholl All diese Gefahrenpunkte können mit Hilfe des Einsatzes von Instagram oder einer anderen Social Media-Plattform im Unterricht thematisiert werden. Dem Unterricht kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den sozialen Medien zu sensibilisieren. Im Folgenden geht es um ein konkretes Beispiel, das im Geschichtsunterricht aufgegriffen werden kann, um Medien- und Urteilskompetenz sowie einen reflektierten Umgang zu schulen. Praxisbeispiel @ichbinsophiescholl im Geschichtsunterricht Haben Sie auch schon einmal überlegt, Social Media in ihren Unterricht zu integrieren? Ein Beispiel ist die Unterrichtseinheit "Das Social Media-Projekt @ichbinsophiescholl im Unterricht" . Diese Einheit setzt sich mit der Darstellung von Geschichte auf Instagram und dem im Netz verbreiteten Hass auseinander. Das Verbundprojekt @ichbinsophiescholl von BR und SWR zum 100. Geburtstag der Widerstandskämpferin thematisiert die letzten 10 Monaten des Lebens von Sophie Scholl. Schauspielerinnen und Schauspieler stellten verschiedene Schlüsselszenen nach, die sich vor der Ermordung der Widerstandskämpferin ereigneten. Veröffentlicht wurden diese anschließend auf Instagram und in der ARD-Mediathek . Letztere ist für den Einsatz im Unterricht zu empfehlen, da Instagram aufgrund des Datenschutzes nicht im Unterricht eingesetzt werden darf. Die Auseinandersetzung mit dem Projekt bietet sich auch an, da sich Schülerinnen und Schüler kritisch mit den eingangs erwähnten Punkten auseinandersetzen: Aspekte wie das Generieren von Klicks und die eigene Vermarktung spielen auch hier eine Rolle und werden im Verlauf der Einheit kritisch hinterfragt: Wo gelingt es dem Projekt, Geschichte "authentisch" zu erzählen und wo rutscht dieser Punkt in den Hintergrund, um mehr Aufmerksamkeit zu generieren? Hierbei können die Schülerinnen und Schüler auch ihre eigenen Erfahrungen einfließen lassen, um so den Umgang mit sozialen Medien gezielt zu reflektieren. Medien- und Urteilskompetenz sowie einen reflektierten Umgang mit Social Media fördern In der Einheit "Das Social Media-Projekt @ichbinsophiescholl im Unterricht" findet eine kritische Auseinandersetzung mit der dargestellten Botschaft auf Instagram und der öffentlichen Rezeption des Projekts statt. So informieren sich die Lernenden anhand bestimmter Szenen über die historischen Hintergründe des Projekts und vergleichen hier die historischen Ereignisse mit der Darstellung im Rahmen des Projekts. Somit setzen sie sich nicht nur mit dem Konstrukt-Charakter von Geschichte auseinander, sondern sehen auch, welche Aspekte für das Rezipieren von Geschichte relevant sind und welche Chancen, aber auch Risiken Projekte wie @ichbinsophiescholl für die Vermittlung von Geschichte bieten. Hierzu tauchen im Rahmen der Arbeit verschiedene kritische, aber auch lobende Kommentare auf, welche es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, im Sinne der Urteilskompetenz ein eigenes Urteil in dieser Frage zu entwickeln. Wichtig ist an dieser Stelle, den Lernenden zu verdeutlichen, dass es sich bei dem Social Media-Projekt um eine reine Darstellung von Geschichte handelt, die nicht unbedingt das wirkliche Leben der Sophie Scholl abbildet. Viele Schülerinnen und Schüler könnten hier dem Irrtum aufliegen, dass der Kanal die historische Wahrheit widerspiegelt. Wichtig ist es aber, dass sie die Darstellung des Instagram-Kanals kritisch hinterfragen. Durch die Behandlung dieses Projektes im Unterricht wird nicht nur der Umgang mit Konstruktionen von Geschichte geschult, sondern auch der kritische Umgang mit Beiträgen auf Instagram trainiert. Das geschieht immer mit Bezug zum eigentlichen Projekt, sodass der dort aufgegriffene Konstrukt-Charakter von Geschichte immer im Fokus bleibt. Hier bietet sich eine Verknüpfung mit dem Thema "Fake News" an, da auch diese immer implizieren, die Wahrheit zu sagen, aber eben nur konstruiert sind, um eine gewisse Botschaft zu vermitteln. Neben den Instagram-Clips ist auch "Jana aus Kassel" und ihr Vergleich mit Sophie Scholl ein Aspekt dieser Einheit. Ohne Frage ist der Vergleich der jungen Studentin mit Sophie Scholl aus der Luft gegriffen und nicht tragbar, dennoch kann man in diesem Kontext über den Hass und die Anfeindungen sprechen, welche der jungen Studentin aufgrund ihrer bedenklichen Aussage entgegenschlugen. Durch die virale Verbreitung ihres Auftritts wurde eine Lawine losgetreten, die das ganze Land eingenommen hat. Schülerinnen und Schüler erkennen hierbei, wie schnell sich Informationen im Netz verbreiten können und welche Ausmaße dies annehmen kann. Zudem erkennen sie, dass solche Inhalte nicht wieder aus dem Netz genommen werden können. Im Rahmen der Einheit wird also auch die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen gezielt geschult. Das bezieht auch die Chance ein, den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, wie wichtig ein reflektiertes Verhalten im Umgang mit sozialen Medien ist – nicht nur in Bezug auf die Darstellung von geschichtlichen Ereignissen, sondern auch auf den allgemeinen Umgang mit Social Media. Weiterführende Literatur Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. "JIM-Studie 2021. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. mpfs . Online: www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2021/JIM-Studie_2021_barrierefrei.pdf , S. 37–42.

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